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Schüler, Studenten, Meister – wer kann BAföG bekommen?

von Tanja Viebrock, 18.11.2022

Klar, wer an einer Hochschule studiert, hat die Chance auf BAföG. Aber unter welchen Voraussetzungen? Und wie ist es eigentlich mit Schülern? Auch die können unter Umständen vom Staat finanziell unterstützt werden. Doch bevor Sie sich zu früh freuen: Für einen regulären allgemeinbildenden Schulabschluss gibt es nur in Ausnahmefällen staatliche Förderung. Wir klären, wer als Schüler oder Student BAföG beantragen kann. Außerdem erfahren Sie in diesem KlarMacher-Artikel, was es mit dem Meister-BAföG auf sich hat und warum es das nicht nur für angehende Meister gibt.

Themen in diesem Artikel

Wer bekommt BAföG?

Wenn es ums Thema BAföG geht, kommt den meisten nur die finanzielle Unterstützung für Studenten in den Sinn. Aber man muss gar nicht zwingend studieren, um Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, besser bekannt als BAföG, zu erhalten. Auch Schüler können unter bestimmten Voraussetzungen BAföG bekommen. 

Dem Staat ist schließlich an gut ausgebildeten jungen Menschen gelegen. Daher fördert er nicht nur das Studium an Hochschulen, sondern auch bestimmte schulische Ausbildungen, die direkt für einen Beruf qualifizieren. Auch wer sich entscheidet, einen weiterführenden Schulabschluss wie die Fachhochschulreife oder das Abitur nachzuholen, kann BAföG erhalten. Grundsätzlich will die Bundesregierung all diejenigen unterstützen, für die der Schul- oder Studienabschluss ansonsten schlichtweg nicht finanzierbar wäre – und denen auch Eltern oder der Partner nicht finanziell unter die Arme greifen können.

Daneben gibt es das sogenannte Meister-BAföG, das offiziell eigentlich Aufstiegs-BAföG heißt. Denn es wird damit nicht nur die Meisterausbildung gefördert, sondern auch diverse andere berufliche Fortbildungsabschlüsse. Die Voraussetzungen für das Aufstiegs-BAfög unterscheiden sich deutlich von denen fürs Schüler- und Studenten-BAföG. Es gilt eine andere gesetzliche Grundlage dafür. Daher behandeln wir diese besondere Form des BAföGs  am Ende dieses Textes in einem eigenen Abschnitt.

Mehrere Studenten geben sich gegenseitig ein High Five
© istock/LumiNola/2019  Egal ob Schüler oder Student: Grundvoraussetzung für BAföG ist, dass eine realistische Chance besteht, den angestrebten Abschluss zu erreichen.

Welche allgemeinen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Vier Faktoren spielen beim BAföG-Anspruch für Schüler und Studenten eine entscheidende Rolle:

  • Alter: BAföG kann beantragt werden, wenn der Ausbildungsbeginn vor dem 30. Geburtstag liegt, bei Master-Studiengängen bis zum 35. Geburtstag. Es gibt allerdings ein paar Ausnahmeregelungen, beispielsweise für Studierende, die ihr Abitur auf dem zweiten Bildungsweg gemacht haben oder ein Kind betreuen mussten.
  • Abschluss: Gefördert wird nur, wer einen Abschluss anstrebt, der seine späteren beruflichen Chancen verbessert beziehungsweise der direkt für einen Beruf qualifiziert. Deshalb werden „normale” Schulabschlüsse an allgemeinbildenden Schulen nur in Ausnahmefällen gefördert. Außerdem muss eine realistische Chance bestehen, den angestrebten Abschluss auch tatsächlich zu erreichen. Das muss man allerdings erst einmal nicht weiter nachweisen; fürs Erste ist die Aufnahme an der jeweiligen Schule oder Hochschule Beleg genug. 
  • Finanzieller Bedarf: Der Gesetzgeber geht grundsätzlich erst einmal davon aus, dass Eltern (beziehungsweise der Ehepartner bei Verheirateten) Sie während der Ausbildung finanziell unterstützen. Deshalb wird bei der Berechnung des BAföGs auch deren Einkommen berücksichtigt, nicht nur Ihr eigenes. Verdienen die Angehörigen zu viel, haben Sie keinen Anspruch auf BAföG. Es gibt aber einige Sonderfälle, in denen elternunabhängiges BAföG gezahlt wird, zum Beispiel beim Abitur auf dem zweiten Bildungsweg oder wenn die Eltern den Unterhalt verweigern. Diese Ausnahmen sind in § 11 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) definiert.
  • Staatsangehörigkeit: Wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, kann vergleichsweise unkompliziert einen BAföG-Antrag stellen. Ausländer müssen bestimmte Auflagen erfüllen, zum Beispiel bereits vor dem Studium eine relevante Ausbildung in Deutschland absolviert haben. Die genauen Bedingungen sind im BAföG-Gesetz in § 8 aufgeführt.
Rückansicht einer Schülerin mit Rucksack auf dem Weg nach Hause
© istock/Jasmina007/2019  Ob Schüler Anspruch auf BAföG haben, hängt vor allem von der Schulart ab. Aber auch ein erforderlicher Auszug aus dem Elternhaus kann ein Grund sein.

