Vorsorgen

Vermögenswirksame Leistungen: Was ist das? Wie läuft das?

von Dagmar Sörensen, 27.12.2023

„Lege jeden Monat einen kleinen, festen Betrag zur Seite. Mit den Jahren wird daraus ein ansehnliches finanzielles Polster.“ Diesen Anlagetipp kennst du bestimmt. Aber was, wenn einfach nicht genug Geld zum Sparen übrig ist? Dann mach dich doch mal schlau, ob deine Firma dir vermögenswirksame Leistungen zahlt. Was das ist und was es dir bringt? Wir erklären es hier.

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt

Auf den Punkt

  • Vermögenswirksame Leistungen sind oft tarifvertraglich geregelte oder freiwillige Zahlungen der Arbeitgeber an ihre Mitarbeitenden. 
  • Das Geld können Beschäftigte in Banksparplänen, Bausparverträgen oder Aktienfondssparplänen anlegen, zur Tilgung eines Immobilienkredits oder für die betriebliche Altersvorsorge verwenden.  
  • Je nach gewählter Anlageform und Einkommen gewährt der Staat eine zusätzliche Förderung. 
  • Das Geld wird sechs Jahre lang angespart und nach einer Sperrfrist von einem weiteren Jahr ausgezahlt.  

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen (VL) zahlen viele Betriebe ihren Mitarbeitenden zusätzlich zum Gehalt. Und zwar mit Beträgen zwischen 6,65 Euro und maximal 40 Euro pro Monat. Teilzeitbeschäftigte erhalten anteilig weniger. Allerdings gibt es das Geld nicht sofort auf die Hand. Vielmehr wird es für eine gewisse Zeit angelegt. Der Staat fördert das unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich mit einer Prämie, der sogenannten Arbeitnehmersparzulage beziehungsweise der Wohnungsbauprämie. 

Selbstständige, Freiberufler*innen, Rentner*innen und Arbeitslose können VL-Sparen nicht nutzen. 

Müssen alle Unternehmen vermögenswirksame Leistungen zahlen?

Leider nicht – für Unternehmen ist die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen freiwillig. Zur Pflicht wird die Zulage aber, wenn sie im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag steht.  

Auch Beschäftigte im öffentlichen Dienst bekommen vermögenswirksame Leistungen, müssen sich aber meist mit einem Arbeitgeberanteil von 6,65 Euro im Monat zufriedengeben. Das ist für Beamt*innen, Richter*innen und Soldat*innen im Vermögensbildungsgesetz (VermLG) so festgelegt. Bei Angestellten regeln das die jeweiligen Tarifverträge für den öffentlichen Dienst (TVöD) des Bundes, der einzelnen Branchen oder der Länder.  

Wie gibt es vermögenswirksame Leistungen?

Wenn dir dein Unternehmen VL zahlt, bekommst du das Geld erst nach einer Wartezeit. Es muss nämlich für mehrere Jahre angelegt werden. Wie und wo, das bestimmst du. Allerdings nicht völlig frei: Du hast die Wahl zwischen mehreren, gesetzlich vorgeschrieben Sparformen. Mehr darüber erfährst du weiter unten

Der Arbeitgeber-Höchstbetrag liegt bei 40 Euro monatlich. Spendiert dein Betrieb weniger, kannst du die Differenz freiwillig selbst aufstocken. Das lohnt sich besonders, falls du Anspruch auf staatliche Förderung hast. 

Wenn du dich für eine Anlageform entschieden hast, schließt du mit dem Anbieter einen Vertrag. Im Gegenzug bekommst du einen Antrag auf Überweisung der vermögenswirksamen Leistungen, den du deinem Unternehmen vorlegst. In dem Dokument müssen folgende Fragen geklärt sein: 

  • Welcher Betrag soll angelegt werden? 
  • Ab wann soll das Geld angelegt werden? 
  • Wie und wo soll die Anlage erfolgen (Art der Anlage, Institut, Konto- und Vertragsnummer)? 

Danach zieht dein Betrieb den vereinbarten Betrag automatisch von deinem Nettogehalt ab und zahlt ihn in den Vertrag ein. 

