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Mehr Netto vom Brutto? Steuerentlastungen – einfach erklärt!

von Anna Ostrowska, 17.08.2023

Wohnung, Lebensmittel, Heizung, Strom – das alles kostet Geld! Damit jede*r genug zum Leben hat, dreht der Staat die Steuerschraube manchmal etwas zurück. Manche solcher Steuerentlastungen sind dauerhaft, manche nur vorübergehend aufgrund der wirtschaftlichen Folgen von Krisen wie der Pandemie und dem Krieg in der Ukraine. So hat die Bundesregierung 2022 ein Steuerentlastungsgesetz verabschiedet, um die finanziellen Einbußen der Verbraucher*innen abzumildern. Doch wer profitiert davon? Für wen gibt es mehr Netto von Brutto? Und was bedeutet eine Steuererleichterung überhaupt? Das und mehr machen wir hier klar.  

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt

Auf den Punkt

  • Es gibt verschiedene Arten von Steuerentlastungen: Bei den einen hast du mehr Einkommen, bei den anderen geringere Kosten.
  • Manche Steuererleichterungen gelten für alle wie der Grundfreibetrag, andere nur für bestimmte Personengruppen.
  • Ein Steuerfreibetrag von zum Beispiel 1.000 Euro bedeutet nicht ein Plus von 1.000 Euro, sondern dass auf 1.000 Euro weniger von deinem Einkommen Steuern fällig sind – dadurch behältst du mehr in der eigenen Kasse.

Was ist eine Steuerentlastung?

Der Staat hat zahlreiche Steuererleichterungen für die Bürger*innen eingeführt. Diese sollen zum einen den bürokratischen Aufwand der Finanzämter reduzieren. Zum anderen sollen Geringverdiener*innen und andere Personengruppen mehr Geld zum Leben übrig haben. 

Aber das bedeutet nicht, dass jede*r einfach eine Geldspritze aufs Konto überwiesen bekommt. Stattdessen fallen bei einer Steuerentlastung manche Steuern teilweise oder sogar komplett weg. Das heißt, bei dir bleibt vom Bruttoeinkommen unterm Strich mehr übrig. Oder aber du musst weniger für bestimmte Waren oder Dienstleistungen bezahlen – und behältst mehr im Portemonnaie.

Video: Was ist das Nettoeinkommen?

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Was heißt „mehr Netto vom Brutto”?

  • Brutto ist die Summe deiner gesamten Einnahmen: Bei Selbstständigen ist es der Umsatz (abzüglich der eventuell anfallenden Anschaffungskosten), bei Angestellten das Gehalt beziehungsweise der Bruttolohn, bei Rentner*innen die Rentenbezüge etc. Dazu zählen auch weitere Einkünfte, zum Beispiel aus der Vermietung oder aus Kapital. 
  • Netto ist die Summe deiner Einnahmen, die nach dem Abzug der Sozialabgaben, Steuern, Betriebskosten und Ähnlichem übrig bleibt. Für Angestellte ist das der Nettolohn, den sie monatlich ausgezahlt bekommen, und für Selbstständige der monatliche Gewinn. 

Du siehst: Die Steuern machen nur einen Teil der Abgaben aus, die von deinen Einkünften abgehen. Eine Steuerentlastung reduziert die Höhe dieser Steuerabgaben. Dadurch bleibt netto mehr übrig, du hast am Monats- oder Jahresende also mehr Netto vom Brutto – vorausgesetzt, du zahlst Steuern. Wie viele Steuern du monatlich zahlst, kannst du als Angestellte*r zum Beispiel mit dem Nettolohn-Rechner herausfinden. 

Es gibt Steuererleichterungen, die für alle gelten, wie der Grundfreibetrag (mehr dazu im nächsten Kapitel) und welche, die nur für bestimmte Personengruppen sind, zum Beispiel für:  

  • Alleinerziehende (Entlastungsbetrag für Alleinerziehende) 
  • Menschen mit Behinderung (Behindertenpauschbetrag)  
  • Pendler*innen (Entfernungspauschale
  • Rentner*innen (Rentenfreibetrag) 
  • Menschen, die Angehörige pflegen (Pflegepauschbetrag) 

Durch solche „Extra-Entlastungen“ haben zum Beispiel beschäftigte alleinerziehende Personen in der Regel weniger Steuerausgaben als beschäftigte Angestellte ohne Kinder mit demselben Gehalt. Für sie gilt nämlich der Entlastungsbetrag von 4.260 Euro (bis 2022: 4.008 Euro) plus 240 Euro für jedes weitere Kind pro Jahr.

Nochmal zur Erinnerung: Das heißt nicht, dass Alleinerziehende mit einem Kind exakt 4.260 Euro im Jahr an Steuern sparen, sondern eben, dass 4.260 Euro ihres Einkommens steuerfrei bleiben – und sie weniger Lohnsteuer zahlen. Wie groß die Steuerersparnis pro Jahr letztendlich ist, hängt von der Höhe des Einkommens ab. 

