Machen wir uns nichts vor: Ein Studium kostet nicht nur Zeit und Mühe, sondern auch Geld. Miete, Semesterbeitrag, Arbeitsmaterialien, Internet, Handy – all das muss irgendwie bezahlt werden. Damit sich das auch jene leisten können, die nicht auf finanzielle Unterstützung durch ihre Familie zählen können, wurde das BAföG eingeführt. Ob die staatliche Förderung ausreicht, um die Ausbildung zu finanzieren, ist eine andere Frage. Helfen tut sie in jedem Fall. Wie viel dabei unter welchen Voraussetzungen drin ist, liest du hier.
Der BAföG-Höchstsatz für Studierende liegt ab dem Jahr 2024 bei 992 Euro monatlich.
Der tatsächlich ausgezahlte BAföG-Satz hängt vom Einkommen der Eltern bzw. der Ehepartner*innen ab. Je größer deren Einkommen, desto mehr Abzüge vom Höchstsatz.
In bestimmten Fällen wird BAföG elternunabhängig gezahlt.
Personen, die Sozialleistungen beziehen, können einmalig eine Studienstarthilfe von 1.000 Euro beantragen – unabhängig vom BAföG-Bezug.
Wie wird BAföG berechnet?
BAföG setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Hauptbestandteil ist der sogenannte Grundbedarf. Das ist ein rechnerischer Wert, der im BAföG-Gesetz regelmäßig neu festgeschrieben wird. Beim BAföG fürs Studium liegt er aktuell bei 475 Euro (Stand: 2024).
Die Wohnpauschale ist der zweite wesentliche Bestandteil beim BAföG. Studierende bekommen auch dann einen Zuschuss zu den Wohnkosten, wenn sie noch bei ihren Eltern leben. Dieser fällt allerdings deutlich geringer aus als bei einem eigenen Haushalt. „Eigener Haushalt” bedeutet in diesem Fall übrigens nicht zwingend eine eigene Wohnung, sondern nur, dass sie nicht mehr im Haushalt ihrer Eltern leben. Auch für ein Zimmer im Wohnheim oder in einer WG gibt es die höhere Wohnpauschale.
On top kommen noch Zuschläge zur Kranken- und Pflegeversicherung, sofern die Studierenden diese Beiträge selbst bezahlen müssen und nicht über ihre Eltern oder Ehepartner*innen versichert sind. Leben eigene Kinder unter 14 Jahren mit im Haushalt, wird außerdem ein Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 160 Euro berücksichtigt.
Der Grundbedarf plus die jeweils relevanten Zuschläge stellen den BAföG-Bedarf dar. Werden der höhere Wohnkostenbedarf für die eigenen vier Wände sowie Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung angesetzt, ergibt das den BAföG-Höchstsatz. Wie hoch der ausfällt, erfährst du in den Übersichten in den kommenden Abschnitten.
BaföG-Reform: Das ändert sich für Studierende
Klicken Sie hier, um die Inhalte von YouTube anzuzeigen.
Meine Zustimmung kann ich jederzeit unter Datenschutz widerrufen.
rbb24
Wichtig zu wissen: Nur die wenigsten BAföG-Empfänger*innen erhalten den Höchstsatz. Denn es wird ja noch das Einkommen der Eltern (beziehungsweise der Ehepartner*innen) gegengerechnet. Dabei gelten bestimmte Freigrenzen. Liegt das Einkommen darüber, reduziert das den BAföG-Bedarf. Bei elternunabhängigem BAföG wird immer der Höchstsatz gezahlt.
Klingt kompliziert? Ist es auch ein wenig, da bei der Berechnung des Elterneinkommens diverse Faktoren berücksichtigt werden, zum Beispiel deren Beiträge zur privaten Altersvorsorge oder ob es noch weitere unterhaltspflichtige Kinder gibt. Aussagen zum maximalen Einkommen der Eltern bezüglich BAföG-Zahlungen sind deshalb mit Vorsicht zu genießen. So liegt die Verdienstgrenze bei Kommiliton*innen aus kinderreichen Familien deutlich höher als bei Einzelkindern.
