Beitragsbemessungs-grenze: Wer drüber ist, zahlt weniger
Beitragsbemessungsgrenzen der vergangenen Jahre: | |||
Jahr | RV + AV: Alte Bundesländer | RV + AV: Neue Bundesländer | KV + PV (gilt für alte UND neue Bundesländer) |
2023 | 87.600,00 € | 85.200,00 € | 59.850,00 € |
2022 | 84.600,00 € | 81.000,00 € | 58.050,00 € |
2021 | 85.200,00 € | 80.400,00 € | 58.050,00 € |
2020 | 82.800,00 € | 77.400,00 € | 56.250,00 € |
2019 | 80.400,00 € | 73.800,00 € | 54.450,00 € |
2018 | 78.000,00 € | 69.600,00 € | 53.100,00 € |
Daneben gibt es noch Arbeitnehmer, die Mitglied in einer knappschaftlichen Kranken- und Rentenversicherung sind. Bei der Kranken- und Pflegeversicherung gilt für sie dieselbe Beitragsbemessungsgrenze. Bei der Rente aber gibt es für sie eigene BBGs, nämlich 107.400 Euro West und 104.400 Euro Ost (Stand: 2023).
Verwechslungsgefahr: Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze
Verwechslungsgefahr: Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze
Wer im Internet danach sucht, wie hoch die Beitragsbemessungsgrenze aktuell ist, stößt meistens im selben Atemzug auf die Versicherungspflichtgrenze. Die ist ähnlich hoch wie die Beitragsbemessungsgrenze – aber sie bedeutet etwas anderes. Wer mehr verdient als die Versicherungspflichtgrenze, kann in eine private Krankenversicherung wechseln. Alle anderen müssen in einer gesetzlichen Krankenkasse bleiben. Eine Ausnahme gibt es für Selbstständige und Freiberufler. Die können meist unabhängig von der Versicherungspflichtgrenze wählen, ob sie sich in einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse versichern wollen.
Im Jahr 2022 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 64.350 Euro (entspricht einem Monatslohn von 5.362,50 Euro).
Die Beitragsbemessungsgrenze soll die Kosten deckeln
Warum eigentlich zahlen Besserverdienende prozentual nicht dasselbe wie ein einfacher Normalverdiener? Der Grund: Die Kosten für die Krankenkassen sollen damit nicht aus dem Ruder laufen. Denn wer höhere Beiträge zahlt, bekommt im Fall der Fälle auch mehr Krankengeld. Durch die Beitragsbemessungsgrenze gibt es aber einen Maximalbetrag für das Krankengeld. Selbst wenn man Millionen verdient, die einem im Krankheitsfall durch die Lappen gehen – die Kasse springt nur bis zum Höchstbetrag ein.
Außerdem ist es dadurch leichter, jedem gesetzlich Versicherten die gleichen Leistungen zu gewähren. Ob arm, ob reich, ob kerngesund oder häufig krank: Jeder bekommt von der gesetzlichen Krankenkasse das gleiche Behandlungsangebot. Ein Millionär kann keinen Sonderstatus einfordern. Oder er muss zusätzliche Behandlungen eben zusätzlich bezahlen – aus eigener Tasche.
Dasselbe gilt für die Rente. Egal, wie viel man im Arbeitsleben verdient hat: Es gibt eine gesetzliche Maximalrente. Mehr gibt es nur durch eine private Altersvorsorge.
Höhere Kosten für die Sozialversicherungen = höhere Beitragsbemessungsgrenze
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales legt jedes Jahr die Beitragsbemessungsgrenzen neu fest. Dafür prüft es, wie sich die allgemeinen Einkommen und Lebenshaltungskosten in Deutschland entwickelt haben. Denn wenn die Einkommen steigen, erhalten auch die Ärzte und Krankenpfleger mehr Lohn – umso mehr Geld brauchen die Krankenkassen. Und wenn die Lebenshaltungskosten steigen, werden auch die Renten angehoben – umso mehr Geld braucht die Rentenversicherung.
Also wird die Beitragsbemessungsgrenze entsprechend angehoben. Denn dann müssen Besserverdiener etwas mehr an Sozialabgaben zahlen. Und es fließt mehr Geld in die Kassen der Sozialversicherungen.
Die neuen Beitragsbemessungsgrenzen müssen vom Bundestag und Bundesrat bestätigt werden, bevor sie gültig sind.
Auch für Privatversicherte spielt die Beitragsbemessungsgrenze eine Rolle
Private Krankenversicherer müssen laut Gesetz auch immer einen „Basistarif“ im Angebot haben. Dieser darf maximal so viel kosten wie der Höchstbetrag in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Ein angestellter Versicherter zahlt im Basistarif also maximal 364,09 Euro pro Monat. Wer selbstständig ist, zahlt maximal 728,18 Euro. Denn mehr müsste man ja wie oben beschrieben auch in der gesetzlichen Krankenversicherung keinesfalls bezahlen – wegen der Beitragsbemessungsgrenze. Allerdings sind hier die möglichen Zusatzbeiträge nicht eingerechnet, die jede Krankenkasse erheben kann.
Genauso wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt der Arbeitgeber auch bei der privaten noch einmal den gleichen Betrag hinzu. Aber was, wenn der Angestellte nicht den Basistarif gewählt hat, sondern einen anderen? Einen teureren? Ganz einfach: Auch hier gilt die Beitragsbemessungsgrenze. Der Arbeitgeber muss nur maximal 364,09 Euro pro Monat zahlen, also den Maximalbetrag, der sich aus der Beitragsbemessungsgrenze ergibt (Stand: 2023). Alles darüber muss der Arbeitnehmer allein bezahlen.