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Mutterschutz: Wie viel Geld bekommst du?

von Thorsten Schierhorn, 22.03.2023

Wer Mutter wird, hat sicher eine der aufregendsten Zeiten des Lebens vor sich – aber wohl auch eine der anstrengendsten. Der Staat will sie deshalb besonders schützen und hat alle möglichen Gesetze auf den Weg gebracht, um werdende und junge Mütter vor Belastungen zu bewahren. Das macht sich auch im Geldbeutel bemerkbar. Was es für wen gibt und wann, erfährst du hier. 

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Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse

Schwangere Frauen dürfen rund um die Geburt in der Regel nicht arbeiten. Doch was ist in der Zeit mit dem Gehalt? Wer arbeitet, rechnet schließlich mit diesem Geld. Deshalb gibt es das Mutterschaftsgeld. Es soll den Einkommensverlust innerhalb der Mutterschutzfristen ausgleichen. Die Mutterschutzfrist gilt ab sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt. Bei Frühgeburten, mehr als einem Baby oder einem Baby mit Behinderung verlängert sich die Frist nach der Geburt auf zwölf Wochen.

Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ist an den Anspruch auf Krankengeld gekoppelt. Das Mutterschaftsgeld wird nämlich von den gesetzlichen Krankenkassen ausgezahlt. Das heißt: Nur Frauen, die gesetzlich krankenversichert sind, haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Auch Selbstständige, die sich freiwillig gesetzlich versichert haben, bekommen Mutterschaftsgeld, sofern sie eine Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld abgeschlossen haben.

Die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettolohn der letzten drei Monate, beträgt aber höchstens 13 Euro pro Tag. Wer mehr verdient, erhält den Rest vom Arbeitgeber ausgezahlt (der sogenannte Arbeitgeberzuschuss). Wie viel Geld du im Mutterschutz genau bekommst, hängt also von deinem bisherigen Gehalt ab.

Wann kannst du nun Mutterschaftsgeld beantragen? Auf jeden Fall vor Beginn der Mutterschutzfrist. Der Antrag ist schnell erledigt: Du musst bei deiner Krankenkasse eine Bescheinigung über deinen voraussichtlichen Entbindungstermin einreichen. Diese Bescheinigung stellen die Frauenärzt*innen aus.

Übrigens: Umgangssprachlich ist oft die Rede von einem Mutterschutzgeld. Das ist aber keine offizielle Bezeichnung – richtig ist „Mutterschaftsgeld“. 

Das Mutterschutzgesetz

Das Mutterschutzgesetz

Der Mutterschutz dient dazu, Mütter und ihre Kinder während der Schwangerschaft, Geburt und ersten Lebensmonate zu schützen. Der Mutterschutz umfasst eine ganze Reihe von Maßnahmen wie zum Beispiel einen Kündigungsschutz – und eben finanzielle Absicherung für Mütter. Geregelt ist der Mutterschutz im Mutterschutzgesetz (MuSchG). Wichtig: Das Gesetz betrifft nur Frauen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, also angestellt sind. Für Selbstständige und nicht erwerbstätige Frauen greift zwar das MuSchG nicht, sie können aber dennoch Anspruch auf Mutterschaftsleistungen haben.

Andere Möglichkeiten für Mutterschaftsgeld

Wer privat versichert ist, erhält innerhalb der Mutterschutzfrist ein Krankentagegeld – je nach Tarif. Das gilt auch für privat versicherte Selbstständige.

Wer keinen entsprechenden Tarif hat oder zum Beispiel familienversichert ist, kann Mutterschaftsgeld beim Bundesamt für Soziale Sicherung beantragen. Dieses Mutterschaftsgeld beträgt allerdings höchstens 210 Euro insgesamt.

Übrigens: Für Beamtinnen gilt die Mutterschutzverordnung des Bundes oder des jeweiligen Bundeslandes. Sie haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, behalten aber während der Mutterschutzfristen in der Regel den vollen Anspruch auf Besoldung.

Eine junge schwangere Frau sitzt am Schreibtisch und schaut auf ihr Smartphone
© istock/kupicoo/2016  Auf Wunsch können Schwangere auch in den sechs Wochen vor der Geburt weiterarbeiten. 

Mutterschutzlohn vom Arbeitgeber

Der Mutterschutzlohn ist nicht zu verwechseln mit dem eben besprochenen Mutterschaftsgeld. Der Mutterschutzlohn dient nämlich einem anderen Zweck: Ihn erhalten Frauen, die vor oder nach der Mutterschutzfrist nicht arbeiten dürfen, also länger als sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Das kann passieren, wenn Ärzt*innen aus gesundheitlichen Gründen ein Beschäftigungsverbot verhängen.

Um den Mutterschutzlohn zu erhalten, müssen Frauen ein ärztliches Attest über dieses Beschäftigungsverbot vorlegen. Wie viel Geld es gibt? Auch hier ist der bisherige Lohn entscheidend: Der Mutterschutzlohn ist so hoch wie der Durchschnitt deiner letzten drei Monatslöhne (oder 13 Wochenlöhne, falls du wöchentlich bezahlt wirst).

