Finanzieren

BAföG beantragen? Für Studenten geht’s da lang!

von Detlev Neumann, 03.05.2021

Raus aus dem Elternhaus, rein in die Uni – und endlich auf eigenen Beinen stehen. Das kann allerdings zu einer wackeligen Angelegenheit werden, wenn das Geld knapp ist. Zum Glück gibt es BAföG, die staatliche Finanzspritze vom Staat. Doch wo wird der Zuschuss beantragt? Die KlarMacher weisen Erstsemestern und allen anderen Hochschülern den Weg zur richtigen Behörde. Und wir zeigen auch, wann Studenten und Studentinnen am besten den BAföG-Antrag stellen und welche Unterlagen sie dafür brauchen.

Themen in diesem Artikel

Wo können Studenten BAföG beantragen?

Anlaufstellen sind in der Regel die Ämter für Ausbildungsförderung (BAföG-Ämter). Die sind oft bei den Studentenwerken am jeweiligen Standort der Hochschule untergebracht. Dort gibt es auch kostenlose Beratung rund um die staatliche Sozialleistung. Die Kontaktdaten der BAföG-Ämter sind online beim Bundesministerium für Forschung und Bildung zu bekommen. Und zwar getrennt nach einem Studium in Deutschland und einem Studium im Ausland.

Die BAföG-Anträge liegen in den Ämtern aus, können aber auch von der Webseite des Ministeriums heruntergeladen werden.

Welche Unterlagen brauchen Studenten für den BAföG-Antrag?

Der Antrag besteht aus acht Formblättern. Aber nicht alle müssen in jedem Fall ausgefüllt werden. Dazu ein Überblick:

  • Formblatt 1 ist immer erforderlich.
  • Anlage 1 zu Formblatt 1 wird nur benötigt bei einem BAföG-Erstantrag, nach einem unterbrochenen Studium sowie bei einem
  • Antrag für ein Studium im Ausland.
  • Anlage 2 zu Formblatt 1 sollte ausgefüllt werden, wenn die Antragsteller Anspruch auf Kinderbetreuungszuschlag haben.
  • Formblatt 2 ist immer erforderlich.
  • Formblatt 3 müssen die Eltern (jeweils ein Formblatt 3 für Mutter und Vater) sowie – bei Verheirateten – der Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner der Antragsteller mit Angaben zu ihrem Einkommen ausfüllen.
  • Formblatt 4 richtet sich an Eltern und Ehepartner ausländischer Studenten und Studentinnen, die selbst keine Deutschen sind.
  • Formblatt 5 wird von der Hochschule ab dem fünften Fachsemester ausgefüllt.
  • Formblatt 6 ist bei einem Antrag auf Auslands-BAföG erforderlich.
  • Formblatt 7 wird benötigt, wenn die Eltern weniger Einkommen als im Vorjahr haben.
  • Formblatt 8 ist erforderlich, sofern die Studenten und Studentinnen eine Ausbildungsförderung als Vorausleistungen beantragen. Das können sie, wenn die Eltern ihnen keinen Unterhalt zahlen können oder wollen.

BAföG-Antrag: So wird er richtig ausgefüllt

Klicken Sie hier, um die Inhalte von YouTube anzuzeigen.

Meine Zustimmung kann ich jederzeit unter Datenschutz widerrufen.

© Copyright: Studierendenwerk Thüringen 

Abgesehen von den Formblättern müssen Sie unter Umständen noch weitere Angaben machen und/oder Unterlagen für Ihren Studenten-BAföG-Antrag einreichen. Dazu gehören immer oder häufig:

  • Immatrikulationsbescheinigung nach § 9 BAföG (Hinweis steht auf der Bescheinigung)
  • Bescheinigung der Krankenversicherung
  • Angaben zur persönlichen Vermögenssituation (Konto- und Depotauszüge, Sparverträge, Kapitallebensversicherungen u. ä.)
  • Steuerbescheide der Eltern vom vorletzten Jahr
  • Meldebescheinigung oder Mietvertrag
  • Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 Bundesmeldegesetz
  • Kopie des Personalausweises (bei deutscher Staatsangehörigkeit)
  • Kopie des Reisepasses mit Aufenthaltstitel (bei ausländischer Staatsangehörigkeit)
  • persönliche Steueridentifikationsnummer

Welche dieser Informationen erforderlich sind, ergibt sich aus den Hinweisen in den Formblättern. Teils gibt es dafür beim BAföG-Amt gesonderte Formulare. 

Eine junge Frau sitzt in ihrem Wohnzimmer im Schneidersitz auf dem Teppich und füllt Formulare aus
© istock/DaniloAndjus/2019  Um den BAföG-Antrag zu stellen, müssen Studentinnen und Studenten viele Formulare ausfüllen.

