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Private oder gesetzliche Krankenversicherung für Angestellte?

von Detlev Neumann, 20.12.2023

Frühere Termine, bessere Wartezimmer, individuelle Leistungen. Das gibt es für Mitglieder privater Krankenversicherungen. Ist die gesetzliche Krankenversicherung deshalb die schlechtere Wahl? Zumindest ist sie meist die günstigere. Welche Vorteile und Nachteile private und gesetzliche Krankenkassen für Angestellte haben und für wen sich die eine oder andere lohnt, zeigen dir hier die KlarMacher.

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt

Auf den Punkt

 

  • Gesetzliche Krankenversicherung: Alle Mitglieder zahlen anteilig gleich hohe Beiträge und bekommen dieselben Leistungen.
  • Private Krankenversicherung: Die Mitglieder wählen individuelle Leistungen und zahlen deshalb unterschiedlich hohe Beiträge.
  • Gesetzlich krankenversicherte Rentner*innen teilen sich die Beiträge mit der Rentenversicherung.
  • Privat versicherte Rentner*innen zahlen ihre Beiträge vollständig selbst.
  • Gesetzliche Krankenkassen dürfen niemanden abweisen, private können sich ihre Mitglieder aussuchen.

Private und gesetzliche Krankenversicherung: Der Vergleich

Beim Thema Krankenversicherung geht Deutschland seinen eigenen Weg: Nur hier gibt es zwei Systeme, um die eigene Gesundheit und Vorsorge finanziell abzusichern. So haben Bundesbürger*innen die Wahl zwischen einer privaten Krankenversicherung (PKV) und einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Womit wir bei der Frage sind: Welche ist für Angestellte besser?

Die richtige Antwort hängt stets von der persönlichen Situation ab. Und dazu gehört das Einkommen. Denn damit Angestellte überhaupt die Wahl zwischen PKV und GKV haben, müssen sie die Jahres­arbeits­entgelt­grenze (auch Versicherungspflichtgrenze genannt) übertreffen.

Diese liegt bei 66.600 Euro brutto pro Jahr (Stand: 2023). Das entspricht 5.500 Euro brutto im Monat. So viel müssen Arbeitnehmer*innen mindestens verdienen, damit sie sich privat versichern dürfen. Für Selbstständige oder Beamt*innen gibt es dieses Limit nicht. Mehr dazu erfährst du in unserem Ratgeber „Krankenkasse: Ab wann darfst du dich privat versichern?“.

Die Jahres­arbeits­entgelt­grenze heißt aber nicht, dass sich Angestellte dann privat versichern müssen. Ob es sinnvoll ist oder ob sie lieber in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben sollten, hängt von mehreren Punkten ab. Um dir die Wahl zu erleichtern, zeigen wir dir hier die Vor- und Nachteile beider Systeme auf. Weiter unten findest du dazu eine Tabelle.

Warum gibt es GKV und PKV?

Warum gibt es GKV und PKV?

1883 wurde unter Reichskanzler Otto von Bismarck die „Krankenversicherung der Arbeiter“ gegründet. Andere Berufsgruppen und Selbstständige durften keine Mitglieder sein, weil das dem Staat zu teuer geworden wäre. Für sie wurden dann eigene, private Versicherungen eingeführt. Diese Zweiteilung besteht bis heute.

So funktioniert die gesetzliche Krankenversicherung

Die staatliche, gesetzliche Krankenversicherung ist solidarisch aufgebaut. Was das heißt? Solidarisch bedeutet hier, dass sämtliche Versicherte einen festgelegten Beitrag zahlen. Und auch die Leistungen sind in der Regel für alle Mitglieder gleich. Jedenfalls innerhalb eines gewissen Rahmens. So haben die gesetzlichen Versicherungen einen kleinen Spielraum, um sich mit speziellen Angeboten oder Schwerpunkten von der Konkurrenz abzusetzen.

