Mehr Netto vom Brutto? Steuerentlastungen – einfach erklärt!
Wohnung, Lebensmittel, Heizung, Strom – das alles kostet Geld! Damit jede*r genug zum Leben hat, dreht der Staat die Steuerschraube manchmal etwas zurück. Manche solcher Steuerentlastungen sind dauerhaft, manche nur vorübergehend. Zum Beispiel um die wirtschaftlichen Folgen von Krisen wie der Pandemie und dem Krieg in der Ukraine abzufedern. Doch welche Steuerentlastungen gibt es und wer profitiert davon? Wer bekommt dadurch mehr Netto vom Brutto? Und was bedeutet eine Steuerentlastung überhaupt? Das und mehr machen wir hier klar.
Themen in diesem Artikel
- Was ist eine Steuerentlastung?
- Was heißt „mehr Netto vom Brutto”?
- Steuerrabatte auf Ausgaben
- Die wichtigsten Steuerentlastungen 2026
- Wer profitiert von welchen Steuerentlastungen?
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Auf den Punkt: Steuerentlastungen
- Es gibt verschiedene Arten von Steuerentlastungen: Bei den einen hast du mehr Einkommen, bei den anderen geringere Kosten.
- Manche Steuererleichterungen gelten für alle wie der Grundfreibetrag, andere nur für bestimmte Personengruppen.
- Ein Steuerfreibetrag von zum Beispiel 1.000 Euro bedeutet nicht ein Plus von 1.000 Euro, sondern dass auf 1.000 Euro weniger von deinem Einkommen Steuern fällig sind – dadurch behältst du mehr in der eigenen Kasse.
Was ist eine Steuerentlastung?
Der Staat hat zahlreiche Steuererleichterungen für die Bürger*innen eingeführt. Diese sollen zum einen den bürokratischen Aufwand der Finanzämter reduzieren. Zum anderen sollen Geringverdienende und andere Personengruppen mehr Geld zum Leben übrig haben.
Aber das bedeutet nicht, dass jede*r einfach eine Geldspritze aufs Konto überwiesen bekommt. Stattdessen fallen bei einer Steuerentlastung manche Steuern teilweise oder sogar komplett weg. Dadurch bleibt von deinem Bruttoeinkommen unterm Strich mehr übrig. Oder aber du musst weniger für bestimmte Waren oder Dienstleistungen bezahlen – und behältst dann so mehr im Portemonnaie.
Video: Was ist das Nettoeinkommen?
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Was heißt „mehr Netto vom Brutto”?
Einige Steuerentlastungen senken dein steuerpflichtiges Einkommen. Dadurch bleibt dir „mehr Netto vom Brutto”. Aber was bedeutet das konkret?
- Brutto ist die Summe deiner gesamten Einnahmen: Bei Selbstständigen ist es der Umsatz (abzüglich der eventuell anfallenden Anschaffungskosten), bei Angestellten das Gehalt beziehungsweise der Bruttolohn, bei Rentner*innen die Rentenbezüge etc. Dazu zählen auch weitere Einkünfte, zum Beispiel aus Vermietung oder Kapital.
- Netto ist die Summe deiner Einnahmen, die nach dem Abzug der Sozialabgaben, Steuern, Betriebskosten und Ähnlichem übrig bleibt. Für Angestellte ist das der Nettolohn, den sie monatlich ausgezahlt bekommen, und für Selbstständige der monatliche Gewinn.
Du siehst: Die Steuern machen einen wichtigen Teil der Abgaben aus, die von deinen Einkünften abgehen. Bestimmte Steuerentlastungen reduzieren die Höhe dieser Steuerabgaben. Dadurch bleibt netto mehr für dich übrig. Du hast am Monats- oder Jahresende also mehr auf deinem Konto zur Verfügung – sofern du Steuern zahlst.
Online-Steuerrechner
Wie viele Steuern du monatlich zahlst, kannst du als Angestellte*r mit einem Online-Steuerrechner herausfinden. Was es dabei zu beachten gibt, erklären wir im Ratgeber „Steuern berechnen – ganz einfach, mit einem Online-Steuerrechner“.
Es gibt Steuererleichterungen, die für alle gelten, zum Beispiel der Grundfreibetrag – und solche, die nur für bestimmte Personengruppen wie
- Alleinerziehende (Entlastungsbetrag für Alleinerziehende)
- Menschen mit Behinderung (Behindertenpauschbetrag)
- Berufspendler*innen (Entfernungspauschale),
- Rentner*innen (Rentenfreibetrag) oder
- Menschen, die Angehörige pflegen (Pflegepauschbetrag) sind.
Durch solche „Extra-Entlastungen“ haben zum Beispiel beschäftigte alleinerziehende Personen in der Regel weniger Steuerausgaben als beschäftigte Angestellte ohne Kinder mit demselben Gehalt. Für sie gilt nämlich der Entlastungsbetrag von 4.260 Euro plus 240 Euro für jedes weitere Kind pro Jahr.