Junge Frau beobachtet die Entwicklung ihrer Aktienanlage auf dem Smartphone
© istock/guvendemir/2020  Ein Aktienfondssparplan ist eine Anlagemöglichkeit für vermögenswirksame Leistungen.

Vermögenswirksame Leistungen wie und wo anlegen?

Für die Anlage von VL hast du unterschiedliche Möglichkeiten: Banksparplan, Aktienfondssparplan, Bausparvertrag oder Tilgung eines Immobilienkredits. Möglich ist auch die Umwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge. 

Welche für dich die richtige Wahl ist, hängt von deinen persönlichen Umständen ab. Dazu gehört die Höhe deines zu versteuernden Einkommens, deine Wohnsituation und deine Risikobereitschaft. Auch eine zusätzliche staatliche Förderung kann eine Rolle spielen.  

Banksparplan

Einen VL-Sparplan bieten die meisten Banken oder Sparkasse an.  

Vorteile: 

  • Er ist eine sehr sichere Anlagemöglichkeit 
  • Der Ertrag steht von Anfang an fest.  

Nachteile:  

  • Es gibt dafür keine zusätzliche Förderung vom Staat. Angespart werden nur die vermögenswirksamen Leistungen.
  • In der Regel sind die Zinsen vergleichsweise niedrig. 

Ein Banksparplan ist die richtige Wahl für dich, wenn du kein Risiko eingehen willst und du keinen Anspruch auf staatliche Zuschüsse hast.

 

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Mit einem SparBrief der Hanseatic Bank blickst du entspannt nach vorn. Denn dein Geld ist sicher angelegt. Und bringt kräftig Zinsen. Da wartet man doch gern.

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Bausparvertrag

Ein Bausparvertrag besteht immer aus einem Sparplan und einem Kredit zur Immobilienfinanzierung. 

 Vorteile:  

  • Es handelt sich um eine sichere Geldanlage.
  • Du bekommst den Immobilienkredit zu niedrigen Zinsen. 
  • Außerdem gibt es eine staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage von maximal 43 Euro (für Paare 86 Euro) jährlich bei einem zu versteuernden Einkommen bis zu 17.900 Euro (Verheiratete: 35.800 Euro).  
  • Eine zusätzliche Wohnungsbauprämie ist möglich bei einem zu versteuernden Einkommen bis zu 35.000 Euro (Verheiratete: 70.000 Euro). Dazu musst du allerdings über die VL-Leistungen hinaus eigenes Geld sparen. Bis zu 700 Euro im Jahr werden mit 10 Prozent belohnt. Es sind also bis zu 70 Euro mehr für dich drin. 

Nachteile: 

  • Es wird eine Abschlussgebühr fällig, die deine Rendite verringert.
  • Du erhältst einen niedrigen Guthabenzins.

Interessant ist diese Variante vor allem, ... 

  • wenn du in absehbarer Zeit eine Immobilie kaufen oder bauen willst.
  • wenn du bereits eine Immobilie besitzt und Kapital für Renovierungen ansparen möchtest.
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Aktienfondssparplan

Hier investierst du deine vermögenswirksamen Leistungen in Aktien. Allerdings nicht in einzelne Titel, sondern gleichzeitig in mehrere Wertpapiere.  

Vorteile:  

  • In der Regel profitierst du von vergleichsweise hohen Renditen. Die liegen erfahrungsgemäß bei durchschnittlich fünf bis sechs Prozent.
  • Aktienfondssparpläne werden vom Staat besonders gefördert: höhere Einkommensgrenze (20.000 Euro bei Alleinstehenden, 40.000 Euro bei Verheirateten), großzügigere Arbeitnehmersparzulage von 20 Prozent des eingezahlten Betrages, maximal 80 Euro im Jahr (160 Euro bei Verheirateten).
  • Die Kosten fallen meist gering aus.

Nachteile:

  • Du weißt nicht, womit du am Ende der Laufzeit rechnen kannst.
  • Deshalb brauchst du eine gewisse Risikobereitschaft.