Wichtig: Die GKV sollen mit den Einnahmen aus den Beiträgen haushalten. Kommen sie damit auf längere Sicht nicht hin, dann muss die Bundesregierung entscheiden: Erhöht sie die Mitgliedsbeiträge oder zahlt sie den Kassen einen steuerfinanzierten Zuschuss? Anders gesagt: Die gesetzlichen Krankenversicherungen gehen nicht pleite.

Wie hoch sind die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse?

Das kommt auf das jeweilige Einkommen an. Wer mehr verdient, zahlt mehr. Allerdings nicht bis in schwindelerregende Höhen. Schluss ist ab der Beitragsbemessungsgrenze von 4.987,50 Euro im Monat beziehungsweise von 59.850 Euro im Jahr (Stand: 2023).

Nur bis zu diesem Einkommen werden monatlich 14,6 Prozent von Gehalt, Lohn oder sonstigen Einkünften (zum Beispiel Renten, Kapitalerträge und Mieteinnahmen) abgezogen. Für alles, was über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus geht, werden keine Krankenkassenbeiträge mehr fällig. Die 14,6 Prozent sind für alle gesetzlichen Krankenversicherungen vorgeschrieben (Stand: 2023), keine darf mehr oder weniger nehmen.

Das gilt auch für den ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent. Den zahlen GKV-Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld. Dazu zählen:

  • Bezieher*innen vom Bürgergeld (bis Ende 2022 Arbeitslosengeld II)
  • Studierende und Praktikant*innen
  • Selbstständige
  • Freiwillig versicherte Rentner*innen

Ob es bei den 14,0 oder 14,6 Prozent bleibt, entscheidet regelmäßig das Bundesministerium für Gesundheit. Seit 2015 hat es daran aber nichts geändert.

Stehende Frau in blauer OP-Bekleidung hört mit einem Stethoskop die Brust einer sitzenden Frau ab
© istock/dusanpetkovic/2018  Mitglieder der gesetzlichen Versicherung haben Anspruch auf identische Leistungen.

Weitgehend frei sind die gesetzlichen Krankenversicherungen bei den Zusatzbeiträgen. Die dürfen sie über den normalen monatlichen Beitrag von 14,0 oder 14,6 Prozent hinaus erheben. Und wie viel ist das? Als Maßstab dient der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz, den das Bundesministerium für Gesundheit berechnet. Das ist aber nicht mehr als ein Anhaltspunkt. Tatsächlich unterscheiden sich die Zusatzbeiträge von GKV zu GKV teils deutlich. Einen Überblick über die jeweilige Höhe findest du in der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands.

Und wie viel zahlt man jetzt in Euro pro Monat? Das hängt vom Einkommen ab. 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag ergibt bei einem geringeren Einkommen weniger als bei einem hohen. Aber durch die Beitragsbemessungsgrenze gibt es ein Maximum. Das liegt – wenn die GKV den durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,6 Prozent erhebt – bei rund 808 Euro (Stand: 2023). Mehr pro Monat brauchst du also nicht für die gesetzliche Krankenversicherung zu bezahlen.

Wahltarife

Wahltarife

Die gesetzlichen Krankenversicherungen müssen vier sogenannte Wahltarife mit speziellen Leistungen oder Beitragsermäßigungen anbieten. Die kannst du nehmen oder nicht.

Mehr zu diesen Wahltarifen sowie zu Bonusprogrammen und Zusatzleistungen der GKV erfährst du beispielsweise beim Bundesgesundheitsministerium.

Wer zahlt die Beiträge zur GKV?

14,0 oder 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag monatlich vom Bruttoeinkommen abzwacken – das ist nicht wenig. Wer zum Beispiel das Maximum bis zur Beitragsbemessungsgrenze zahlen müsste, käme derzeit auf rund 8.738 Euro im Jahr an Krankenkassenbeiträgen. Und der Zusatzbeitrag käme noch obendrauf.

