
Reise abbrechen: Wann ist das Geld weg – und wann nicht?

Ob es die Traumreise ans Mittelmeer ist, das Abenteuer in den Bergen oder der Sommerurlaub in der Türkei – eine Reiseabbruchversicherung schützt Sie, falls während der Reise etwas schiefgeht. Doch bei welchen Gründen genau zahlt die Versicherung überhaupt? Hier erfahren Sie es.
Themen in diesem Artikel
- Wenn die Airline Sie im Stich lässt
- Wenn die Gesundheit nicht mitspielt
- Wenn in der Familie etwas passiert
- Wenn der Job Sie überrascht
- Wenn Ihre Wohnung auf dem Spiel steht
- Wenn es im Verkehr nicht rund läuft
- Wie viel zahlt die Versicherung?
Was ist eine Reiseabbruchversicherung?
Hoffentlich brauchen Sie die Reiseabbruchversicherung nie. Trotzdem ist es beruhigend, sie für den Notfall zu haben. Denn sollte sich Ihre Reise einmal ungewollt verkürzen oder verlängern, bleibt Ihnen mit der Versicherung zwar noch immer der Ärger darüber. Aber immerhin bekommen Sie das nötige Geld, um entgangene Tage nachzuholen oder zusätzliche zu bezahlen.
Wichtig dabei ist, dass Sie die Reise bereits angetreten haben. Der Versicherungsschutz beginnt also praktisch, wenn Sie mit den Koffern aus der Haustür treten. Denn auch An- und Abfahrt sind mit drin. Achten Sie bei der Auswahl des Schutzes aber genau darauf, was die Versicherung abdeckt. Nicht immer sind alle wichtigen Gründe enthalten.
Eine Reiseabbruchversicherung können Sie für sich selbst oder für die ganze Familie abschließen. Die Höhe der Prämie hängt davon ab, wie viele Personen versichert sind und wie hoch Sie den Wert des Urlaubs einschätzen. Viele Versicherer bieten den Reiseabbruch in Verbindung mit einer ebenfalls empfehlenswerten Reiserücktrittsversicherung an.
Wenn die Airline Sie im Stich lässt

Kann ein Flieger nicht starten wegen Nebel, Eis oder Sturm? Oder streiken die Mitarbeiter der von Ihnen gebuchten Fluggesellschaft ausgerechnet dann, wenn Sie in den Urlaub wollen? Bei Pauschalreisen bekommen Sie ausgefallene Flüge oft noch ersetzt. Doch einzeln gebucht haben Sie bei solchen Ereignissen meistens keinen Anspruch auf Ersatz.
Bei dieser sogenannten Höheren Gewalt, also Ereignisse auf die Fluggesellschaften keinen oder nur bedingten Einfluss haben, sind die Passagiere oft die Dummen. Die Reiseabbruchversicherung hilft dann aus und übernimmt Mehrkosten für neue Flüge oder entgangene Ferienzeit.
Wenn die Gesundheit nicht mitspielt

Sie wagen sich im Urlaub auf den Jetski oder an das exotische Buffet. Der Urlaub ist die Zeit dafür, Neues zu versuchen und sich auch mal ins Abenteuer zu stürzen. Hoffentlich geht das alles immer gut.
Sollte Ihnen doch einmal etwas passieren und Sie den Urlaub deswegen vorzeitig beenden müssen, hilft die Reiseabbruchversicherung. Sie übernimmt die Kosten für den nicht genutzten Teil der Reise sowie für die Rückreise.
Beachten Sie aber: Die Gesundheitskosten selbst übernimmt die Reiseabbruchversicherung nicht. Dafür brauchen Sie eine Auslandsreisekrankenversicherung. Ebenso wenig zahlt die Reiseabbruchversicherung, wenn Sie bereits krank in den Urlaub fahren und die Reise deshalb dann abbrechen. Waren Sie kurz vor der Abreise beim Arzt, ist die daraus bekannte Vorerkrankung kein gültiger Grund für einen Reiseabbruch.
Beachten Sie auch: Bei leichten Erkrankungen zahlt die Reiseabbruchversicherung nicht. Wenn Sie beispielsweise eine Erkältung oder eine Magenverstimmung zwei Tage ans Hotelbett fesselt, gibt es meistens kein Geld für den Urlaubsausfall.
Wenn in der Familie etwas passiert

