Wenn du länger ausfällst: Alles Wichtige zum Thema Krankengeld
Wenn du wegen eines Infekts ein, zwei Wochen bei der Arbeit ausfällst, ist das finanziell in der Regel kein Problem. Zumindest nicht für Festangestellte, denn der Arbeitgeber zahlt das Gehalt ganz normal weiter. Aber was, wenn es nach einem Unfall lange dauert, bis du vollständig wiederhergestellt bist? Oder du aufgrund einer psychischen Erkrankung über Monate nicht arbeiten kannst? Wann die Krankenkasse einspringt, wie viel Geld es gibt und wie du es beantragst – die KlarMacher sorgen für Durchblick.
Themen in diesem Artikel
- Wer hat Anspruch auf Krankengeld?
- Ab wann bekommt man Krankengeld?
- Wie läuft das mit der Krankmeldung?
- Wie hoch ist das Krankengeld?
- Wie wird Krankengeld beantragt?
- Wie lange wird Krankengeld gezahlt?
- Was kommt nach dem Krankengeld?
Auf den Punkt
- Krankengeld wird in der Regel dann gezahlt, wenn du wegen einer Erkrankung länger als sechs Wochen krankgeschrieben bist.
- Krankengeld wird maximal 78 Wochen lang gezahlt.
- Krankengeld fällt niedriger aus als das übliche Gehalt.
- Anspruch auf Krankengeld haben nur Angestellte, Azubis und ALG-I-Empfänger*innen, die in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind. Für freiwillig Versicherte und privat Krankenversicherte gelten gesonderte Regelungen.
Wer hat Anspruch auf Krankengeld?
Krankengeld wird von den gesetzlichen Krankenkassen ausgezahlt. Aber nicht jede*r gesetzlich Krankenversicherte bekommt es. Einen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld haben nur pflichtversicherte
- Arbeitnehmer*innen,
- Empfänger*innen von Arbeitslosengeld I (ALG I),
- Auszubildende.
Grundsätzlich gilt: Wer den allgemeinen Beitragssatz zur Krankenversicherung zahlt, hat auch Anspruch auf Krankengeld – auch freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Andere haben nur dann Anspruch auf Krankengeld, wenn sie sich im sogenannten Krankgeldwahltarif oder zum allgemeinen Beitragssatz versichern. Das gilt für
- Gutverdienende, deren monatliches Bruttoeinkommen über den Versicherungspflichtgrenzen der gesetzlichen Krankenversicherung liegt, und
- Selbstständige, die freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind.
Wer nur einen ermäßigten Beitragssatz zahlt, erhält kein Krankengeld. Mitglieder einer privaten Krankenversicherung haben Anspruch auf Krankengeld, wenn sie es im Vertrag mit abgeschlossen haben.
Keinen Anspruch auf Krankengeld haben dagegen
- Partner*innen und Kinder, die über die Familienversicherung mitversichert sind,
- Bezieher*innen von Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV),
- pflichtversicherte Praktikant*innen (sofern es sich um Pflichtpraktika handelt),
- jobbende Studierende (Ausnahme: Wenn der Job die Hauptbeschäftigung ist und das Studium nebenher läuft. In der Regel gilt dies nur für Student*innen, die pro Woche üblicherweise mehr als 20 Stunden arbeiten. Dann kann ein Anspruch auf Krankengeld bestehen.),
- Minijobber*innen.
Ab wann bekommt man Krankengeld?
Anspruch auf Krankengeld hast du theoretisch ab dem ersten Tag, an dem du krankgeschrieben bist. Auch bei stationären Aufenthalten, also wenn du beispielsweise ins Krankenhaus oder in ein Reha-Zentrum musst, hast du grundsätzlich ab dem ersten Tag ein Recht auf Krankengeld.
In der Praxis zahlt in den meisten Fällen aber der Arbeitgeber erst einmal für sechs Wochen ganz normal das Gehalt weiter. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt auch für Minijobs. Dieses Recht auf die sogenannte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall besteht allerdings erst, wenn du schon mindestens vier Wochen bei einem Unternehmen arbeitest. Wenn du gerade erst einen neuen Job angefangen hast und wegen Krankheit ausfällst, bekommst du also tatsächlich ab dem Tag der Krankschreibung Krankengeld.
Im Normalfall wird das Krankengeld erst dann gezahlt, wenn die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber ausläuft – also nach sechs Wochen. Arbeitslose mit ALG I bekommen ebenfalls ab der siebten Krankheitswoche Krankengeld von ihrer Krankenkasse. In den ersten sechs Wochen einer Erkrankung zahlt die Arbeitsagentur weiter Arbeitslosengeld I.
Wie läuft das mit der Krankmeldung?
