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Krankenkasse: Ab wann darfst du dich privat versichern?

von Detlev Neumann, 20.12.2023

Möchtest du auch in die private Krankenkasse, weil du dir von ihr besseren Service, individuelle Leistungen oder günstige Beiträge erwartest? Tja, das ist nicht so einfach. Die Alternative zur gesetzlichen Krankenkasse steht nämlich nur bestimmten Berufsgruppen offen. Angestellte haben da oft schlechte Karten. Es sei denn, sie haben ein ziemlich hohes Gehalt. Wie viel du verdienen und welche weiteren Voraussetzungen du erfüllen musst, damit du in die private Krankenkasse darfst, erfährst du in diesem Ratgeber.

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt

Auf den Punkt

  • Versicherungspflichtige dürfen nur in die gesetzliche Krankenversicherung. 
  • Versicherungsfreie dürfen auch die private Krankenversicherung wählen. 
  • Angestellte sind nur versicherungsfrei, wenn sie ab einem bestimmten Brutto-Jahresgehalt verdienen. 

Verbeamtet, selbstständig, angestellt – wer darf sich privat versichern?

Gut 57 Millionen Menschen in Deutschland sind gesetzlich versichert (Stand: 2022) – aber nicht immer aus freien Stücken. Manche wären nämlich lieber in der privaten Krankenversicherung (PKV), weil die ihnen mehr Leistungen oder geringere Prämien verspricht. Doch die zählt nur gut 8,7 Millionen Mitglieder. Warum sind das so wenige, obwohl viele die PKV für besser halten?

Das liegt daran, dass der Zugang zur privaten Krankenkasse gesetzlich beschränkt ist. Entscheidend ist hier der Paragraf 5 im Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V). Der schreibt vor, wer in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sein muss (versicherungspflichtig) und wer nicht (versicherungsfrei oder nicht versicherungspflichtig). In den meisten Fällen hängt das vom Job ab.

So sind Arbeitnehmer*innen in der Regel versicherungspflichtig. Heißt: Bist du angestellt, musst du in die gesetzliche Krankenkasse. Es sei denn, du verdienst relativ gut. Denn ab einem gewissen Gehalt bist du nicht (mehr) versicherungspflichtig und kannst Mitglied in der PKV werden. Zu dieser Ausnahme weiter unter mehr. 

Hier einige Beispiele für Gruppen, die versicherungsfrei beziehungsweise nicht versicherungspflichtig sind. Sie dürfen wählen, ob sie in die PKV gehen oder in die GKV. 

  • Beamt*innen leistet ihr Dienstherr (Bund oder Bundesländer) eine finanzielle Beihilfe zu den Kosten der PKV. Und zwar trägt er mindestens die Hälfte der Prämie.
  • Selbstständige haben ebenfalls die freie Krankenkassen-Wahl. Ausgenommen davon können Freiberufler*innen mit künstlerischen oder publizistischen Jobs sein. Sie müssen sich unter Umständen in der Künstlersozialkasse (KSK) versichern.
  • Studierende können sich für die Zeit an der Universität zwischen PKV und GKV entscheiden.

Wer (darüber hinaus) versicherungsfrei ist, bestimmt ebenfalls das SGB. Details dazu stehen in Paragraf 6. Die darin genannten Gruppen dürfen also eine private Krankenversicherung abschließen. Sie können aber auch in die gesetzliche Krankenversicherung gehen. Tun sie das, dann sind sie dort freiwillig versichert. 

Ab wann dürfen sich Angestellte privat versichern?

Das kommt auf die Höhe ihres Bruttogehalts pro Jahr an. Denn erst, wenn das einen gewissen Betrag überschreitet, dürfen auch sie in die PKV. Maßgeblich dafür ist die sogenannte allgemeine Jahres­arbeits­entgelt­grenze (JAEG), landläufig auch als Versicherungspflichtgrenze bezeichnet. Sie wird jährlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) überprüft und bei Bedarf angepasst. Dabei orientiert sich das Amt am durchschnittlichen Einkommen. Und weil sich das in der Regel erhöht, steigt auch die JAEG nach und nach an. 