Doch tatsächlich ist es nur halb so schlimm. Im wahrsten Sinne des Wortes. Denn angestellte, gesetzlich Versicherte teilen sich die Beiträge mit ihren Arbeitgebern. So gehen unterm Strich lediglich 7,3 Prozent vom Einkommen ab. Bei unserem Beispiel sind das rund 4.370 Euro. Und nach der Berufstätigkeit? Dann bleibt es bei halbe-halbe: Während der Rente übernimmt die Deutsche Rentenversicherung den Teil der früheren Arbeitgeber. Auch der Zusatzbeitrag wird übrigens immer geteilt.

Wichtig: Bei Familien reicht es normalerweise, wenn nur eine Person in der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Ehepartner*innen und Kinder sind dann in der Regel kostenlos mitversichert. Sie müssen lediglich von der versicherten Person bei der Krankenkasse angemeldet werden.

Video: Die gesetzliche Krankenversicherung einfach erklärt

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© Helios Bildungszentrum Aue 

Welche Leistungen bieten die gesetzlichen Krankenkassen?

Die Aufgabe der gesetzlichen Krankenkassen steht im Fünften Buch Sozialgesetzbuch. Dort heißt es: „Die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern.“ Aber mit welchen Mitteln? Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse, welche nicht?

Das entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Zu ihm gehören Vertreter*innen von drei Organisationen. Das sind ...

  • die Vertragsärzteschaft,
  • die Vertragszahnärzteschaft sowie
  • die gesetzlichen Krankenkassen und die Krankenhäuser.

Was sie an Leistungen und Erstattungen vereinbaren, müssen die gesetzlichen Kassen zum größten Teil umsetzen. Lediglich fünf bis zehn Prozent ihres Angebots dürfen sie selbst bestimmen.

Mit anderen Worten: Die Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen sind sich sehr ähnlich – für alle Mitglieder. Jedes hat Anspruch auf dieselbe Art und Weise der Versorgung – unabhängig von Einkommen oder Beitrag. Extrawürste oder individuelle Abmachungen gibt es nicht – abgesehen von dem geringen Spielraum, den der G-BA den GKV gewährt.

Achtung: Die Versicherten müssen sich an manchen Kosten beteiligen. So sind für bestimmte Medikamente Zuzahlungen nötig. Das gilt auch beispielsweise für Kuren, Krankenwagentransporte oder Zahnersatz.

Sind die Regelleistungen garantiert?

Sind die Regelleistungen garantiert?

Weil der G-BA die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen bestimmt, ändern die sich auch mal. Du kannst dich also nicht darauf verlassen, dass es die aktuell gültigen Kostenerstattungen auch künftig gibt. Sie sind damit nicht garantiert.

Wie läuft das mit den Abrechnungen in der GKV?

Jede Behandlung kostet Geld. Die Rechnung bekommst aber nicht du, sondern deine Krankenkasse. Das läuft in der Regel über die kassen­ärzt­liche Vereinigung beziehungsweise über die kassenzahn­ärzt­liche Vereinigung. Ähnliches gilt für Medikamente, für die du in der Apotheke gegebenenfalls nur die gesetzliche Zuzahlung aus eigener Tasche bezahlen musst. Ansonsten hast du als GKV-Mitglied mit Abrechnungen nichts zu tun.

So funktioniert die private Krankenversicherung

Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) bekommst du, wofür du bezahlst. Je höher deine Beiträge sind, desto besser sind Leistung und Versorgung. Das jedenfalls versprechen die PKV. Sicher ist, dass du kein GKV-Programm von der Stange bekommst, sondern dir in weitem Rahmen und nach Wunsch einen Katalog an Leistungen zusammenstellen kannst. Die damit verbundenen Auswahlmöglichkeiten sind wesentlich größer als bei der GKV, denn die PKV arbeitet nicht mit einem starren Standard für alle Versicherten.

