Taschengeld: Was ist angemessen, wie viel ist zu viel?
Alter | Taschengeld |
4-5 Jahre | 0,50-1,00 Euro pro Woche |
6 Jahre | 1,00-1,50 Euro pro Woche |
7 Jahre | 1,50-2,00 Euro pro Woche |
8 Jahre | 2,00-2,50 Euro pro Woche |
9 Jahre | 2,50-3,00 Euro pro Woche |
Stand: 2020, angepasst nach Empfehlungen des Deutschen Jugendinstituts von 2017
Angemessenes Taschengeld ab dem Alter von 10 Jahren
Mit der weiterführenden Schule steigen die Ansprüche und die Möglichkeiten der Kinder – und damit die Taschengeld-Wünsche. Jetzt wird es laut Expertenmeinung Zeit, dass die Kinder lernen, sich das Geld über einen ganzen Monat aufzuteilen. Also wird eine Auszahlung alle vier Wochen empfohlen. Später im Erwachsenenleben gibt es das Geld schließlich auch nur einmal im Monat.
Alter | Taschengeld |
10 Jahre | 16,00-18,50 Euro pro Monat |
11 Jahre | 18,50-21,00 Euro pro Monat |
12 Jahre | 21,00-23,50 Euro pro Monat |
13 Jahre | 23,50-26,00 Euro pro Monat |
14 Jahre | 26,00 -31,00 Euro pro Monat |
15 Jahre | 31,00-39,00 Euro pro Monat |
16 Jahre | 39,00-47,00 Euro pro Monat |
17 Jahre | 47,00-63,00 Euro pro Monat |
18 Jahre und älter | 63,00-79,00 Euro pro Monat |
Stand: 2020, angepasst nach Empfehlungen des Deutschen Jugendinstituts von 2017
Was ist, wenn die Eltern nicht so viel Taschengeld zahlen können?
Das Haushaltsgeld ist knapp? Sie haben mehrere Kinder, und das Budget langt nicht für so viel Taschengeld? Denken Sie daran: Die genannten Summen sind nur eine Empfehlung. Die Höhe des Taschengeldes ist nicht entscheidend. Wichtig ist vor allem, dass Ihr Kind überhaupt eine gewisse Summe bekommt, um den Umgang mit Geld zu lernen. Deshalb ist in einer solchen Lage Folgendes wichtig:
- Sprechen Sie mit Ihrem Kind offen über die finanzielle Situation der Familie. Erklären Sie dem Kind, warum es vielleicht weniger Geld bekommt als seine Freunde.
- Zahlen Sie lieber eine geringere Summe, aber dafür möglichst regelmäßig und verlässlich.
- Behandeln Sie alle Kinder möglichst gleich. Sprechen Sie es offen an, wenn sich Ihre finanzielle Lage ändert und das jüngere Kind vielleicht weniger Taschengeld bekommt als das größere in diesem Alter.
Wenn das Geld Ihrem Kind nicht reicht, kann es sich ab einem Alter von 15 Jahren etwas dazuverdienen (mit Erlaubnis der Eltern bei bestimmten Tätigkeiten auch ab 13 Jahren).
Was ist der Taschengeldparagraf?
Was ist der Taschengeldparagraf?
Der Paragraf 110 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist als „Taschengeldparagraf” bekannt. Er besagt, dass Minderjährige ohne Zustimmung der Eltern mit ihrem (Taschen-)Geld rechtswirksame Verträge schließen können. Sprich: Wenn sich das Kind vom Taschengeld Eis oder Schokolade kauft, können die Eltern den Kauf nicht rückgängig machen. Das gilt aber natürlich nicht immer und in jedem Fall. Eine teure Uhr oder ein Smartphone zum Beispiel fallen nicht unter den Paragrafen. Und den Kauf von Schnaps verbietet bei Minderjährigen schon der Jugendschutz.
Wofür dürfen Kinder ihr Taschengeld ausgeben?
Erziehungsexperten sagen: für was sie wollen. Denn die Kinder sollen ja lernen zu entscheiden, was ihnen wichtig ist und was nicht. Da gehört es einfach dazu, dass sie hier und da ihr Geld für Dinge ausgeben, die in Ihren (Eltern-)Augen vielleicht nutzlos und unvernünftig erscheinen. Andere Kinder dagegen sparen vielleicht schon früh für größere Anschaffungen. Beides ist erlaubt, beides gehört zum Lernprozess. Machen Sie Ihrem Nachwuchs also möglichst keine Vorgaben. Das gilt natürlich nicht für Alkohol und Zigaretten oder Ähnliches.
Das Kind frei entscheiden zu lassen bedeutet aber auch: Erheben Sie keine Vorwürfe, wenn das Kind schon zwei Tage nach dem letzten Taschengeld angelaufen kommt und „Nachschub” möchte. Es ist seine Sache, ob und wofür es das Geld schon ausgegeben hat. Aber es ist ebenso seine Sache, wenn nun nichts mehr übrig ist. Anstatt Geld nachzuschießen, können Sie dem Kind aber dabei helfen, das Geld besser einzuteilen, etwa mit einem Sparschwein oder einem eigenen Sparkonto.