Machen wir uns nichts vor: Ein Studium kostet nicht nur Zeit und Mühe, sondern auch Geld. Miete, Semesterbeitrag, Arbeitsmaterialien, Internet, Handy – all das muss irgendwie bezahlt werden. Damit sich das auch diejenigen leisten können, die nicht auf finanzielle Unterstützung durch ihre Familie zählen können, wurde das BAföG eingeführt. Ob die staatliche Förderung ausreicht, um die Ausbildung zu finanzieren, ist eine andere Frage. Helfen tut sie in jedem Fall. Wie viel dabei unter welchen Voraussetzungen drin ist, lesen Sie hier.
Der BAföG-Höchstsatz für Studenten liegt ab dem Wintersemester 2020/21 bei 861 Euro monatlich.
Der tatsächlich ausgezahlte BAföG-Satz hängt vom Einkommen der Eltern bzw. des Ehepartners ab. Je größer deren Einkommen, desto mehr Abzüge vom Höchstsatz.
In bestimmten Fällen wird BAföG elternunabhängig gezahlt.
Wie wird BAföG berechnet?
BAföG setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Hauptbestandteil ist der sogenannte Grundbedarf. Das ist ein rechnerischer Wert, der im BAföG-Gesetz regelmäßig neu festgeschrieben wird. Beim Studenten-BAföG liegt er für das Wintersemester 2020/21 bei 427 Euro.
Die Wohnpauschale ist der zweite wesentliche Bestandteil beim Studenten-BAföG. Als Student bekommen Sie auch dann einen Zuschuss zu den Wohnkosten, wenn Sie noch bei Ihren Eltern leben. Dieser fällt natürlich deutlich geringer aus als bei einem eigenen Haushalt. „Eigener Haushalt” bedeutet in diesem Fall übrigens nicht zwingend eine eigene Wohnung, sondern nur, dass Sie nicht mehr im Haushalt ihrer Eltern leben. Auch für ein Zimmer im Wohnheim oder in einer WG gibt es die höhere Wohnpauschale.
On top kommen noch Zuschläge zur Kranken- und Pflegeversicherung, sofern Sie diese Beiträge selbst zahlen müssen und nicht noch über Ihre Eltern oder den Ehepartner versichert sind. Leben eigene Kinder unter 14 Jahren mit im Haushalt, wird außerdem ein Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 150 Euro berücksichtigt.
Der Grundbedarf plus die jeweils relevanten Zuschläge ergeben den BAföG-Bedarf. Werden der höhere Wohnkostenbedarf für die eigenen vier Wände sowie Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung angesetzt, ergibt das den BAföG-Höchstsatz. Wie hoch der ausfällt, finden Sie in den Übersichten in den kommenden Abschnitten.
Wichtig zu wissen: Nur die wenigsten BAföG-Empfänger erhalten den Höchstsatz. Denn es wird ja noch das Einkommen der Eltern (beziehungsweise des Ehepartners) gegengerechnet. Dabei gelten bestimmte Freigrenzen. Liegt das Einkommen darüber, reduziert das den BAföG-Bedarf. Bei elternunabhängigem BAföG wird immer der Höchstsatz gezahlt.
Klingt kompliziert? Ist es auch ein wenig, da bei der Berechnung des Elterneinkommens diverse Faktoren berücksichtigt werden, zum Beispiel deren Beiträge zur privaten Altersvorsorge oder ob es neben Ihnen noch weitere unterhaltspflichtige Kinder gibt. Aussagen zum maximalen Einkommen der Eltern bezüglich BAföG-Zahlungen sind deshalb mit Vorsicht zu genießen. So liegt die Verdienstgrenze bei Kommilitonen aus kinderreichen Familien deutlich höher als bei Einzelkindern.
Wenn Sie es ganz genau wissen möchten, benutzen Sie einen der BAföG-Rechner, die es im Internet gibt. Dafür sollten Sie allerdings etwas Zeit einplanen, denn Sie müssen sehr viele Daten eingeben.
Egal, ob Sie an einer Uni, einer FH oder einer anderen Hochschulart studieren: Als Student gilt für Sie stets derselbe Bedarfssatz – auch für die Ausbildung an Akademien wird dieser Bedarf angesetzt. Er liegt für das Wintersemester 2020/21 bei 427 Euro. Mit allen Zuschlägen ist für Studenten ein BAföG-Höchstsatz von 861 Euro möglich. Die einzelnen Bestandteile in der Übersicht:
bei den Eltern
eigener Haushalt
Grundbedarf
427 Euro
427 Euro
Wohnzuschlag
56 Euro
325 Euro
Zuschlag zur Krankenversicherung*
84 Euro
84 Euro
Zuschlag zur Pflegeversicherung*
25 Euro
25 Euro
Möglicher BAföG-Höchstsatz
592 Euro
861 Euro
* Sofern diese Beiträge vom Studenten selbst gezahlt werden, nicht bei Versicherung über die Familienversicherung. Stand: ab Wintersemester 2020/21
Aber Achtung: Für viele Studierende fällt die monatliche Überweisung vom BAföG-Amt deutlich niedriger aus, da das Einkommen der Eltern bei der Berechnung berücksichtigt wird. Pauschale Angaben, ab welcher Einkommensgrenze Abzüge beim BAföG fällig werden, lassen sich aufgrund zahlreicher Freibeträge kaum machen. Ein grober Richtwert: Ab einem Nettoeinkommen der Eltern von rund 30.000 Euro pro Jahr sollten sich Studierende ohne unterhaltsberechtigte Geschwister auf Abzüge beim BAföG einstellen.
Es gibt einige Ausnahmefälle, in denen das Einkommen der Eltern bei der Berechnung des BAföGs nicht berücksichtigt wird. Dann erhalten Sie den jeweils geltenden Höchstsatz. Diese Regelung greift, wenn ...
Sie bereits fünf Jahre lang berufstätig waren: Wer erst nach einigen Jahren im Job anfängt zu studieren, gilt als finanziell selbstständig. Deshalb wird das Elterneinkommen nicht berücksichtigt, wenn Sie nach Ihrem 18. Geburtstag fünf Jahre lang erwerbstätig waren und Ihren Lebensunterhalt selbst verdient haben. Entfällt ein Teil dieser Zeit auf eine Berufsausbildung, müssen es insgesamt sechs Jahre sein.
Ihre Eltern ihren Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen oder ihr Aufenthaltsort nicht bekannt ist.
Sie bei Beginn der Ausbildung mindestens 30 Jahre alt sind: Wenn Sie aufgrund einer Ausnahmeregelung nach § 10 BAföG Abs. 3 trotz überschrittener Altersgrenze Anspruch auf Förderung haben, wird grundsätzlich der Höchstsatz gezahlt.
Sie das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg nachholen: Wer bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen hat und danach das Abi an einem Abendgymnasium oder einem Kolleg macht, bekommt grundsätzlich elternunabhängiges BAföG.