Übrigens: Anders als die GKV sind private Versicherungen auf Gewinn ausgelegt. Machen sie stattdessen Verluste, dann müssen sie früher oder später schließen. Das ist allerdings noch nie passiert. Wie alle Versicherungen werden sie streng von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht. Die schlägt im Ernstfall Alarm und trifft Gegenmaßnahmen. Und wenn trotzdem mal etwas schiefgeht? Dann würde eine Auffanggesellschaft zunächst die Rechnungen übernehmen und die betroffenen Mitglieder bei anderen Versicherungen unterbringen.

Wie hoch sind die Beiträge zur privaten Krankenkasse?

Wie viel dich die private Krankenkasse kostet, entscheidest du selbst über die Leistungen, die du haben möchtest. Die Beiträge sind also nicht an dein Gehalt gebunden. Stattdessen kannst du zwischen mehreren Tarifen mit unterschiedlichen Leistungspaketen und monatlichen Preisen wählen. Das nennt sich Äquivalenzprinzip.

Ein Mann mit Laptop auf dem Schoß sitzt mit ausgestreckten Beinen auf dem Boden eines Wohnzimmers
© istock/Geber86/2016  Privatversicherte müssen Honorarforderungen selbst mit ihrer Krankenkasse abrechnen.

Je nach Leistungspaket zahlst du also mehr, vielleicht aber sogar weniger als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beitragshöhe hängt aber auch von deinen persönlichen Merkmalen ab, wie zum Beispiel:

  • Alter
  • Vorerkrankungen
  • Beruf
  • Gesundheitlicher Zustand
  • Höhe einer optionalen Selbstbeteiligung

Deshalb steht vor einem Vertragsabschluss oft eine Gesundheitsprüfung an.

Was es mit der optionalen Selbstbeteiligung auf sich hat? Das ist ein jährlicher Teil deiner Behandlungskosten, den du freiwillig selbst übernimmst. Je mehr du selbst zahlst, desto niedriger ist dein monatlicher Versicherungsbetrag. So ähnlich funktioniert das auch mit einer Beitragsrückgewähr, die manche Versicherer anbieten: Wenn du im Laufe eines Jahres keine Rechnungen einreichst (mehr zur PKV-Abrechnung gleich), dann erhältst du bis zu drei Monatsbeiträge zurück.

Die Altersrückstellungen in der PKV

Die Altersrückstellungen in der PKV

Weil die durchschnittliche Lebenserwartung ansteigt und ältere Menschen öfter krank werden, erhöhen sich die Beiträge der PKV mit den Jahren. Damit sie nicht zu teuer werden, legen die Versicherungen rund zehn Prozent der Beiträge als Altersrückstellungen verzinst an. Die bekommen Versicherte ab 65 Jahren in Form eines anteiligen, monatlichen Zuschusses zurück. So sollen die jeweiligen Beiträge geringer als ohne Altersrückstellungen ausfallen und ab 85 Jahren sogar sinken.

In der Praxis funktioniert das aber nicht so gut. Das heißt, dass die Beiträge trotzdem ansteigen und schon gar nicht sinken. Der Grund: Die Versicherungen planen die Höhe der Altersrückstellungen weit im Voraus. Das ist aber nicht so einfach. Zum Beispiel macht die Medizin dauernd Fortschritte. Viele Behandlungen sind deshalb im Laufe der Zeit besser, aber auch teurer als erwartet. Außerdem werden die Menschen im Durchschnitt immer älter – aber damit auch häufiger krank. Wenn die Prognosen der Krankenkassen dann nicht mehr stimmen, stimmt aber auch die Planung mit den Rückstellungen nicht mehr.

Wer zahlt die Beiträge zur PKV?

Während deines Berufslebens teilst du dir die Beiträge mit deinem Arbeitgeber. Das ist also wie bei gesetzlich Versicherten. Der Zuschuss ist allerdings begrenzt. Dein Unternehmen zahlt maximal die Summe, die es auch bei einer gesetzlichen Krankenversicherung beisteuern müsste. Das heißt: Mehr als rund 404 Euro (Stand: 2023) bekommst du nicht.  

