Lohnabrechnung verstehen: Was steht wo auf dem Gehaltszettel?
Berufstätige bekommen sie jeden Monat: die Lohnabrechnung oder auch Gehaltsabrechnung. Gehörst du auch zu den Leuten, die nur kurz aufs Brutto und Netto gucken und die Seite dann schnell abheften? Ein genauer Blick auf die Abzüge lohnt sich, um zu erkennen, ob deine Abrechnung stimmt. Guck deshalb ruhig einmal genauer hin – so schwer ist es gar nicht. Wir helfen dir, deine Gehaltsabrechnung zu verstehen.
Themen in diesem Artikel
- Aufbau einer Lohn- oder Gehaltsabrechnung
- Kürzel auf der Lohnabrechnung
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Auf den Punkt: Lohnabrechnung verstehen
- Deine Lohnabrechnung zeigt, wie aus deinem Bruttogehalt dein Nettolohn wird. Das ist der Betrag, der auf deinem Konto landet.
- Im oberen Teil der Abrechnung stehen deine persönlichen Daten. Dazu gehören zum Beispiel deine Steuerklasse, Steuer-ID, Sozialversicherungsnummer, Krankenkasse und der Abrechnungszeitraum.
- Im Hauptteil siehst du dein Bruttogehalt sowie die Abzüge für Steuern und Sozialversicherungen.
- Der Auszahlungsbetrag kann vom Nettolohn abweichen. Das ist zum Beispiel bei Vorschüssen, Sachbezügen oder Erstattungen der Fall.
- Gesamtbrutto, Steuer-Brutto und Sozialversicherungs-Brutto sind nicht immer gleich hoch, weil manche Bestandteile anders besteuert oder abgerechnet werden.
- Prüfe deine Abrechnung regelmäßig. Das gilt besonders, wenn sich deine Steuerklasse, deine Krankenkasse, Freibeträge oder Sonderzahlungen geändert haben. .
Aufbau einer Lohn- oder Gehaltsabrechnung
Lohnabrechnung, Gehaltsabrechnung, Verdienstabrechnung, Lohnzettel oder Entgeltabrechnung: Es gibt verschiedene Namen für die Abrechnung, die ein Arbeitgeber normalerweise monatlich für seine Mitarbeitenden ausstellt. Gut zu wissen: Gesetzlich ist eine neue Abrechnung aber nur erforderlich, wenn sich gegenüber der vorherigen Abrechnung etwas geändert hat.
Was mindestens in dieser Abrechnung stehen muss, ist ebenfalls gesetzlich festgelegt, und zwar in § 108 der Gewerbeordnung (GewO). Doch trotz dieser Vorgaben sehen nicht alle Gehaltsabrechnungen gleich aus. Der Grund dafür ist einfach: Nicht alle Arbeitgeber nutzen die gleiche Software. Inhaltlich unterscheiden sie sich dagegen sehr wenig.
Übrigens: Lohn und Gehalt sind nicht dasselbe (siehe folgenden Kasten). Aber der Einfachheit halber verwenden wir in diesem Ratgeber die verschiedenen Begriffe gleichgestellt.
Unterschied Lohn und Gehalt
Auch wenn die Abrechnungen nicht groß voneinander abweichen, gibt es doch Unterschiede zwischen Lohn und Gehalt:
- Gehalt wird jeden Monat in gleicher Höhe gezahlt.
- Lohn basiert dagegen auf einem vereinbarten Stundenlohn. Für das monatliche Bruttoeinkommen erfasst man die geleisteten Arbeitsstunden und multipliziert sie mit dem Stundenlohn des*der Arbeitnehmer*in. Der Lohn kann also jeden Monat anders ausfallen.
- Auf einer Lohnabrechnung erscheinen daher die Spalten „Anzahl“, „Satz“ und „Faktor“. Besonders wichtig ist die Spalte „Faktor“, wenn Teile der Bezahlung nicht steuerpflichtig sind. Das ist zum Beispiel bei Sonn- und Feiertagsarbeit der Fall.
Jede Lohnabrechnung lässt sich in einen Kopfteil, einen Hauptteil und einen Schlussteil gliedern.
