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Schüler, Studenten, Meister – wer kann BAföG bekommen?

von Tanja Viebrock, 11.11.2024

Klar, wer an einer Hochschule studiert, hat die Chance auf BAföG. Aber unter welchen Voraussetzungen? Und wie sieht es für Schüler*innen aus? Auch sie können unter bestimmten Bedingungen vom Staat gefördert werden. Doch bevor du dich zu früh freust: Für einen regulären Schulabschluss gibt es nur in Ausnahmefällen Unterstützung. Wir erklären dir, wer als Schüler*in oder Student*in BAföG beantragen kann. Außerdem erfährst du in diesem KlarMacher, was es mit dem Meister-BAföG auf sich hat – und warum es das nicht nur für angehende Meister*innen gibt.

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt

 

  • Neben Studierenden können auch Schüler*innen und Auszubildende BAfÖG bekommen.
  • Die Schulart und Wohnsituation sind entscheidend, ob Schüler*innen BAföG erhalten.
  • Das Aufstiegs-BAföG, besser bekannt als Meister-BAföG, unterstützt berufliche Weiterbildungen. 

Wer bekommt BAföG?

Wenn es ums Thema BAföG geht, denken die meisten nur an die finanzielle Unterstützung für Studierende. Aber man muss gar nicht unbedingt studieren, um Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz – besser bekannt als BAföG – zu erhalten. Auch Schüler*innen können unter bestimmten Voraussetzungen BAföG bekommen. 

Dem Staat liegt viel daran, junge Menschen gut auszubilden. Daher fördert er nicht nur das Studium an Hochschulen, sondern auch bestimmte schulische Ausbildungen, die direkt für einen Beruf qualifizieren. Auch wer sich entscheidet, einen weiterführenden Schulabschluss wie die Fachhochschulreife oder das Abitur nachzuholen, kann BAföG erhalten. Grundsätzlich will die Bundesregierung jene unterstützen, die den Schul- oder Studienabschluss weder selbst noch mit Hilfe der Eltern oder der Partner*innen finanzieren können.

Daneben gibt es das sogenannte Meister-BAföG, das offiziell Aufstiegs-BAföG heißt. Es fördert nämlich nicht nur die Meisterausbildung, sondern auch viele andere berufliche Fortbildungsabschlüsse. Wegen einer anderen gesetzlichen Grundlage unterscheiden sich die Voraussetzungen für das Aufstiegs-BAföG jedoch deutlich von denen für das BAföG für Schüler*innen und Studierende. Auf diese besondere Form des BAföGs kommen wir im letzten Kapitel nochmal zurück.

Mehrere Studierende geben sich gegenseitig ein High Five
© istock/LumiNola/2019  Egal ob Schüler*in oder Student*in: Grundvoraussetzung für BAföG ist, dass eine realistische Chance besteht, den angestrebten Abschluss zu erreichen.

Welche allgemeinen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Vier Faktoren spielen beim BAföG-Anspruch für Schüler*innen und Studierende eine entscheidende Rolle:

  • Alter: BAföG kannst du beantragen, wenn dein Ausbildungsbeginn vor dem 45. Geburtstag liegt. Es gibt allerdings ein paar Ausnahmeregelungen, beispielsweise für Studierende, die ihr Abitur auf dem zweiten Bildungsweg gemacht haben oder ein Kind betreuen mussten.
  • Abschluss: Die Förderung bekommst du nur, wenn du einen Abschluss anstrebst, der deine späteren beruflichen Chancen verbessert beziehungsweise dich direkt für einen Beruf qualifiziert. Deshalb werden „normale” Schulabschlüsse an allgemeinbildenden Schulen nur in Ausnahmefällen gefördert. Außerdem muss eine realistische Chance bestehen, den angestrebten Abschluss auch tatsächlich zu erreichen. Das muss man allerdings erst einmal nicht weiter nachweisen; fürs Erste ist die Aufnahme an der jeweiligen Schule oder Hochschule Beleg genug. 
  • Finanzieller Bedarf: Der Gesetzgeber geht grundsätzlich davon aus, dass deine Eltern beziehungsweise dein*e Ehepartner*in dich während der Ausbildung finanziell unterstützen. Deshalb wird bei der Berechnung des BAföGs auch deren Einkommen berücksichtigt, nicht nur dein eigenes. Verdienen die Angehörigen zu viel, hast du keinen Anspruch auf BAföG. Es gibt aber einige Sonderfälle, in denen elternunabhängiges BAföG gezahlt wird, zum Beispiel beim Abitur auf dem zweiten Bildungsweg oder wenn die Eltern den Unterhalt verweigern. Diese Ausnahmen sind in Paragraf  11 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) definiert.
  • Staatsangehörigkeit: Wenn du die deutsche Staatsbürgerschaft hast, kannst du vergleichsweise einfach einen BAföG-Antrag stellen.  Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit müssen bestimmte Auflagen erfüllen, zum Beispiel bereits vor dem Studium eine relevante Ausbildung in Deutschland absolviert haben. Die genauen Bedingungen sind im BAföG-Gesetz in Paragraf 8 aufgeführt.

