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Krankenversicherung für Selbstständige: Wer hilft Ihnen im Fall des Falles?

von Thorsten Schierhorn, 28.06.2023

Der eigene Laden, die eigene Werkstatt, das eigene Atelier – das wäre doch was. Denn das heißt auch: Sie treffen Ihre eigenen Entscheidungen. Von A wie Ausstattung bis Z wie Zeiteinteilung liegt alles in Ihren Händen. Das gilt auch für die Wahl der Krankenkasse. Ob privat oder gesetzlich, bestimmen Sie. Doch welche bietet was? Und wie teuer ist das überhaupt? Die KlarMacher zeigen es Ihnen.

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt

  • Selbstständige können sich unabhängig vom Einkommen sowohl gesetzlich als auch privat krankenversichern.
  • Die Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse richten sich nach dem Einkommen.
  • Für die Beiträge an die gesetzliche Krankenkasse gibt es eine Unter- und eine Höchstgrenze.
  • Die Beiträge für die private Krankenkasse sind ein Pauschalbetrag, der sich nach den gewünschten Leistungen richtet.

Gesetzlich oder privat?

Wenn Sie selbstständig sind, dürfen Sie frei wählen, ob Sie lieber in eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV)  oder in eine private (PKV) eintreten. Aber entscheiden müssen Sie sich für eine, denn in Deutschland gilt seit 2009 eine Krankenversicherungspflicht.

Was spricht für welche Versicherung?

Gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige

Die gesetzliche Krankenversicherung ist vor allem für zwei Gruppen von Selbstständigen attraktiv:

  1. Selbstständige mit Kindern
  2. Selbstständige mit geringen bzw. schwankenden Einnahmen

Der Vorteil für Familienväter und -mütter: Bei den Gesetzlichen sind Kinder bis 25 Jahren automatisch mitversichert. Auch Ehepartner*innen ohne eigenes Einkommen schlüpfen unter den Schirm der GKV. Das kann eine erhebliche Einsparung gegenüber den Privaten bedeuten. Denn dort müssen Sie für jedes Familienmitglied eine eigene Versicherung abschließen.

Der Vorteil für Selbstständige mit niedrigen oder schwankenden Einnahmen: Die Höhe der monatlichen Beiträge richtet sich nach Ihrem Einkommen. Wenn Sie weniger verdienen, zahlen Sie auch weniger. Und es geht noch günstiger. Sie können nämlich zwischen dem allgemeinen und dem ermäßigten Beitragssatz wählen. Der allgemeine Beitragssatz ist der Betrag, den Angestellte und Arbeitgeber gemeinsam für die gesetzliche Krankenkasse aufbringen: 14,6 Prozent vom zu versteuernden Einkommen (Stand: 2022). Der ermäßigte Beitrag sind nur 14,0 Prozent (Stand: 2022). Allerdings: Im Krankheitsfall bekommen Sie dann kein Krankengeld. Das gibt es nur, wenn Sie den allgemeinen Beitragssatz der GKV entrichten.

Einer privaten Krankenkasse dagegen ist es egal, wie viel Sie verdienen. Da richten sich die Prämien nach dem sogenannten Tarif, den Sie vereinbaren. Gemeint ist damit der Leistungsumfang. Je größer der ist, desto teurer kommt Sie die Versicherung.

Mit dem Thema Leistungsumfang brauchen Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse nicht zu beschäftigen. Denn der ist für alle Versicherten gleich. Auch wenn Sie mehr verdienen und damit höhere Beiträge zahlen, bekommen Sie ausschließlich die gesetzlich festgelegte Grundversorgung. Für weitere Leistungen wie zum Beispiel eine Chefarztbehandlung im Krankenhaus müssen Sie extra zahlen (das nennt sich „Wahlleistungen“). 

Die Vor- und Nachteile im Überblick:

VorteileNachteile
Kinder bis 25 Jahre und geringverdienende Familienmitglieder können kostenlos mitversichert werdenLeistungen werden vom Gesetzgeber festgelegt und können gestrichen werden
Beiträge richten sich nach dem EinkommenFür eine Krankentagegeldversicherung muss ein höherer Beitragssatz gewählt werden
 Anbieter kann problemlos gewechselt werdenKeine Extra-Leistungen wie in der PKV möglich

   

 

Private Krankenversicherung für Selbstständige

Angestellte dürfen nur in die private Krankenkasse (PKV) wechseln, wenn sie ein hohes Brutto-Jahreseinkommen erzielen (im Jahr 2022 müssen das mindestens 64.350 Euro sein). Das gilt für Selbstständige nicht. Für sie gibt es keine Gehaltsgrenze. Speziell in der Anfangszeit, wenn das Geschäft noch nicht recht läuft, kann das zum Problem werden. Denn die Beiträge in der PKV richten sich nicht nach dem Einkommen, sondern werden individuell festgelegt. Dafür sind dann auch Sonderleistungen drin wie zum Beispiel eine Behandlung durch den*die Chefarzt*Chefärztin oder ein Einzelzimmer im Krankenhaus. Auch wichtige Zusatzversicherungen (finanzielle Unterstützung im Krankheitsfall oder bei Berufsunfähigkeit) sind möglich, kosten aber ebenfalls extra. Wer also nicht so viel Geld für die Versicherung hat, muss weniger Leistungen „bestellen“.

