Der Staat greift nicht immer zu oder: Wann ist Trinkgeld steuerfrei?
Wie hart ihr Job ist, merken die meisten Kellner mehr an ihren wunden Füßen als am Gehaltsscheck. Gut, dass es da das wohlverdiente Trinkgeld gibt! Das ist in der Gastronomie nicht nur ein willkommenes Lob für den Service, sondern oft eine wichtige Einnahmequelle. Ähnlich wie bei Taxifahrern, Friseuren und vielen anderen Dienstleistern. Doch hält der Staat eigentlich auch hier die Hand auf? Müssen Trinkgelder versteuert werden?
Themen in diesem Artikel
- Wann ist Trinkgeld steuerfrei?
- Wann ist Trinkgeld NICHT steuerfrei?
- Muss Trinkgeld bei Kartenzahlung versteuert werden?
- Was gilt für Unternehmer?
Wann ist Trinkgeld steuerfrei?
Seit 2002 ist das Trinkgeld für Angestellte in vielen Fällen steuerfrei – unabhängig davon, wie viel sie eingesammelt haben.
Für das Trinkgeld gibt es einen eigenen Absatz im Einkommensteuergesetz, nämlich §3 Nr. 51 EstG. Darin heißt es: Trinkgelder sind steuerfrei, wenn sie „anlässlich einer Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer von Dritten freiwillig und ohne dass ein Rechtsanspruch auf sie besteht, zusätzlich zu dem Betrag gegeben werden, der für diese Arbeitsleistung zu zahlen ist“
Was heißt das?
- Ein Trinkgeld darf kein verkappter Lohnzuschuss vom Arbeitgeber sein, sondern es muss ein Bonus sein, den der Trinkgeldempfänger persönlich vom Kunden bekommt.
- Das Trinkgeld darf nicht schon von vornherein auf die Rechnung draufgeschlagen werden.
- Der Arbeitnehmer muss für die Leistung auch einen regulären Lohn bekommen, das Trinkgeld gibt es nur obendrauf – und nicht etwa als Ersatz.
Wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind, muss man das Trinkgeld nicht bei der Steuer angeben. Es werden also weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben fällig.
Wann ist Trinkgeld NICHT steuerfrei?
Wenn die genannten Bedingungen nicht erfüllt sind, müssen Angestellte ihr Trinkgeld versteuern. Werfen Kunden ihren Obolus etwa in ein Sparschwein, dessen Inhalt unter den Mitarbeitern aufgeteilt wird, ist dies nicht steuerfrei, weil es nicht direkt übergeben wurde. Die Logik dahinter ist, dass der persönliche Bezug zwischen dem Kunden und dem Trinkgeldempfänger fehlt. Das Gleiche gilt, wenn ein Restaurantbesitzer das Trinkgeld aller Kellner einsammelt, um es dann gerecht aufzuteilen.
Ebenso darf das Trinkgeld nicht von Unternehmensseite her eingepreist sein. Das ist zum Beispiel bei Bedienzuschlägen im Restaurant der Fall, die auf der Speisekarte oder der Rechnung vermerkt sind und automatisch aufgeschlagen werden. Oder bei dem tariflichen Metergeld beim Möbeltransport. Hier handelt es sich nicht mehr um freiwilliges Trinkgeld, es muss also versteuert werden.
Es ist also ein Unterschied, ob ein Unternehmer etwas Trinkgeld an die Angestellten eines anderen Betriebs verteilt (= nicht steuerpflichtig) oder an seine eigenen (= steuerpflichtig).
Ebenfalls steuerpflichtig sind Trinkgelder, die Angestellte in einer alternativen Währung bekommen, welche sie dann beim Arbeitgeber in Bargeld umtauschen können. Dazu zählen beispielsweise Jetons, die Casino-Besucher in den sogenannten Tronc werfen, um den Mitarbeitern eine Freude zu machen. Oder auch das Spielgeld, das Gäste den Tänzerinnen und Tänzern im Tabledance-Club zustecken.
Muss Trinkgeld bei Kartenzahlung versteuert werden?
Für die Steuer ist es egal, ob der Kunde das Trinkgeld bar, mit Girocard, mit Kreditkarte oder Apple Pay bezahlt. Solange das Trinkgeld persönlich und freiwillig vom Kunden kommt, ist es steuerfrei.
Schwierig ist bei Kartenzahlung aber unter Umständen die Nachweisbarkeit. Denn das Trinkgeld wird zusammen mit dem Rechnungsbetrag auf das Konto des Unternehmens gebucht. Ist dann immer klar, was Rechnung ist und was Trinkgeld? Und für welchen Angestellten das Trinkgeld gedacht war? Ob das genau zugeordnet werden kann, hängt vom Kassensystem und der Buchhaltung des Arbeitgebers ab.
Wenn Sie als Kunde sicher sein wollen, dass Ihre kleine Aufmerksamkeit voll beim Begünstigten ankommt, können Sie die eigentliche Rechnung mit der Karte zahlen und das Trinkgeld in bar geben. Oder sind Sie selbst Angestellter und verunsichert, was bei Kartenzahlung mit Ihrem Trinkgeld passiert? Dann sprechen Sie am besten mit Ihrem Chef. Vielleicht ist er sogar bereit, sein System umzustellen, damit Sie Ihr Trinkgeld steuerfrei behalten können.
Was gilt für Unternehmer?
Wenn Unternehmer Trinkgeld bekommen, müssen sie das grundsätzlich versteuern. Egal, ob sie einen Ein-Personen-Betrieb führen oder einer großen Kette vorstehen. Auch ob das Trinkgeld persönlich und freiwillig übergeben wurde, spielt in diesem Fall keine Rolle. Denn Unternehmensgewinn und Trinkgeld wandern in dieselbe Tasche. Für den Gesetzgeber ist es deshalb nicht klar genug, was für die eigentliche Leistung des Unternehmens gezahlt wurde und was als Bonus. Das Trinkgeld muss deshalb als reguläre Betriebseinnahme versteuert werden. Das Gleiche gilt bei Trinkgeldern für Angehörige des Unternehmers, die unentgeltlich im Betrieb mithelfen.
Unternehmer sollten bei der Buchführung unbedingt korrekt sein. Die Steuerprüfer kennen die Branchen, in denen Trinkgeld üblich ist, genau – und kein Service kann so schlecht sein, dass beispielsweise in einem Café über Jahre kein Trinkgeld anfällt. Wenn die Damen und Herren vom Finanzamt nicht von der Glaubwürdigkeit überzeugt sind, schätzen sie selbst, was womöglich an Trinkgeld ungebucht geblieben ist. Dann drohen hohe Nachzahlungen und ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung.
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