Kopfteil
Im Kopfteil der Abrechnung stehen allgemeine und persönliche Angaben:
- Name und Adresse des Arbeitgebers
- Name, Adresse und Geburtsdatum des*der Mitarbeitenden
- Steuerklasse und Steuer-ID
- Gegebenenfalls (Kinder-)Freibeträge
- Sozialversicherungsnummer
- Name der Krankenversicherung
- Kirchensteuermerkmal
- Einstellungsdatum und gegebenenfalls Austrittsdatum
- Abrechnungszeitraum
- Urlaubstage
Das bedeutet praktischerweise auch: Wenn du eine Angabe wie deine Steuerklasse, deine Sozialversicherungsnummer oder deine Steuer-ID suchst, steht sie genau hier, im Kopfteil deiner Lohnabrechnung.
Tipp: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Prüfe daher auch die „Standardangaben“ regelmäßig:
- Die Lohnsteuerklasse ändert sich zum Beispiel bei Heirat, Scheidung oder Tod des*der Ehepartner*in oder wenn Kinder geboren werden. Schau also unbedingt hier nach, wenn du deine Steuerklasse online geändert hast.
- Freibeträge gelten nicht unbegrenzt. Je nach Art des Freibetrags kann nach einem oder zwei Jahren ein neuer Antrag erforderlich sein.
- Ist die Kinderfreibetragszahl korrekt? Sie zeigt, wie der steuerliche Kinderfreibetrag zwischen den Eltern aufgeteilt wird (meist 0,5 oder 1,0).
Video: Was ist das Nettoeinkommen?
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Hauptteil
Der Hauptteil der Abrechnung ist der interessantere, denn da geht es ums Geld. Er besteht aus drei Teilen. Der obere Teil zeigt, wie sich dein Gesamt-Bruttogehalt zusammensetzt. Im zweiten Teil folgen die Abzüge der Steuern und Sozialversicherung von deinem Bruttolohn beziehungsweise Bruttogehalt.
Am Ende der Rechnung steht der Betrag, der tatsächlich auf deinem Konto eingeht. Er kann vom Nettolohn abweichen, wenn zum Beispiel Vorschüsse, Sachbezüge oder Erstattungen berücksichtigt werden:
| Lohn- oder Gehaltsabrechnung |
|---|
| Bruttolohn oder -gehalt |
| + Urlaubsgeld |
| + Weihnachtsgeld |
| + Feiertagszuschläge |
| + Steuerpflichtige Zuschläge (z. B. für Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit) |
| + Vermögenswirksame Leistungen |
| = Gesamtbrutto |
| – Lohnsteuer |
| – Gegebenenfalls Solidaritätszuschlag |
| – Gegebenenfalls Kirchensteuer |
| – Krankenversicherung |
| – Rentenversicherung |
| – Arbeitslosenversicherung |
| – Pflegeversicherung |
| = Nettolohn oder -gehalt |
| – Vermögenswirksame Leistungen, die direkt auf deinen (Bau-)Sparvertrag abgeführt werden |
| – Gegebenenfalls Vorschüsse |
| – Sachbezüge (beispielsweise Dienstwagen, Diensthandy, Essenszuschüsse) |
| – Persönliche Abzüge wie Arbeitgeberdarlehen, Pfändungen oder Abschlagszahlungen |
| + Sozialversicherungs- und steuerfreie Aufwandsentschädigungen (beispielsweise Reisekosten) |
| = Auszahlungsbetrag |
Die einzelnen Bestandteile des Gesamtbruttos enthalten jeweils auch einen Hinweis zur Steuer- und Sozialversicherungspflicht, meist in Spalten, die mit den Abkürzungen „St“ (Steuer-Brutto) oder „SV“ (Sozialversicherungs-Brutto) überschrieben sind. Denn: Nicht für alle Gehaltsbestandteile werden in gleichem Maße Steuern und Sozialabgaben fällig (siehe die folgenden Beispiele). Daher kann auf deiner Lohnabrechnung neben dem Gesamt-Bruttobetrag auch ein abweichendes Steuer-Brutto und/oder Sozialversicherungs-Brutto ausgewiesen sein.
