Junge lächelnde Frau auf dem Flur eines Universitätsgebäudes
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Geld vom Staat fürs Studium: Wie viel BAföG kann ich bekommen?

von Tanja Viebrock, 13.04.2026

Machen wir uns nichts vor: Ein Studium kostet nicht nur Zeit und Mühe, sondern auch Geld. Miete, Semesterbeitrag, Arbeitsmaterialien, Internet, Handy – all das muss irgendwie bezahlt werden. Damit sich das auch jene leisten können, die nicht auf finanzielle Unterstützung durch ihre Familie zählen können, wurde das BAföG eingeführt. Ob die staatliche Förderung ausreicht, um die Ausbildung zu finanzieren, ist eine andere Frage. Helfen tut sie in jedem Fall. Wie viel BAföG dabei unter welchen Voraussetzungen drin ist, liest du hier.

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt: Wie viel BAföG bekomme ich?

  • Der BAföG-Höchstsatz für Studierende liegt seit dem Jahr 2024 bei 992 Euro monatlich.
  • Der tatsächlich ausgezahlte BAföG-Satz hängt unter anderem vom Einkommen der Eltern beziehungsweise der Ehepartner*innen ab. Je größer deren Einkommen, desto mehr Abzüge vom Höchstsatz.
  • In bestimmten Fällen wird BAföG elternunabhängig gezahlt.
  • Personen, die Sozialleistungen beziehen, können einmalig eine Studienstarthilfe von 1.000 Euro beantragen – unabhängig vom BAföG-Bezug.

Wie wird BAföG berechnet?

BAföG setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Hauptbestandteil ist der sogenannte Grundbedarf. Das ist ein rechnerischer Wert, der im BAföG-Gesetz regelmäßig neu festgeschrieben wird. Beim BAföG fürs Studium liegt er aktuell bei 475 Euro (Stand: März 2026).

Die Wohnpauschale ist der zweite wesentliche Bestandteil beim BAföG. Studierende bekommen auch dann einen Zuschuss zu den Wohnkosten, wenn sie noch bei ihren Eltern leben. Dieser fällt allerdings deutlich geringer aus als bei einem eigenen Haushalt. „Eigener Haushalt” bedeutet in diesem Fall nicht zwingend eine eigene Wohnung, sondern nur, dass Studierende nicht mehr im Haushalt ihrer Eltern leben. Auch für ein Zimmer im Wohnheim oder in einer WG gibt es die höhere Wohnpauschale.

Übrigens: Schüler*innen können ebenfalls BAföG beantragen. Wie viel sie bekommen, hängt unter anderem von der Schulform ab. Mehr dazu liest du im Ratgeber „Schüler-BAföG: Wie viel Förderung ist drin und wie beantragen”. 

Drei junge Studierende kochen gemeinsam in einer WG-Küche
© istock/zoranm/2019  Wer nicht mehr bei den Eltern wohnt, sondern einen eigenen Haushalt führt, bekommt mehr BAföG.

On top kommen noch Zuschläge zur Kranken- und Pflegeversicherung, sofern die Studierenden diese Beiträge selbst bezahlen müssen und nicht über ihre Eltern oder Ehepartner*innen versichert sind. Leben eigene Kinder unter 14 Jahren mit im Haushalt, wird außerdem ein Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 160 Euro berücksichtigt.

Der Grundbedarf plus die Wohnkostenpauschale stellen den BAföG-Bedarf dar – auch BAföG-Bedarfssatz genannt. Hierbei handelt es sich um einen Pauschalbetrag, den der Gesetzgeber für typische Beträge für den Lebensunterhalt festgelegt hat. Werden der höhere Wohnkostenbedarf für die eigenen vier Wände sowie Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung angesetzt, ergibt das den BAföG-Höchstsatz. Wie hoch der ausfällt, erfährst du in den Übersichten in den kommenden Abschnitten.