Nochmal zur Erinnerung: Das heißt nicht, dass Alleinerziehende mit einem Kind 4.260 Euro weniger Steuern im Jahr zahlen, sondern, dass 4.260 Euro ihres Einkommens steuerfrei bleiben – und sie weniger Lohnsteuer zahlen. Wie groß die Steuerersparnis pro Jahr letztendlich ist, ist individuell unterschiedlich und hängt von der Höhe des Einkommens ab.
Welche Freibeträge der Staat noch gewährt, erfährst du in unserem Klarmacher Artikel: „Steuerfreibeträge: Was ist das und welche gibt es?”.
Übrigens: Manche Steuerentlastungen wie den Grundfreibetrag und den Freibetrag für Alleinerziehende berücksichtigt das Finanzamt automatisch, wenn es deine Steuerlast berechnet. Andere kannst du durch einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung oder durch die Steuererklärung geltend machen.

Steuerrabatte auf Ausgaben
Wer kein Einkommen aus einer Beschäftigung, Rente oder Ähnlichem hat und keine Steuern zahlt, bekommt auch nichts von einer Steuerentlastung zu spüren? Das kommt darauf an. Denn Steuern zahlst du auch auf Ausgaben wie Dienstleistungen, Einkäufe und so weiter. Allen voran die sogenannte Umsatzsteuer, kurz USt. – auch als Mehrwertsteuer (MwSt.) bekannt. Bei den Preisen für Strom, Gas und Sprit spielt zusätzlich die Höhe der Energiesteuer eine Rolle. Bei den Preisen für Tabak, Kaffee und andere Genussmittel wiederum die Tabak- und Kaffeesteuer sowie weitere Verbrauchssteuern.
Wenn es bei diesen Steuern Entlastungen gibt (etwa indem der Steuersatz sinkt), dann betrifft das nahezu alle Verbraucher*innen, weil sie für die Produkte weniger bezahlen. So war es zum Beispiel bei der befristeten Absenkung der Umsatzsteuer von 19 auf 16 Prozent aufgrund der Pandemie im Jahr 2020. Oder bei der Senkung der Energiesteuer für Kraftstoffe im Straßenverkehr von Juli bis September 2022.
Umgekehrt verhält es sich, wenn sich hier etwas erhöht. Zum Beispiel beim CO₂-Preis: Da die Gaspreisbremse nicht mehr greift, steigt der seit 2024 an. Im Jahr 2025 betrug der Preis für eine Tonne CO₂ noch 55 Euro und steigt 2026 auf bis zu 65 Euro an. Ab 2027 wird die staatliche Preisbindung dann ganz aufgehoben. Deswegen fallen auch die Preise für Öl und Gas höher aus. Und auch bei Benzin und Diesel müssen Verbraucher*innen tiefer in die Tasche greifen.
Übrigens: Welche Steuerentlastungen es für dich als Rentner*in gibt, liest du in diesem Ratgeber „Steuern auf die Rente: Bleibt noch genug für eine Extrarunde?”.

Die wichtigsten Steuerentlastungen 2026
Die bekanntesten Steuerentlastungen sind der Grundfreibetrag, die Werbungskostenpauschale und die Entfernungspauschale:
- Der Grundfreibetrag ist eine Summe, die jährlich den aktuellen Lebenshaltungskosten (Miete, Essen, Strom etc.) angepasst wird. Nur die Einkünfte, die über den Betrag hinaus gehen, sind steuerpflichtig.
- Als Werbungskosten gelten Ausgaben, die durch die Arbeit entstehen, wie zum Beispiel Fortbildungen oder Fahrtkosten. Damit es nicht zu kompliziert wird, zieht das Finanzamt allen Steuerpflichtigen einfach immer eine feste Summe vom zu versteuernden Einkommen ab – den sogenannten Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Mit entsprechenden Belegen kannst du sogar noch höhere Beträge geltend machen.
- Die Entfernungspauschale ist besser bekannt als Pendlerpauschale. Wenn die beruflichen Fahrtkosten nicht durch die Werbungskostenpauschale abgedeckt sind, kann diese Pauschale steuerlich geltend gemacht werden.
Im Jahr 2026 profitieren Arbeitnehmer*innen in steuerlicher Hinsicht an zwei wesentlichen Stellen: Der Grundfreibetrag fällt höher aus – für Alleinstehende um 252 Euro, von 12.096 Euro auf 12.348 Euro, für Verheiratete um 504 Euro, von 24.192 Euro auf 24.696 Euro. Außerdem gilt die Pendlerpauschale von 38 Cent nun bereits ab dem ersten Kilometer. Bis 2025 gab es für die ersten zwanzig Kilometer nur 30 Cent.
Und das Steueränderungsgesetz 2025 hat noch weitere Steuerentlastungen in petto:
- Die Mobilitätsprämie für Geringverdienende wird ab 2026 dauerhaft eingeführt.
- Der Kinderfreibetrag liegt nun bei auf 9.756 Euro, damit bleiben für Familien 156 Euro mehr als im Vorjahr steuerfrei.
- Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale – die Vergütung von ehrenamtlicher Arbeit ist nun bis 3.300 Euro statt bis 3.000 Euro beziehungsweise 960 Euro statt 840 Euro steuerfrei.