- Steuer-Brutto ist dann die Basis, auf der deine Steuerlast berechnet wird.
- Sozialversicherungs-Brutto ist dann die Summe, für die du Sozialabgaben zahlen musst.
Beispiel 1: Dein Arbeitgeber zahlt dir neben dem Gehalt auch einen monatlichen Zuschuss von 20 Euro zu einem Fitnessclub. Der „geldwerte Vorteil“ muss in diesem Beispiel nicht versteuert werden, bei der Berechnung der Sozialabgaben zählt er aber mit. Das heißt: Wenn dein normales Bruttogehalt 3.000 Euro beträgt, steht in diesem Fall auf deiner Abrechnung ein Gesamt-Bruttobetrag von 3.020 Euro, ein Sozialversicherungs-Brutto von ebenfalls 3.020 Euro, aber im Unterschied dazu ein Steuer-Brutto von nur 3.000 Euro.
Beispiel 2: Ein Zuschuss zum Jobticket von 25 Euro ist weder steuer- noch sozialversicherungspflichtig. Wenn wir wieder von einem Bruttogehalt von 3.000 Euro ausgehen, erscheint auf der Abrechnung ein Gesamt-Bruttobetrag von 3.025 Euro. Steuer-Brutto und Sozialversicherungs-Brutto belaufen sich beide nur auf 3.000 Euro.
Übrigens: Dein Urlaubsgeld muss als Geldleistung auf der Abrechnung stehen. Die Urlaubstage werden zwar häufig ebenfalls ausgewiesen, sind aber keine Pflichtangabe.
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Schlussteil
Der Auszahlungsbetrag stellt sozusagen den krönenden Abschluss deiner Gehaltsabrechnung dar. Daneben findest du an dieser Stelle oft deine Bankverbindung und die Sozialversicherungsbeiträge deines Arbeitgebers. Für die Arbeitgeberkosten zählen vor allem dein Bruttolohn plus diese Arbeitgeberanteile.
Zu guter Letzt stehen in der Fußzeile Erläuterungen zu den genutzten Abkürzungen und eine kurze Erklärung, dass die Abrechnung gemäß § 108 Abs. 3 Satz 1 der Gewerbeordnung erstellt wurde. Dieser Hinweis ist zwar keine gesetzliche Pflichtangabe, zeigt aber rein formell, dass die Abrechnung alle gesetzlichen Mindeststandards erfüllt.
Übrigens: Es kann vorkommen, dass du nach einem Gehaltsnachweis gefragt wirst, zum Beispiel, wenn du einen Kredit aufnehmen möchtest. Der Gehaltsnachweis hat ein paar Informationen mehr als deine Lohnabrechnung, zum Beispiel, wie lange du bereits in deinem aktuellen Unternehmen bist. Du kannst deinen Gehaltsnachweis bei Bedarf jederzeit bei deinem Arbeitgeber beantragen.

