Finanzlexikon

Was ist der Solidaritätszuschlag?

Der Solidaritätszuschlag ist eine Sondersteuer für die Finanzierung der deutschen Einheit.

Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag ist eine Steuer, die im Jahr 1991 eingeführt wurde. Mit dem Geld sollten die Kosten der deutschen Wiedervereinigung bezahlt werden. Bis Ende 2020 wurden dafür allen Bürger*innen monatlich 5,5 Prozent der Einkommen- beziehungsweise Körperschaftsteuer zusätzlich abgezogen. Nur wer ein Einkommen von höchstens rund 1.500 Euro hatte, musste keinen Solidaritätszuschlag zahlen. Ab 2021 gilt der Solidaritätszuschlag nicht mehr für alle. Jetzt müssen nur noch diejenigen den Zuschlag bezahlen, die mehr als 62.603 Euro pro Jahr versteuern müssen. Bei Verheirateten liegt die Grenze bei 125.206 Euro (Stand: Januar 2023).