Hinsichtlich der Auswahl des „richtigen“ Aktienfonds für vermögenswirksame Leistungen raten Expert*innen zu ETFs (Exchange Traded Funds). Das sind Indexfonds, die möglichst genau einen bestimmten Aktienindex wie zum Beispiel den MSCI World abbilden. Dieser Fonds enthält 1.600 Aktien aus 23 Ländern. Die große Menge verteilt das Anlage-Risiko breit. Diese Fonds gelten als kostengünstig, bei attraktiven Ergebnissen. 

Tipp: Sollte dein Aktienfonds am Ende der Laufzeit wegen Börsenschwankungen gerade nicht so gut dastehen, verzichte zu dem Zeitpunkt auf die Auszahlung. Lass das Geld einfach im Depot liegen – erfahrungsgemäß erholen sich viele Kurse wieder.   

Tilgung eines Immobilienkredits

Diese Variante bietet sich an, wenn du für ein Haus oder eine Wohnung ein Darlehen aufgenommen hast. 

Vorteile: 

  • Du kannst schneller einen laufenden Immobilienkredit tilgen.
  • Du erhältst eine staatliche Förderung per Arbeitnehmersparzulage für eine selbstgenutzte Immobilie: maximal 43 Euro (Paare 86 Euro) jährlich bei einem zu versteuernden Einkommen bis zu 17.900 Euro (Verheiratete 35.800 Euro). Das zu versteuernde Einkommen errechnet sich aus deinem Bruttoeinkommen minus aller Freibeträge wie Kinderfreibeträge, Sonderausgaben und Werbungskosten. 

Nachteil: 

  • Nicht jede Bank bietet dieses Format an.

Umwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge

Sollte dein Unternehmen eine betriebliche Altersvorsorge anbieten, kannst du deine VL-Leistungen auch dort einzahlen. 

Vorteil:  

  • Die Einzahlungen bleiben vorerst steuer- und sozialabgabenfrei.

Nachteile: 

  • Steuern und Sozialabgaben fallen später bei der Auszahlung im Alter an. Auf die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung musst du sogar den vollen Beitragssatz zahlen, denn der Arbeitgeberanteil fällt weg. 
  • Du kannst weder Arbeitnehmersparzulage noch die Wohnungsbauprämie in Anspruch nehmen. 
  • Du musst mit beträchtlichen Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten rechnen. 
Junge Familie mit zwei Kindern im Rohbau eines Hauses betrachtet einen Bauplan
© istock/SanyaSM/2022  Wer einen Immobilienkauf plant, kann vermögenswirksame Leistungen zur Finanzierung nutzen.

Wer erhält die staatliche Förderung?

Der Staat beteiligt sich an der Vermögensbildung, sofern zwei Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Dein zu versteuerndes Einkommen darf ein bestimmtes Limit nicht überschreiten. Erhältst du Kinderfreibeträge, dann erhöhen sich diese Grenzen.
  • Die vermögenswirksamen Leistungen musst du in einen VL-Fondssparplan oder einen Bausparvertrag anlegen oder zur Tilgung einer Baufinanzierung nutzen.
Anlageform Staatliche Förderung 

Maximales zu versteuerndes Einkommen (Alleinstehend / Ehepaar) 

Bei Beschäftigten mit Kindern plus Kinderfreibeträge 

Höhe der Förderung je Arbeitnehmender pro Jahr 
Banksparplan keine   
Bausparvertrag Arbeitnehmersparzulage 17.900 Euro / 35.800 Euro 9 Prozent auf höchstens 470 Euro, maximal 43 Euro 
 Wohnungsbauprämie 35.000 Euro / 70.000 Euro 

10 Prozent auf höchstens 700 Euro, maximal 70 Euro 

VL werden nicht angerechnet 

Tilgung BaufinanzierungArbeitnehmersparzulage 17.900 Euro / 35.800 Euro 9 Prozent auf höchstens 470 Euro, maximal 43 Euro 
Aktienfondssparplan Arbeitnehmersparzulage 20.000 Euro / 40.000 Euro 20 Prozent auf höchstens 400 Euro, maximal 80 Euro 

Tipp: Wenn dein Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen zahlt, kann es sich für dich lohnen, die Beiträge selbst zu übernehmen. Nämlich dann, wenn du Anspruch auf staatliche Förderung hast! 

