Krankenversicherung für Selbstständige: Wer hilft im Fall des Falles?
| Vorteile | Nachteile |
| Kinder bis 25 Jahre und geringverdienende Familienmitglieder können kostenlos mitversichert werden | Leistungen werden vom Gesetzgeber festgelegt und können gestrichen werden |
| Beiträge richten sich nach dem Einkommen | Für eine Krankentagegeldversicherung muss ein höherer Beitragssatz gewählt werden |
| Anbieter kann problemlos gewechselt werden | Zusätzliche Leistungen kosten extra |
Private Krankenversicherung für Selbstständige
Angestellte dürfen nur in die private Krankenkasse (PKV) wechseln, wenn sie ein bestimmtes Brutto-Jahreseinkommen erzielen. Diese sogenannte Versicherungspflichtgrenze beträgt 77.400 Euro brutto (Stand: 2026).
Für Selbstständige gilt diese Grenze nicht – sie können unabhängig vom Einkommen die PKV wählen. Gerade am Anfang kann das aber zur Herausforderung werden: Die Beiträge richten sich nicht nach deinem Einkommen, sondern vor allem nach deinem Alter beim Eintritt deinem Alter beim Eintritt, deinem Gesundheitszustand und dem gewählten Tarif.
Der Tarif bestimmt, welche Leistungen du bekommst. Je umfangreicher der Schutz, desto höher der Beitrag. Dafür kannst du dir Leistungen sichern, die über die gesetzliche Versorgung hinausgehen, etwa eine Behandlung durch Chefärzt*innen oder ein Einzelzimmer im Krankenhaus.
Zusätzliche Absicherungen, zum Beispiel bei längerer Krankheit oder Berufsunfähigkeit, lassen sich ebenfalls ergänzen – kosten aber extra. Wer sparen möchte, wählt meist einen Tarif mit weniger Leistungen.
Auch die Absicherung von Familienmitgliedern in der PKV kostet extra – viele Anbieter haben jedoch spezielle Familientarife mit Vergünstigungen für die Beiträge für Partner*innen und Kinder.
Immerhin: Je jünger und gesünder du bist und je weniger Vorerkrankungen du hast, desto geringer sind in der Regel deine Monatsbeiträge. Die können sogar günstiger ausfallen als bei der gesetzlichen Krankenkasse.
Einen Teil der Prämien legen private Krankenkassen an. Denn mit zunehmendem Alter produzieren ihre Versicherten höhere Kosten – und damit steigen die Beiträge. Mit den Gewinnen aus der Geldanlage versuchen private Krankenkassen die Beitragserhöhungen im Zaum zu halten. Manche Anbieter zahlen sogar einen Teil der Beiträge zurück, wenn die Versicherten in einem Jahr entweder keine Kosten verursacht oder bei der PKV eingereicht haben.
Trotzdem kann die PKV zur Falle werden, wenn das Geschäft nicht genug abwirft oder später die Rente zu schmal ist, um die im Alter möglicherweise gestiegenen Beiträge zu zahlen. Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist nämlich nur schwer möglich und geht ab 55 Jahren gar nicht mehr.
Vor- und Nachteile der PKV für Selbstständige im Überblick:
| Vorteile | Nachteile |
| Beitrag richtet sich nach den gewünschten Leistungen, nicht nach dem Einkommen | Für jedes Familienmitglied müssen meist eigene Beiträge gezahlt werden |
| In der Regel kürzere Wartezeiten auf einen ärztlichen Behandlungstermin, zubuchbare Sonderleistungen wie Einzelzimmer, chefärztliche Behandlung etc. | Beiträge können jederzeit steigen |
| Krankentagegeld- und Berufsunfähigkeitsversicherung können mit aufgenommen werden | Beiträge sind im Alter meist höher als in jüngeren Jahren |
| Mögliche Rückzahlungen von Beiträgen bei Überschüssen und Nichtinanspruchnahme von Leistungen | Anbieterwechsel ist schwierig |
| Ab einem Alter von 55 Jahren ist kein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung möglich | |
| Gesundheitsprüfung und höhere Beiträge bei Vorerkrankungen | |
| Kosten müssen teilweise von den Versicherten vorgestreckt und dann bei der Versicherung eingereicht werden |
So berechnest du deinen Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse
Wie hoch deine Beiträge als Selbstständiger zur gesetzlichen Krankenversicherung sind, hängt von deinem Einkommen aus dem vergangenen Jahr ab. Genauer gesagt: vom beitragspflichtigen Einkommen. Das sind zunächst mal deine Einnahmen aus der selbstständigen Arbeit minus Betriebsausgaben.
