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Das ist doch kein Beinbruch: Wann du Anspruch auf Lohnfortzahlung hast

von Detlev Neumann, 16.01.2024

Ein langwieriger Bandscheibenvorfall, ein komplizierter Bruch oder ein hartnäckiges Virus – viele gesundheitliche Probleme können Berufstätige für eine ganze Weile aus der Bahn werfen. Ein großes Trostpflaster dann: Arbeitgeber müssen bei bescheinigter Arbeitsunfähigkeit erstmal weiter das Gehalt zahlen. Dafür sorgt die gesetzliche Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Doch wie hoch ist die Leistung und wer bekommt sie? Das verraten hier die KlarMacher.

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Was bedeutet Lohnfortzahlung?

Wenn du krankgeschrieben bist, bekommst du trotzdem weiterhin dein normales Gehalt. Möglich macht’s die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Im Amtsdeutsch: Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (kurz Entgeltfortzahlungsgesetz, noch kürzer EntgFG).

Gerade bei längeren Krankheiten kann das für den Arbeitgeber teuer werden. Schließlich müssen sie das Gehalt der Erkrankten zahlen und auch noch deren fehlende Arbeitskraft ersetzen. Damit die Unternehmen dadurch nicht zu stark belastet werden, ist die Lohnfortzahlung auf sechs Wochen beziehungsweise 42 Tage begrenzt. Nach dieser Frist springen die gesetzlichen Krankenkassen ein und zahlen ihren arbeitsunfähigen Mitgliedern das sogenannte Krankengeld aus.

Ein junger erkälteter Mann sitzt matt in seiner Wohnung
© istock/anandaBGD/2019  Krankgeschriebene Angestellte haben Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Wer hat Anspruch auf Lohnfortzahlung?

Grundsätzlich hast du Anspruch auf die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, wenn du sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist. Da macht es keinen Unterschied, ob du in Vollzeit oder Teilzeit arbeitest, Minijobber*in bist, Saisonarbeiter*in oder Werkstudent*in. Um Lohnfortzahlung zu erhalten, musst du aber zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Du bist länger als vier Wochen bei deinem Arbeitgeber beschäftigt. Das gilt auch während einer Probezeit.
  • Du hast eine ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit (Krankmeldung). Oder dir wurde eine Kur verordnet, die dein Sozialversicherungsträger (zum Beispiel deine Krankenversicherung oder Berufsgenossenschaft) genehmigt hat.
  • Du fällst während deiner üblichen Arbeitszeit aus.
  • Du bist unverschuldet krank. 

Was heißt „unverschuldet krank”?

Was heißt „unverschuldet krank”?

Von unverschuldet krank ist die Rede, wenn eine Arbeitsunfähigkeit weder absichtlich noch grob fahrlässig selbst verursacht wurde. Beispiel: Jemand erleidet bei einem unverschuldeten Autounfall einen Beinbruch und ist deshalb arbeitsunfähig. In dem Fall springt die Lohnfortzahlung ein. 

Wie hoch fällt die Lohnfortzahlung aus?

Auf deinem Kontoauszug macht sich die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht außergewöhnlich bemerkbar: Du bekommst das gleiche Gehalt, also den gleichen Monats-, Wochen-, Tages-, Stunden- oder Akkordlohn wie sonst. Das gilt laut Bundesamt für Soziales und Arbeit auch für:

  • Zulagen für Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit, für Gefahren oder Erschwernisse 
  • vermögenswirksame Leistungen 
  • Aufwendungsersatz, wenn die Aufwendungen auch während der Krankheit anfallen 
  • die mutmaßlichen Provisionen für Empfänger*innen von Provisionsfixa, Umsatz- und Abschlussprovisionen 
  • allgemeine Lohnerhöhungen oder Lohnminderungen

Wichtig: Wirst du während einer Phase der Kurzarbeit krank, dann reduziert sich entsprechend auch die Höhe deiner Lohnfortzahlung.

Wie lange dauert die Lohnfortzahlung?

Du erhältst Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für bis zu sechs Wochen beziehungsweise für maximal 42 Tage. Die Frist startet ab dem Datum deiner Arbeitsunfähigkeit. Hast du an dem Tag deiner Krankmeldung noch teilweise gearbeitet, beginnt sie erst ab dem folgenden Tag. Gezählt werden dafür sämtliche Kalendertage, nicht nur die Arbeitstage. Das betrifft also auch Samstage, Sonntage und Feiertage. 

Jede neue Krankheit setzt den Zähler wieder auf null. Beispiel: Sie liegen vier Wochen wegen einer starken Erkältung flach. Auskuriert gehst du wieder arbeiten, fällst jedoch kurz darauf mit einem Bandscheibenvorfall aus. Damit beginnt der Countdown für die Lohnfortzahlung von vorn.

