Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine gesetzlich festgelegte Einkommensgrenze, bis zu der Sozialabgaben fällig werden.
Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze spielt bei der Berechnung der Sozialabgaben eine Rolle. Die müssen alle bezahlen, die in Deutschland als Angestellte ihr Geld verdienen. Für jede Sozialversicherung (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung) wird ein bestimmter Prozentsatz vom Bruttoeinkommen fällig. Allerdings nur für Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Das ist ein Betrag, der jedes Jahr vom Gesetzgeber neu festgelegt wird. Wer mehr verdient, muss für den Teil des Einkommens, der über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, keine weiteren Sozialabgaben mehr zahlen.
Mehr Details findest du im KlarMacher-Artikel „Beitragsbemessungsgrenze: Wer drüber ist, zahlt weniger“.