Und gehst du in Rente, noch nicht mal das. Dann musst du die Versicherung komplett aus eigener Tasche zahlen. Was bedeutet, dass deine Krankenkasse von einem Monat zum anderen doppelt so teuer sein kann. Finanzielle Unterstützung von der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es nicht.

Und wenn das Geld für die Beiträge nicht reicht? Dann haben Versicherte zwei Möglichkeiten:

  • Sie wählen einen günstigeren Tarif mit weniger Leistungen – wenn ihr Vertrag das zulässt.
  • Sie wechseln zum Sozialtarif, auch Basistarif genannt. Das ist ein Tarif mit denselben Leistungen und Preisen wie bei der GKV. Hinzu kommt ein Zusatzbeitrag in durchschnittlicher Höhe. So einen Tarif muss jede private Kasse laut Gesetz im Angebot haben. Aber auch hier gilt: In der GKV zahlen Senior*innen nur die Hälfte der Beiträge. In der PKV übernehmen sie die volle Summe, unterm Strich also rund 808 Euro (Stand: 2023). Wer nach den Regeln des Sozialrechts bedürftig ist und dies belegen kann, braucht nur die Hälfte zu bezahlen.
Ein Mann und eine Frau sitzen am Bett eines Kindes und streicheln es
© istock/Anchiy/2022  In der PKV ist für jedes mitversicherte Familienmitglied ein eigener Vertrag erforderlich.

Der Basistarif ist allerdings nur für Menschen, die seit dem 1. Dezember 2009 privat versichert sind. Wer früher einen PKV-Vertrag abgeschlossen hat, kann in den Standardtarif wechseln. Er bietet ähnliche Leistungen wie die GKV – ebenfalls zu deren Höchstbeitrag, allerdings ohne den Zusatzbeitrag. Er ist also günstiger als der Basistarif.

Wichtig: Im Gegensatz zur GKV können Familienmitglieder nicht mitversichert werden. In der privaten Versicherung fallen für Ehepartner*innen und Kinder eigene Beiträge an.

Welche Leistungen bieten die privaten Krankenkassen?

Wenn du dich privat versichern willst, kannst du dir ein weitgehend individuelles Leistungspaket zusammenstellen. Es gibt also keine Regelleistungen zum Einheitspreis wie bei den gesetzlichen Krankenversicherungen. Was es aber gibt, ist – anders als bei der GKV – eine Leistungsgarantie. Du bekommst also dauerhaft das, was du bezahlst.

Aber auch nur das. Wenn du plötzlich eine andere Leistung brauchst (etwa Vorsorgeuntersuchungen für werdende Mütter), musst du in einen Tarif wechseln, der diese bietet. Das geht manchmal aber nur nach einer erneuten Gesundheitsprüfung und möglicherweise mit Risikoaufschlägen zum Beitrag.

Wie läuft das mit den Abrechnungen in der PKV?

Privatpatient*innen bekommen für jede Behandlung eine Rechnung. Die bezahlen sie und leiten sie anschließend an ihre Krankenkasse weiter, die ihnen das Geld nach einer Prüfung aufs Konto überweist. Damit haben Privatpatient*innen eine größere Eigenverantwortung als Mitglieder der gesetzlichen Kassen, die im Normalfall weder Rechnungen erhalten noch diese bezahlen oder einreichen müssen. 

GKV oder PKV - welche Kasse ist für wen sinnvoll?

Die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung ist keine Geschmackssache, sondern sollte gut überlegt sein. Vor allem, weil der Wechsel von der PKV zur GKV schwierig sein kann. Damit dir die Entscheidung leichter fällt, bieten wir dir hier eine Übersicht der Vor- und Nachteile beider Krankenkassentypen.