Anders ist es, wenn du während einer Krankheit noch eine weitere bekommen. Beispiel: Du bist erkältet und krankgeschrieben. Während der laufenden Arbeitsunfähigkeit kriegst du zusätzlich „Rücken”. Trotzdem verlängert sich dadurch nicht die Frist zur Lohnfortzahlung. Sie läuft weiterhin sechs Wochen oder 42 Tage ab der Krankmeldung für die Erkältung.

Eine junge Frau im Swimmingpool stützt entspannt lächelnd ihren Kopf mit verschränkten Armen am Beckenrand ab
© istock/fotostorm/2019  Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gilt auch für eine verordnete und genehmigte Kur.

 

Und wie sieht es mit der Lohnfortzahlung bei gleicher Krankheit mit Unterbrechung aus? Hast du die sechs Wochen schon ausgeschöpft, dann gibt es keine Verlängerung. Beispiel: Ein Bandscheibenvorfall hatte dich bereits sechs Wochen außer Gefecht gesetzt. Einige Zeit später fällst du mit der gleichen Diagnose wieder aus. Weil dein Unternehmen schon im ersten Fall für sechs Wochen deine Lohnfortzahlung übernommen hat, braucht es dies beim zweiten nicht zu tun. Stattdessen bekommen Sie dann sofort Krankengeld von deiner gesetzlichen Krankenkasse.

Was ist Krankengeld?

Was ist Krankengeld?

Bist du länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, endet die Lohnfortzahlung. Als gesetzlich Krankenversicherte*r, bekommst du dann automatisch das sogenannte Krankengeld. Es beträgt 70 Prozent deines Bruttogehalts oder höchstens 90 Prozent deines Nettogehalts. Entscheidend ist der jeweils geringere Betrag. Davon geht noch ab, was das beschäftigende Unternehmen für dich an die Sozialversicherung abführen muss. Was übrig bleibt, ist dein Krankengeld.

Mitversicherte Familienmitglieder (Ehepartner und Kinder) bekommen kein Krankengeld. Und Selbstständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind, müssen die Zahlung von Krankengeld mit ihrer Krankenkasse individuell regeln. Auch möglich: Sie schließen eine private Krankentagegeldversicherung ab.

Junger Mann bei einem Kaffee auf dem Balkon
© istock/nito100/2020  Auch bei Quarantäne gilt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, falls Homeoffice nicht möglich ist.

Gibt es Lohnfortzahlung, wenn das Kind krank ist?

Das kommt darauf an. Arbeitgeber sind nicht zur Lohnfortzahlung verpflichtet, falls Kinder ihrer Beschäftigten krank sind: Sie können sich davon mit entsprechenden Klauseln im Arbeits- oder Tarifvertrag befreien.

In dem Fall müssen die Eltern sogenanntes Kinderkrankengeld beantragen. Das ist aber nur möglich, wenn sie und ihr Nachwuchs gesetzlich krankenversichert sind. Weitere Voraussetzungen:

  • Die Krankheit des Kindes ist ärztlich bescheinigt und es muss betreut werden (von einem Erziehungsberechtigten).
  • Kein anderes Mitglied des Haushalts kann sich um das Kind kümmern.
  • Das Kind ist jünger als 13 Jahre.

Kinderkrankengeld erhält immer nur ein Elternteil, also entweder Mutter oder Vater.

Übrigens: Auch Schwangere haben während des Beschäftigungsverbots Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung und anschließendes Krankengeld. 

Lohnfortzahlung und Krankengeld für privat Versicherte

Lohnfortzahlung und Krankengeld für privat Versicherte

Privatversicherte erhalten ebenfalls eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall – in gleicher Höhe und für dieselbe Dauer wie gesetzlich Versicherte. Wichtiger Unterschied: Privatversicherte bekommen anschließend kein Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Stattdessen gibt es für sie alternativ ein Krankentagegeld. Aber nur, wenn sie das vertraglich so vereinbart oder eine separate Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben.

Wie hoch das Krankentagegeld ausfällt, vereinbaren Privatversicherte ebenfalls frei. Die Auszahlung kann für Selbstständige bereits ab dem achten Krankheitstag beginnen. Die Leistungen einer Krankentagegeldversicherung sind übrigens steuerfrei.

Lohnfortzahlung auch bei Quarantäne?

Die Frage rückte mit der Ausbreitung des Coronavirus ins öffentliche Interesse. Die Antwort: Wer wegen einer ansteckenden Krankheit in seiner Wohnung bleiben muss, hat ebenfalls Anspruch auf Lohnfortzahlung. Jedenfalls dann, wenn sie*er nicht arbeiten darf (Beschäftigungsverbot) oder von zu Hause aus (Homeoffice) nicht arbeiten kann. Unter diesen Umständen gelten Betroffene in Quarantäne als krank.

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