Was sind vermögenswirksame Leistungen und wie läuft das?
„Lege jeden Monat einen kleinen, festen Betrag zur Seite. Mit den Jahren wird daraus ein ansehnliches finanzielles Polster.“ Diesen Anlagetipp kennst du bestimmt. Aber was, wenn einfach nicht genug Geld zum Sparen übrig ist? Dann mach dich doch mal schlau, ob dein Arbeitgeber dir vermögenswirksame Leistungen zahlt. Was das ist und was es dir bringt? Wir erklären es hier.
Themen in diesem Artikel
- Was sind vermögenswirksame Leistungen?
- Müssen alle Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlen?
- Wie vermögenswirksame Leistungen anlegen?
- Wann erhältst du die staatliche Förderung?
- Wie die Arbeitnehmersparzulage beantragen?
- Wann werden vermögenswirksame Leistungen ausgezahlt?
- Sind vermögenswirksame Leistungen steuerpflichtig?
- Lässt sich ein Vertrag für vermögenswirksame Leistungen kündigen?
- Lohnt sich das überhaupt?
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Auf den Punkt: Vermögenswirksame Leistungen
- Vermögenswirksame Leistungen sind tarifvertraglich geregelte oder freiwillige Zahlungen der Arbeitgeber an ihre Angestellten.
- Das Geld können Beschäftigte in Banksparplänen, Bausparverträgen oder Fondssparplänen anlegen, zur Tilgung eines Immobilienkredits verwenden oder für die betriebliche Altersvorsorge.
- Je nach gewählter Anlageform und Einkommen gibt der Staat etwas Geld dazu.
- Die vermögenswirksame Leistung wird sechs Jahre lang angespart und nach einer Sperrfrist von einem weiteren Jahr ausgezahlt.
Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen – die Abkürzung ist VL oder VwL – zahlen viele Betriebe zusätzlich zum Gehalt. Und zwar mit Beträgen zwischen 6,65 Euro und maximal 40 Euro pro Monat. Teilzeitbeschäftigte erhalten anteilig weniger. Dein Arbeitgeber zahlt die VL nicht bar an dich aus, sondern legt die Beträge direkt in deiner gewählten Sparform an.
Der Staat fördert vermögenswirksame Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich mit einer Prämie, der sogenannten Arbeitnehmersparzulage beziehungsweise der Wohnungsbauprämie.
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Müssen alle Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlen?
Für Unternehmen ist die Zahlung von VL an die Arbeitnehmer*innen freiwillig. Zur Pflicht für Arbeitgeber werden VL aber, wenn sie im Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag stehen.
Auch Beschäftigte im öffentlichen Dienst bekommen vermögenswirksame Leistungen, müssen sich aber meist mit dem minimalen Arbeitgeberanteil von 6,65 Euro im Monat zufriedengeben. Das ist für Beamt*innen, Richter*innen und Soldat*innen im Vermögensbildungsgesetz (VermLG) so festgelegt. Bei Angestellten regeln das die jeweiligen Tarifverträge für den öffentlichen Dienst (TVöD) des Bundes, der einzelnen Branchen oder der Länder.

Wie vermögenswirksame Leistungen anlegen?
Wenn dir dein Unternehmen VL zahlt, bekommst du das Geld erst nach einer Wartezeit. Es muss nämlich für mehrere Jahre angelegt werden. Wie und wo, das bestimmst du. Allerdings nicht völlig frei – du hast die Wahl zwischen mehreren gesetzlich vorgeschriebenen Sparformen. Folgende sind unter anderem für das VL-Sparen geeignet:
- Fondsparplan
- Banksparplan
- Betriebliche Altersvorsorge
- Bausparvertrag und Baukredittilgung
- Lebensversicherung
Je nach Anlageform unterscheiden sich Renditechancen und Risiken. Mehr zu diesem Thema liest du in dem KlarMacher Ratgeber „ Vermögenswirksame Leistungen: Wo und wie am besten anlegen?”.
Der Arbeitgeber-Höchstbetrag liegt bei 40 Euro monatlich. Spendiert dein Betrieb weniger, kannst du die Differenz freiwillig selbst aufstocken. Das lohnt sich besonders, falls du Anspruch auf staatliche Förderung hast.
