
Der Staat greift nicht immer zu oder: Wann ist Trinkgeld steuerfrei?

Wie hart ihr Job ist, merken die meisten Kellner*innen mehr an ihren wunden Füßen als am Gehaltsscheck. Gut, dass es da das wohlverdiente Trinkgeld gibt! Das ist in der Gastronomie nicht nur ein willkommenes Lob für den Service, sondern oft eine wichtige Einnahmequelle. Ähnlich wie bei Taxifahrer*innen, Friseur*innen und vielen anderen. Doch hält der Staat eigentlich auch hier die Hand auf? Müssen Trinkgelder versteuert werden?
Themen in diesem Artikel
- Wann ist Trinkgeld steuerfrei?
- Wann ist Trinkgeld NICHT steuerfrei?
- Muss Trinkgeld bei Kartenzahlung versteuert werden?
- Was gilt für Unternehmer*innen?

Auf den Punkt
- Trinkgeld ist für Angestellte in der Regel steuerfrei.
- Das Trinkgeld ist dann steuerfrei, wenn es ein freiwilliger Bonus ist, der direkt von den Kund*innen zusätzlich zum eigentlichen Lohn kommt.
- Trinkgeld muss versteuert werden, wenn es von vorneherein festgelegt ist, z. B. Metergeld beim Möbeltransport, oder wenn es schon auf der Rechnung steht.
- Trinkgeld mit Kartenzahlung ist auch steuerfrei, muss aber richtig vom Arbeitgeber verbucht werden.
- Trinkgeld mit Kartenzahlung ist auch steuerfrei, muss aber richtig vom Arbeitgeber verbucht werden.
Wann ist Trinkgeld steuerfrei?
Seit 2002 ist das Trinkgeld für Angestellte in vielen Fällen steuerfrei – unabhängig davon, wie viel sie eingesammelt haben.
Für das Trinkgeld gibt es in Deutschland einen eigenen Absatz im Einkommensteuergesetz, nämlich §3 Nr. 51 EstG. Darin heißt es: Trinkgelder sind steuerfrei, wenn sie „anlässlich einer Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer von Dritten freiwillig und ohne dass ein Rechtsanspruch auf sie besteht, zusätzlich zu dem Betrag gegeben werden, der für diese Arbeitsleistung zu zahlen ist“
Was heißt das?
- Ein Trinkgeld darf kein verkappter Lohnzuschuss vom Arbeitgeber sein, sondern es muss ein Bonus sein, den der*die Trinkgeldempfänger*in persönlich von dem*der Kund*in bekommt.
- Das Trinkgeld darf nicht schon von vornherein auf die Rechnung draufgeschlagen werden.
- Der*die Arbeitnehmer*in muss für die Leistung auch einen regulären Lohn bekommen, das Trinkgeld gibt es nur obendrauf – und nicht etwa als Ersatz.
Wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind, muss man das Trinkgeld nicht bei der Steuer angeben. Es werden also weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben fällig.
Und was, wenn das Trinkgeld in einem Sparschwein an der Kasse landet und der Arbeitgeber es am Ende aufteilt? Ist der direkte, persönliche Bezug und damit die Steuerfreiheit dann weg? Nein – in diesem Fall verwaltet der Arbeitgeber das Geld nur vorübergehend, und die Angestellten dürfen auch dieses Trinkgeld steuerfrei behalten.
Wann ist Trinkgeld NICHT steuerfrei?
Es gibt auch Situationen, in denen es kein steuerfreies Trinkgeld gibt. Und zwar, wenn das Trinkgeld von Unternehmensseite her eingepreist ist. Das ist zum Beispiel bei Bedienzuschlägen im Restaurant der Fall, die auf der Speisekarte oder der Rechnung vermerkt sind und automatisch aufgeschlagen werden. Oder bei dem tariflichen Metergeld beim Möbeltransport. Hier handelt es sich nicht mehr um freiwilliges Trinkgeld, und deswegen muss es versteuert werden.
Es ist also ein Unterschied, ob ein Arbeitgeber etwas Trinkgeld an die Angestellten eines anderen Betriebs verteilt (= nicht steuerpflichtig) oder an seine eigenen (= steuerpflichtig).
Ebenfalls steuerpflichtig sind Trinkgelder, die Angestellte in einer alternativen Währung bekommen, welche sie dann beim Arbeitgeber in Bargeld umtauschen können. Dazu zählen beispielsweise Jetons, die Casino-Besucher*innen in den sogenannten Tronc werfen, um den Mitarbeiter*innen eine Freude zu machen. Oder auch das Spielgeld, das Besucher*innen den Tänzer*innen im Tabledance-Club zustecken.