Sonderfall 1: Elternunabhängiges BAföG beantragen

Formblatt 3 des Antrags zeigt es schon: Ob und wie viel BAföG Sie bekommen, hängt zu einem großen Teil vom Einkommen Ihrer Eltern ab. Denn diese sind verpflichtet, für Ihren Unterhalt zu sorgen. Von dieser Regel gibt es allerdings gemäß § 11 BAföG einige generelle Ausnahmen. Um genau zu sein, sind es fünf, unter denen der Staat finanziell für die Eltern einspringt. Und zwar diese:

  • Sie besuchen ein Abendgymnasium oder Kolleg.
  • Sie sind zu Beginn des Studiums mindestens 30 Jahre alt, beim Master-Studium 35 Jahre alt.
  • Sie haben vor dem Beginn des Studiums seit ihrem 18. Lebensjahr bereits für 60 Monate gearbeitet und damit Geld verdient.
  • Sie haben vor dem Beginn des Studiums eine mindestens drei Jahre dauernde Berufsausbildung gemacht. Waren Sie schneller damit fertig, müssen Sie für den Rest der drei Jahre gearbeitet haben und dafür bezahlt worden sein.
  • Der Aufenthaltsort Ihrer Eltern ist unbekannt oder sie zahlen Ihnen in Deutschland keinen Unterhalt.

Trifft mindestens einer dieser Gründe auf Sie zu, dann können Sie elternunabhängiges BAföG bekommen. Ob Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen, überprüft das Amt für Ausbildungsförderung automatisch. Sie brauchen elternunabhängiges BAföG also nicht ausdrücklich zu beantragen.

Sonderfall 2: BAföG für duales Studium beantragen

Bei einem dualen Studium absolvieren Sie gleichzeitig sowohl eine berufliche als auch eine akademische Ausbildung. Um dafür BAföG zu bekommen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Sie besitzen eine andere Staatsangehörigkeit und haben einen aufenthaltsrechtlichen Status.
  • Sie sind zu Beginn des Studiums jünger als 30 Jahre.
  • Sie haben vor dem Studium eine Ausbildung gemacht, die nicht staatlich förderungsfähig ist.
  • Sie beginnen entweder ein sogenanntes ausbildungs- oder ein praxisintegriertes duales Studium. Für berufsbegleitende und berufsintegrierende duale Studiengänge gibt es kein BAföG.
Ein junger Mann steht in einem Betrieb und steuert seine Arbeit an einer CNC-Maschine
© istock/fotografixx/2019  Auch wer ein duales Studium macht und dabei praktische Erfahrung sammelt, kann BAföG bekommen.

Wie können Studenten BAföG beantragen?

Die Formblätter für den BAföG-Antrag können Sie handschriftlich oder am Computer ausfüllen. Auch beim Übermitteln haben Sie mehrere Möglichkeiten: persönlich im BAföG-Amt abgeben oder per Post verschicken.

Sie können sich das Ausdrucken aber auch sparen, wenn Sie Ihr BAföG online beantragen. Dafür müssen Sie allerdings einige Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind, hängt jeweils von den Anforderungen des zuständigen Amts für Ausbildungsförderung ab. Diese Möglichkeiten gibt es:

  • eID-Funktion des Personalausweises: Dafür brauchen Sie einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion. Ebenfalls erforderlich: Ihre persönliche sechsstellige PIN, ein Smartphone mit geeigneter App oder ein Kartenlesegerät samt Software, die mit dem Ausweis und Ihrem Computer kompatibel sind. Mehr dazu erfahren Sie in der Broschüre „Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion“ vom Bundesministerium des Innern.
  • De-Mail: Diese Variante setzt ein De-Mail-Konto sowie eine damit verbundene De-Mail-Adresse voraus. Beides bekommen Sie bei einem De-Mail-Anbieter Ihrer Wahl, der Ihre Identität prüft und Ihr De-Mail-Konto aktiviert. Weitere Informationen erhalten Sie auf dieser Seite vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.
Studenten in der Kneipe, einer zahlt per Kreditkarte die Rechnung
© istock/GeorgeRudy/2017  Der aufwendige Antrag zum Studenten-BAföG zahlt sich aus.

Wann sollten Studenten BAföG beantragen?

Eine konkrete Frist für Erstanträge gibt es nicht. Allerdings sollten Sie dabei eine Regel im Hinterkopf behalten: BAföG wird nicht rückwirkend gezahlt! Wenn Sie also für das Wintersemester einen Antrag im Dezember stellen, bekommen Sie keinen Zuschuss für die Monate Oktober und November. Wichtig: Einen Antrag können Sie erst stellen, wenn Sie immatrikuliert sind. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel acht Wochen.

Für die Praxis heißt das: Möchten Sie ab dem ersten Monat des Semesters Studenten-BAföG bekommen, sollten Sie das dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung etwa zwei Monate vorher mitteilen. Spätestens aber bis zum Ende des Monats, in dem das Studium beginnt. Dafür reicht zunächst ein formloses Schreiben aus. Sie können stattdessen auch einen offiziellen BAföG-Antrag stellen. Der muss noch nicht vollständig sein. Was an Unterlagen fehlt, dürfen Sie nachreichen.

Allerdings: Wenn Sie Ihren Antrag auf den letzten Drücker stellen, wird sich die Auszahlung verspäten. Das heißt, Sie bekommen die Förderung mit einigen Wochen oder Monaten Verzögerung aufs Konto.

 In der Regel wird Studenten-BAföG für zwölf Monate gewährt. Einen Folgeantrag sollten Sie etwa zwei bis drei Monate vor Ablauf der Frist einreichen. Dann brauchen Sie keine Zahlungslücke zu befürchten. Ansonsten gelten die gleichen Regeln wie für den Erstantrag. Ausnahme: Auslands-BAföG sollten Sie ein halbes Jahr im Voraus beantragen, weil dafür die Bearbeitung länger dauert.

Wie hat dir der Artikel gefallen?

2

Das könnte Sie auch interessieren: