Dachdecker balanciert über ein Holzgerüst
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Krankenversicherung für Selbstständige: Wer hilft im Fall des Falles?

Thorsten Schierhorn
von Thorsten Schierhorn, 10.04.2026

Der eigene Laden, die eigene Werkstatt, das eigene Atelier – das wäre doch was. Denn das heißt auch: Du triffst deine eigenen Entscheidungen. Von A wie Ausstattung bis Z wie Zeiteinteilung liegt alles in deinen Händen. Das gilt auch für die Wahl der Krankenkasse. Ob privat oder gesetzlich, bestimmst du. Doch welche bietet was? Und wie teuer ist das überhaupt? Die KlarMacher zeigen es dir.

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt: Krankenversicherung für Selbstständige

  • Selbstständige können sich unabhängig vom Einkommen sowohl gesetzlich als auch privat krankenversichern.
  • Die Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse richten sich nach dem Einkommen.
  • Für die Beiträge an die gesetzliche Krankenkasse gibt es eine Unter- und eine Höchstgrenze.
  • Die Beiträge für die private Krankenkasse sind ein Pauschalbetrag, der sich nach Alter, Gesundheitszustand und gewünschten Leistungen richtet. 

Gesetzlich oder privat versichern?

Wenn du selbstständig bist, darfst du frei wählen, ob du lieber in eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder in eine private (PKV) eintreten möchtest. Für eine der beiden musst du dich entscheiden, denn in Deutschland gilt seit 2009 eine Krankenversicherungspflicht.

Aber was spricht für welche Versicherung?

Für welche Selbstständigen lohnt sich die gesetzliche Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung ist vor allem für zwei Gruppen von Selbstständigen attraktiv:

  1. Selbstständige mit Kindern
  2. Selbstständige mit geringen beziehungsweise schwankenden Einnahmen

Der Vorteil für Eltern: Bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind Kinder bis 25 Jahren automatisch mitversichert. Auch Ehepartner*innen ohne eigenes Einkommen schlüpfen unter den Schirm der GKV. Das kann eine erhebliche Einsparung gegenüber privaten Anbietern bedeuten. Denn dort musst du in der Regel für jedes Familienmitglied eine eigene Versicherung abschließen.

Der Vorteil für Selbstständige mit niedrigen oder schwankenden Einnahmen: Die Höhe der monatlichen Beiträge richtet sich nach dem Einkommen. Wenn du weniger verdienst, zahlst du auch weniger. Und es geht noch günstiger. Du kannst nämlich zwischen dem allgemeinen und dem ermäßigten Beitragssatz wählen:

  • Der allgemeine Beitragssatz ist der Betrag, den Angestellte und Arbeitgeber gemeinsam für die gesetzliche Krankenkasse aufbringen: 14,6 Prozent vom zu versteuernden Einkommen (Stand: 2026).
  • Der ermäßigte Beitrag beträgt sogar nur 14,0 Prozent (Stand: 2026). Allerdings: Im Krankheitsfall bekommst du dann kein Krankengeld. Das gibt es nur, wenn du den allgemeinen Beitragssatz der GKV entrichtest.

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Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige  

Bei einer gesetzlichen Krankenkasse ist der Leistungsumfang für alle Versicherten gleich. Unterschiede gibt es nur zwischen den einzelnen Kassen, etwa bei Zusatzleistungen und Prämien. Auch wenn du mehr verdienst und höhere Beiträge zahlst, erhältst du die gesetzlich festgelegte Grundversorgung.

Zusätzliche Leistungen – wie zum Beispiel eine chefärztliche Behandlung im Krankenhaus – musst du extra bezahlen. Das sind sogenannte Wahlleistungen.  

Die Vor- und Nachteile der GKV für Selbstständige im Überblick: 

VorteileNachteile
Kinder bis 25 Jahre und geringverdienende Familienmitglieder können kostenlos mitversichert werdenLeistungen werden vom Gesetzgeber festgelegt und können gestrichen werden
Beiträge richten sich nach dem EinkommenFür eine Krankentagegeldversicherung muss ein höherer Beitragssatz gewählt werden
 Anbieter kann problemlos gewechselt werdenZusätzliche Leistungen kosten extra

Private Krankenversicherung für Selbstständige

Angestellte dürfen nur in die private Krankenkasse (PKV) wechseln, wenn sie ein bestimmtes Brutto-Jahreseinkommen erzielen. Diese sogenannte Versicherungspflichtgrenze beträgt 77.400 Euro brutto (Stand: 2026).  

Für Selbstständige gilt diese Grenze nicht – sie können unabhängig vom Einkommen die PKV wählen. Gerade am Anfang kann das aber zur Herausforderung werden: Die Beiträge richten sich nicht nach deinem Einkommen, sondern vor allem nach deinem Alter beim Eintritt deinem Alter beim Eintritt, deinem Gesundheitszustand und dem gewählten Tarif.

Der Tarif bestimmt, welche Leistungen du bekommst. Je umfangreicher der Schutz, desto höher der Beitrag. Dafür kannst du dir Leistungen sichern, die über die gesetzliche Versorgung hinausgehen, etwa eine Behandlung durch Chefärzt*innen oder ein Einzelzimmer im Krankenhaus.

Zusätzliche Absicherungen, zum Beispiel bei längerer Krankheit oder Berufsunfähigkeit, lassen sich ebenfalls ergänzen – kosten aber extra. Wer sparen möchte, wählt meist einen Tarif mit weniger Leistungen.  

Auch die Absicherung von Familienmitgliedern in der PKV kostet extra – viele Anbieter haben jedoch spezielle Familientarife mit Vergünstigungen für die Beiträge für Partner*innen und Kinder. 

Ärztin zeigt einem Mann ein Pad
© istock/jacoblund/2019  Die Beiträge bei der privaten Krankenkasse richten sich auch nach dem Gesundheitszustand – gut für junge und gesunde Selbstständige.

Immerhin:  Je jünger und gesünder du bist und je weniger Vorerkrankungen du hast, desto geringer sind in der Regel deine Monatsbeiträge. Die können sogar günstiger ausfallen als bei der gesetzlichen Krankenkasse.  

Einen Teil der Prämien legen private Krankenkassen an. Denn mit zunehmendem Alter produzieren ihre Versicherten höhere Kosten – und damit steigen die Beiträge. Mit den Gewinnen aus der Geldanlage versuchen private Krankenkassen die Beitragserhöhungen im Zaum zu halten. Manche Anbieter zahlen sogar einen Teil der Beiträge zurück, wenn die Versicherten in einem Jahr entweder keine Kosten verursacht oder bei der PKV eingereicht haben.

Trotzdem kann die PKV zur Falle werden, wenn das Geschäft nicht genug abwirft oder später die Rente zu schmal ist, um die im Alter möglicherweise gestiegenen Beiträge zu zahlen. Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist nämlich nur schwer möglich und geht ab 55 Jahren gar nicht mehr.

Vor- und Nachteile der PKV für Selbstständige im Überblick: 

VorteileNachteile
Beitrag richtet sich nach den gewünschten Leistungen, nicht nach dem EinkommenFür jedes Familienmitglied müssen meist eigene Beiträge gezahlt werden
In der Regel kürzere Wartezeiten auf einen ärztlichen Behandlungstermin, zubuchbare Sonderleistungen wie Einzelzimmer, chefärztliche Behandlung etc.Beiträge können jederzeit steigen
Krankentagegeld- und Berufsunfähigkeitsversicherung können mit aufgenommen werdenBeiträge sind im Alter meist höher als in jüngeren Jahren
Mögliche Rückzahlungen von Beiträgen bei Überschüssen und Nichtinanspruchnahme von LeistungenAnbieterwechsel ist schwierig
 Ab einem Alter von 55 Jahren ist kein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung möglich
 Gesundheitsprüfung und höhere Beiträge bei Vorerkrankungen
 Kosten müssen teilweise von den Versicherten vorgestreckt und dann bei der Versicherung eingereicht werden

So berechnest du deinen Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse

Wie hoch deine Beiträge als Selbstständiger zur gesetzlichen Krankenversicherung sind, hängt von deinem Einkommen aus dem vergangenen Jahr ab. Genauer gesagt: vom beitragspflichtigen Einkommen. Das sind zunächst mal deine Einnahmen aus der selbstständigen Arbeit minus Betriebsausgaben.  

Zu den Betriebsausgaben zählt alles, was du benötigst, um deine Einnahmen zu erzielen, also zum Beispiel Bürokosten, Personalkosten, Materialkosten und so weiter. Achtung: Zu deinem Einkommen als Selbstständige*r zählen außerdem Bezüge aus Vermietung, aus Verpachtung, Zinserträgen, Renten und ähnlichen Einkünften.