Beispiel: Herr Berg hat zwei Kinder und ist alleinerziehend. Alleinerziehende sind in der Steuerklasse 2. Frau Hindenburg hat auch zwei Kinder, ist aber verheiratet und in der Steuerklasse 5. Beide leben in Hamburg, verdienen als Angestellte 40.000 Euro im Jahr. 2023 muss Herr Berg etwa 3.920 Euro Lohnsteuer zahlen. Frau Hindenburg deutlich mehr, nämlich rund 9.350 Euro.

Manche Steuerentlastungen wie den Grundfreibetrag und Freibetrag für Alleinerziehende berücksichtigt das Finanzamt automatisch, wenn es deine Steuerlast berechnet. Andere kannst du durch einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung oder durch die Steuererklärung geltend machen. Wer was alles steuerlich absetzen kann, erfährst du hier

Wer kein Einkommen aus einer Beschäftigung, Rente oder Ähnlichem hat und keine Steuern zahlt, bekommt auch nichts von einer Steuerentlastung zu spüren? Das kommt darauf an. Denn du zahlst auch bei Ausgaben wie für Dienstleistungen, Einkäufe und so weiter Steuern. Allen voran die sogenannte Umsatzsteuer, kurz USt. – auch als Mehrwertsteuer (MwSt.) bekannt.  

Infografik

 

Bei den Preisen für Strom, Gas und Sprit spielt zusätzlich die Höhe der Energiesteuer eine Rolle. Bei den Preisen für Tabak, Kaffee und anderen Genussmitteln wiederum die Tabak- und Kaffeesteuer und andere Verbrauchssteuern. Wenn es bei diesen Steuern Entlastungen gibt (etwa indem der Steuersatz sinkt), dann betrifft das nahezu alle Verbraucher*innen, weil sie für die Produkte weniger bezahlen. So war es zum Beispiel bei der befristeten Absenkung der Umsatzsteuer von 19 auf 16 Prozent aufgrund der Pandemie im Jahr 2020. Oder bei der Senkung der Energiesteuer für Kraftstoffe im Straßenverkehr von Juli bis September 2022. 

Übrigens: Was du als Rentner*in an Steuern zahlen musst oder nicht, liest du in diesem Ratgeber „Steuern auf die Rente: Bleibt noch genug für eine Extrarunde?”.

Eine glückliche Mutter hebt ihre Tochter in die Luft
© istock/fizkes/2022  Um Alleinerziehende finanziell zu entlasten, erlässt der Staat ihnen Steuern – 4.260 Euro ihres Jahreseinkommens bleiben steuerfrei.

Die Erhöhung des Grundfreibetrags & Co.: Wer profitiert wie davon?

Die bekanntesten Steuerentlastungen sind der Grundfreibetrag, die Werbungskostenpauschale und die Entfernungspauschale:  

  • Der Grundfreibetrag ist eine Summe, die jährlich den aktuellen Lebenshaltungskosten (Miete, Essen, Strom etc.) angepasst wird. Nur die Einkünfte, die über den Betrag hinaus gehen, sind steuerpflichtig. 
  • Als Werbungskosten gelten Ausgaben, die durch die Arbeit entstehen, wie zum Beispiel Fortbildungen oder Fahrtkosten. Damit es nicht zu kompliziert wird, zieht das Finanzamt allen Steuerpflichtigen einfach immer eine feste Summe vom zu versteuernden Einkommen ab – den sogenannten Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Hinzu kommen 36 Euro Abzug für Sonderausgaben. 
  • Die Entfernungspauschale ist besser bekannt als Pendlerpauschale. Wenn die beruflichen Fahrtkosten nicht durch die Werbungskostenpauschale abgedeckt sind, kann diese Pauschale steuerlich geltend gemacht werden. 

2022 wurden diese drei Steuererleichterungen rückwirkend zum 1. Januar 2022 angehoben: der Grundfreibetrag auf 10.347 Euro, die Werbungskostenpauschale auf 1.200 Euro und die Pendlerpauschale ab dem 21 Kilometer auf 38 Cent. Warum rückwirkend? Weil bis zum 1.7.2022 zunächst ein Steuerfreibetrag von 9.984 Euro und ein Arbeitsnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro galt. Die Fernpendlerpauschale lag bei 35 Cent pro Kilometer.

Für 2023 wurde erneut die Werbungskosten angehoben, um 30 Euro auf 1.230 Euro, sowie der Grundfreibetrag um 561 Euro auf 10.908 Euro.

