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Krank im Ausland: Welche Versicherung zahlt die Arztrechnung?

von Tanja Viebrock, 13.07.2022

Endlich Urlaub! Zeit mit der ganzen Familie am Strand verbringen; in den Bergen wandern und die Natur genießen; fremde Länder und Kulturen entdecken. Blöd nur, wenn die schönste Zeit des Jahres durch eine Verletzung oder eine Krankheit getrübt wird. Eine Erkrankung vermiest einem nämlich nicht nur den Urlaub, sondern kann auch gehörig ins Geld gehen – wenn sie Sie im Ausland erwischt. Zumindest vor hohen Kosten kann eine Reisekrankenversicherung Sie bewahren – wenn die Leistung stimmt. Hier erfahren Sie, worauf Sie beim Abschluss achten sollten.
 

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Warum die normale Krankenversicherung auf Reisen nicht reicht

“Wieso brauche ich eine Auslandskrankenversicherung? Ich zahle schließlich schon Monat für Monat Krankenkassenbeiträge – und das nicht zu knapp. Reicht das etwa nicht aus?” Ein nachvollziehbarer Gedanke. Aber die Antwort lautet: oft leider nicht. Nur bei einem Urlaub innerhalb Deutschlands sind Sie mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung bereits bestens abgesichert. 

Aber sogar wenn Sie nur mal einen kurzen Tagestrip ins benachbarte Ausland machen, kann es ohne Reisekrankenversicherung teuer werden. Machen wir uns nichts vor: Verletzungen und Krankheiten im Urlaub passieren nicht nur in exotischen Ländern. Ein folgenschwerer Sturz auf dem historischen, aber oft auch ziemlich rutschigen Kopfsteinpflaster in den malerischen Altstadtgassen Wiens – und schon landen Sie im Krankenhaus. 

Na und? In Österreich gilt doch die Versicherungskarte meiner Krankenkasse, denken Sie? Das stimmt zwar, trotzdem können Kosten auf Sie zukommen, wenn Sie im Ausland zum Arzt gehen.

Was gilt für privat Krankenversicherte?

Was gilt für privat Krankenversicherte?

Wer privat krankenversichert ist, ist bei medizinischen Notfällen im Ausland meistens besser dran als Kassenpatienten. Innerhalb Europas sind Privatpatienten mit ihrer deutschen Krankenversicherung oft gut versorgt. Geht die Reise in weiter entfernte Länder, ist der Versicherungsschutz häufig zeitlich begrenzt. 

Aber auch private Krankenversicherungen übernehmen nicht immer alle Kosten im Ausland. Vor allem ein Rücktransport aus dem Urlaub ist oft nicht mitversichert. Deshalb sollten auch Privatpatienten vor Auslandsreisen prüfen, ob ihre Krankenversicherung alles Wichtige abdeckt.

Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung im europäischen Ausland

Es gibt zwischen den Ländern der Europäischen Union ein sogenanntes Sozialversicherungsabkommen. Dies gilt auch für Island, Liechtenstein und Norwegen. Daneben hat Deutschland noch mit einigen anderen Ländern ein solches Abkommen für die Krankenversicherung. Dazu gehören unter anderem Israel, die Türkei und Serbien.

Das bedeutet, wenn Sie in einem solchen Land medizinisch versorgt werden müssen, übernimmt Ihre Krankenkasse die Arzt- und Krankheitskosten. Zumindest teilweise. Denn die Krankenkassen zahlen nur die Leistungen, die die Einwohner des Urlaubslandes von der dortigen Krankenversicherung bekommen würden. Und das ist teilweise deutlich weniger als in Deutschland. Von der Kostenerstattung kann Ihre Krankenkasse Ihnen übrigens auch noch einen Teil für die höheren Aufwände abziehen.

Krank im Ausland – was kostet das?

Krank im Ausland – was kostet das?

Üblicherweise zücken wir beim Arzt oder im Krankenhaus unsere Versichertenkarte und die Sache ist erledigt. Aber was kosten medizinische Behandlungen überhaupt? Hier ein paar Beispiele aus aller Welt.