Wenn du es ganz genau wissen möchtest, benutzt du einen der BAföG-Rechner, die es im Internet gibt. Plane dafür allerdings etwas Zeit ein, denn du musst viele Daten eingeben.
Egal, ob du an einer Uni, einer Fachhochschule oder einer anderen Hochschulart studierst: Als Student*in gilt für dich stets derselbe Bedarfssatz von 534 Euro – auch für die Ausbildung an Akademien. Mit allen Zuschlägen ist für Studierende ein BAföG-Höchstsatz von 992 Euro möglich. Die einzelnen Bestandteile in der Übersicht:
bei den Eltern
eigener Haushalt
Grundbedarf
475 Euro
475 Euro
Wohnzuschlag
59 Euro
380 Euro
Zuschlag zur Krankenversicherung*
137 Euro
137 Euro
Möglicher BAföG-Höchstsatz
671 Euro
992 Euro
* Sofern diese Beiträge von den Studierenden selbst gezahlt werden, nicht bei Versicherung über die Familienversicherung. (Stand: ab dem 1.08.2024)
Aber Achtung: Für viele Studierende fällt die monatliche Überweisung vom BAföG-Amt deutlich niedriger aus, da das Einkommen der Eltern bei der Berechnung berücksichtigt wird. Pauschale Angaben, ab welcher Einkommensgrenze Abzüge beim BAföG fällig werden, lassen sich aufgrund zahlreicher Freibeträge kaum machen. Ein grober Richtwert: Ab einem Nettoeinkommen der Eltern von rund 21.000 Euro pro Jahr können Studierende ohne unterhaltsberechtigte Geschwister mit Abzügen beim BAföG rechnen.
Es gibt einige Ausnahmefälle, in denen das Einkommen der Eltern bei der Berechnung des BAföGs nicht berücksichtigt wird. Dann bekommst du den jeweils geltenden Höchstsatz. Diese Regelung greift, wenn ...
du bereits fünf Jahre lang berufstätig warst: Wer erst nach einigen Jahren im Job anfängt zu studieren, gilt als finanziell selbstständig. Deshalb wird das Elterneinkommen nicht berücksichtigt, falls du nach deinem 18. Geburtstag fünf Jahre lang erwerbstätig warst und deinen Lebensunterhalt selbst verdient hast.
du drei Jahre erwerbstätig warst und zwar nach einer Berufsausbildung (ein Bachelorstudium gehört auch dazu). Zusammen mit der Zeit für die Berufsausbildung, müssen es insgesamt sechs Jahre sein.
deine Eltern ihren Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen oder ihr Aufenthaltsort nicht bekannt ist.
du bei Beginn der Ausbildung mindestens 30 Jahre alt bist.
du das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg nachholst: Wer bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen hat und danach das Abi an einem Abendgymnasium oder einem Kolleg macht, bekommt grundsätzlich elternunabhängiges BAföG.
Spar-Tipp fürs Studium: TagesGeld
Du brauchst eine neue Waschmaschine oder planst deinen nächsten Urlaub? Mit dem TagesGeld der Hanseatic Bank legst du dein Geld sicher und flexibel an. Du kannst jederzeit einzahlen und abheben – und erhältst monatlich zusätzlich attraktive Zinsen. So wächst dein Erspartes ganz von selbst!
Wer bekommt die Studienstarthilfe?
Ab dem Wintersemester 2024/2025 haben Studierende aus einkommensschwachen Haushalten, die Sozialleistungen beziehen, eine finanzielle Hürde weniger zu überwinden: Sie können die Studienstarthilfe beantragen – das ist ein einmaliger Zuschuss von 1.000 Euro für die typischen Studienstartkosten wie Laptop, Lernmaterialien oder Mietkaution. Sie erhalten diesen Bonus unabhängig vom späteren BAföG und er wird auch darauf nicht angerechnet.