Wenn du dich für eine Anlageform entschieden hast, schließt du mit dem Anbieter einen Vertrag. Im Gegenzug bekommst du einen Antrag auf Überweisung der vermögenswirksamen Leistungen. Diesen VL-Antrag legst du deinem Unternehmen vor. In dem Dokument müssen folgende Fragen geklärt sein:
- Welcher Betrag soll angelegt werden?
- Ab wann soll das Geld angelegt werden?
- Wie und wo soll die Anlage erfolgen (Art der Anlage, Institut, Konto- und Vertragsnummer)?
Danach läuft alles von allein: Dein Unternehmen überweist den Sparbetrag jeden Monat direkt in deinen Vertrag. Da der Arbeitgeber das Geld oben drauflegt, merkst du bei deinem Gehaltskonto fast nichts davon – mehr dazu weiter unten. Nur wenn du den Betrag freiwillig aus eigener Tasche aufstockst, wird diese Differenz von deinem normalen Nettogehalt abgezogen.

Wann erhältst du die staatliche Förderung?
Der Staat beteiligt sich an der Vermögensbildung, sofern zwei Voraussetzungen erfüllt sind:
- Dein zu versteuerndes Einkommen überschreitet ein bestimmtes Limit nicht. Erhältst du Kinderfreibeträge, dann erhöht sich diese Grenze.
- Du zahlst die vermögenswirksamen Leistungen in einen VL-Fondssparplan ein, legst sie in einem Bausparvertrag an oder nutzt sie zur Tilgung einer Baufinanzierung.
| Anlageform | Staatliche Förderung | Einkommensgrenze* (Alleinstehend/Ehepaar) | Höhe der Förderung je Arbeitnehmender pro Jahr |
| Banksparplan | keine | ||
| Bausparvertrag | Arbeitnehmersparzulage | 40.000 Euro/80.000 Euro | 9 Prozent auf höchstens 470 Euro, maximal 43 Euro |
| Wohnungsbauprämie | 35.000 Euro/70.000 Euro | 10 Prozent auf höchstens 700 Euro, maximal 70 Euro VL werden nicht angerechnet | |
| Tilgung Baufinanzierung | Arbeitnehmersparzulage | 40.000 Euro/80.000 Euro | 9 Prozent auf höchstens 470 Euro, maximal 43 Euro |
| Fondssparplan | Arbeitnehmersparzulage | 40.000 Euro/80.000 Euro | 20 Prozent auf höchstens 400 Euro, maximal 80 Euro |
*Bei der Einkommensgrenze werden Kinderfreibeträge berücksichtigt.
Tipp: Wenn dein Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen zahlt, kann es sich für dich lohnen, die Beiträge selbst zu übernehmen. Nämlich dann, wenn du Anspruch auf staatliche Förderung hast oder einen hochverzinsten Vertrag abschließen möchtest, der an VL gebunden ist. Dazu reichst du eine Kopie des VL-Vertrags in der Personalabteilung von deiner Arbeitsstelle ein. Dein Arbeitgeber überweist dann den von dir gewünschten Betrag.
Wie die Arbeitnehmersparzulage beantragen?
Die Sparzulage bekommst du nicht automatisch, sondern musst sie für die vermögenswirksamen Leistungen über Steuererklärung bei deinem Finanzamt beantragen. In Elster und den meisten Steuerprogrammen gibt es dafür einen eigenen Bereich zur Arbeitnehmer-Sparzulage. Dort gibst du (und gegebenenfalls dein*e Ehepartner*in, falls ebenfalls zulageberechtigt) an, dass du vermögenswirksame Leistungen angespart hast. Die nötigen Daten übermittelt dein Anbieter meist elektronisch an das Finanzamt. Mit diesen Angaben in deiner Steuererklärung ist dein Antrag auf die Sparzulage erledigt.
Wann werden vermögenswirksame Leistungen ausgezahlt?
In der Regel laufen die Verträge für vermögenswirksame Leistungen über sieben Jahre. Während der ersten sechs Jahre zahlst du ein. Nach einer Sperrfrist von einem weiteren Jahr kannst du dir die vermögenswirksamen Leistungen auszahlen lassen und frei über das angesparte Geld verfügen.