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (kurz: AU-Bescheinigung) spielen beim Krankengeld eine entscheidende Rolle. Wenn du krankheitsbedingt nicht arbeiten kannst, will der Arbeitgeber meist spätestens am dritten Tag ein Attest, also eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sehen. Bei manchen Firmen muss die AU auch schon direkt für den ersten Tag vorliegen, an dem du ausfällst.
Bis Ende 2022 mussten Angestellte den sogenannten gelben Schein beim Arbeitgeber vorlegen, damit es Geld in Form von Lohnfortzahlung oder Krankengeld gibt. Seit 2023 sind die Arbeitgeber verpflichtet, die sogenannte elektronische Arbeitsunfähigkeit (eAU) bei der Krankenkasse abzurufen. Du als Angestellte*r musst also nirgends etwas abgeben. Aber:
- Du erhältst weiterhin den gelben Schein als gesetzliches Beweismittel und musst dem Arbeitgeber die AU mitteilen.
- Das Verfahren gilt nicht für Privat*ärztinnen, Ärzt*innen im Ausland, Rehabilitationseinrichtungen und Physio- und Psychotherapeut*innen. Hier läuft es nicht über die Krankenkasse, sondern du musst selbst die Bescheinigung beim Arbeitgeber abgeben (oder per Post schicken).
Wichtig bei einer längeren Erkrankung ist, dass die Krankschreibungen nahtlos aneinander anschließen. Auf dem Vordruck gibt es ein Feld, in das die Ärzt*innen eintragen, wie lange du voraussichtlich arbeitsunfähig bist. Kannst du zu diesem Zeitpunkt noch nicht wieder arbeiten, muss die folgende AU-Bescheinigung spätestens auf den nächsten Werktag nach diesem Termin ausgestellt sein. Beispiel:
- Warst du bis einschließlich Mittwoch krankgeschrieben, muss auf dem nächsten Attest die Arbeitsunfähigkeit spätestens ab Donnerstag festgestellt werden.
- Wurde die Arbeitsunfähigkeit bis zu einem Freitag festgestellt, reicht es aus, wenn die folgende Bescheinigung ab Montag läuft. Es sei denn, in deiner Firma ist Samstag ein regulärer Arbeitstag. Das solltest du den Ärzt*innen bei der Krankschreibung mitteilen, sofern sie nicht danach fragen.
Bei den meisten Erkrankungen stellen die Ärzt*innen zunächst eine AU für höchstens zwei Wochen aus. Bei langwierigen Erkrankungen ist es deshalb wichtig, dass du rechtzeitig zur Praxis gehst, um dich erneut krankschreiben zu lassen. Rückwirkend dürfen Arzt*innen das nämlich nur innerhalb sehr enger Grenzen.
Wie hoch ist das Krankengeld?
Wer länger als sechs Wochen am Stück arbeitsunfähig ist, muss leider finanzielle Einbußen hinnehmen. Denn das Krankengeld fällt geringer aus als das übliche Monatsgehalt. Die Höhe und die Berechnung des Krankengelds ist gesetzlich geregelt im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V). Danach wird das Krankengeld folgendermaßen berechnet:
- Das Krankengeld entspricht grundsätzlich 70 Prozent des Bruttoverdienstes, darf aber maximal 90 Prozent des Nettoverdienstes betragen. Der niedrigere dieser beiden Werte wird angesetzt.
- Zusatzzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld werden mit eingerechnet.
- Es gibt einen Höchstbetrag, der sich an der Beitragsbemessungsgrenze orientiert und deshalb jährlich angepasst wird. Für das Jahr 2023 liegt er bei 116,38 Euro pro Tag. Wer pro Monat mehr als rund 4.988 Euro brutto verdient, erhält daher weniger als 70 Prozent seines Bruttoverdienstes an Krankengeld.
Vom errechneten Brutto-Krankengeld werden aber – wie beim normalen Gehalt auch – deine Beiträge für Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung abgezogen. Krankenkassenbeiträge musst du nicht zahlen, solange du Krankengeld bekommst.
Empfänger*innen von Arbeitslosengeld I müssen keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, wenn sie bei längeren Erkrankungen ins Krankengeld rutschen. Ihnen wird Krankengeld in Höhe des vorher gezahlten Arbeitslosengeldes gezahlt.
Gut zu wissen: Krankengeld und Steuer
Grundsätzlich ist Krankengeld steuerfrei. Du musst es aber trotzdem in der Steuererklärung angeben. Es wird nämlich bei der Berechnung deines persönlichen Steuersatzes berücksichtigt. Die Krankenkasse schickt dir eine entsprechende Bescheinigung zu, aus der du den Gesamtbetrag erfährst.
Gar nicht mal so uninteressant: Steuerprogression kinderleicht erklärt.
Wie wird Krankengeld beantragt?