  • Türkei: OP nach Herzinfarkt: 16.000 Euro
  • Österreich: Bergung und Transport per Hubschrauber in den Bergen: 6.900 Euro
  • USA: Krankenhausaufenthalt 1.000 bis 2.000 Euro pro Tag, Intensivstation bis zu 10.000 Euro pro Tag
  • Kenia: Behandlung nach Armbruch: 2.000 Euro

Ist in Ihrem Urlaubsland ein Eigenanteil für Patienten üblich, müssen auch Sie diesen selbst zahlen. Und Sie dürfen sich zum Beispiel nur von Ärzten behandeln lassen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen sind, nicht von Ärzten für Privatpatienten. Das Problem dabei: Als kranker Urlauber im Ausland bekommen Sie oft von Ärzten und Apotheken Privatrechnungen. Die begleicht Ihre Krankenkasse in Deutschland nicht.

In Ländern, mit denen kein Sozialabkommen besteht, wie zum Beispiel den USA, Thailand oder Australien, zahlen die gesetzlichen Krankenkassen gar nichts.

Ist eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll? Die Antwort ist eindeutig: Auf jeden Fall – zumindest für alle, die nicht nur innerhalb Deutschlands verreisen.

Worauf muss ich beim Abschluss achten?

Teilweise gibt es deutliche Unterschiede bei den Leistungen, die eine Reisekrankenversicherung enthält. Auch wenn es nervt: Lesen Sie auf jeden Fall das Kleingedruckte, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben. Das gilt zum Beispiel bei Angeboten auf Flug- oder Hotelbuchungsseiten, die Sie einmalig online abschließen können. Das Häkchen ist schnell gesetzt und die Kosten meist überschaubar. Das kann aber auf für die Leistungen gelten. KlarMacher erklärt, worauf Sie achten müssen.

SicherReise von der Hanseatic Bank: Auf Reisen rundum abgesichert

SicherReise von der Hanseatic Bank: Auf Reisen rundum abgesichert

Sie haben die Hanseatic Bank GoldCard? Dann müssen Sie sich um Ihre Gesundheit auf Reisen keine Sorgen machen: Unsere Kreditkarte mit Auslandskrankenversicherung sichert Sie gegen alle möglichen Risiken im Urlaub ab. Reiserücktritt und Gepäckverlust sind auch gleich mitversichert.

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Schweizer Ambulanzflugzeug und ein Rettungswagen aus einem Rollfeld vor Alpenpanorama.
© istock/MiQ1969/2016  Die wichtigste und gleichzeitig teuerste Leistung der Reisekrankenversicherung überhaupt ist der Rücktransport aus dem Urlaubsland.

Rücktransport: Leistung No. 1 bei der Reisekrankenversicherung

Die wichtigste Leistung der Reisekrankenversicherung überhaupt ist der Rücktransport aus dem Urlaubsland nach Deutschland. Die Kosten dafür übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nämlich grundsätzlich nicht und sogar private Krankenversicherungen nicht immer komplett. Und ein solcher Ambulanzflug kann deutlich mehr kosten als ein neues Auto.

Im Ambulanzflieger zurück aus dem Urlaub

Im Ambulanzflieger zurück aus dem Urlaub

Wenn es Sie im Urlaub gesundheitlich schwer erwischt, ist ein normaler Linienflug manchmal unmöglich. Für solche Fälle gibt es Ambulanzflüge mit speziell ausgestatteten Helikoptern oder Flugzeugen. Die haben natürlich ihren Preis:

  • von Mallorca: 10.000 Euro
  • von den Azoren: 25.000 Euro
  • von den Kanaren: 35.000 Euro
  • aus der Karibik: 60.000 Euro
  • aus Australien: 100.000 Euro
  • aus Asien: 100.000 Euro

Die Kosten richten sich nicht nur nach der Entfernung, sondern auch nach der erforderlichen Ausrüstung und dem benötigten Personal. Ein mitfliegender Facharzt ist teurer als ein Krankenpfleger. Deshalb sind die oben genannten Kosten nur als Richtwerte zu verstehen.

Wichtig dabei: Manche Auslandsreisekrankenversicherungen bezahlen bloß einen “medizinisch notwendigen” Rücktransport nach Hause. Also falls eine Behandlung im Urlaubsland unmöglich oder zu teuer ist. Besser ist es, wenn bereits ein “medizinisch sinnvoller und vertretbarer” Ambulanzflug übernommen wird. Und manche Versicherungen begleichen den Rückflug nur, wenn Sie länger als zwei Wochen im Krankenhaus bleiben müssen. Optimal ist das nicht.

