Rentenversicherung beim Minijob: Wie hoch ist der Beitrag und wie funktioniert die Befreiung?

Auf den Punkt

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- 520-Euro-Minijobs (bis September 2022: 450 Euro) sind rentenversicherungspflichtig.
- Die Arbeitgeber zahlen einen Pflichtanteil von 15 Prozent in die Rentenversicherung ein.
- Die Minijobber*innen können sich von ihrem Rentenanteil befreien lassen.
Wie hoch ist der Beitrag zur Rentenversicherung bei Minijobs?
Alle 520-Euro-Minijobs (bis September 2022 waren es 450-Euro-Minijobs), die seit dem 1. Januar 2013 aufgenommen wurden, sind rentenversicherungspflichtig – außer sogenannte kurzfristige Minijobs. Der volle Rentenversicherungsbeitrag beträgt 18,6 Prozent vom Gehalt – aber mindestens 32,55 Euro. Dieser Betrag von 32,55 Euro ist die sogenannte Mindestbeitragsbemessungsgrundlage. Sprich, so viel muss in der Regel – unabhängig vom Verdienst – als Minimum in die Rentenkasse fließen.
Von dem Beitrag übernehmen einen Teil die Arbeitgeber, und zwar 15 Prozent. Die restlichen 3,6 Prozent zahlen die Minijobber*innen an die gesetzliche Rentenversicherung – das ist der sogenannte Eigenbeitrag. Bei einem Verdienst von 520 Euro im Monat werden also 18,72 Euro vom Gehalt für die Rentenkasse abgezweigt.
Es gibt zwei Ausnahmen von der 3,6-Prozent-Regelung:
- Bei monatlichen Einkünften unter 175 Euro gilt der Mindestbeitrag von 32,55 Euro (18,6 Prozent von 175 Euro). Beispiel: Marcel verdient als Reinigungskraft 150 Euro pro Monat. Der Arbeitgeber zahlt dann noch 15 Prozent obendrauf für die Rentenversicherung, das sind 22,50 Euro. Marcel muss dann noch den Rest bezahlen, der zum Mindestbeitrag fehlt, also 10,05 Euro (32,55 minus 22,50).
- Für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten beträgt der Eigenanteil 13,6 Prozent vom Verdienst und der Arbeitgeberanteil 5,0 Prozent.
Ausnahmen bei der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage
Ausnahmen bei der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage
Von dem Mindestbeitrag von 32,55 Euro ausgenommen sind:
- Minijobber*innen, die zusätzlich eine Hauptbeschäftigung ausüben, für die sie in die Rentenversicherung einzahlen müssen.
- Andere Personen, die rentenversicherungspflichtig sind, wie beispielsweise Auszubildende, Pflegepersonal, bestimmte Selbstständige – etwa Geburtshelfer*innen – beim Bezug von Arbeitslosen-, Kranken- oder Pflegegeld oder während der Kindererziehungszeit.
- Personen, die mehrere Minijobs haben und zusammengerechnet mehr als 175 Euro pro Monat verdienen.
Sie zahlen in diesen Fällen nur die 3,6 Prozent vom tatsächlichen Verdienst – auch wenn damit keine 32,55 Euro zusammenkommen.
Aber Minijobber*in können sich von diesem Beitrag befreien lassen. Dann zahlt nur noch der Arbeitgeber seinen Pflichtbeitrag von 15 Prozent (beziehungsweise von 5,0 Prozent bei Jobs im Privathaushalt). Doch warum die Befreiung nicht unbedingt empfehlenswert ist, liest du im letzten Abschnitt.
Übrigens: Mehr über die Unterschiede zwischen dem 520-Euro- und dem kurzfristigen Minijob erfährst du in dem Artikel „Minijob: Was ist das und was hat es mit der Verdienstgrenze auf sich?”.
Minijob und Rente – warum du in jedem Fall eigene Beiträge zahlen solltest
Befreiung von der Rentenversicherung: So geht es
Viel einfacher als die Berechnung des Rentenversicherungsbeitrags ist das Befreiungsverfahren: Du füllst nur dieses Formular von der Minijob-Zentrale aus und gibst es dann deinem Arbeitgeber. Du kannst auch ein anderes Formular für den Antrag nehmen, entscheidend ist, dass er schriftlich erfolgt.
Wichtig zu wissen:
- Die Befreiung gilt für die gesamte Beschäftigungszeit. Du kannst diese nicht mehr widerrufen – also rückgängig machen.
- Bei mehreren Minijobs gilt die Befreiung für jeden deiner geringfügigen Jobs.
- Die Befreiung gilt ab dem Monat, in dem du den Antrag deinem Arbeitgeber überreicht hast – vorausgesetzt der meldet die Befreiung bei der Minijob-Zentrale innerhalb von sechs Wochen.
Ist die Befreiung von der Rentenversicherung sinnvoll?
Tun sich Minijobber*innen mit der Befreiung von der Rentenversicherung einen Gefallen? Klar, bei einem monatlichen Entgelt von 520 Euro stellt sich schon die Frage: 18,72 Euro haben, oder nicht? Aber die gesetzliche Rente dürfte in Zukunft nicht besonders üppig ausfallen. Und mit der Befreiung von der Rentenversicherung gibt es später noch weniger. Wenn du aber deinen Eigenbeitrag zahlst, wird dein Minijob-Gehalt vollständig bei der Rentenberechnung berücksichtigt.
Die monatliche Rente steigt nach einem Jahr im Minijob zwar nur um rund 5 Euro pro Monat. Aber es gibt einen entscheidenden, weiteren Vorteil für Angestellte: den Zugewinn von Pflichtbeitragszeiten. Was heißt das? Deine Arbeitszeit fließt in die Wartezeit von sogenannten Mindestversicherungszeiten ein. Um zum Beispiel Ansprüche auf einen früheren Rentenbeginn oder eine Rente wegen Erwerbsminderung zu haben, müssen Sie eine bestimmte Zeit versichert gewesen sein. Auch wenn du krank wirst und eine Rehabilitationsmaßnahme oder Übergangsgeld benötigst, kommen dir die Pflichtbeitragszeiten zugute.
Minijob und Beiträge zur Rentenversicherung
Außerdem kannst du – wenn du deinen Eigenanteil bezahlst – einen Teil deines Entgeltes steuerfrei in die betriebliche Altersversorgung investieren. Das ist die sogenannte Entgeltumwandlung. Oder von einer privaten Altersvorsorge mit staatlicher Förderung (etwa die Riester-Rente) profitieren – bei Verheirateten gegebenenfalls auch die Ehepartner*innen.