In den meisten Fällen musst du bei längerer Krankheit nicht selbst aktiv werden. In der Regel meldet sich deine Krankenkasse bei dir und schickt dir ein Antragsformular zu. Um die Höhe des Krankengelds zu berechnen, braucht die Krankenkasse eine Entgeltbescheinigung vom Arbeitgeber beziehungsweise eine Bescheinigung über das gezahlte Arbeitslosengeld. Aber auch das klärt die Krankenkasse üblicherweise direkt mit der Personalabteilung oder Buchhaltung deiner Firma beziehungsweise der Arbeitsagentur.
Selbst musst du dich meist nur darum kümmern, dass du dir deine Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig und vor allem lückenlos (s. o.) von einem Arzt oder einer Ärztin bescheinigen lässt. Bewahre auch die gelben Scheine auf – für den Fall, dass es bei der Auszahlung zu Ärger mit der Krankenkasse kommen sollte.
Wann wird Krankengeld überwiesen?
Anders als beim Gehalt gibt es beim Krankengeld kein festes Auszahlungsdatum. Das Krankengeld wird grundsätzlich rückwirkend ausgezahlt. Und zwar immer für den Zeitraum, der auf einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung angegeben ist. Du kannst also einige Tage nach dem Datum im Feld „voraussichtlich arbeitsunfähig bis” mit dem Geld auf deinem Konto rechnen.
Wie lange wird Krankengeld gezahlt?
Prinzipiell bekommst du für ein und dieselbe Erkrankung bis zu 78 Wochen Krankengeld, also knapp eineinhalb Jahre lang. Davon werden allerdings die Zeiten abgezogen, in denen du noch eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber oder ALG I erhältst. Deshalb besteht in der Praxis oft nur für 72 Wochen ein Krankengeldanspruch.
Es gibt dabei allerdings ein paar Besonderheiten:
- Du musst nicht zwingend die ganze Zeit am Stück krankgeschrieben sein. Der Krankengeldanspruch für eine Krankheit besteht für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Die Zeiten werden zusammengezählt.
- Stichtag für diesen Drei-Jahres Zeitraum, die sogenannte Blockfrist, ist das Datum der ersten Krankschreibung. Warst du danach ununterbrochen 78 Wochen lang krankgeschrieben, dauert es also noch gut eineinhalb Jahre, bis der nächste Drei-Jahres-Zeitraum beginnt und du für diese Krankheit erneut Anspruch auf Krankengeld hast. Und das auch nur unter bestimmten Voraussetzungen.
- Wenn du bereits Krankengeld erhältst und währenddessen noch eine weitere Krankheit hinzu kommt, wird es etwas kompliziert. Das Wichtigste: Diese „hinzugetretene Krankheit” (so heißt es im Gesetz) verlängert den Krankengeldanspruch nicht. Nach maximal 78 Wochen ist erst einmal Schluss.
- Für die später hinzugekommene Erkrankung gilt eine eigene Blockfrist, die ab dem ersten Tag der Krankschreibung läuft. Das kann wichtig werden, wenn du später aufgrund dieses Leidens Krankengeld bekommst. Bei solchen und weiteren Fragen zu Krankengeldregelungen bei mehreren Erkrankungen helfen dir die Verbraucherzentrale, Sozialverbände oder unabhängige Beratungsstellen für Patient*innen.
Was kommt nach dem Krankengeld?
Im Idealfall ist die Krankheit irgendwann überwunden und du bist wieder fit zum Arbeiten. Aber was ist, wenn du auch nach Auslaufen des Krankengeldes nicht zurück in den Job kannst?
Wenn sich abzeichnet, dass du langfristig erwerbsunfähig bleibst, hast du möglicherweise Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Zuvor wird deine Krankenkasse dich aber auffordern, einen Antrag auf eine Reha-Maßnahme zu stellen. In der Regel geschieht dies spätestens drei Monate, bevor das Krankengeld ausläuft. Stellt sich bei der Prüfung des Antrags heraus, dass sich deine Chancen auf die Rückkehr ins Arbeitsleben durch eine Reha nicht verbessern, wird der Reha-Antrag direkt zu einem Antrag auf Erwerbsminderungsrente.
In jedem Fall solltest du dich spätestens drei Monate vor dem Auslaufen des Krankengeldes bei der Agentur für Arbeit melden. Denn wenn du vor deiner Erkrankung mindestens zwölf Monate lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, hast du grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Die Höhe des Arbeitslosengelds hängt von deinem bisherigen Gehalt ab.
Wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld beziehungsweise eine Erwerbsminderungsrente besteht, bleibt nur der Gang zum Jobcenter und die Beantragung des Bürgergeldes – bis Ende 2022 hieß es Arbeitslosengeld II beziehungsweise Hartz IV.
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