Die Vor- und Nachteile der gesetzlichen Krankenversicherung

Vorteile der GKVNachteile der GKV
Freier Zugang: Wer Mitglied werden möchte, darf in der Regel nicht abgelehnt werden.Keine Leistungsgarantie: Das Angebot der GKV kann sich ändern.
Solidarprinzip: Alle Mitglieder zahlen in einen gemeinsamen Topf ein.Keine Beitragsgarantie: Das Bundesministerium für Gesundheit bestimmt die Höhe der Beiträge.
Einheitliche Beiträge: Alle Mitglieder zahlen von ihrem Einkommen den gleichen prozentualen Anteil. Über Wahltarife und Bonusprogramme lassen sich die Beiträge senken. Keine freie Ärzt*innenwahl: Behandlungen sind nur bei Praxen und Einrichtungen möglich, die einen Vertrag mit den gesetzlichen Krankenversicherungen haben.
Beitragsbemessungsgrenze: Nur bis zu ihr wird das Einkommen für die Beiträge angerechnet.Keine freie Krankenhauswahl: Die behandelnden Ärzt*innen weisen in eines der beiden nächstgelegenen Krankenhäuser ein.
Familienversicherung: Ehepartner*innen und Kinder können beitragsfrei mitversichert werden.Starres Leistungsangebot: Der festgelegte Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung bietet kaum Spielraum für individuelle Bedürfnisse
Einheitliche Leistungen: Alle Mitglieder haben Anspruch auf die gleiche gesundheitliche Versorgung.Keine Altersrückstellungen: Die Kassen sorgen nicht gegen höhere Beiträge vor.
Keine Abrechnungsformalitäten: Die Behandlungskosten rechnen die Krankenkassen direkt mit den Ärtz*innen oder Krankenhäusern ab.Kaum Konkurrenz: Da die Beiträge und Leistungen bei allen GKV ähnlich sind, entsteht zwischen ihnen kein Wettbewerb, der für die Mitglieder große Vorteile haben könnte.
Einfacher Wechsel: Die Kündigung einer GKV und der Vertragsabschluss mit einer anderen sind unkompliziert.Zuzahlungen: Manche Leistungen übernehmen die GKV nicht oder nur teilweise.

 

Die Vor- und Nachteile der privaten Krankenversicherung

Vorteile der PKVNachteile der PKV
Leistungsgarantie: Die vereinbarten Kostenübernahmen sind vertraglich zugesichert.Beschränkter Zugang: Angestellte dürfen nur in die PKV, wenn ihr Einkommen über der Jahres­arbeits­entgelt­grenze liegt.
Individuelle Leistungen: Die Versicherten können aus einer Vielzahl von Tarifen ein individuelles Paket zusammenstellen.Ablehnung möglich: Die PKV kann die Mitgliedschaft unter anderem aus gesundheitlichen Gründen (Vorerkrankungen) verweigern.
Freie Ärzt*innenwahl: Die Versicherten können sich Fachpraxen nach Wunsch aussuchen.Ansteigende Beiträge: Die Kosten der PKV erhöhen sich für die Versicherten mit zunehmendem Alter – oft trotz Altersrückstellungen.
Freie Krankenhauswahl: Die Versicherten entscheiden selbst, in welches Krankenhaus sie gehen.Hohe Kosten in der Rente: Wer in den Ruhestand geht, muss die Beiträge komplett aus eigener Tasche zahlen.
Altersrückstellungen: Sie sollen verhindern, dass die Beiträge im Alter besonders stark ansteigen.Umständliche Abrechnung: Privatversicherte müssen für Honorare und andere Ausgaben in Vorleistung gehen und die Rechnungen zur Kostenübernahme bei der Krankenkasse einreichen.
Beitragsrückerstattung: Wer eine Selbstbeteiligung vereinbart oder in einem Jahr keine Rechnungen einreicht, erhält einen Teil seiner Beiträge zurück.Schwerer Leistungswechsel: Wer andere Leistungen als bisher möchte, muss einen neuen Tarif abschließen. Gegebenenfalls ist das mit einer Gesundheitsprüfung und Risikoaufschlägen verbunden.
Erweiterter Auslandskrankenschutz: Europaweite Kostenübernahme, im sonstigen Ausland für die Dauer von zwei Monaten inklusive.Komplizierter Wechsel zur GKV: Der Austritt aus der PKV ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich – und ab dem Alter von 55 Jahren so gut wie gar nicht.
Bevorzugte Behandlung: Im Vergleich zu gesetzlich Versicherten oft kürzere Wartezeiten bei Terminen.Keine Familienversicherung: Für Ehepartner*innen und Kinder fallen zusätzliche monatliche Beiträge an.