BAföG ab 2026: Das plant die Bundesregierung

Laut Koalitionsvertrag sollen Studierende ab dem Wintersemester 2026/2027 mehr BAföG-Unterstützung erhalten. Demnach soll es folgende Änderungen geben:

  • Anhebung der Wohnkostenpauschale mit eigenem Haushalt von 380 auf 440 Euro – wenn du noch bei deinen Eltern wohnst, ändert sich die Wohnkostenpauschale voraussichtlich nicht.
  • Schrittweise Anpassung der BAföG-Grundbedarfs an das Niveau der Grundsicherung. 
  • Dynamische Anpassung der BAföG-Freibeträge an Inflation und Lohnniveau.
  • Digitalisierung und Vereinfachung des BAföG-Verfahrens. 
  • Integration des Antrags auf Studienhilfe in den BAföG-Antrag. 

Noch liegt kein Beschluss vor. Ob und wie diese Punkte umgesetzt werden, ist derzeit also noch offen (Stand: März 2026). 

Wichtig zu wissen: Nur die wenigsten BAföG-Empfänger*innen erhalten den Höchstsatz. Denn es wird ja noch das Einkommen der Eltern (beziehungsweise der Ehepartner*innen) gegengerechnet. Dabei gelten bestimmte BAföG-Freigrenzen. Liegt das Einkommen darüber, reduziert das den BAföG-Bedarf. Bei elternunabhängigem BAföG wird immer der Höchstsatz gezahlt.

Klingt kompliziert? Ist es auch ein wenig, da bei der Berechnung des Elterneinkommens diverse Faktoren berücksichtigt werden, zum Beispiel deren Beiträge zur privaten Altersvorsorge oder ob es noch weitere unterhaltspflichtige Kinder gibt. Aussagen zum maximalen Einkommen der Eltern bezüglich BAföG-Zahlungen sind deshalb mit Vorsicht zu genießen. So liegt die BAföG-Verdienstgrenze bei Kommiliton*innen aus kinderreichen Familien deutlich höher als bei Einzelkindern.

Wenn du es ganz genau wissen möchtest, benutzt du einen der BAföG-Rechner, die es im Internet gibt. Plane dafür allerdings etwas Zeit ein, denn du musst viele Daten eingeben.  

Junger Student betrachtet die Auslage in einer Buchhandlung
© istock/Eva-Katalin/2019  Studieren kann ziemlich ins Geld gehen – zum Beispiel bei Seminaren mit verpflichtender Lektüreliste.

Was ist der BAföG-Höchstsatz für Studierende?

Egal, ob du an einer Uni, einer Fachhochschule oder einer anderen Hochschulart studierst: Als Student*in gilt für dich stets derselbe BAföG-Grundbedarf von 475 Euro – auch für die Ausbildung an Akademien. Mit dem Wohnzuschlag ergibt sich für dich dann ein BAföG-Bedarfssatz von 534 Euro beziehungsweise 855 Euro, wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst. Mit allen Zuschlägen ist für Studierende ein BAföG-Höchstsatz von 992 Euro möglich. Die einzelnen Bestandteile in der Übersicht: 

 bei den Elterneigener Haushalt
Grundbedarf475 Euro475 Euro
Wohnzuschlag59 Euro380 Euro
Bedarfssatz 534 Euro855 Euro
Zuschlag zur Krankenversicherung*137 Euro137 Euro
Möglicher BAföG-Höchstsatz671 Euro992 Euro
* Sofern diese Beiträge von den Studierenden selbst gezahlt werden, nicht bei Versicherung über die Familienversicherung. (Stand: ab dem 1.08.2024) 

Aber Achtung: Für viele Studierende fällt die monatliche Überweisung vom BAföG-Amt deutlich niedriger aus, da das Einkommen der Eltern bei der Berechnung berücksichtigt wird. Pauschale Angaben, ab welcher Einkommensgrenze Abzüge beim BAföG fällig werden, lassen sich aufgrund zahlreicher Freibeträge kaum machen. Ein grober Richtwert: Sind die Eltern verheiratet oder leben in eingetragener Lebenspartnerschaft zusammen und es gibt keine unterhaltsberechtigten Geschwister, können Studierende ab einem Nettoeinkommen der Eltern von 2.540 Euro im Monat mit Abzügen beim BAföG rechnen.