Kürzel auf der Lohnabrechnung
Neben vielen Zahlen finden sich auf deiner Abrechnung auch viele Kürzel, deren Sinn sich nicht so ohne Weiteres erschließt, zum Beispiel PV, mit dem dein Beitrag zur Pflegeversicherung gemeint ist. Damit du deine Gehaltsabrechnung besser verstehst, hier eine Auflistung der wichtigsten Abkürzungen:
| A | Abfindung | Einmalige Zahlung im Falle einer Kündigung |
| AV | Arbeitslosenversicherung | |
| BGRS | Beitragsgruppenschlüssel | Wichtig für die Lohnbuchhaltung zur Ermittlung der Beitragspflicht zur Sozialversicherung |
| E | Einmalbezug | Unregelmäßige Zahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld |
| EZ | Einmalzahlung | Nur bei Beschäftigten im Öffentlichen Dienst |
| F | Frei | Der Betrag ist nicht steuer- oder sozialversicherungspflichtig oder beides. |
| GB | Gesamtbrutto | |
| H | Hinzurechnungsbetrag | Bei mehr als einem Arbeitsverhältnis, um zu hohe steuerliche Belastung zu verhindern. Muss beim Finanzamt über das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren angemeldet werden. |
| J | Bestandteil des Gesamtbruttos | Weist alle Beträge aus, die zum Gesamtbrutto zählen |
| Ki.Frbtr. | Kinderfreibetrag | Wird vom Einkommen abgezogen und mindert so die Steuerlast |
| KiSt | Kirchensteuer | |
| KK | Krankenkasse | |
| KK% | Krankenkassenbeitrag inkl. Zusatzbeitrag | |
| KV | Krankenversicherung | |
| L | Laufender Bezug | Alle regelmäßigen Zahlungen im Gegensatz zu Einmalzahlungen. Darunter fallen auch Zahlungen, die in der Höhe schwanken, z. B. Provisionen. |
| LSt | Lohnsteuer | |
| M | Mehrjährige Versteuerung | Wird angewendet bei Tätigkeiten über 12 Monate hinaus, wenn ansonsten die Besteuerung als sonstiger Bezug teurer wäre |
| N | Nachberechnung | Eine Nachberechnung wird in der Lohnabrechnung vermerkt, wenn es im Vormonat einen Fehler gab. |
| P | Pauschalbesteuerung oder Pauschalierung | Für diesen Betrag gilt eine pauschale steuerliche Behandlung. |
| MFB | Mehrfachbeschäftigung | Arbeitnehmer*in ist gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt |
| PGRS | Personengruppenschlüssel | Besonderheiten des Beschäftigungsverhältnisses wie Festanstellung, Praktikum oder Ausbildung |
| PV | Pflegeversicherung | |
| RV | Rentenversicherung | |
| S | Sonstiger Bezug | Siehe Einmalbezug |
| St | Steuer-Brutto | |
| Steuer-ID | Persönliche Steuer-Identifikationsnummer | Elfstellige Nummer, die jede*r Bundesbürger*in dauerhaft vom zuständigen Finanzamt zugeteilt bekommt. |
| StKl | Steuerklasse | |
| SV | Sozialversicherung | Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung |
| UM | Umlageverfahren | Dient der Finanzierung der Sozialversicherungen |
| V | Vorjahr | Bezieht sich auf das Vorjahr der aktuellen Anstellung |
| VKZ | Verarbeitungskennzeichen | Nur für interne Buchhaltung des Arbeitgebers |
| W | Wertguthaben | Z. B. Zeitwertkonto oder Arbeitszeitkonto für spätere Freistellungen wie Vorruhestand oder Elternzeit |
| Z | Einschlägiger Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose | Wer keine eigenen Kinder hat, muss diesen Zuschlag zusätzlich zur regulären Pflegeversicherung zahlen. |
| ZB | Zusatzbeitrag | Zusatzbeitrag, den Krankenkassen erheben dürfen |
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Was genau ist eine Lohnabrechnung?
Eine Lohnabrechnung ist die monatliche Abrechnung deines Arbeitgebers über deinen Verdienst. Sie zeigt, wie sich dein Bruttolohn zusammensetzt, welche Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden und welcher Betrag am Ende auf deinem Konto landet. Oft wird sie auch Gehaltsabrechnung, Verdienstabrechnung, Lohnzettel oder Entgeltabrechnung genannt.
Was gehört alles zur Lohnabrechnung?
Auf der Lohnabrechnung stehen persönliche Angaben wie dein Name, deine Adresse, Steuerklasse, Steuer-ID, Sozialversicherungsnummer und Krankenkasse sowie der Abrechnungszeitraum. Außerdem findest du dort dein Gesamtbrutto, das Steuer-Brutto, das Sozialversicherungs-Brutto, die Abzüge für Steuern und Sozialversicherungen sowie den Nettolohn und den Auszahlungsbetrag.
Ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Lohnabrechnung auszustellen?
Ja. Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitenden eine Abrechnung in Textform ausstellen, wenn Arbeitsentgelt gezahlt wird. Was mindestens darinstehen muss, ist in § 108 der Gewerbeordnung geregelt. In der Praxis bekommen Beschäftigte ihre Lohnabrechnung meist monatlich, oft digital oder als Ausdruck.


