Eine Frau sitzt gut gelaunt auf einem Sessel und spielt mit ihrem Baby
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Mutterschutz: Wie viel Geld bekommst du?

Thorsten Schierhorn
von Thorsten Schierhorn, 06.10.2025

Wer Mutter wird, hat eine der aufregendsten Zeiten des Lebens vor sich – aber wohl auch eine der anstrengendsten. Der Staat will sie deshalb besonders schützen und hat Gesetze auf den Weg gebracht, um werdende und junge Mütter zu entlasten. Das macht sich auch im Geldbeutel bemerkbar. Was es für wen gibt und wann, erfährst du hier. 

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt: Geld im Mutterschutz

  • Mutterschaftsgeld ersetzt dein Einkommen während der Mutterschutzfrist. Die Schutzfrist fängt in der Regel sechs Wochen vor der Geburt deines Kindes an und endet acht bis zwölf Wochen danach.
  • Anspruch auf Mutterschutzgeld haben gesetzlich Krankenversicherte. Selbstständige bekommen es, wenn sie freiwillig gesetzlich versichert sind und zugleich Anspruch auf Krankengeld haben. 
  • Privat versicherte Frauen erhalten je nach ihrem Versicherungstarif sogenanntes Krankentagegeld. Beamtinnen bekommen ihr bisheriges Gehalt ausgezahlt. 
  • Die Höhe des Mutterschutzgeldes hängt von deinem Nettolohn ab. Bleibt eine Lücke zwischen dem ausgezahlten Mutterschaftsgeld und deinem Nettolohn, zahlt dein Arbeitgeber den Rest („Arbeitgeberzuschuss“). 
  • Neben Mutterschaftsgeld gibt es vom Staat darüber hinaus Elterngeld (in den Varianten „Basis“, „Plus“, „Partnerschaftsbonus“) und Kindergeld, um Eltern finanziell zu unterstützen.

Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse

Schwangere Frauen dürfen rund um die Geburt in der Regel nicht arbeiten. Doch was ist in dieser Zeit mit dem Gehalt? Wer arbeitet, rechnet schließlich mit dem Geld. Deshalb gibt es das Mutterschaftsgeld. Es soll den Einkommensverlust innerhalb der Mutterschutzfristen ausgleichen. Die Mutterschutzfrist gilt ab sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt. Bei Frühgeburten, mehr als einem Baby oder einem Baby mit Behinderung verlängert sich die Frist nach der Geburt auf zwölf Wochen.

Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ist an den Anspruch auf Krankengeld gekoppelt. Das Mutterschaftsgeld wird nämlich von den gesetzlichen Krankenkassen ausgezahlt. Das heißt: Du hast nur Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn du gesetzlich krankenversichert bist. Bist du selbstständig tätig und freiwillig gesetzlich versichert, bekommst du ebenfalls Mutterschaftsgeld – sofern du eine Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld abgeschlossen hast.

Die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach deinem durchschnittlichen Nettolohn der letzten drei Monate, beträgt aber höchstens 13 Euro pro Tag. Verdienst du eigentlich mehr, erhält du den Rest von deinem Arbeitgeber ausgezahlt (der sogenannte Arbeitgeberzuschuss). Wie viel Geld du im Mutterschutz genau bekommst, hängt also von deinem bisherigen Gehalt ab.

Wann solltest du Mutterschaftsgeld beantragen? Auf jeden Fall vor Beginn der Mutterschutzfrist. Der Antrag ist schnell erledigt: Du musst bei deiner Krankenkasse eine Bescheinigung über deinen voraussichtlichen Entbindungstermin einreichen. Diese Bescheinigung stellen die Frauenärzt*innen aus. 

Übrigens: Umgangssprachlich ist oft die Rede von einem Mutterschutzgeld. Das ist aber keine offizielle Bezeichnung – richtig ist „Mutterschaftsgeld“. 

Das Mutterschutzgesetz

Der Mutterschutz dient dazu, Mütter und ihre Kinder während der Schwangerschaft, Geburt und ersten Lebensmonate zu schützen. Der Mutterschutz umfasst eine ganze Reihe von Maßnahmen wie zum Beispiel einen Kündigungsschutz – und eben finanzielle Absicherung für Mütter. Geregelt ist der Mutterschutz im Mutterschutzgesetz (MuSchG). Wichtig: Das Gesetz betrifft nur Frauen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, also angestellt sind. Für Selbstständige und nicht erwerbstätige Frauen greift zwar das MuSchG nicht, sie können aber dennoch Anspruch auf Mutterschaftsleistungen haben.

Andere Möglichkeiten für Mutterschaftsgeld

Bist du privat versichert, erhältst du innerhalb der Mutterschutzfrist ein Krankentagegeld – je nach Tarif. Das gilt auch für privat versicherte Selbstständige.

