Was sind vermögenswirksame Leistungen und wie läuft das?
Anlageform | Staatliche Förderung | Maximales zu versteuerndes Einkommen (Alleinstehend/Ehepaar) Bei Beschäftigten mit Kindern plus Kinderfreibeträge | Höhe der Förderung je Arbeitnehmender pro Jahr |
Banksparplan | keine | ||
Bausparvertrag | Arbeitnehmersparzulage | 40.000 Euro/80.000 Euro | 9 Prozent auf höchstens 470 Euro, maximal 43 Euro |
Wohnungsbauprämie | 35.000 Euro/70.000 Euro | 10 Prozent auf höchstens 700 Euro, maximal 70 Euro VL werden nicht angerechnet | |
Tilgung Baufinanzierung | Arbeitnehmersparzulage | 40.000 Euro/80.000 Euro | 9 Prozent auf höchstens 470 Euro, maximal 43 Euro |
Fondssparplan | Arbeitnehmersparzulage | 40.000 Euro/80.000 Euro | 20 Prozent auf höchstens 400 Euro, maximal 80 Euro |
Tipp: Wenn dein Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen zahlt, kann es sich für dich lohnen, die Beiträge selbst zu übernehmen. Nämlich dann, wenn du Anspruch auf staatliche Förderung hast oder einen hochverzinsten Vertrag abschließen möchtest, der an VL gebunden ist. Dazu reichst du eine Kopie des VL-Vertrags in der Personalabteilung von deiner Arbeitsstelle ein. Dein Arbeitgeber überweist dann den von dir gewünschten Betrag.
Wie die Arbeitnehmersparzulage beantragen?
Die Sparzulage bekommst du nicht automatisch, sondern musst sie für die vermögenswirksamen Leistungen über Steuererklärung bei deinem Finanzamt beantragen. Dazu kreuzt du auf der ersten Seite im Hauptformular das Feld „Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage“ an und trägst auf der zweiten Seite unter Punkt 42 eine „1“ ein. Falls dein*e Ehepartner*in ebenfalls zulageberechtigt ist, gehört in das nebenstehende Feld nochmals eine „1“. Und das war’s dann auch schon.
Wann gibt es das Geld?
In der Regel laufen die Verträge für vermögenswirksame Leistungen über sieben Jahre. Während der ersten sechs Jahre zahlst du ein. Nach einer Sperrfrist von einem weiteren Jahr kannst du dir die vermögenswirksamen Leistungen auszahlen lassen und frei über das angesparte Geld verfügen.
Einen neuen Vertrag darfst du schon nach dem sechsten Jahr abschließen. Meist schreiben Anbieter dich automatisch rechtzeitig mit einem neuen Angebot an.
Sind vermögenswirksame Leistungen steuerpflichtig?
Leider ja. Auf vermögenswirksame Leistungen fallen Steuern und Sozialabgaben an, weil die zusätzlichen Leistungen dein Bruttogehalt erhöhen.
Auch die Erträge aus der VL-Anlage sind steuerpflichtig, sofern sie den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro (Verheiratetete 2.000 Euro) übersteigen (Stand: 2024). Die Gewinne unterliegen der Abgeltungssteuer von pauschal 25 Prozent, plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Immerhin: Du musst die Gewinne aus VL nicht extra in der Steuererklärung angeben. Der Anbieter führt diese Steuer automatisch an das Finanzamt ab. Sie entfällt, wenn sie unter dem Freibetrag liegt und dem Institut ein Freistellungsauftrag vorliegt.
Lässt sich ein Vertrag für vermögenswirksame Leistungen kündigen?
Grundsätzlich sind VL-Verträge jederzeit kündbar. Allerdings verlierst du bei vorzeitiger Kündigung in der Regel den Anspruch auf staatliche Förderung; bereits erhaltene Arbeitnehmersparzulagen musst du zurückzahlen.
Es gibt allerdings Ausnahmen, die eine sogenannte „prämienunschädliche Verfügung“ zulassen. In diesen Fällen bleibt die Förderung bestehen:
- Bei Tod des*der Angestellten oder des*der Ehe- oder Lebenspartner*in.
- Bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit des*der Beschäftigten oder des*der Ehe- oder Lebenspartner*in.
- Bei Heirat – aber erst nach zwei Jahren.
- Wenn der ausbezahlte Betrag innerhalb von drei Monaten zu Weiterbildungszwecken verwendet wird.
- Wenn Beschäftigte ihre Stelle kündigen, um sich selbstständig zu machen.
Falls du deine Arbeitsstelle wechselst und auch die neue Firma diese Leistung anbietet, kann der bestehende VL-Vertrag problemlos fortgeführt werden. Du informierst lediglich deinen Anbieter darüber.
Einfach erklärt: Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Lohnt sich das überhaupt?
Auf jeden Fall. Zum einen haben VL kaum Nachteile. Zum anderen kommen bei Anlage des Höchstbetrages von 40 Euro monatlich in den sieben Jahren Anlagezeitraum 2.880 Euro zusammen, plus Erträge aus der gewählten Anlageform plus gegebenenfalls Zulagen. Bei einer angenommenen Verzinsung von zwei Prozent stehen dir nach sieben Jahren fast 3.100 Euro zur freien Verfügung. Damit kannst du dir den ein oder anderen Wunsch erfüllen. Oder du legst das Geld schon mal fürs Alter zurück.
Betrachte vermögenswirksame Leistungen als Geschenk deines Unternehmens.
Einen groben Überblick darüber, was du erwarten kannst, geben VL-Rechner im Internet wie dieser.
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