Wer vor seinem Studium bereits länger berufstätig war, hat Chancen auf elternunabhängiges BAföG.
© istock/fotografixx/2019  Wer vor seinem Studium bereits länger berufstätig war, hat Chancen auf elternunabhängiges BAföG.

Wann wird elternunabhängiges BAföG gezahlt?

Es gibt einige Ausnahmefälle, in denen das Einkommen der Eltern bei der Berechnung des BAföGs nicht berücksichtigt wird. Dann bekommst du den jeweils geltenden BAföG-Höchstsatz. Diese Regelung greift, wenn ...

  • du bereits fünf Jahre lang berufstätig warst: Wer erst nach einigen Jahren im Job anfängt zu studieren, gilt als finanziell selbstständig. Deshalb wird das Elterneinkommen nicht berücksichtigt, falls du nach deinem 18. Geburtstag fünf Jahre lang erwerbstätig warst und deinen Lebensunterhalt selbst verdient hast. 
  • du drei Jahre erwerbstätig warst und zwar nach einer Berufsausbildung (ein Bachelorstudium gehört auch dazu). Zusammen mit der Zeit für die Berufsausbildung, müssen es insgesamt sechs Jahre sein. 
  • deine Eltern ihren Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen, ihr Aufenthaltsort nicht bekannt ist oder bereits verstorben sind. 
  • du bei Beginn der Ausbildung mindestens 30 Jahre alt bist.
  • du das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg nachholst: Wer bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen hat und danach das Abi an einem Abendgymnasium oder einem Kolleg macht, bekommt grundsätzlich elternunabhängiges BAföG.

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Wer bekommt die Studienstarthilfe?

Ab dem Wintersemester 2024/2025 haben Studierende aus einkommensschwachen Haushalten, die Sozialleistungen beziehen, eine finanzielle Hürde weniger zu überwinden: Sie können die Studienstarthilfe beantragen – das ist ein einmaliger Zuschuss von 1.000 Euro für die typischen Studienstartkosten wie Laptop, Lernmaterialien oder Mietkaution. Sie erhalten diesen Bonus unabhängig vom späteren BAföG und er wird auch darauf nicht angerechnet. 

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Wie viel BAföG bekomme ich als Student*in?

Der BAföG-Höchstsatz für Studierende liegt seit 2024 bei 992 Euro pro Monat. Er setzt sich aus Grundbedarf, Wohnzuschlag sowie ggf. Zuschlägen zur Kranken- und Pflegeversicherung zusammen. Ob du den Höchstsatz bekommst, hängt meist vom Einkommen deiner Eltern oder deines*deiner Ehepartner*in ab.

Ab welchem Elterneinkommen bekomme ich weniger BAföG?

Es gibt keine feste BAföG-Verdienstgrenze, weil Freibeträge und Faktoren wie weitere unterhaltsberechtigte Kinder die Einkommensgrenze der Eltern stark beeinflussen. Als grober Richtwert gilt: Bei Eltern mit etwa 2.540 Euro netto im Monat (ohne weitere Geschwister) kann es zu Abzügen kommen. Bei getrenntlebenden Eltern gelten separate Freibeträge.

Wer kann die Studienstarthilfe von 1.000 Euro bekommen – und wird sie auf BAföG angerechnet?

Die Studienstarthilfe ist ein einmaliger Zuschuss von 1.000 Euro für Studienanfangskosten wie zum Beispiel für einen Laptop, Lernmaterialien oder die Mietkaution. Sie richtet sich an Studienanfänger*innen aus einkommensschwachen Haushalten mit Sozialleistungsbezug. Wichtig: Sie ist unabhängig vom BAföG und wird nicht auf das BAföG angerechnet. 

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