Hast du keinen entsprechenden Tarif oder bist zum Beispiel familienversichert ist, kannst du Mutterschaftsgeld beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) beantragen. Dieses Mutterschaftsgeld beträgt allerdings höchstens 210 Euro insgesamt.

Übrigens: Für Beamtinnen gilt die Mutterschutzverordnung des Bundes oder des jeweiligen Bundeslandes. Sie haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, behalten aber während der Mutterschutzfristen in der Regel den vollen Anspruch auf Besoldung. 

Eine schwangere Frau schaut am Schreibtisch sitzend auf ihr Smartphone und lächelt
© istock/kupicoo/2016  Auf Wunsch können Schwangere in den sechs Wochen vor der Geburt auch weiterarbeiten.

Mutterschutzlohn vom Arbeitgeber

Der Mutterschutzlohn ist nicht zu verwechseln mit dem eben besprochenen Mutterschaftsgeld. Der Mutterschutzlohn dient nämlich einem anderen Zweck: Ihn erhalten Frauen, die vor oder nach der Mutterschutzfrist nicht arbeiten dürfen, also länger als sechs Wochen vor und/oder länger als acht Wochen nach der Geburt. Das kann passieren, wenn Ärzt*innen aus gesundheitlichen Gründen ein Beschäftigungsverbot aussprechen.

Um den Mutterschutzlohn zu erhalten, musst du ein ärztliches Attest über dieses Beschäftigungsverbot vorlegen. Wie viel Geld es gibt? Auch hier ist dein bisheriger Lohn entscheidend: Der Mutterschutzlohn ist so hoch wie der Durchschnitt deiner letzten drei Monatslöhne (oder 13 Wochenlöhne, falls du wöchentlich bezahlt wirst).

Wichtig: Der Mutterschutzlohn wird wie ein normaler Lohn besteuert. Falls du vor der Schwangerschaft steuerfreie Zuschläge hattest, zum Beispiel für Arbeit an Sonn- oder Feiertagen, fallen auch darauf Steuern an. Deswegen kann es sein, dass dein Mutterschutzlohn etwas niedriger ausfällt als dein bisheriger Nettolohn.

Der Mutterschutz: Was für Arbeitnehmerinnen wichtig ist

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© BMFSFJ 

Ab 410 Euro: Verpflichtende Steuererklärung

Das Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss sind zwar an sich steuerfrei. Sie werden aber zu deinem restlichen Einkommen hinzugerechnet. Dadurch können sie beeinflussen, wie hoch alles andere besteuert wird, was du im selben Steuerjahr verdient hast. Das liegt an der Steuerprogression. Wichtig ist auf jeden Fall: Sobald du in einem Jahr mehr als 410 Euro Mutterschaftsgeld erhalten hast, bist du verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben – auch, wenn du das bisher nicht getan hast.  

Elterngeld und Kindergeld: Weitere Unterstützung vom Staat

Mutterschaftsgeld und Mutterschutzlohn sind nicht die einzige Unterstützung, die der Staat für Eltern zur Verfügung stellt. Für alle Eltern besteht die Möglichkeit, nach der Geburt eines Kindes Elterngeld zu erhalten für die Zeit, in der sie es betreuen.

Das Elterngeld beträgt mindestens 300 und maximal 1.800 Euro im Monat. Die genaue Höhe hängt von dem bisherigen Einkommen ab. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) stellt dafür einen Elterngeldrechner zur Verfügung.

Für den Extra-Euro zwischendurch

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Für das Elterngeld gibt es (Stand: 2025) diese drei Möglichkeiten:

  • Basiselterngeld: Wenn sich beide Elternteile an der Betreuung beteiligen, stehen ihnen gemeinsam 14 Monate Basiselterngeld zu. Diese können sie unter sich aufteilen, wie sie wollen, solange ein Elternteil mindestens zwei und maximal zwölf Monate in Anspruch nimmt. Alleinerziehende erhalten die vollen 14 Monate.
  • ElterngeldPlus: Das ElterngeldPlus ist halb so hoch wie das Basiselterngeld, wird dafür aber doppelt so lange gezahlt (28 Monate). Diese Option lohnt sich für Elternteile, die während der Elternzeit bereits wieder in Teilzeit arbeiten wollen.
  • Partnerschaftsbonus: Diesen Bonus von jeweils bis zu vier zusätzlichen Monaten ElterngeldPlus erhalten Eltern, wenn sie in diesen Monaten beide in Teilzeit (zwischen 24 und 32 Wochenstunden) arbeiten. 

Wichtig: Mutterschaftsgeld oder Mutterschutzlohn gibt es nicht zum Elterngeld obendrauf, sondern solche Mutterschaftsleistungen werden komplett auf das Elterngeld angerechnet. Das heißt: Mutterschaftsgeld = entsprechend weniger Elterngeld. Zumindest für ein und dasselbe Kind.  