Muss Trinkgeld bei Kartenzahlung versteuert werden?
Für die Steuer ist es egal, ob Kund*innen das Trinkgeld bar, mit Girocard, mit Kreditkarte, mit dem Handy oder Apple Pay bezahlen. Solange das Trinkgeld persönlich und freiwillig von den Kund*innen kommt, ist es steuerfrei.
Schwierig ist bei Kartenzahlung aber unter Umständen die Nachweisbarkeit. Denn das Trinkgeld wird zusammen mit dem Rechnungsbetrag auf das Konto des Unternehmens gebucht. Ist dann immer klar, was Rechnung ist und was Trinkgeld? Und für welche*n Angestellte*n das Trinkgeld gedacht war? Ob das genau zugeordnet werden kann, hängt vom Kassensystem und der Buchhaltung des Arbeitgebers ab.
Wenn du als Kund*in sicher sein willst, dass deine kleine Aufmerksamkeit voll beim Begünstigten ankommt, kannst du die eigentliche Rechnung mit der Karte zahlen und das Trinkgeld in bar geben. Oder bist du selbst Angestellte*r und verunsichert, was bei Kartenzahlung mit deinem Trinkgeld passiert? Dann sprich am besten mit deinem Chef. Vielleicht ist er sogar bereit, sein System umzustellen, damit du dein Trinkgeld steuerfrei behalten kannst.
Was gilt für Unternehmer*innen?
Wenn Unternehmer*innen oder Selbstständige Trinkgeld bekommen, müssen sie das grundsätzlich versteuern. Egal, ob sie einen Ein-Personen-Betrieb führen oder einer großen Kette vorstehen. Auch ob das Trinkgeld persönlich und freiwillig übergeben wurde, spielt in diesem Fall keine Rolle. Denn Unternehmensgewinn und Trinkgeld wandern in dieselbe Tasche. Für den Gesetzgeber ist es deshalb nicht klar genug, was für die eigentliche Leistung gezahlt wurde und was als Bonus. Das erhaltene Trinkgeld muss deshalb als reguläre Betriebseinnahme verbucht und versteuert werden. Das Gleiche gilt bei Trinkgeldern für Angehörige des Unternehmers, die unentgeltlich im Betrieb mithelfen.
Unternehmer*innen sollten bei der Buchführung unbedingt korrekt sein. Die Steuerprüfenden kennen die Branchen, in denen Trinkgeld üblich ist, genau – und kein Service kann so schlecht sein, dass beispielsweise in einem Café über Jahre kein Trinkgeld anfällt. Wenn das Finanzamt nicht von der Glaubwürdigkeit überzeugt sind, schätzt es selbst, was womöglich an Trinkgeld ungebucht geblieben ist. Dann drohen hohe Nachzahlungen und ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung.
Und wie sieht es auf der anderen Seite aus, also wenn du Trinkgeld gibst bei einem Geschäftsessen? Dann kannst du auch das Trinkgeld als Betriebsausgabe verbuchen. Mehr erfährst du in unserem Ratgeber „Kleiner Bonus? Großer Bonus? Wie viel Trinkgeld ist richtig?“.
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