- Gewerkschaftsbeiträge sind nun zusätzlich zum Arbeitnehmerpauschbetrag in voller Höhe absetzbar.
- Die Ausweitung der Förderung von E-Autos sowie eine reduzierte Besteuerung und Ladekosten von E-Dienstwagen.
- In der Gastronomie gilt fortan ein dauerhaft reduzierter Umsatzsteuersatz auf Speisen in Restaurants von 7 statt 19 Prozent.

Wer profitiert von welchen Steuerentlastungen?
Wie oben schon geschrieben: Nicht jede Steuerentlastung führt zwangsläufig zu einem Plus auf jedem Konto. Die Auswirkungen sind unterschiedlich – je nachdem, an welcher Schraube man dreht.
Steuerentlastungen für Rentner*innen
Blicken wir zunächst auf die Rentner*innen. Diese müssen nur den Anteil ihrer Rente und eventuell weiterer Einkünfte versteuern, die über dem Grundfreibetrag liegen. Sie profitieren also schon einmal von der Anpassung 2026. Je nachdem, wann sie in Rente gehen, erhalten sie aber noch einen Rentenfreibetrag. Außerdem gibt es noch zwei weitere Steuerentlastungen für Rentner*innen:
- Werbungskostenpauschale für Rentner*innen: 102 Euro pro Jahr
- Sonderausgaben: 36 Euro pro Jahr
Beispiel: Frau Schadow ist 2022 in Rente gegangen. Sie bekommt eine monatliche Rente von 2.000 Euro und hat keine weiteren Einkünfte aus Kapitalanlagen und Ähnlichem. Das ist dann ein Einkommen von 24.000 Euro pro Jahr.
Für Menschen, die im Jahr 2022 in Rente gegangen sind, gilt ein Steuerfreibetrag von 18 Prozent. Dementsprechend sind von Frau Schadows Rente 4.320 Euro ohnehin steuerfrei. Die übrigen 82 Prozent betragen 19.680 Euro. Da sie damit über dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro liegt, muss sie also Steuern bezahlen – allerdings weniger als noch 2025 mit dem niedrigeren Grundfreibetrag. Auch Frau Schadow hat durch diese Steuerentlastung etwas mehr Geld zur Verfügung. Wer hingegen mit dem zu versteuernden Anteil der eigenen Rente unter dem Grundfreibetrag liegt, muss gar keine Steuern bezahlen.
Bevor Frau Schadows Steuern berechnet werden, zieht das Finanzamt noch, wie erwähnt, die Werbungskostenpauschale von 102 Euro und die Sonderausgabenpauschale von 36 Euro ab – damit sind wir bei 19.542 Euro. Davon darf Frau Schadow außerdem noch ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung absetzen.
Die Aktivrente seit 2026
Seit dem 1. Januar 2026 gibt es eine neue, zusätzliche Steuerbefreiung für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer*innen: Wer nach dem regulären Renteneintrittsalter weiterarbeitet, kann monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei dazuverdienen. Das gilt unabhängig davon, ob sie ihre Rente bereits beziehen oder den Rentenstart aufschieben.
Steuerentlastungen für Erwerbstätige
Arbeitnehmer*innen und Selbstständige zahlen ebenfalls erst Steuern, wenn ihre gesamten Einnahmen den Grundfreibetrag plus die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro und Sonderausgaben von 36 Euro übersteigen. Was heißt das nun konkret?
Wenn du brutto weniger als 13.614 Euro (12.348 Euro + 1.230 Euro + 36 Euro) pro Jahr verdienst, profitierst du – zumindest zunächst – nicht von den Steuerentlastungen im Jahr 2026, weil du auf dein Gehalt sowieso keine Steuern zahlst. Das gilt insbesondere für Menschen, die einen Minijob (bis 603 Euro im Monat) oder einen Midijob (bis 2.000 Euro im Monat) haben. Wenn du aber mehr verdienst, bleibt dir auch etwas mehr vom Verdienst übrig, weil du weniger von deinen Einnahmen versteuern musst.
Angestellte und Selbstständige zudem noch einiges in der Steuererklärung geltend machen, um mehr Netto von ihrem Bruttoeinkommen zu behalten. Einen Überblick bietet dir der Artikel„Steuer: Was kann ich absetzen?“
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FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Was ist eine Steuerentlastung einfach erklärt?
Steuerentlastung heißt, dass du weniger Steuern zahlen musst – entweder auf dein Einkommen oder auf bestimmte Ausgaben. Du bekommst kein Geld überwiesen, sondern ein Teil deines Einkommens bleibt steuerfrei oder Produkte und Dienstleistungen werden günstiger. So bleibt dir netto mehr Geld.
Wer profitiert von Steuerentlastungen besonders?
Von Steuerentlastungen profitieren vor allem Menschen, die Steuern auf ihr Einkommen zahlen. Dazu zählen Arbeitnehmer*innen, Selbstständige und Rentner*innen, deren Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Zusätzlich gibt es unter anderem spezielle Entlastungen für Alleinerziehende, Pendler*innen, Menschen mit Behinderung oder pflegende Angehörige.
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