 

Gesetzliche oder private Krankenversicherung – die KlarMacher Empfehlung

Verdienen Angestellte unterhalb der Jahres­arbeits­entgelt­grenze, ist die Sache klar: Sie müssen als Pflichtversicherte in die gesetzliche Krankenkasse. Bekommen sie mehr Gehalt, dann haben sie die Wahl. Sie können freiwillig in der GKV bleiben beziehungsweise dort Mitglied werden. Oder sie gehen in die private Krankenversicherung. Wie sollen sie sich entscheiden? Für die Gesundheitsvorsorge von der Stange zum Standardtarif oder für ein oft teureres, aber maßgeschneidertes Paket?

Das ist natürlich immer eine Frage der persönlichen Situation. Kannst du es dir finanziell leisten, dann hast du mit der PKV den Partner mit dem besten und umfassendsten Angebot. Dennoch solltest du vor einem Vertragsabschluss zusammenfassend folgende Punkte bedenken.

  • Du brauchst für die PKV auf Dauer genug Geld! Denn die Versicherung wird nach und nach teurer. Erhöhungen von zehn oder deutlich mehr Prozent pro Jahr sind nicht unüblich. Deshalb solltest du möglichst nebenbei etwas ansparen, um dir auch künftig die Versicherung leisten zu können. Auf eine stark kostendämpfende Wirkung der Altersrückstellungen solltest du jedenfalls nicht vertrauen.
  • Denk also auch an deinen Ruhestand. Denn dann musst du die Beiträge allein tragen. Es gibt keinen Arbeitgeber mehr, der die Hälfte dazutut. Kommt dann gegebenenfalls noch eine Miete für Wohnung oder Haus hinzu, brauchst du womöglich eine wirklich hohe Rente. Andernfalls könntest du deinen gewohnten Lebensstandard und die gewünschte Gesundheitsversorgung vielleicht nicht mehr finanzieren.
  • Aber auch in jüngeren Jahren solltest du genug Mittel übrighaben. Vor allem, wenn du eine Familie hast. Ehepartner*innen und Kinder müssen nämlich mit eigenen Verträgen und Beiträgen versichert werden. Das Modell der GKV-Familienversicherung gibt es in der PKV nicht.
  • Du solltest zum Vertragsabschluss möglichst bei guter Gesundheit sein. Hast du hingegen Vorerkrankungen, kann dich die private Versicherung ablehnen oder dir Risikoaufschläge zum Beitrag aufbrummen. Letzteres ist auch später möglich, falls du mal einen anderen Tarif wählst und es deshalb zu einer neuen Gesundheitsprüfung kommt. Alternativ zu höheren Beiträgen lassen sich bestimmte Leistungen ausschließen. Nachträgliche Risikoaufschläge in der PKV gibt es sonst nur, wenn du nachweislich vor dem Vertragsschluss Vorerkrankungen verschwiegen hast.
  • Willst du in die PKV, dann mach das möglichst früh. Zum einen, weil Jüngere weniger Beiträge zahlen. Zum anderen, weil die Versicherung über die Altersrückstellungen länger und damit mehr Geld für später zurücklegen kann.
  • Sinkt dein Einkommen unter die Jahres­arbeits­entgelt­grenze, musst du (zurück) in die gesetzliche Krankenversicherung – ob du willst oder nicht.
  • Ausnahme: Ab 55 Jahren kommst du aus der PKV kaum noch raus. Dann spielt auch die Höhe deines Gehalts keine Rolle. Kannst du irgendwann die Beiträge nicht mehr bezahlen, dann musst du einen günstigeren Tarif nehmen. Das bedeutet in der Regel auch, dass die Leistungen schlechter als vorher sein können.
  • Und wenn wir schon dabei sind: Möchtest du Beiträge sparen, dann lohnt sich der Wechsel zu einer anderen, günstigeren PKV kaum. Denn die beim bisherigen Anbieter angesammelten Altersrückstellungen gehen damit ganz oder teilweise verloren. Sinnvoller ist es, bei der angestammten Versicherung passendere Tarife zu wählen beziehungsweise eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren.
  • Nicht zu unterschätzen ist zudem der bürokratische Aufwand mit dem Einreichen der Rechnungen. Das geht zwar immer öfter digital, doch wer dies nicht nutzen kann, steht vor viel Schreibkram. Mit zunehmendem Alter und den damit oft verbundenen gesundheitlichen Einschränkungen kann das zu einem erheblichen Problem werden. Zumal sich dann die Rechnungen erfahrungsgemäß häufen.

