Hast du noch Fragen?
Die häufigsten Fragen und Antworten haben wir hier für dich zusammengestellt.
- Wann werden bei der ambulanten Zusatzversicherung keine Leistungen übernommen?
Es werden keine Leistungen übernommen, sofern es sich um vorsätzlich herbeigeführte Krankheiten oder Unfälle handelt, aus denen Beschwerden resultieren. Die HanseMerkur leistet bei refraktiven Eingriffen (Korrektur bei Fehlsichtigkeiten). Jedoch erhältst du keine Leistungen für Laserbehandlungen von Augenvorerkrankungen wie Katarakt oder Netzhautablösung.
- Was versteht man unter "Keine Gesundheitsfragen"?
Üblicherweise stellen Krankenversicherer bei Abschluss einer ambulanten Zusatzversicherung unterschiedliche Gesundheitsfragen zur Einschätzung des zu versichernden Risikos. Diese beziehen sich beispielsweise auf eine bereits vorhandene Seh- oder Hörschwäche, fehlende Zähne oder den allgemeinen Gesundheitszustand.
- Kann ich die ambulante Zusatzversicherung auch als privatversicherte Person in Anspruch nehmen?
Nein, leider können wir die ambulante Zusatzversicherung nur gesetzlich Versicherten anbieten.
- Was sind refraktive Eingriffe?
Es handelt sich dabei um Augenoperationen, bei denen Fehlsichtigkeiten dauerhaft korrigiert werden sollen. Hierbei wird in einem sicheren und zuverlässigen Verfahren die Fehlsichtigkeit behandelt. Im Bereich der LASIK-Operationen, oder bei einem Linsenaustausch werden die Kosten für refraktive Eingriffe übernommen.
- Wie reiche ich meine Rechnungen ein?
Die Rechnungen und Belege können unkompliziert und schnell mit einem Klick über die RechnungsApp der HanseMerkur eingereicht werden. Sie kann im App Store oder Google Play Store kostenlos heruntergeladen werden. Weiterer Vorteil: In deinem persönlichen Bereich „Rechnungsdetails“ findest du alle Informationen über den aktuellen Bearbeitungsstand.