Immerhin:  Je jünger und gesünder Sie sind und je weniger Vorerkrankungen Sie haben, desto geringer sind in der Regel Ihre Monatsbeiträge. Die können sogar günstiger ausfallen als bei der gesetzlichen Krankenkasse. Einen Teil davon legen private Krankenkassen an. Denn mit zunehmendem Alter produzieren ihre Versicherten höhere Kosten – und damit steigen die Beiträge. Mit den Gewinnen aus der Geldanlage halten private Krankenkassen die Beitragserhöhungen im Zaum. Manche Anbieter zahlen sogar einen Teil der Beiträge zurück, wenn die Versicherten in einem Jahr entweder keine Kosten verursacht oder bei der PKV eingereicht haben.

Trotzdem kann die PKV zur Falle werden, wenn das Geschäft nicht genug abwirft oder später die Rente zu schmal ist, um die Beiträge zu zahlen. Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist nämlich nur schwer möglich und ab 55 Jahren gar nicht mehr.

VorteileNachteile
Beitrag richtet sich nach den gewünschten Leistungen, nicht nach dem EinkommenFür jedes Familienmitglied müssen eigene Beiträge gezahlt werden
In der Regel kürzere Wartezeiten auf einen Arzttermin Zubuchbare Sonderleistungen wie Einzelzimmer, chefärztliche Behandlung etc.Beiträge können jederzeit steigen
Krankentagegeld- und Berufsunfähigkeitsversicherung können mit aufgenommen werdenBeiträge sind im Alter meist höher als in jüngeren Jahren
Mögliche Rückzahlungen von Beiträgen bei Überschüssen und Nichtinanspruchnahme von LeistungenAnbieterwechsel ist schwierig
 Ab einem Alter von 55 Jahren ist kein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung möglich
 Gesundheitsprüfung und höhere Beiträge bei Vorerkrankungen
 Kosten müssen teilweise von den Versicherten vorgestreckt und dann bei der Versicherung eingereicht werden

Krankenversicherung für Selbständige: Privat oder gesetzlich? Vergleich PKV vs GKV für Freiberufler

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Ärztin erläutert einem Mann seine Untersuchungsergebnisse
© istock/jacoblund/2019  Die Beiträge bei der privaten Krankenkasse richten sich auch nach dem Gesundheitszustand – gut für junge und gesunde Selbstständige.

So berechnen Sie Ihren Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse

Wie hoch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind, hängt von Ihrem Einkommen aus dem vergangenen Jahr ab. Genauer gesagt: vom „beitragspflichtigen Einkommen“. Das sind zunächst mal Ihre Einnahmen aus der selbstständigen Arbeit minus Ihrer Betriebsausgaben. Zu den Betriebsausgaben zählt alles, was Sie benötigen, um Ihre Einnahmen zu erzielen, also zum Beispiel Bürokosten, Personalkosten, Materialkosten und so weiter. Achtung: Zu Ihrem Einkommen als Selbstständige*r zählen außerdem Bezüge aus Vermietung, aus Verpachtung, Zinserträgen, Renten und ähnlichen Einkünften.

Die Krankenkasse geht zunächst davon aus, dass Sie auch im darauffolgenden Jahr so viel verdienen und berechnet auf dieser Basis Ihre Prämie. Das sind entweder 14,6 Prozent (wenn Sie sich für den allgemeinen Beitragssatz mit Krankengeld-Anspruch entscheiden) oder 14,0 Prozent (ermäßigter Beitragssatz ohne Krankengeld-Anspruch). Hinzu kommen …

  • bei den meisten Kassen noch ein Zusatzbeitrag (im Schnitt weitere 1,3 Prozent vom beitragspflichtigen Einkommen
  • die Pflegeversicherung (3,05 Prozent vom beitragspflichtigen Einkommen (Stand: jeweils 2022).

Wenn das Jahr rum ist und die nächste Steuererklärung vorliegt, wird „Kassensturz“ gemacht. Haben Sie mehr oder weniger Gewinn gemacht als erwartet? Im ersten Fall müssen Sie nachzahlen. Im zweiten Fall bekommen Sie Geld zurück.

