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Freistellungsauftrag: So stoppst du die Steuern für Zinsen und Dividenden

von Thorsten Schierhorn, 27.12.2023

Dein angespartes Geld liegt auf der Bank? Oder du hast dir davon ein paar Aktien gekauft? Prima. Dann sollte das hoffentlich ordentlich Gewinn abwerfen. Nur schade, dass dir nicht die gesamten Erträge gehören. Denn das Finanzamt will schließlich auch noch seinen Teil haben. Es sei denn, du ziehst rechtzeitig die Notbremse. Die heißt: Freistellungsauftrag.

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt

Auf den Punkt

  • Für Kapitalerträge gibt es einen Steuerfreibetrag von 1.000 Euro (bis 2022: 801 Euro) pro Jahr für Einzelpersonen beziehungsweise 2.000 Euro für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner*innen.
  • Ohne Freistellungsauftrag führt das Kreditinstitut auch unter diesem Limit Steuern ab.
  • Für mehrere Konten und Depots bei demselben Kreditinstitut genügt ein einziger Freistellungsauftrag.
  • Wer Anlagen bei mehreren Kreditinstituten hat, kann den Freibetrag auf mehrere Freistellungsaufträge verteilen.

Gute Aussichten – mit dem SparBrief der Hanseatic Bank

Du kannst eine Zeit lang auf einen Geldbetrag verzichten? Dann kassiere attraktive Zinsen dafür – mit dem SparBrief der Hanseatic Bank. Und mit dem Freistellungsauftrag gehört das Plus bis zum Steuerfreibetrag komplett dir. 

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Was ist ein Freistellungsauftrag?

Im Grunde ist es ganz einfach: Auf fast jeden Cent, der in Deutschland auf irgendeine Weise verdient wird, müssen Steuern gezahlt werden. Das gilt bei Gewinnen aus einem Handel genauso wie beim Gehalt. Und auch bei sogenannten Kapitalerträgen, also dem Gewinn, den dein angelegtes Geld abwirft. Zu diesen Kapitalerträgen gehören laut Definition zum Beispiel:

  • Zinsen für Festgeld, Tagesgeld, Bausparvertrag, Sparbrief und alle anderen Geldeinlagen
  • Dividenden für Aktien
  • Gewinne aus Aktienverkäufen, Fondsanteilen und Ähnlichem
  • Ausschüttungen von Anlagefonds, etwa Rentenfonds, Immobilienfonds

Auf solche Kapitalerträge werden 25 Prozent Steuern fällig, das ist die sogenannte Abgeltungssteuer. Hinzu kommen eventuell Solidaritätszuschlag sowie – wenn du in der Kirche bist – auch noch Kirchensteuer. Normalerweise wird der Betrag direkt von deiner Bank oder Sparkasse an das Finanzamt abgeführt. 

Doch es gibt einen Freibetrag. Das bedeutet, dass du deine Gewinne bis zu einer gewissen Höhe nicht zu versteuern brauchst. Dieser Höchstbetrag wird auch „Steuerfreibetrag” und „Sparerpauschbetrag” genannt. Er beträgt 1.000 Euro (bis 2022: 801 Euro) für Einzelpersonen beziehungsweise 2.000 Euro für Verheiratete. Diese Summe darfst du also steuerfrei behalten.

Aber: Damit du die Steuern für die ersten 1.000 Euro beziehungsweise 2.000 Euro aus deinen Kapitalerträgen sparst, musst du der Bank oder Sparkasse einen Freistellungsauftrag erteilen. Nur dann bleibt das Geld auf deinem Konto, statt ans Finanzamt zu wandern. Für Kapitalerträge über den Sparerpauschbetrag hinaus werden dann aber 25 Prozent Abgeltungssteuer fällig. 

Auch für Kinder lohnt sich ein Freistellungsauftrag

Auch für Kinder lohnt sich ein Freistellungsauftrag

Wenn Kinder Kapitalerträge erzielen, gilt für sie der gleiche Freibetrag wie für ihre Eltern: 1.000 Euro pro Person dürfen sie steuerfrei behalten (Stand: 2023). Nötig ist auch hier ein Freistellungsauftrag für die Bank, bei der sie das Konto haben. Bei Minderjährigen müssen die Eltern den Freistellungsauftrag stellen, dabei müssen alle gesetzlichen Vertreter*innen unterschreiben.

Aber Achtung: Das Finanzamt guckt genau, ob nicht die Eltern das Geld auf dem Kinderkonto „parken“, um selbst einen höheren Freibetrag zu erschummeln. Deshalb darf von dem Konto nichts bezahlt werden, was eigentlich Ausgaben der Eltern sind (zum Beispiel ein neues Familienauto, aber auch der Beitrag für die Klassenfahrt).

Rechenbeispiel: So berechnest du die Höhe deiner Steuer bei einem Freistellungsauftrag

Nehmen wir an, du hast bei einer Bank ein dickes Aktienpaket sowie ein paar Fondsanteile liegen. Die Unternehmen haben im vergangenen Jahr große Gewinne eingefahren, sodass du 1.200 Euro an Dividende einstreichst. An Steuern hieße das: 25 Prozent = 300 Euro an den Staat. Dir würden in diesem Fall also noch 900 Euro bleiben. Es sei denn, du hast einen Freistellungsauftrag gestellt und darfst 1.000 Euro steuerfrei behalten. Dann bleiben noch 200 Euro, für die 25 Prozent = 50 Euro Steuern fällig werden. Somit hast du am Ende nicht 900 Euro, sondern 1.150 Euro.