Die Krankenkasse geht zunächst davon aus, dass du auch im darauffolgenden Jahr so viel verdienst und berechnet auf dieser Basis deine Prämie. Das sind entweder 14,6 Prozent (wenn du dich für den allgemeinen Beitragssatz mit Krankengeld-Anspruch entscheidest) oder 14,0 Prozent (ermäßigter Beitragssatz ohne Krankengeld-Anspruch). Hinzu kommen … 

  • bei den meisten Kassen noch ein Zusatzbeitrag (2026 im Schnitt weitere 2,9 Prozent vom beitragspflichtigen Einkommen) 
  • die Pflegeversicherung (3,6 Prozent vom beitragspflichtigen Einkommen (Stand: jeweils 2026). 

Wenn das Jahr rum ist und die nächste Steuererklärung vorliegt, wird „Kassensturz“ gemacht. Hast du mehr oder weniger Gewinn gemacht als erwartet? Im ersten Fall musst du nachzahlen. Im zweiten Fall bekommst du Geld zurück.

Du kannst die Beiträge auch per Onlinerechner ermitteln, zum Beispiel mit diesem Rechner von der Techniker Krankenkasse.

Zwei Akrobaten balancieren über ein hohes Seil
© istock/LightFieldStudios/2020  Akrobat*innen müssen nur die Hälfte der Krankenkassenbeiträge aufbringen – dank der Künstlersozialkasse.

Sonderfall Freiberufler*innen

Selbstständigen in freien Berufen steht noch eine weitere Option offen: die Künstlersozialkasse (KSK). Die funktioniert im Grunde wie ein Arbeitgeber. Sprich: Sie übernimmt die Hälfte der Beiträge – neben der Kranken- und Pflegeversicherung übrigens auch bei der Rentenversicherung. In der Regel musst du dich dann aber gesetzlich krankenversichern. Eine private Krankenversicherung erlaubt die KSK nur Berufsanfänger*innen und Höherverdienenden.

Wie viel dich die Künstlersozialkasse kostet, richtet sich wie bei der GKV nach dem Einkommen. Deshalb musst du jedes Jahr eine Schätzung abgeben. Diese sollte möglichst realistisch sein. Denn wenn du daneben liegst, kannst du zwar eine geänderte Einkommensschätzung abgeben. Die Beiträge werden aber erst ab danach angepasst. Was du bis dahin zu viel bezahlt hast, gibt es erst nach dem Jahresabschluss wieder zurück.

Ob du als freiberuflich giltst, erfährst du im Ratgeber „Selbstständig oder freiberuflich? Was ist der Unterschied?“.

Krankenversicherung für Selbständige: Privat oder gesetzlich? Vergleich PKV vs GKV für Freiberufler

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© Copyright: Stiftung Warentest 

Krankenversicherungsbeiträge: Das können Selbstständige von der Steuer absetzen

Die Kosten für deine Grundversorgung in der GKV oder der PKV kannst du komplett als Sonderausgaben in deiner Steuererklärung absetzen – unabhängig davon, wie hoch sie sind. Bei der GKV zählen dazu die Grundbeiträge abzüglich eines kleinen Anteils für das Krankengeld. Bist du als Selbstständige*r privatversichert, entspricht das dem Basistarif in der PKV.  

Weitere Gesundheitskosten oder zusätzliche Versicherungen trägst du in der Steuererklärung unter „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ ein. Dazu gehören zum Beispiel eine Zahnzusatzversicherung oder ein Einzelzimmer im Krankenhaus für Privatversicherte. Allerdings kommt hier eine Höchstobergrenze ins Spiel: Für alleinstehende Selbstständige liegt diese bei 2.800 Euro (Stand: 2026).  

Die Krux: Ob du die Kosten für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen wirklich von der Steuer absetzen kannst, hängt davon ab, wie hoch dein Beitrag zur Grundversorgung ist. Zahlst du bereits 2.800 Euro oder mehr für deine GKV-Grundversorgung oder deinen PKV-Basistarif, bleibt kein Spielraum mehr, um die zusätzlichen Gesundheitsleistungen steuerlich geltend zu machen. Das heißt aber auch: Liegt dein Beitrag unter 2.800 Euro, lohnt es sich dagegen, zusätzliche Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung anzugeben.