Wie die Arbeitnehmersparzulage beantragen?

Die Sparzulage bekommst du nicht automatisch, sondern musst sie über die jährliche Steuererklärung bei deinem Finanzamt beantragen. Dazu kreuzt du auf der ersten Seite im Hauptformular das Feld „Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage“ an und trägst auf der zweiten Seite unter Punkt 42 eine „1“ ein. Falls dein*e Ehepartner*in ebenfalls zulageberechtigt ist, gehört in das nebenstehende Feld nochmals eine „1“. Und das war’s dann auch schon.   

Wann gibt es das Geld?

In der Regel laufen die Verträge über vermögenswirksame Leistungen über sieben Jahre, davon werden sechs Jahre eingezahlt. Nach einer Sperrfrist von einem weiteren Jahr kannst du frei über das angesparte Geld verfügen. 

Einen neuen Vertrag darfst du schon nach dem sechsten Jahr abschließen. Meist schreiben Anbieter dich automatisch rechtzeitig mit einem neuen Angebot an.

Mann macht seine Steuererklärung
© istock/pcess609/2021  Die Arbeitnehmersparzulage beantragst du über die Steuererklärung.

Sind vermögenswirksame Leistungen steuerpflichtig?

Leider ja. Auf vermögenswirksame Leistungen fallen Steuern und Sozialabgaben an, weil die zusätzlichen Leistungen dein Bruttogehalt erhöhen. 

Und auch die Erträge aus der VL-Anlage sind steuerpflichtig, sofern sie den Freibetrag von 801 Euro (Verheiratetet 1.602 Euro) übersteigen (Stand: 2022). Die Gewinne unterliegen der Abgeltungssteuer von pauschal 25 Prozent, plus gegebenenfalls Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Der Anbieter führt diese Steuer automatisch an das Finanzamt ab. Sie entfällt, wenn sie unter dem Freibetrag liegt und dem Institut ein Freistellungsauftrag vorliegt. 

Lässt sich ein Vertrag für vermögenswirksame Leistungen kündigen?

Grundsätzlich sind VL-Verträge jederzeit kündbar. Allerdings verlierst du bei vorzeitiger Kündigung in der Regel den Anspruch auf staatliche Förderung; bereits erhaltene Arbeitnehmersparzulagen musst du zurückzahlen. 

Es gibt allerdings Ausnahmen, die eine sogenannte „prämienunschädliche Verfügung“ zulassen. In diesen Fällen bleibt die Förderung bestehen: 

  • Bei Tod des*der Angestellten oder des*der Ehe- oder Lebenspartner*in.
  • Bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit des*der Beschäftigten oder des*der Ehe- oder Lebenspartner*in.
  • Bei Heirat – aber erst nach zwei Jahren.
  • Wenn der ausbezahlte Betrag innerhalb von drei Monaten zu Weiterbildungszwecken verwendet wird.
  • Wenn Beschäftigte ihre Stelle kündigen, um sich selbstständig zu machen.

Falls du deine Arbeitsstelle wechselst und auch die neue Firma diese Leistung anbietet, kann der bestehende Vertrag problemlos fortgeführt werden. Du informierst lediglich deinen Anbieter darüber.

Lohnt sich das überhaupt?

Auf jeden Fall. Bei Anlage des Höchstbetrages von 40 Euro monatlich kommen in den sieben Jahren Anlagezeitraum 2.880 Euro zusammen, plus Erträge aus der gewählten Anlageform plus gegebenenfalls Zulagen. Bei einer angenommenen Verzinsung von zwei Prozent stehen dir nach sieben Jahren fast 3.100 Euro zur freien Verfügung. Damit kannst du dir den ein oder anderen Wunsch erfüllen. Oder du legst das Geld schon mal fürs Alter zurück. 

Betrachte vermögenswirksame Leistungen als Geschenk deines Unternehmens. 

Einen groben Überblick darüber, was du erwarten kannst, geben VL-Rechner im Internet wie dieser

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