Wichtig: Der Mutterschutzlohn wird wie ein normaler Lohn besteuert. Falls du vor der Schwangerschaft steuerfreie Zuschläge hattest, zum Beispiel für Arbeit an Sonn- oder Feiertagen, fallen auch darauf Steuern an. Deswegen kann es sein, dass dein Mutterschutzlohn etwas niedriger ausfällt als dein bisheriger Nettolohn.

Ab 410 Euro: Verpflichtende Steuererklärung

Ab 410 Euro: Verpflichtende Steuererklärung

Das Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss sind zwar an sich steuerfrei. Sie werden aber zu deinem restlichen Einkommen hinzugerechnet und können damit beeinflussen, wie hoch alles andere besteuert wird, was du im selben Steuerjahr verdient hast. Das liegt an der Steuerprogression. Wichtig ist auf jeden Fall: Sobald du in einem Jahr mehr als 410 Euro Mutterschaftsgeld erhalten hast, bist du verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben – auch, wenn du das bisher nicht getan hast.  

Elterngeld und Kindergeld: Weitere Unterstützung vom Staat

Mutterschaftsgeld und Mutterschutzlohn sind nicht die einzige Unterstützung, die der Staat für Eltern zur Verfügung stellt. Für alle Eltern besteht die Möglichkeit, nach der Geburt Elterngeld zu erhalten für die Zeit, in der sie ihre kleinen Kinder betreuen.

Das Elterngeld beträgt mindestens 300 und maximal 1.800 Euro im Monat. Die genaue Höhe hängt von dem bisherigen Einkommen ab. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt dafür einen Elterngeldrechner zur Verfügung.

Für das Elterngeld gibt es (Stand: 2023) diese drei Möglichkeiten:

  • Basiselterngeld: Wenn sich beide Elternteile an der Betreuung beteiligen, stehen ihnen gemeinsam 14 Monate Basiselterngeld zu. Diese können sie unter sich aufteilen, wie sie wollen, solange ein Elternteil mindestens zwei und maximal zwölf Monate in Anspruch nimmt. Alleinerziehende erhalten die vollen 14 Monate.
  • ElterngeldPlus: Das ElterngeldPlus ist halb so hoch wie das Basiselterngeld, wird dafür aber doppelt so lange gezahlt. Diese Option lohnt sich für Elternteile, die während der Elternzeit bereits wieder in Teilzeit arbeiten wollen.
  • Partnerschaftsbonus: Diesen Bonus von jeweils bis zu vier zusätzlichen Monaten ElterngeldPlus erhalten Eltern, wenn sie in diesen Monaten beide in Teilzeit (zwischen 24 und 32 Wochenstunden) arbeiten. 

Wichtig: Mutterschaftsgeld oder Mutterschutzlohn gibt es nicht zum Elterngeld obendrauf, sondern solche Mutterschaftsleistungen werden komplett auf das Elterngeld angerechnet. Das heißt: Mutterschaftsgeld = entsprechend weniger Elterngeld. Zumindest für ein und dasselbe Kind.  

Anders ist es, wenn du schon ein Kind hast, für das du Elterngeld bekommst. Dann bekommst du nicht einfach zweimal Elterngeld, sondern es ist komplizierter. Auf jeden Fall erhältst du zusätzlich zu den Mutterschaftsleistungen für das neue Kind monatlich mindestens 300 Euro Basiselterngeld beziehungsweise 150 Euro ElterngeldPlus. Falls du in deiner Elternzeit erneut schwanger wirst, kann es sich außerdem lohnen, dein Elterngeld neu zu planen. Lass dich dazu bei deiner Elterngeldstelle beraten. 

Übrigens: Die Zeit, in der die Mutter Mutterschaftsleistungen bezieht, gelten auch als Teil der 14 Monate mit Basiselterngeld. 

Ein junges Paar spielt auf dem Sessel mit ihrem kleinen Kind
© istock/AleksandarNakic/2017  Mehr gemeinsame Zeit durch Teilzeitarbeit: Das ElterngeldPlus macht’s möglich.

Als Kindergeld gibt es 250 Euro im Monat pro Kind (Stand: 2023). Das Kindergeld bekommen alle, egal was sie verdienen. Mutterschaftsleistungen werden nicht angerechnet. Das Kindergeld wird bis zum 18. Lebensjahr gezahlt – oder bis zum 25. Lebensjahr, wenn das Kind eine Berufsausbildung macht oder ein Studium absolviert. 

Für Familien mit geringem Einkommen gibt es zusätzlich zum Kindergeld einen Kinderzuschlag von bis zu 250 Euro pro Kind (Stand: 2023). Ob du Anspruch darauf hast, kannst du ganz einfach mit dem KiZ-Lotsen der Arbeitsagentur überprüfen. 

Das ist noch nicht alles – einen Überblick der staatlichen Unterstützung für Familien geben wir in unserem Artikel: „Kinder, Kinder! Diese staatlichen Zuschüsse gibt’s für Familien und Alleinerziehende“

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