Geld in der Beziehung: So haben Paare ihre gemeinsamen Finanzen im Griff
„Über Geld redet man nicht”, sagt der Volksmund. Gilt das auch, wenn man sich liebt? Keine kluge Idee. Denn in einer Partnerschaft gibt es gemeinsame Kosten: Wohnung, Urlaub, Hochzeit und vieles mehr. Nicht darüber zu reden kann zu Streit führen. Klären Sie besser, wie Sie Ihre Finanzen handhaben wollen. Wir machen klar, worauf Paare & Co. dabei achten sollten.
Themen in diesem Artikel
- Reden Sie über Geld!
- Gemeinsames Haushaltskonto: Darauf sollten Sie achten
- Mit diesen Apps behalten Sie den finanziellen Überblick
Reden Sie über Geld!
Wissen Sie, was Ihr*e Partner*in über Geld denkt? Nein? Finden Sie es heraus. Denn dann fällt es einfacher, über Geld zu reden. Das ist wichtig, um zu wissen, wer wann was bezahlt. Oder wenn Sie einmal zusammen ein Konto führen wollen. Fangen Sie aber nicht gleich mit den Fragen zu den gemeinsamen Finanzen an. Stellen Sie Fragen wie zum Beispiel:
- Hat er*sie Taschengeld bekommen? Und wie viel?
- Wofür hat er*sie Geld ausgegeben oder gespart?
- Mag er*sie Geldgeschenke?
- Was ist für ihn*sie günstig oder teuer?
So finden Sie heraus, ob die Person eher sparsam mit Geld umgeht. Oder ob das Haushalten mit Geld eher schwer fällt. Erst im zweiten Schritt reden Sie über die aktuellen und zukünftigen Kosten. Klären Sie Fragen wie:
- Wofür wollen wir sparen? Für die Hochzeit, ein Eigenheim, ein Auto oder ein Pärchenurlaub?
- Brauchen wir ein Haushaltskonto?
- Benötigen wir einen Kredit?
- Wie wollen wir für die Zukunft unserer Kinder sparen?
Sind diese Fragen geklärt, können Sie viel gezielter nach passenden Angeboten und Lösungen schauen. Teilen Sie sich die Aufgaben auf. So kann sich zum Beispiel eine Person beim Autohändler und die andere bei der Bank nach den Konditionen erkundigen. Und verabreden Sie sich anschließend, um darüber zu reden: Welches Angebot spricht Sie an und welches nicht? Warum? Entscheiden Sie immer zusammen und nicht getrennt über größere Anschaffungen.
„Mein*e Partner*in will nicht über Geld reden“
Versuchen Sie nicht, ihr*e Partner*in zu überzeugen. Er*sie kann sich davon bedrängt fühlen. Und geht womöglich nicht auf Sie ein. Besser ist: Verbinden Sie das Thema Geld mit einem angenehmen Thema. Unterhalten Sie sich zum Beispiel bei einem gemütlichen Kaffee über den nächsten Urlaub. Nach und nach und nach können Sie dann klären, von welchem Geld die Reise bezahlt werden soll. Ja, vielleicht sogar, wer wie viel beiträgt und ob Sie dafür nicht ein gemeinsames Konto einrichten wollen.
Gemeinsames Haushaltskonto: Darauf sollten Sie achten
Richten Sie sich nicht nur die gemeinsame Wohnung, sondern auch ein Haushaltskonto ein? Der klare Vorteil von einem Gemeinschaftskonto ist: Man spart sich das ständige Hin- und Herrechnen der gemeinsamen Kosten.
Ihre Beziehung ist noch nicht gefestigt genug für ein gemeinsames Konto? Trotzdem können Sie schon zusammen für eine Anschaffung sparen: mit einer digitalen Gruppenkasse. Was das ist und wie das funktioniert, lesen Sie im Artikel „Welche Alternativen gibt es für die digitale Gruppenkasse?”
Für welche Ausgaben soll das Konto sein?
Bevor Sie ein Gemeinschaftskonto eröffnen: Klären Sie unbedingt, was zu den gemeinsamen Ausgaben zählt und was nicht. Ist es die Miete, die Kreditabzahlung, das Essen oder mehr?
Beispiel: Eine*r von Ihnen putzt gerne die Wohnung und der*die andere nicht. Sie einigen sich nun auf eine regelmäßige Reinigungskraft, damit die ganze Arbeit nicht an einer Person hängen bleibt. Bezahlt nun der putzfaule Mensch die Haushaltshilfe oder beide?
Übrigens: Um die Ausgaben im Überblick zu behalten, helfen spezielle Haushalt-Apps. Dort können Sie alle ihre Einnahmen und alle Ausgaben notieren.
Wie kann man das gemeinsame Konto verwalten?
Nach der Festlegung der gemeinsamen Ausgaben können Sie loslegen. Die meisten Banken bieten Girokonten für zwei Personen an. Voraussetzung dafür ist in der Regel eine gemeinsame Wohnadresse und nicht der Trauschein. Ob Sie verheiratet sind oder nicht, interessiert die Bank nicht. Es gibt viele Wege, das Haushaltskonto gemeinsam zu verwalten. Manche Paare teilen sich alles zur Hälfte auf, auch wenn eine*r von beiden mehr verdient. Andere rechnen die Beiträge zum Haushalt nach der Höhe der Einkommen aus. Und anderen wiederum ist es egal, wie viel jede*r bezahlt. Hauptsache, man muss sich nicht weiter darum kümmern.