So lag sie 2022 bei 64.350 Euro. 2023 kommt sie auf 66.600 Euro. Verdienst du also regelmäßig mehr als das pro Jahr (auch mit Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld), dann darfst du dich privat krankenversichern. Hilfe beim Berechnen bietet zum Beispiel dieser Online-Rechner

Doch ganz so einfach, wie es klingen mag, ist es mit der Versicherungspflichtgrenze in der Praxis nicht. So kannst du trotz ausreichenden Entgelts nicht einfach zu einem beliebigen Zeitpunkt in die PKV wechseln. Das geht erst mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem dein Jahresgehalt zum ersten Mal die JAEG übersteigt. Eine weitere Bedingung: Du musst auch im folgenden Jahr voraussichtlich oberhalb der Grenze verdienen. 

Zwei junge Frauen stehen vor einem Schaufenster und interessieren sich für eine Luxus-Handtasche in der Auslage
© istock/martin-dm/2017  Während manche Berufsgruppen ihre Krankenkasse frei wählen dürfen, können Angestellte das erst, wenn sie oberhalb der Jahres­arbeits­entgelt­grenze verdienen.

Ein Beispiel: Angenommen, du bekommst im Oktober 2023 eine Gehaltserhöhung, die dein Jahresentgelt auf 67.000 Euro hochschraubt. Damit hättest du die Versicherungspflichtgrenze von 66.600 Euro übertroffen. Trotzdem darfst du nur dann zum 1. Januar 2024 in die PKV gehen, wenn du auch in jenem Jahr ausreichend Gehalt bekommst. Wo die Grenze 2024 liegen wird, ist allerdings noch unbekannt. Um es nochmal klar zu sagen: Entscheidend ist nicht nur dein aktuelles Jahresgehalt, sondern auch das, was du in folgenden zwölf Monaten wahrscheinlich bekommen wirst. 

Bislang war die Rede von der allgemeinen Jahres­arbeits­entgelt­grenze. Es gibt allerdings auch eine besondere Jahres­arbeits­entgelt­grenze. Die gilt für dich, falls du bereits am 31. Dezember 2002 privat krankenversichert warst und dies noch bist. Bis zu dem Tag war die JAEG genauso hoch wie die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung. Doch mit dem 1. Januar 2003 wurden beide Grenzen voneinander abgekoppelt und die JAEG lag über der Beitragsbemessungsgrenze. 

Warum? Weil der Staat die gesetzliche Krankenkasse stärken wollte. Denn wegen der relativ niedrigen Beitragsbemessungsgrenze wechselten damals viele Menschen von der GKV in die private Krankenkasse. Das sollte sich mit Einführung der höheren Jahres­arbeits­entgelt­grenze ändern. 

Ein bärtiger Mann blickt besorgt auf den Bildschirm eines Laptops, während neben ihm seine Frau mit einem Dokument gestikuliert
© istock/milan2099/2021  Sinkt ihr Jahresgehalt unter die Versicherungspflichtgrenze, dann müssen Privatversicherte in die GKV wechseln.

Damit wären allerdings viele PKV-Mitglieder plötzlich versicherungspflichtig geworden: Ihr Gehalt überstieg zwar die alte Bemessungsgrenze, nicht aber die neue JAEG. Um sie nicht zu benachteiligen, wurde für sie die besondere Jahres­arbeits­entgelt­grenze eingeführt. Und die ist heute wie damals mit der Beitragsbemessungsgrenze identisch. 2022 lag diese bei 58.050 Euro, und 2023 beträgt sie 59.850 Euro.

Was passiert, wenn man unter die Versicherungspflichtgrenze fällt?

Gerät dein Gehalt unter die allgemeine oder besondere Jahresentgeltgrenze, dann wirst du automatisch versicherungspflichtig. Dann musst du zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Solltest du irgendwann wieder entsprechend mehr verdienen, kannst du entweder dort freiwillig versichert bleiben oder versicherungsfrei wieder in die private Krankenversicherung gehen. 

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