Die Voraussetzungen sind erfüllt und du möchtest wissen, wie das BAföG berechnet wird? Die Antwort erfährst du in unserem Ratgeber „Geld vom Staat für die Ausbildung: Wie viel BAföG kann ich bekommen?”.

Rückansicht einer Schülerin mit Rucksack auf dem Weg nach Hause
© istock/Jasmina007/2019  Ob Schüler*innen Anspruch auf BAföG haben, hängt vor allem von der Schulart ab. Aber auch ein erforderlicher Auszug aus dem Elternhaus kann ein Grund sein.

Wann gibt es das BAföG für Schüler*innen?

Zusätzlich zu den oben genannten Faktoren spielen für das BAföG für Schüler*innen noch zwei weitere Faktoren eine wichtige Rolle:

  • Die Schulart: BAföG gibt es nur beim Besuch bestimmter Schularten, an denen man einen sogenannten berufsqualifizierenden oder einen weiterführenden Schulabschluss erwerben kann.
  • Die Wohnsituation: Ob die Schüler*innen bei ihren Eltern leben oder einen eigenen Haushalt führen, kann für den BAföG-Anspruch entscheidend sein.

Geld vom Staat gibt es für Schüler*innen nur, wenn sie eine sogenannte förderfähige Schule besuchen. Dazu zählen

  • Kollegs 
  • Fach- und Berufsfachschulen
  • Fachoberschulen 
  • Akademien und höhere Fachschulen
  • Berufsaufbauschulen
  • Abendschulen – aber mit Einschränkung, mehr dazu gleich

Die vollständige Auflistung aller förderfähigen Schularten ist in Paragraf 2 BAföG festgehalten.

Wissenswert: Das BAföG für Schüler*innen wird als staatlicher Zuschuss gewährt und muss – ähnlich wie ein Stipendium – nicht zurückgezahlt werden. 

Kann man BAföG bekommen, wenn man bei den Eltern wohnt?

Jein! Deine Ausbildung an allgemeinbildenden Schulen wie Gymnasien oder Realschulen wird nur dann gefördert, sofern du nicht bei den Eltern wohnst. Also beispielsweise dann, wenn du für die Ausbildung aus dem Elternhaus ausziehen musst, da deine Schule zu weit entfernt ist. Oder falls du einen eigenen Haushalt führst, weil du bereits verheiratet bist oder ein Kind hast. Bei anderen Schularten ist es keine zwingende Voraussetzung fürs BAföG, dass die Antragsteller*innen nicht mehr bei den Eltern wohnen. Es kann sich aber auf die Höhe der Unterstützung auswirken.

Mehr zu den BAföG-Sätzen für Schüler*innen erfährst du in diesem KlarMacher Artikel.

Gibt es BAföG beim Besuch einer Abendschule?  

Grundsätzlich bekommen Schüler*innen nur BAföG, wenn sie eine Schule in Vollzeit besuchen. Schließlich soll das BAföG jene unterstützen, die wegen ihrer Ausbildung nicht Vollzeit arbeiten. Schüler*innen an Abendschulen können das jedoch tagsüber tun. Deshalb bekommen sie für diese Schulart normalerweise keine Förderung. Allerdings gibt es Ausnahmen:

  • Schüler*innen von Abendschulen können BAföG im letzten Schuljahr vor dem Haupt- oder Realschulabschluss erhalten.
  • Beim Abitur gibt es BAföG in den letzten drei Halbjahren vor dem Abschluss. 

Ab wann dürfen Schüler*innen überhaupt arbeiten? Die Antwort auf diese Frage findest du im Ratgeber „Erstes eigenes Geld verdienen: Die wichtigsten Fragen und Antworten für Teenager”. 

Eine Gruppe konzentriert zuhörender Studierender während einer Vorlesung im Hörsaal.
© istock/gorodenkoff/2018   Mit finanzieller Unterstützung vom Staat können sich Studierende stärker auf ihre Ausbildung konzentrieren.

Wann bekommen Studierende BAföG?