Für wen gibt es Schüler-BAföG?

Zusätzlich zu den oben genannten Faktoren spielen für das Schüler-BAföG noch zwei weitere Faktoren eine wichtige Rolle:

  • die Schulart: BAföG gibt es nur beim Besuch bestimmter Schularten, an denen man einen sogenannten berufsqualifizierenden oder einen weiterführenden Schulabschluss erwerben kann.
  • die Wohnsituation: Ob ein Schüler bei seinen Eltern lebt oder einen eigenen Haushalt führt, kann für den BAföG-Anspruch entscheidend sein.

Geld vom Staat gibt es für Schüler nur, wenn sie eine sogenannte förderfähige Schule besuchen. Dazu zählen

  • Abendschulen
  • Kollegs 
  • Fach- und Berufsfachschulen
  • Fachoberschulen 
  • Akademien und höhere Fachschulen
  • Berufsaufbauschulen

Die vollständige Auflistung aller förderfähigen Schularten ist in § 2 BAföG festgehalten.

Die Ausbildung an allgemeinbildenden Schulen wie Gymnasien oder Realschulen wird nur dann gefördert,  wenn Schüler nicht bei den Eltern wohnen. Also dann, wenn Schüler für die Ausbildung aus dem Elternhaus ausziehen müssen, weil die allgemeinbildende Schule zu weit entfernt ist. Oder wenn sie ohnehin einen eigenen Haushalt führen, weil sie bereits verheiratet sind oder ein Kind haben. Bei anderen Schularten ist es keine zwingende Voraussetzung fürs BAföG, dass der Antragsteller nicht mehr bei den Eltern wohnt. Es kann sich aber auf die Höhe der Unterstützung auswirken.

Mehr zu den BAföG-Sätzen für Schüler erfahren Sie im KlarMacher-Artikel zum Schüler-BAföG

In der Regel gilt: Schüler-BAföG gibt es nur bei Vollzeit-Schulbesuch. Deshalb ist an Abendschulen nur im letzten Jahr vor dem Haupt- oder Realschulabschluss beziehungsweise in den letzten drei Halbjahren vor dem Abitur eine Förderung möglich. Für die Zeit davor wird davon ausgegangen, dass Schüler tagsüber noch arbeiten.

Eine Gruppe konzentriert zuhörender Studenten während einer Vorlesung im Hörsaal.
© istock/gorodenkoff/2018   Mit finanzieller Unterstützung vom Staat können sich Studenten stärker auf ihre Ausbildung konzentrieren.

Wann erhalten Studenten BAföG?

Bei Studenten ist es nicht ganz so kompliziert: BAföG erhalten kann, wer die oben genannten allgemeinen Voraussetzungen erfüllt und an einer staatlichen

  • Hochschule oder Fachhochschule,
  • Akademie oder
  • höheren Fachschule, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt,

eingeschrieben ist. Auch Studierende an privaten Hochschulen können BAföG beantragen, wenn die Ausbildungsstätte staatlich anerkannt ist. 

