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Kurz erklärt: Bist du bei einem Minijob krankenversichert?

von Thorsten Schierhorn, 22.01.2024

Von Jugendlichen bis Rentner*innen: Viele Menschen gehen einem Minijob nach, um sich etwas hinzuzuverdienen. Bis zu 538 Euro im Monat sind bei so einer sogenannten geringfügigen Beschäftigung drin. Aber was ist eigentlich, wenn Minijobber*innen mal krank werden? Sind sie dann überhaupt krankenversichert? Haben sie einen Anspruch auf Krankengeld? Und wer zahlt was? Die KlarMacher liefern die Antworten. 

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt

Auf den Punkt

  • Wenn du einen 538-Euro-Minijob ausübst, bist du nicht über diesen Job krankenversichert. 
  • Du benötigst eine anderweitige Krankenversicherung. 

Wie sind Arbeitnehmer*innen im Minijob krankenversichert?

Du jobbst als Reinigungskraft für 538 Euro monatliches Arbeitsentgelt oder als Schüler*in befristet in den Ferien? Dann zählst du zu den rund 7,62 Millionen „geringfügig Beschäftigten“ in Deutschland (Stand: Oktober 2023). Hast du einen sogenannten Minijob, musst du dich jedoch um deinen Versicherungsschutz kümmern, denn: Wer einem Minijob nachgeht, ist nicht automatisch krankenversichert. 

Deshalb musst du von deinem Verdienst keine Beiträge zur Krankenversicherung zahlen. Der Nachteil: Bist du länger als sechs Wochen arbeitsunfähig aufgrund einer Krankheit, hast du als Minijobber*in keinen Anspruch auf Krankengeld. Immerhin: In den ersten sechs Wochen Krankheit bekommst du noch weiter Lohn vom Arbeitgeber – allerdings nur dann, wenn du schon mindestens vier Wochen in dem Job gearbeitet hast. 

So bist du anderweitig krankenversichert

Ohne Krankenversicherung beim Minijob musst du also auf anderem Wege krankenversichert sein. Vielleicht bist du das sogar schon, zum Beispiel in den folgenden Fällen: 

  • Wenn dein Minijob nur eine Nebentätigkeit ist, bist du womöglich über deinen Hauptjob abgesichert. 
  • Du bist familienversichert, etwa über deine*n Ehepartner*in, deine*n Lebenspartner*in oder über deine Eltern. 
  • Du bist privat versichert
  • Du bist als Student*in oder Rentner*in in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. 

Trifft alles nicht zu? Dann kannst du dich freiwillig versichern. Wie das geht, liest du im folgenden Kapitel.

Was ist mit anderen Versicherungen beim Minijob?

Was ist mit anderen Versicherungen beim Minijob?

Gut zu wissen: 

  • 538-Euro-Minijobs sind rentenversicherungspflichtig. Du kannst dich aber von deiner Beitragszahlung zur Rentenversicherung im Minijob befreien lassen. 
  • Die gesetzliche Unfallversicherung ist im Minijob Pflicht. 
  • Es gibt keine Arbeitslosenversicherung im Minijob. Du zahlst also keine Beiträge, hast aber im Fall eines Jobverlusts keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. 

So können Minijobber*innen eine freiwillige Krankenversicherung abschließen

Wenn Minijobber*innen weder über die Familienversicherung noch über einen anderen Job versichert sind, ist es möglich, dass sie eine freiwillige Krankenversicherung abschließen. Die Höhe des Beitrags hängt vom Einkommen ab. Allerdings müssen sie diesen komplett selbst zahlen – anders als bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung übernimmt der Arbeitgeber keinen Anteil. 

Falls du dich freiwillig versichern möchtest, wendest du dich einfach an die gesetzliche Krankenkasse deiner Wahl. Bei den meisten Krankenkassen füllst du dazu einfach einen Online-Antrag aus. 

Minijob einfach erklärt: Diese Infos solltest du kennen. 

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© Minijob-Zentrale 

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