Anders ist es, wenn du schon ein Kind hast, für das du Elterngeld bekommst. Dann bekommst du nicht einfach zweimal Elterngeld, sondern es ist komplizierter. Auf jeden Fall erhältst du zusätzlich zu den Mutterschaftsleistungen für das neue Kind monatlich mindestens 300 Euro Basiselterngeld beziehungsweise 150 Euro ElterngeldPlus. Falls du in deiner Elternzeit erneut schwanger wirst, kann es sich außerdem lohnen, dein Elterngeld neu zu planen. Lass dich dazu bei deiner Elterngeldstelle beraten. 

Übrigens: Die Zeit, in der die Mutter Mutterschaftsleistungen bezieht, gelten auch als Teil der 14 Monate mit Basiselterngeld. 

Ein Mann und eine Frau spielen ausgelassen auf dem Sessel mit ihrem kleinen Kind
© istock/AleksandarNakic/2017  Mehr gemeinsame Zeit durch Teilzeitarbeit: Das ElterngeldPlus macht’s möglich.

Als Kindergeld gibt es 255 Euro im Monat pro Kind (Stand: 2025). Das Kindergeld bekommen alle, egal was sie verdienen. Mutterschaftsleistungen werden nicht angerechnet. Das Kindergeld wird bis zum 18. Lebensjahr gezahlt – oder bis zum 25. Lebensjahr, wenn das Kind eine Berufsausbildung macht oder ein Studium absolviert. 

Für Familien mit geringem Einkommen gibt es zusätzlich zum Kindergeld einen Kinderzuschlag von bis zu 297 Euro pro Kind (Stand: 2025). Ob du Anspruch darauf hast, kannst du ganz einfach mit dem KiZ-Lotsen der Arbeitsagentur überprüfen. 

Das ist noch nicht alles – einen Überblick der staatlichen Unterstützung für Familien geben wir in unserem Artikel: „Kinder, Kinder! Diese staatlichen Zuschüsse gibt’s für Familien und Alleinerziehende“.

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FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Anspruch auf Mutterschaftsgeld hast du, wenn du gesetzlich krankenversichert bist. Bist du selbstständig und freiwillig gesetzlich versichert, brauchst du einen Tarif mit Krankengeldanspruch. Privat Versicherte erhalten je nach Tarif Krankentagegeld. Ohne passenden Tarif oder bei Familienversicherung gibt es bis zu 210 Euro Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung. Beamtinnen erhalten weiterhin ihre Besoldung. 

Wie hoch ist Mutterschaftsgeld und wie wird es berechnet?

Die Krankenkasse berechnet dein Mutterschaftsgeld auf Basis deines durchschnittlichen Nettolohns der letzten drei Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist. Die Kasse zahlt aber nur maximal 13 Euro pro Kalendertag. Liegt dein Nettolohn höher, gleicht dein Arbeitgeber die Differenz mit dem „Arbeitgeberzuschuss“ aus. Die tatsächliche Summe des Mutterschaftsgeldes hängt somit von deinem bisherigen Gehalt ab. 

Wann und wie beantrage ich Mutterschaftsgeld?

Beantrage Mutterschaftsgeld vor Beginn der Mutterschutzfrist. Die Schutzfrist beginnt in der Regel sechs Wochen vor der Geburt deines Kindes und endet acht Wochen danach. Reiche bei deiner Krankenkasse die Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin ein. Den erhältst du bei deinem Frauenarzt oder deiner Frauenärztin. Bist du privat oder familienversichert, stelle den Antrag auf Mutterschaftsgeld beim Bundesamt für Soziale Sicherung. 

Was ist der Unterschied zwischen Mutterschaftsgeld und Mutterschutzlohn?

Mutterschaftsgeld ersetzt dein Einkommen während der gesetzlichen Schutzfristen und kommt von der Krankenkasse (plus Arbeitgeberzuschuss). Mutterschutzlohn zahlt dein Arbeitgeber dir, wenn du außerhalb der regulären Mutterschutzfrist aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten darfst. Der Lohn entspricht deinem Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate. 

Wie wirken sich Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss auf Steuern und Elterngeld aus?

Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss sind steuerfrei. Die Zahlungen können unter Umständen aber die Steuer auf dein übriges Einkommen wie zum Beispiel dem Elterngeld erhöhen. Die Auszahlung von Mutterschaftsgeld hat aber keine Auswirkungen auf das Kindergeld, was dir für jeden Kind zusteht. Gut zu wissen: Bekommst du 410 Euro Mutterschaftsgeld oder mehr, musst du eine Steuererklärung abgeben.

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