Ein Todesfall oder eine schwere Krankheit in der Familie will man sich gar nicht erst vorstellen. Leider kann es aber vorkommen. Die Reiseabbruchversicherung zahlt Ihnen deshalb die verfrühte Heimreise und ersetzt unter Umständen entgangene Urlaubstage, wenn Sie wegen eines Notfalls nach Hause müssen.
Das gilt aber nur, wenn im engsten Familienkreis etwas passiert. Die Versicherung zahlt normalerweise nicht, wenn entfernte Verwandte, Freunde oder auch geliebte Haustiere sterben. Hierbei tragen Sie die Kosten selbst, wenn Sie verfrüht abreisen.
Wenn der Job Sie überrascht

Erhalten Sie unvorhergesehen eine Kündigung oder können plötzlich eine neue Arbeitsstelle antreten? Müssen Sie deshalb Ihre Reise abbrechen, steht die Versicherung für Sie ein. Gleiches gilt, wenn Sie eine neue Ausbildungsstelle bekommen.
Wissen Sie bereits bei der Buchung von der Jobzusage oder dem Verlust Ihrer Arbeitsstelle, gehen Sie dagegen leer aus. Die Reiseabbruchversicherung übernimmt nur die Kosten, wenn die Veränderung im Job überraschend kommt.
Wenn Ihre Wohnung auf dem Spiel steht

Es muss nicht gleich Ihr ganzes Haus einstürzen, damit die Reiseabbruchversicherung Sie ohne Mehrkosten früher aus dem Urlaub kommen lässt. Auch wenn ein Brand, Wasserschaden oder Sturm etwas an Ihrer Wohnung beschädigt, springt die Versicherung ein.
Das gilt aber natürlich nur bei schweren Schäden, die Ihre Anwesenheit erfordern. Wenn Hagel ein Loch in Ihre Markise reißt, zählt das nicht unbedingt als Grund für einen bezahlten Reiseabbruch.
Wenn es im Verkehr nicht rund läuft

Ein Unfall, eine Panne oder auch das totale Verkehrschaos sind extrem nervig, besonders wenn Sie gerade auf dem Weg in den Urlaub sind. Verpassen Sie dadurch beispielsweise Ihren Flieger oder den Zug, kommt die Reiseabbruchversicherung für entstehende Mehrkosten und Ausfälle auf. Zum Beispiel zahlt sie Ihnen neue Flüge oder ein Mietfahrzeug
Allerdings müssen Sie für den Anspruch auf Zahlungen einige Voraussetzungen erfüllen. Zum Beispiel ist es wichtig, dass Sie einen angemessenen Puffer bei der Zeitplanung einbauen. Das bedeutet beispielsweise, dass Sie nicht auf den letzten Drücker mit dem Auto oder der S-Bahn zum Flughafen losfahren.
Wie viel zahlt eine Reiseabbruchversicherung?
Der Anspruch auf Zahlungen besteht bei der Reiseabbruchversicherung nur für das, was Sie von Ihrem Urlaub nicht in Anspruch nehmen konnten. Oder was Sie wegen einer ungeplanten Verlängerung draufzahlen mussten.
Viele Versicherungen haben dazu Obergrenzen pro Reise. Wie hoch die sind, hängt beispielsweise davon ab, ob Sie nur sich selbst oder Ihre gesamte Familie versichern. Aber oft können Sie auch zwischen verschiedenen Höchstbeträgen wählen und damit Ihre Prämie erhöhen oder senken. Der größte Erstattungsbetrag pro Reise kann dann von mehreren hundert Euro bis zu tausenden Euro reichen.
Beachten Sie dabei: Es gibt Versicherungen, die bei Reiseabbruch eine Selbstbeteiligung haben. Die Versicherung zahlt dann nur die Kosten, die über diesen Wert hinausgehen.
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