Einen neuen Vertrag darfst du schon nach dem sechsten Jahr abschließen. Meist schreiben Anbieter dich automatisch rechtzeitig mit einem neuen Angebot an.

Sind vermögenswirksame Leistungen steuerpflichtig?
Leider fallen auf vermögenswirksame Leistungen Steuern und Sozialabgaben an, weil sie dein Bruttogehalt erhöhen.
Auch die Erträge aus der VL-Anlage sind steuerpflichtig, sofern sie den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro (Verheiratete 2.000 Euro) übersteigen (Stand: 2026). Die Gewinne unterliegen der Abgeltungssteuer von pauschal 25 Prozent, plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Immerhin: Du musst die Gewinne aus VL nicht extra in der Steuererklärung angeben. Der Anbieter führt diese Steuer automatisch an das Finanzamt ab. Sie entfällt, wenn sie unter dem Freibetrag liegt und dem Institut ein Freistellungsauftrag vorliegt.
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Lässt sich ein Vertrag für vermögenswirksame Leistungen kündigen?
Grundsätzlich sind VL-Verträge jederzeit kündbar. Allerdings verlierst du bei vorzeitiger Kündigung in der Regel den Anspruch auf staatliche Förderung; bereits erhaltene Arbeitnehmersparzulagen musst du zurückzahlen.
Es gibt allerdings Ausnahmen, die eine sogenannte „prämienunschädliche Verfügung“ zulassen. In diesen Fällen bleibt die Förderung bestehen:
- Bei Tod des*der Angestellten oder des*der Ehe- oder Lebenspartner*in.
- Bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit des*der Beschäftigten oder des*der Ehe- oder Lebenspartner*in.
- Bei Heirat – aber erst nach zwei Jahren Vertragsdauer.
- Wenn der ausbezahlte Betrag innerhalb von drei Monaten zu Weiterbildungszwecken verwendet wird.
- Wenn Beschäftigte ihre Stelle kündigen, um sich selbstständig zu machen.
Falls du deine Arbeitsstelle wechselst und auch die neue Firma diese Leistung anbietet, kann der bestehende VL-Vertrag problemlos fortgeführt werden. Du informierst lediglich deinen Anbieter darüber.
Einfach erklärt: Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Meine Zustimmung kann ich jederzeit unter Datenschutz widerrufen.
Lohnt sich das überhaupt?
Auf jeden Fall. Zum einen haben VL kaum Nachteile. Zum anderen kommen bei Anlage des Höchstbetrages von 40 Euro monatlich in den sieben Jahren Anlagezeitraum 2.880 Euro zusammen, plus Erträge aus der gewählten Anlageform plus gegebenenfalls Zulagen. Bei einer angenommenen Verzinsung von zwei Prozent stehen dir nach sieben Jahren fast 3.100 Euro zur freien Verfügung. Damit kannst du dir den ein oder anderen Wunsch erfüllen. Oder du legst das Geld schon mal fürs Alter zurück.
Einen groben Überblick darüber, was du erwarten kannst, geben VL-Rechner im Internet wie dieser.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Wie hoch sind vermögenswirksame Leistungen?
Wie viel du bekommst, hängt von deinem Arbeitgeber oder Tarifvertrag ab. Häufig liegen vermögenswirksame Leistungen zwischen 6,65 Euro und 40 Euro pro Monat. Zahlt dein Unternehmen weniger als den Höchstbetrag, kannst du den Betrag freiwillig aus eigener Tasche aufstocken.
Wann werden vermögenswirksame Leistungen ausgezahlt?
Für gewöhnlich läuft ein VL-Vertrag über sieben Jahre: Während der ersten sechs Jahre sparst du Geld an, danach folgt ein Ruhejahr. Anschließend kannst du frei über das angesparte Guthaben verfügen.
Lohnen sich vermögenswirksame Leistungen überhaupt?
Vermögenswirksame Leistungen lohnen sich vor allem dann, wenn dein Arbeitgeber die Beiträge zusätzlich zum Gehalt zahlt. Durch staatliche Förderung und mögliche Erträge kann sich über mehrere Jahre ein ordentliches Sparguthaben ansammeln.
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