Zu den Betriebsausgaben zählt alles, was du benötigst, um deine Einnahmen zu erzielen, also zum Beispiel Bürokosten, Personalkosten, Materialkosten und so weiter. Achtung: Zu deinem Einkommen als Selbstständige*r zählen außerdem Bezüge aus Vermietung, aus Verpachtung, Zinserträgen, Renten und ähnlichen Einkünften.
Die Krankenkasse geht zunächst davon aus, dass du auch im darauffolgenden Jahr so viel verdienst und berechnet auf dieser Basis deine Prämie. Das sind entweder 14,6 Prozent (wenn du dich für den allgemeinen Beitragssatz mit Krankengeld-Anspruch entscheidest) oder 14,0 Prozent (ermäßigter Beitragssatz ohne Krankengeld-Anspruch). Hinzu kommen …
- bei den meisten Kassen noch ein Zusatzbeitrag (2026 im Schnitt weitere 2,9 Prozent vom beitragspflichtigen Einkommen)
- die Pflegeversicherung (3,6 Prozent vom beitragspflichtigen Einkommen (Stand: jeweils 2026).
Wenn das Jahr rum ist und die nächste Steuererklärung vorliegt, wird „Kassensturz“ gemacht. Hast du mehr oder weniger Gewinn gemacht als erwartet? Im ersten Fall musst du nachzahlen. Im zweiten Fall bekommst du Geld zurück.
Du kannst die Beiträge auch per Onlinerechner ermitteln, zum Beispiel mit diesem Rechner von der Techniker Krankenkasse.
Sonderfall Freiberufler*innen
Selbstständigen in freien Berufen steht noch eine weitere Option offen: die Künstlersozialkasse (KSK). Die funktioniert im Grunde wie ein Arbeitgeber. Sprich: Sie übernimmt die Hälfte der Beiträge – neben der Kranken- und Pflegeversicherung übrigens auch bei der Rentenversicherung. In der Regel musst du dich dann aber gesetzlich krankenversichern. Eine private Krankenversicherung erlaubt die KSK nur Berufsanfänger*innen und Höherverdienenden.
Wie viel dich die Künstlersozialkasse kostet, richtet sich wie bei der GKV nach dem Einkommen. Deshalb musst du jedes Jahr eine Schätzung abgeben. Diese sollte möglichst realistisch sein. Denn wenn du daneben liegst, kannst du zwar eine geänderte Einkommensschätzung abgeben. Die Beiträge werden aber erst ab danach angepasst. Was du bis dahin zu viel bezahlt hast, gibt es erst nach dem Jahresabschluss wieder zurück.
Ob du als freiberuflich giltst, erfährst du im Ratgeber „Selbstständig oder freiberuflich? Was ist der Unterschied?“.
Krankenversicherung für Selbständige: Privat oder gesetzlich? Vergleich PKV vs GKV für Freiberufler
Krankenversicherungsbeiträge: Das können Selbstständige von der Steuer absetzen
Die Kosten für deine Grundversorgung in der GKV oder der PKV kannst du komplett als Sonderausgaben in deiner Steuererklärung absetzen – unabhängig davon, wie hoch sie sind. Bei der GKV zählen dazu die Grundbeiträge abzüglich eines kleinen Anteils für das Krankengeld. Bist du als Selbstständige*r privatversichert, entspricht das dem Basistarif in der PKV.
Weitere Gesundheitskosten oder zusätzliche Versicherungen trägst du in der Steuererklärung unter „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ ein. Dazu gehören zum Beispiel eine Zahnzusatzversicherung oder ein Einzelzimmer im Krankenhaus für Privatversicherte. Allerdings kommt hier eine Höchstobergrenze ins Spiel: Für alleinstehende Selbstständige liegt diese bei 2.800 Euro (Stand: 2026).
Die Krux: Ob du die Kosten für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen wirklich von der Steuer absetzen kannst, hängt davon ab, wie hoch dein Beitrag zur Grundversorgung ist. Zahlst du bereits 2.800 Euro oder mehr für deine GKV-Grundversorgung oder deinen PKV-Basistarif, bleibt kein Spielraum mehr, um die zusätzlichen Gesundheitsleistungen steuerlich geltend zu machen. Das heißt aber auch: Liegt dein Beitrag unter 2.800 Euro, lohnt es sich dagegen, zusätzliche Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung anzugeben.