Diese Punkte sind nicht unbedingt Nachteile der PKV. Wer sie sich langfristig leisten kann und will, fährt damit sicher gut. Das gilt beispielsweise für Beamt*innen mit ziemlich sicherem und planbarem Einkommen – auch im Alter. Außerdem erhalten sie über die Beihilfe Zuschüsse zum Beitrag. Auch für gutverdienende Selbstständige ist die PKV eine überlegenswerte Alternative. Vor allem, wenn sie alleinstehend und ohne zu versichernde Familienmitglieder sind.

Eine Frau sitzt auf einem Krankenbett und stützt sich auf einem Gehstock ab
© istock/yacobchuk/2016  Zu den PKV-Leistungen gehört beispielsweise ein Einzel- oder Zwei-Bett-Zimmer im Krankenhaus.

Das Einkommen von Angestellten hingegen hängt von Entscheidungen ab, die sie nicht immer selbst beeinflussen. Hält ihr Gehalt etwa mit den üblichen Beitragserhöhungen nicht Schritt, kann die private Krankenversicherung zur Belastung werden. Besonders dann, wenn später die Rente nicht mehr reicht, um sich ausreichend privat abzusichern. Zwar gibt es für diese Fälle den Basis- und den Standardtarif, aber beide sind nicht besser als das normale GKV-Angebot.

Fazit

Grundsätzlich solltest du die PKV-Beiträge und -Leistungen mehrerer Versicherungen genau vergleichen und dabei immer an deine finanzielle Zukunft denken. Wirf gleichzeitig auch einen Blick auf das Angebot der GKV: Manchmal ist sie nicht nur die günstigere, sondern auch die passendere Lösung für deine Ansprüche. Denn eine PKV ist nicht zwangsläufig immer die bessere Lösung.  

Bevorzugte Behandlung und individuelle PKV-Leistungen haben gewiss Vorteile, aber auch ihren Preis. Und der wird regelmäßig, teils sprunghaft teurer. Ja, jüngere Leute zahlen anfangs oft weniger als für die GKV. Aber das ändert sich mit den Jahren. Wer im Alter wegen zu hoher PKV-Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung will, hat es schwer. Sofern das überhaupt möglich ist. Und wenn, geht dabei viel von den Altersrückstellungen flöten. Die sind dann rausgeschmissenes Geld.

Deshalb solltest du dich als Angestellte*r nur für eine private Krankenversicherung entscheiden, wenn du sie dir mit hoher Wahrscheinlichkeit dein Leben lang leisten kannst.

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