Reisedauer: Wichtig für Langzeiturlauber

Wichtig zu wissen: Eine Reisekrankenversicherung gilt nicht für längerfristige Auslandsaufenthalte. Wer zum Beispiel Work&Travel oder ein Sabbatjahr im Ausland machen möchte, braucht oft eine andere Versicherung. Eine Reisekrankenversicherung gilt zwar für alle Urlaubsreisen eines Jahres. Aber diese dürfen jeweils nicht zu lang sein. Bei vielen Anbietern sind Sie für maximal sechs Wochen (42 Tage) am Stück versichert, bei manchen acht Wochen (56 Tage)

Für Durchschnittsurlauber reicht das meistens aus. Aber wenn Sie auf längere Trips gehen, kann es knapp werden. Achten Sie deshalb darauf, dass die abgedeckte Reisedauer zu Ihren Urlaubsplänen passt. Vereinzelt gibt es sogar Tarife, die für bis zu zehn Wochen gelten.

Reisekrankenversicherung: Darauf sollte man achten

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© Offenbach-Post 

Geltungsbereich: Auf allen Reisen abgesichert?

Achten Sie darauf, dass Ihre geplanten Reiseziele von der Versicherung abgedeckt sind. Das ist nämlich nicht automatisch der Fall. Manche Policen beschränken sich beispielsweise auf bestimmte Regionen. Um günstige Tarife anbieten zu können, schließen einige Versicherungen Reisen nach Nordamerika aus. Denn in den USA und Kanada sind medizinische Behandlungen extrem teuer. Wenn Sie sowieso nicht vorhaben, dort Ihren Urlaub zu verbringen, ist das aber kein Problem.

Auch wichtig: Geschäftsreisen sind nicht immer mitversichert. Müssen Sie öfter geschäftlich ins Ausland, sollte diese Leistung bei Ihrer Reiseversicherung inbegriffen sein.

Frau mit Gipsbein aus einer grünen Rasenfläche. Neben ihr ein Paar Krücken.
© istock/ASIFE/2016   Die Reisekrankenversicherung sollte neben Behandlungskosten auch die Ausgaben für Hilfsmittel wie Krücken übernehmen.

Kostenübernahme: Wichtige medizinische Maßnahmen abgedeckt?

Eine gute Auslandskrankenversicherung sollte alle wichtigen medizinischen Maßnahmen voll erstatten. Achten Sie beim Abschluss darauf, dass auch Sportverletzungen eingeschlossen sind. Außerdem sollte die Versicherung

  • provisorischen Zahnersatz,
  • die Behandlung bei psychischen Erkrankungen und 
  • Schwangerschaftskomplikationen sowie
  • Hilfsmittel wie Rollstuhl oder Krücken

übernehmen. Wichtige Leistung bei Familientarifen: Rooming-in. Dabei werden die Übernachtungen eines Elternteils im Krankenhaus übernommen, wenn das Kind dort bleiben muss.

Selbstbeteiligung: Besser ohne

Reisekrankenversicherungen sind für wenig Geld zu haben: Einzelpersonen erhalten schon ab ca. 10 Euro im Jahr einen guten Versicherungsschutz, Familien ab ca. 30 Euro. Ärgerlich, wenn Sie dann im Ernstfall eine Selbstbeteiligung zahlen müssen. Dies ist bei einigen Policen der Fall. Die Verbraucherzentrale rät von solchen Tarifen ab.

Ein Pfleger schiebt einen jungen Mann im Rollstuhl zu einem Strand.
© istock/FXQuadro/2018   Bei chronischen Erkrankungen kann es manchmal schwierig werden, Leistungen von der Reisekrankenversicherung zu erhalten.

Vorerkrankungen: Nicht immer mitversichert

Manche Reisekrankenversicherungen enthalten Klauseln, die die Leistung auf “akute” oder “unvorhersehbare” Erkrankungen beschränken. Von Verträgen mit solchen oder ähnlich schwammigen Formulierungen, die bestimmte Fälle ausschließen, sollten Sie die Finger lassen. Am besten sind Vorerkrankungen nicht pauschal ausgeschlossen, sondern nur konkrete Behandlungen, die schon vor Reiseantritt stattfanden.

Wenn Sie an einer chronischen Krankheit leiden, ist es schwer, eine Reiseversicherung zu finden, die auch das mit abdeckt. Fragen Sie auf jeden Fall nach, ob Sie mit Leistungen rechnen können, wenn sich Ihr Gesundheitszustand im Urlaub verschlechtert.

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