Außerdem ein wichtiger Faktor: In der Regel werden Studenten nur in ihrer Erstausbildung gefördert. Wer also bereits ein Studium abgeschlossen hat, hat keinen BAföG-Anspruch mehr. Ein Masterstudiengang wird allerdings noch gefördert, wenn er auf das vorherige Bachelorstudium aufbaut. Auch wer vor dem Studium eine betriebliche Berufsausbildung absolviert hat, kann immer noch BAföG beantragen. Anders sieht es aus, wenn man sein erstes Studium abbricht, um ein anderes Fach zu studieren. Für das zweite Studium wird BAföG nur gezahlt, wenn es triftige Gründe für den Fachrichtungswechsel gibt.

Erwachsene Schüler sitzen in einem Klassenraum an Computer-Arbeitsplätzen während ein Dozent spricht
© istock/izusek/2013   Nicht nur angehende Meister werden durch BAföG gefördert, sondern auch zahlreiche andere berufliche Weiterbildungen.

Wer kann Aufstiegs-BAföG beantragen?

Mit dem Aufstiegs-BAföG werden längst nicht nur diejenigen gefördert, die nach einer klassischen Berufsausbildung eine Meisterfortbildung machen – auch wenn es immer noch Meister-BAföG genannt wird. Tatsächlich kann man die Leistung für mehr als 700 berufliche Fortbildungen erhalten. Aufstiegs-BAföG wird beispielsweise auch gezahlt für die Ausbildung zum:

  • Erzieher 
  • Fachkrankenpfleger
  • Fachwirt
  • Techniker
  • Betriebswirt

Entscheidend für die Förderung ist, dass am Ende der Fortbildung eine öffentlich-rechtliche Prüfung steht. Zum Beispiel nach der Handwerksordnung oder dem Berufsbildungsgesetz. Und der angestrebte Abschluss muss über dem Niveau eines Facharbeiter-, Gesellen- oder Berufsfachschulabschlusses liegen.

Zudem muss der Bildungsträger zertifiziert sein und die Fortbildung einen bestimmten Umfang umfassen. Der jeweilige Anbieter sollte Ihnen Auskunft geben können, ob eine Fortbildungsmaßnahme durch Aufstiegs-BAföG gefördert werden kann.

Warum das Meister-BAfög eigentlich kein BAföG ist

Rechtliche Grundlage für die Leistung ist das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG); korrekterweise heißt die finanzielle Unterstützung für die berufliche Fortbildung deshalb AFBG-Förderung. Aber der Begriff BAföG hat sich eingebürgert, auch wenn die Leistung für die berufliche Fortbildung nichts mit dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, zu tun hat.

Persönliche Voraussetzungen für das Aufstiegs-BAföG

Die persönlichen Voraussetzungen für die AFBG-Förderung unterscheiden sich teilweise recht deutlich von denen für das reguläre BAföG. Der wohl wichtigste Unterschied: Es gibt keine Altersbegrenzung. Dafür müssen aber einige anderen Bedingungen erfüllt sein:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung bzw. Berufspraxis: Das Aufstiegs-BAföG richtet sich explizit an diejenigen, die bereits eine Ausbildung haben und sich weiterentwickeln wollen. Ein Ausbildungsabschluss und Berufspraxis werden bei vielen geförderten Fortbildungsmaßnahmen vorausgesetzt. Unter bestimmten Umständen können aber auch Studienabbrecher und Abiturienten ohne Erstausbildung Aufstiegs-BAföG erhalten. 
  • Kein höherer Abschluss vorhanden: Der angestrebte Abschluss muss höher sein als der bisherige höchste Abschluss. Wer bereits ein Master-Studium abgeschlossen hat, kann also kein Aufstiegs-BAföG mehr erhalten. Mit einem Bachelor ist das möglich, denn die dritte berufliche Fortbildungsstufe, der sogenannte Master Professional, ist höherqualifizierend. Darunter würde zum Beispiel eine Weiterbildung zum Geprüften Berufspädagogen fallen. 
  • Ständiger Wohnsitz in Deutschland: Anspruch auf Meister-BAföG besteht nicht nur für deutsche Staatsangehörige. Ausländische Staatsbürger können die Förderung beantragen, wenn sie ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben oder schon mindestens 15 Monate rechtmäßig in Deutschland leben und erwerbstätig sind. Dazu zählt auch die Ausbildung.

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