Gut zu wissen: Wenn du mit deiner Partnerin oder deinem Partner gemeinsam steuerlich veranlagt wirst, addieren sich eure Höchstgrenzen. Seid ihr beide selbstständig, liegt eure gemeinsame Grenze bei 5.600 Euro (2.800 Euro × 2). Ist deine Partnerin oder dein Partner angestellt, zählt für sie oder ihn ein Höchstbetrag von 1.900 Euro. Zusammen liegt eure Grenze dann bei 4.700 Euro (2.800 Euro + 1.900 Euro). 

Paar sieht bedrückt auf eine Quittung
© istock/valentinrussanov/2017  Durch die Mindestbeiträge kann es für Geringverdiener*innen auch in der gesetzlichen Krankenkasse eng werden.

Geringes Einkommen: Was ist der Mindestbeitrag bei der Krankenkasse?

Die gesetzliche Krankenkasse ist zwar für Geringverdiener*innen attraktiv, weil bei wenig Einkommen auch die Beiträge sinken. Für Selbstständige gilt das aber nur bis zu einem gewissen Punkt. Und der liegt bei 1.318,33 Euro (Stand: 2026). Das heißt, auch wenn sie weniger verdienen, geht die gesetzliche Krankenkasse von diesem Betrag als Mindesteinkommen aus. Daraus ergibt sich ein monatlicher Mindestbeitrag von 192,48 Euro (bei der Variante mit Anspruch auf Krankengeld) beziehungsweise 184,57 Euro (ermäßigter Beitragssatz). Hinzu kommen noch die Pflegeversicherung mit 47,46 Euro sowie der Zusatzbeitrag der Krankenkasse.

Wer monatlich weniger als dieses Mindesteinkommen von 1.318,33 Euro hat, kann leicht in Zahlungsschwierigkeiten geraten: Bei manchen Selbstständigen machen die Krankenkassenbeiträge die Hälfte ihrer Einnahmen aus. Da bleibt oft nicht genug Geld für die Prämie übrig. Entsprechend hoch sind die Schulden, die sie bei der Krankenversicherung haben.

Übrigens: In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es auch eine Höchstgrenze für Krankenversicherungsbeiträge. Die entspricht der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze. Alle Einnahmen, die über dieser Grenze liegen, zählen nicht mehr für die Berechnung der Krankenkassenbeiträge. Im Jahr 2026 liegt diese Grenze bei 5.812,50 Euro im Monat. Das heißt, der maximale Monatsbeitrag an die gesetzliche Krankenkasse beträgt 848,63 Euro (mit Anspruch auf Krankengeld) beziehungsweise 813,75 Euro (ermäßigter Beitragssatz). Auch hier kommen noch Pflegeversicherung und Zusatzbeitrag hinzu.

Nebenberuflich selbstständig: Was heißt das für die Krankenkasse?

Wenn du angestellt bist (mindestens 20 Stunden pro Woche), dann bist du über diesen Job krankenversichert.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Welche Krankenversicherung ist für Selbstständige besser – gesetzlich oder privat?

Das hängt von Einkommen, Lebenssituation und Risikobereitschaft ab. Die gesetzliche Krankenversicherung ist bei schwankendem Einkommen und für Familien oft günstiger. Die private Krankenversicherung kann für junge, gesunde Selbstständige mit hohem Leistungsanspruch attraktiv sein, birgt aber langfristige Kostenrisiken.

Welche Mindest- und Höchstbeiträge gelten in der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige?

2026 setzen Krankenkassen für Selbstständige Mindesteinnahmen von 1.318,33 Euro monatlich an. Daraus ergeben sich Mindestbeiträge von rund 185 bis 192 Euro für die Krankenversicherung plus Pflegeversicherung und Zusatzbeitrag. Die Beitragshöhe wird durch die Beitragsbemessungsgrenze auf 814 bis knapp 849 Euro (ohne PV und Zusatzbeitrag) begrenzt.

Können Selbstständige die Krankenversicherungsbeiträge steuerlich absetzen?

Ja. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind als Sonderausgaben absetzbar, soweit sie die Grundversorgung abdecken. Bei der privaten Krankenversicherung zählt dafür der Basistarif. Darüberhinausgehende Leistungen sind nur bis zu gesetzlichen Höchstgrenzen steuerlich absetzbar. 

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