Gut zu wissen: Wenn du mit deiner Partnerin oder deinem Partner gemeinsam steuerlich veranlagt wirst, addieren sich eure Höchstgrenzen. Seid ihr beide selbstständig, liegt eure gemeinsame Grenze bei 5.600 Euro (2.800 Euro × 2). Ist deine Partnerin oder dein Partner angestellt, zählt für sie oder ihn ein Höchstbetrag von 1.900 Euro. Zusammen liegt eure Grenze dann bei 4.700 Euro (2.800 Euro + 1.900 Euro).
Geringes Einkommen: Was ist der Mindestbeitrag bei der Krankenkasse?
Die gesetzliche Krankenkasse ist zwar für Geringverdiener*innen attraktiv, weil bei wenig Einkommen auch die Beiträge sinken. Für Selbstständige gilt das aber nur bis zu einem gewissen Punkt. Und der liegt bei 1.318,33 Euro (Stand: 2026). Das heißt, auch wenn sie weniger verdienen, geht die gesetzliche Krankenkasse von diesem Betrag als Mindesteinkommen aus. Daraus ergibt sich ein monatlicher Mindestbeitrag von 192,48 Euro (bei der Variante mit Anspruch auf Krankengeld) beziehungsweise 184,57 Euro (ermäßigter Beitragssatz). Hinzu kommen noch die Pflegeversicherung mit 47,46 Euro sowie der Zusatzbeitrag der Krankenkasse.
Wer monatlich weniger als dieses Mindesteinkommen von 1.318,33 Euro hat, kann leicht in Zahlungsschwierigkeiten geraten: Bei manchen Selbstständigen machen die Krankenkassenbeiträge die Hälfte ihrer Einnahmen aus. Da bleibt oft nicht genug Geld für die Prämie übrig. Entsprechend hoch sind die Schulden, die sie bei der Krankenversicherung haben.
Übrigens: In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es auch eine Höchstgrenze für Krankenversicherungsbeiträge. Die entspricht der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze. Alle Einnahmen, die über dieser Grenze liegen, zählen nicht mehr für die Berechnung der Krankenkassenbeiträge. Im Jahr 2026 liegt diese Grenze bei 5.812,50 Euro im Monat. Das heißt, der maximale Monatsbeitrag an die gesetzliche Krankenkasse beträgt 848,63 Euro (mit Anspruch auf Krankengeld) beziehungsweise 813,75 Euro (ermäßigter Beitragssatz). Auch hier kommen noch Pflegeversicherung und Zusatzbeitrag hinzu.
Nebenberuflich selbstständig: Was heißt das für die Krankenkasse?
Wenn du angestellt bist (mindestens 20 Stunden pro Woche), dann bist du über diesen Job krankenversichert.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Welche Krankenversicherung ist für Selbstständige besser – gesetzlich oder privat?
Das hängt von Einkommen, Lebenssituation und Risikobereitschaft ab. Die gesetzliche Krankenversicherung ist bei schwankendem Einkommen und für Familien oft günstiger. Die private Krankenversicherung kann für junge, gesunde Selbstständige mit hohem Leistungsanspruch attraktiv sein, birgt aber langfristige Kostenrisiken.
Welche Mindest- und Höchstbeiträge gelten in der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige?
2026 setzen Krankenkassen für Selbstständige Mindesteinnahmen von 1.318,33 Euro monatlich an. Daraus ergeben sich Mindestbeiträge von rund 185 bis 192 Euro für die Krankenversicherung plus Pflegeversicherung und Zusatzbeitrag. Die Beitragshöhe wird durch die Beitragsbemessungsgrenze auf 814 bis knapp 849 Euro (ohne PV und Zusatzbeitrag) begrenzt.
Können Selbstständige die Krankenversicherungsbeiträge steuerlich absetzen?
Ja. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind als Sonderausgaben absetzbar, soweit sie die Grundversorgung abdecken. Bei der privaten Krankenversicherung zählt dafür der Basistarif. Darüberhinausgehende Leistungen sind nur bis zu gesetzlichen Höchstgrenzen steuerlich absetzbar.
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