Sie können die Beiträge auch per Onlinerechner ermitteln, zum Beispiel mit diesem Rechner von der Techniker Krankenkasse.

Können Selbstständige die Beiträge für die Krankenversicherung von der Steuer absetzen?

Ja. Und zwar komplett, solange damit die Grundversorgung (bei Privaten: der Basistarif) abgedeckt wird. Sonst gilt eine Obergrenze, bis zu der Sie die Beiträge absetzen können. Sprich: Sonderleistungen wie zum Beispiel eine Zahnzusatzversicherung können Sie nur dann absetzen, wenn Sie mit der Grundversorgung/dem Basistarif dieses Maximum noch nicht überschritten haben. Die Obergrenze liegt bei 2.800 Euro, bei Verheirateten 5.600 Euro (Stand: 2022).

Zwei Akrobaten balancieren über ein hohes Seil
© istock/LightFieldStudios/2020  Akrobaten müssen nur die Hälfte der Krankenkassenbeiträge aufbringen – dank der Künstlersozialkasse.

Sonderfall Freiberufler*innen

Selbstständigen in freien Berufen steht noch eine weitere Option offen: die Künstlersozialkasse (KSK). Die funktioniert im Grunde wie ein Arbeitgeber. Sprich: Sie übernimmt die Hälfte der Beiträge – neben der Kranken- und Pflegeversicherung übrigens auch bei der Rentenversicherung. In der Regel müssen Sie sich dann aber gesetzlich krankenversichern. Eine private Krankenversicherung erlaubt die KSK nur Berufsanfänger*innen und Höherverdienenden.

Wie viel Sie die Künstlersozialkasse kostet, richten sich wie bei der GKV nach dem Einkommen. Deshalb müssen Sie jedes Jahr eine Schätzung abgeben. Diese sollte möglichst realistisch sein. Denn wenn Sie daneben liegen, können Sie zwar eine geänderte Einkommensschätzung abgeben. Die Beiträge werden aber erst ab danach angepasst. Was Sie bis dahin zu viel bezahlt haben, gibt es erst nach dem Jahresabschluss wieder zurück.

Ob Sie als freiberuflich gelten, erfahren Sie im Ratgeber „Selbstständig oder freiberuflich? Was ist der Unterschied?“.

Paar sieht bedrückt auf eine Abrechnung
© istock/valentinrussanov/2017  Durch die Mindestbeiträge kann es für Geringverdiener*innen auch in der gesetzlichen Krankenkasse eng werden.

Geringes Einkommen: Was ist der Mindestbeitrag bei der Krankenkasse?

Die gesetzliche Krankenkasse ist zwar für Geringverdiener*innen attraktiv, weil bei wenig Einkommen auch die Beiträge sinken. Aber nur bis zu einem gewissen Punkt. Und der liegt bei 1.096,67 Euro (Stand: 2022). Das heißt, auch wenn Sie weniger als das verdienen, geht die gesetzliche Krankenkasse von diesem Einkommen aus. Das ergibt einen Monatsbeitrag von 173,27 Euro (bei der Variante mit Anspruch auf Krankengeld) beziehungsweise 166,69 Euro (ermäßigter Beitragssatz). Hinzu kommen noch die Pflegeversicherung sowie der mögliche Zusatzbeitrag der Krankenkasse.

Wer monatlich weniger als dieses Mindesteinkommen von 1.096,67 Euro hat, könnte in Zahlungsschwierigkeiten geraten: Bei manchen Selbstständigen machen die Krankenkassenbeiträge die Hälfte ihrer Einnahmen aus. Da bleibt oft nicht genug Geld für die Prämie übrig. Entsprechend hoch sind die Schulden, die sie bei der Krankenversicherung haben.

Übrigens: Es gibt auch eine Höchstgrenze. Die entspricht der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze. Alle Einnahmen, die über dieser Grenze liegen, zählen nicht mehr für die Berechnung der Krankenkassenbeiträge. Das heißt, der maximale Monatsbeitrag an die gesetzliche Krankenkasse beträgt 706,28 Euro (mit Anspruch auf Krankengeld) beziehungsweise 677,25 Euro (ermäßigter Beitragssatz). Auch hier kommen noch Pflegeversicherung und Zusatzbeitrag hinzu. (Stand: 2022)

Nebenberuflich selbstständig: Was heißt das für die Krankenkasse?

Wenn Sie angestellt sind (bei mindestens 20 Stunden pro Woche), dann sind Sie über diesen Job krankenversichert. Ihre Einnahmen aus einem selbstständigen Nebenberuf müssen Sie dann nicht noch einmal für die Krankenkasse angeben.

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