Doch Vorsicht: Pärchen sollten keine größeren Geldsummen zusätzlich zu den normalen Einnahmen auf das gemeinsame Konto überweisen. Da beide Kontoinhaber*innen auf das Konto zugreifen können, kann das Finanzamt es als Geldgeschenk an die Partner*in werten. Unter Umständen verlangt das Finanzamt dann von Ihnen Schenkungssteuer.
Welches Konten-Modell passt am besten zu Ihnen?
Ein-Konto-Modell: Alle Einnahmen gehen auf das gemeinsame Konto. Unabhängig davon, wer viel verdient oder überhaupt verdient.
- Vorteil: Dieses Modell ist besonders günstig für Paare, bei denen nur eine*r das Geld verdient.
- Nachteil: Bei sehr unterschiedlichem Einkaufsverhalten könnte es schwierig werden – weil auch alle Ausgaben von dem Konto abgehen und vielleicht die eine Person unabgesprochen auf Kosten der anderen lebt.
Zwei-Konten-Modell: Jede*r behält sein eigenes Girokonto. Beide überweisen getrennt ihren Anteil für die gemeinsamen Ausgaben. Zum Beispiel zahlt jede*r die Hälfte der Miete direkt an den Mieter. Bedenken Sie dabei: Manche Rechnungen können nicht getrennt beglichen werden! Oder eine*r übernimmt alle gemeinsamen Kosten. Das ist dann sozusagen Ihr Haushaltskonto. Und die andere Person überweist ihren Anteil auf das Konto. Oder man teilt sich die Kosten auf: Eine Person ist zum Beispiel für Essen und Haushalt zuständig, die andere für Auto und Reisen.
- Vorteil: Man behält die volle Kontrolle über die eigenen Finanzen.
- Nachteil: Es kann zu mehr Rechenaufwand kommen.
Drei-Konten-Modell: Jede*r behält sein eigenes Girokonto. Zusätzlich eröffnen Sie ein drittes Konto für den Haushalt. Alle Ihre Einnahmen gehen auf das Gemeinschaftskonto ein. Sie überweisen danach von der Summe je einen Anteil auf die privaten Konten für die persönlichen Ausgaben. Oder: Ihre Einkommen werden auf Ihre privaten Konten überwiesen. Beide überweisen dann ihren Anteil zum Haushalt und Weiteres auf das gemeinsame Konto.
- Vorteil: Im Fall einer Verschuldung eines*einer der Kontoinhaber*innen können Sie das Geld auf das private Konto überweisen. So schützen Sie es vor einer Pfändung. Mehr dazu lesen Sie hier im Artikel „Privatinsolvenz: Wie hoch ist der Selbstbehalt?”.
- Nachteil: Eventuell fallen höhere Kontoführungsgebühren an.
Die Liebe und das liebe Geld ‒ Paare auf dem Prüfstand
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„Mein*e Partner*in kann nicht mit Geld umgehen“
Neigt eine*r von Ihnen zum Beispiel zum impulsiven Geldausgeben? Aber ein gemeinsames Konto ist notwendig? In dem Fall ist es vielleicht besser, ein Und-Konto anzulegen.
Es gibt Oder-Konten und Und-Konten. Der wesentliche Unterschied ist, dass beim Oder-Konto beide Kontoinhaber*innen unabhängig voneinander auf das Geld zugreifen können. Beim Und-Konto können nur beide zusammen das Geld verwalten. Das heißt, Sie können nur mit der Unterschrift des anderen Geld abheben oder überweisen. Das ist zwar aufwendiger, kann Sie aber vor einer Verschuldung bewahren.
Mehr dazu lesen Sie im Artikel „Gemeinschaftskonto: Das müssen WG’s, Paare, Vereine und Co. wissen”.
Mit diesen Apps behalten Sie den finanziellen Überblick
Mal zahlt der*die eine, mal der*die andere? Wenn Sie die Kosten fair untereinander aufteilen wollen, notieren Sie sich am besten alle gemeinsamen Ausgaben. Dabei helfen Apps wie „Splid”, „Splitweise”, „Tricount” und „iLend4Friends” (nur für Apple). Mit den Apps können Sie unkompliziert Rechnungen aufteilen. Sie tragen ein, wer wie viel für was und für wen bezahlt hat. Die App berechnet dann, wer wem noch Geld schuldet.
Beispiel: Sie gehen zusammen ins Kino. Sie bezahlen 35 Euro für die Kinokarten, Popcorn und Getränke. Im Anschluss bezahlt Ihr*e Partner*in 20 Euro für das Taxi. Wenn Sie die Ausgaben ausrechnen lassen, sehen Sie, dass Ihre Begleitung an dem Abend 15 Euro weniger ausgegeben hat. Und Ihnen sozusagen 7,50 Euro schuldet. Über ein paar Wochen kann sich da eine größere Differenz zusammensammeln.
Es hat sich großer Unterschied bei den gemeinsamen Ausgaben ergeben? In einer Beziehung kann es sich komisch anfühlen, seinen Geldanteil zurückzuverlangen. Besonders für gemeinsame Aktivitäten wie ins Kino oder Essen gehen. Geht es Ihnen so? Überlegen Sie doch eine andere Lösung für das Dilemma. Die Person, die sozusagen im Minus ist, lädt zum Beispiel zum Essen ein. Oder zu einem Wochenend-Kurztrip.
Weniger romantisch, aber durchaus wichtig: Den Differenzbetrag in einer gemeinsamen Anlage investieren. Aber nur, wenn Sie in dasselbe investieren wollen. Sie legen zum Beispiel beide Wert auf Nachhaltigkeit? Lesen Sie dazu unsere Tipps im Artikel „Nachhaltige Geldanlagen: Was macht grüne Investments aus?” So kann zusammen zu wirtschaften Spaß machen.
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