Ein Pärchen sitzt an einem Tisch in einer Bank, der Mann unterschreibt das Formular eines Freistellungsauftrags
© istock/djiledesign/2017  Wenn du den Freistellungsauftrag unbefristet erteilst, brauchst du dir von da an keine Gedanken mehr über eine jährliche Verlängerung zu machen.

So erteilst du einen Freistellungsauftrag

Am besten erteilst du den Freistellungsauftrag direkt, wenn du ein neues Depot oder ein neues Konto eröffnest. Das Formular kannst du dann direkt vor Ort ausfüllen und unterschreiben. 

Aber natürlich geht das auch noch später. Ein Formular für einen Freistellungsantrag bekommst du auf verschiedenen Wegen: 

  • Du lädst dir den Antrag von der Webseite deiner Bank oder Sparkasse herunter.
  • Du besorgst dir den Antrag in der Bank oder Sparkasse.
  • Du prüfst, ob du den Freistellungsauftrag über dein Online Banking erteilen kannst.

Einen Freistellungsauftrag musst du nicht für jedes einzelne Konto oder jedes einzelne Depot erteilen. Sondern nur einen pro Kreditinstitut. Ehepaare können übrigens auch einen gemeinsamen Freistellungsauftrag stellen.

Tipp: Am besten erteilst du einen unbefristeten Freistellungsauftrag. Sonst gilt er nur für das Kalenderjahr, in dem der Auftrag eingereicht wird. Für das laufende Jahr gibt jedes Kreditinstitut in der Regel einen Tag vor, bis zu dem du den Auftrag erteilt haben musst. Meistens liegt dieser Tag im Dezember.

Wichtig: Für den Freistellungsauftrag benötigst du deine Steueridentifikationsnummer. Diese Steuer-ID findest du zum Beispiel auf deinem Steuerbescheid oder du erfragst sie beim Finanzamt. Ohne Steueridentifikationsnummer ist der Freistellungsauftrag ungültig.

Bausparvertrag: Staatliche Prämien sind steuerfrei

Bausparvertrag: Staatliche Prämien sind steuerfrei

Für Bausparverträge gilt dasselbe wie für alle anderen Kapitalerträge: Ohne Freistellungsauftrag musst du die Zinsen voll versteuern. Aber du erhältst zusätzlich noch Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmersparzulage? Diesen Extra-Bonus darfst du komplett behalten, er ist steuerfrei – auch ohne Freistellungsauftrag.

Gilt der Freistellungsauftrag auch rückwirkend?

Ja. Zumindest innerhalb desselben Jahres. Heißt: Auch wenn du den Freistellungsauftrag erst Ende Dezember beziehungsweise am letzten Arbeitstag deiner Bank einreichst, gilt er für das gesamte Jahr. Wenn die Bank in diesem Jahr schon Steuern auf deine Gewinne abgeführt hat, bekommst du sie wieder zurück.

Wenn das Jahr aber abgelaufen ist, kannst du nicht mehr rückwirkend einen Freistellungsauftrag erteilen – ab dem 1. Januar also nur wieder für das angebrochene Jahr. Befristete Aufträge gelten dann erneut nur für das eine Jahr. Unbefristete Aufträge gelten auch in den darauffolgenden Jahren unverändert weiter.

Übrigens: Innerhalb desselben Jahres kannst du genauso rückwirkend den Freistellungsauftrag kündigen oder ändern. Also zum Beispiel am 31. Dezember den Auftrag auf die Höhe von 500 Euro beschränkst, weil du woanders ein zweites Depot eröffnet hast (siehe gleich im Tipp: Teile den Freibetrag auf).

Aber: Auch nach Ablauf des Jahres ist das Geld nicht ganz verloren. Du hast den Freistellungsauftrag vergessen? Dann kannst du dir die Abgeltungssteuer über die Steuererklärung zurückholen. Dafür trägst du deine Kapitalerträge in die Anlage KAP ein.

Video: Abgeltungsteuer, Freistellungsauftrag und Nichtveranlagung

In diesem Video des Bundes der Steuerzahler Hessen ist noch von einem Freibetrag in Höhe von 801 Euro pro Jahr beziehungsweise 1602 Euro für Ehepaare die Rede. Mittlerweile wurde der Freibetrag auf 1.000 Euro beziehungsweise 2.000 Euro pro Jahr erhöht.

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© Bund der Steuerzahler Hessen 

Tipp: Teile den Freibetrag auf

Du hast Geldanlagen bei mehreren Kreditinstituten? Doch bei keiner fällt so viel Gewinn ab, dass der Freibetrag von 1.000 Euro erreicht wird? Dann teil ihn doch auf, um überall das Maximale herauszuholen.

Und das geht so: Du erteilst nicht dem einen Kreditinstitut einen Freistellungsauftrag über die vollen 1.000 Euro, sondern zum Beispiel nur über 500 Euro. Das zweite Kreditinstitut, das eine andere Kapitalanlage von dir verwaltet, bekommt dann ebenfalls einen Freistellungsauftrag über 500 Euro. Wenn die Kapitalerträge jeweils unter diesen Grenzen bleiben, geht kein Geld verloren.

Aber Achtung: Alle Freistellungsaufträge zusammen dürfen auf keinen Fall den Gesamtbetrag von 1.000 Euro beziehungsweise 2.000 Euro pro Ehepaar überschreiten. Denn die Banken melden dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), wie viele Kapitalerträge du tatsächlich von der Steuer freigestellt hast. Ist es insgesamt mehr als der erlaubte Betrag, kann es Ärger geben – bis hin zu einer Ordnungsstrafe.

Frage zur Sicherheit die Bank, wie du deinen Freistellungsauftrag einsehen kannst, bevor dir ein Fehler passiert. Am besten erstellst du dir eine Liste, wo du welchen Freistellungsauftrag hinterlegt hast.

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