Bei Studierenden ist es weniger kompliziert: BAföG erhält, wer die oben genannten allgemeinen Voraussetzungen erfüllt, und eingeschrieben ist an einer staatlichen

  • Hochschule oder Fachhochschule,
  • Akademie oder
  • höheren Fachschule, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt,

Auch Studierende an privaten Hochschulen können BAföG beantragen, wenn die Ausbildungsstätte staatlich anerkannt ist. 

nachgeFAQt: BAföG-Update – 1000 Euro Studienstarthilfe, Flexibilitätssemester, höhere Freibeträge

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Bundesministerium für Bildung und Forschung

Außerdem ein wichtiger Faktor: In der Regel werden Studierende nur in ihrer Erstausbildung gefördert. Hast du also bereits ein Studium abgeschlossen, verfällt dein BAföG-Anspruch.  Ein Masterstudiengang wird allerdings noch gefördert, wenn er auf das vorherige Bachelorstudium aufbaut. Auch wenn du vor dem Studium eine betriebliche Berufsausbildung absolviert hast, kannst du immer noch BAföG beantragen. Anders sieht es aus, wenn du dein erstes Studium abbrichst, um ein anderes Fach zu studieren. Für das zweite Studium wird BAföG nur gezahlt, wenn es triftige Gründe für den Fachrichtungswechsel gibt.

Erwachsene Schüler*innen sitzen in einem Klassenraum an Computer-Arbeitsplätzen während ein Dozent spricht
© istock/izusek/2013   Nicht nur angehende Meister*innen werden durch BAföG gefördert, sondern auch zahlreiche andere berufliche Weiterbildungen.

Wer kann Aufstiegs-BAföG beantragen?

Mit dem Aufstiegs-BAföG wird längst nicht nur gefördert, wer nach einer klassischen Berufsausbildung eine Meisterfortbildung macht – auch wenn es immer noch Meister-BAföG genannt wird. Möglich ist die Leistung für mehr als 700 berufliche Fortbildungen. Aufstiegs-BAföG wird beispielsweise auch gezahlt für die Ausbildung in folgenden Fachbereichen:

  • Erziehung
  • Fachkrankenpflege
  • Fachwirtschaft
  • Technik
  • Betriebswirtschaft

Entscheidend für die Förderung ist, dass am Ende deiner Fortbildung eine öffentlich-rechtliche Prüfung steht.  Zum Beispiel nach der Handwerksordnung oder dem Berufsbildungsgesetz. Und der angestrebte Abschluss muss über dem Niveau eines Facharbeiter-, Gesellen- oder Berufsfachschulabschlusses liegen.

Zudem muss der Bildungsträger zertifiziert sein und die Fortbildung einen bestimmten Umfang haben. Der jeweilige Anbieter sollte dir Auskunft geben können, ob seine Fortbildungsmaßnahme mit Aufstiegs-BAföG gefördert wird.

Warum das Meister-BAföG eigentlich kein BAföG ist

Rechtliche Grundlage für die Leistung ist das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG); korrekterweise heißt die finanzielle Unterstützung für die berufliche Fortbildung deshalb AFBG-Förderung. Aber der Begriff BAföG hat sich eingebürgert, obwohl die Leistung für die berufliche Fortbildung nichts mit dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, zu tun hat.

Persönliche Voraussetzungen für das Aufstiegs-BAföG

Die persönlichen Voraussetzungen für die AFBG-Förderung unterscheiden sich teilweise recht deutlich von denen für das reguläre BAföG. Der wohl wichtigste Unterschied: Es gibt keine Altersbegrenzung. Dafür müssen aber einige anderen Bedingungen erfüllt sein:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung bzw. Berufspraxis: Das Aufstiegs-BAföG richtet sich explizit an diejenigen, die bereits eine Ausbildung haben und sich weiterentwickeln wollen. Ein Ausbildungsabschluss und Berufspraxis werden bei vielen geförderten Fortbildungsmaßnahmen vorausgesetzt. Unter bestimmten Umständen können aber auch Studienabbrecher und Abiturienten ohne Erstausbildung Aufstiegs-BAföG erhalten. 
  • Kein höherer Abschluss vorhanden: Der angestrebte Abschluss muss höher sein als der bisherige höchste Abschluss. Wer bereits ein Master-Studium abgeschlossen hat, kann also kein Aufstiegs-BAföG mehr erhalten. Mit einem Bachelor ist das möglich, denn die dritte berufliche Fortbildungsstufe, der sogenannte Master Professional, ist höherqualifizierend. Darunter würde zum Beispiel eine Weiterbildung zum Geprüften Berufspädagogen fallen. 
  • Ständiger Wohnsitz in Deutschland: Anspruch auf Meister-BAföG besteht nicht nur für deutsche Staatsangehörige. Ausländische Staatsbürger können die Förderung beantragen, wenn sie ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben oder schon mindestens 15 Monate rechtmäßig in Deutschland leben und erwerbstätig sind. Dazu zählt auch die Ausbildung.

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