Steuerentlastungen 2023

Steuerentlastungen 2023

Neben der Erhöhung des Grundfreibetrages und des Arbeitnehmer-Pauschbetrags hat die Regierung 2023 weitere Steuervorteile beschlossen, unter anderem folgende: 

  • Der Sparerfreibetrag für Einkünfte aus Kapitalanlagen wurde von 801 auf 1.000 Euro erhöht. 
  • Familien mit Kindern erhalten bis zu 31 Euro mehr Kindergeld, und zwar pro Kind. Für jedes Kind gibt es 250 Euro.
  • Sozialleistungsempfänger*innen (Bürgergeld oder Grundsicherung) bekommen seit Januar mindestens 53 Euro mehr ausgezahlt. 
  • Die Homeoffice-Pauschale ist von 5 Euro pro Tag auf 6 Euro gestiegen. Außerdem sind nun 210 Tage statt wie bisher 120 Tage steuerlich absetzbar. 

 

Wie oben schon geschrieben: Diese Erhöhungen führen nicht zwangsläufig zu einem Plus auf jedem Konto. Ob und was bei wem ankommt, sehen wir uns anhand zweier Beispiele an. Blicken wir zunächst auf die Rentner*innen. Diese müssen nur den Anteil ihrer Rente und eventuell weiterer Einkünfte versteuern, die über dem Grundfreibetrag liegen. Je nachdem, wann sie in Rente gehen, erhalten sie noch einen Rentenfreibetrag. Außerdem gibt es noch zwei weitere Steuerentlastungen für Rentner*innen: 

  • Werbungskostenpauschale für Rentner*innen: 102 Euro pro Jahr  
  • Sonderausgaben: 36 Euro pro Jahr 

Beispiel: Frau Schadow ist 2022 in Rente gegangen. Sie bekommt eine monatliche Rente von 2.000 Euro und hat keine weiteren Einkünfte aus Kapitalanlagen und Ähnlichem. Das ist dann ein Einkommen von 24.000 Euro pro Jahr. Von diesem Betrag werden bei der Berechnung der Steuern automatisch der Grundfreibetrag, die Werbungskostenpauschale, die Sonderausgaben und der Rentenfreibetrag abgezogen: 

24.000 Euro (Jahresrente) 

- 10.908 Euro (Grundfreibetrag 2023) 

- 102 Euro (Werbungskostenpauschale für Rentner*innen) 

- 36 Euro (Sonderausgaben) 

= 12.954 Euro 

Wer – wie unsere Frau Schadow – im Jahr 2022 in Rente gegangen ist, erhält einen Rentenfreibetrag von 18 Prozent. 18 Prozent von 12.954 Euro sind rund 2.332 Euro. 

Frau Schadow muss also etwa 10.622 Euro (12.954 Euro - 2332 Euro) von ihrem Einkommen versteuern. Vor dem Inkrafttreten des Steuerentlastungsgesetzes 2023 wäre der zu verteuernde Anteil ihrer Rente höher gewesen, nämlich rund 13.515 Euro. 

Frau Schadow hat also durch die Erhöhung des Grundfreibetrags am Ende mehr in der Tasche. Wie viel genau? Das ist nicht so einfach. Denn das hängt zusätzlich von anderen Faktoren wie der Krankenkasse und Steuerklasse ab. Ein Onlinerechner wie der von der Stiftung Warentest kann bei der Berechnung helfen. 

Ein Frisör schneidet einem Kunden die Haare
© istock/LDProd/2016  Die Erhöhung der Werbungskostenpauschale gilt zwar für alle sozialversicherungspflichtige Angestellten – aber nicht jede*r bekommt dadurch mehr Gehalt.

Arbeitnehmer*innen und Selbstständige zahlen erst Steuern, wenn ihre gesamten Einnahmen den Grundfreibetrag plus die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro und Sonderausgaben von 36 Euro übersteigen. Was heißt das nun konkret? Wenn du brutto weniger als 12.174 Euro (10.908 Euro + 1.230 Euro + 36 Euro) pro Jahr verdienst, profitierst du – zumindest zunächst – nicht von den Erhöhungen im Jahr 2023, weil du sowieso keine Steuern zahlst. Wenn du aber mehr verdienst, bleibt dir auch etwas mehr vom Verdienst über, weil du weniger von deinen Einnahmen versteuern musst.

Beispiel: Herr Müller ist ledig und verdient als Teilzeit-Friseur 15.000 Euro im Jahr. Vor den Steuerentlastungen in den Jahren 2022 und 2023 hätte er 3.980 Euro von seinem Gehalt versteuern müssen:

15.000 Euro (Jahreseinkommen) 

- 9.984 Euro (alter Grundfreibetrag 2022) 

- 1.000 Euro (alte Werbungskostenpauschale 2022) 

- 36 Euro (Sonderausgaben) 

= 3.980 Euro 

Das wären ungefähr 160 Euro Steuern pro Jahr. Durch die Erhöhung des Grundfreibetrages und der Werbungskostenpauschale sind nur noch 2.826 Euro steuerpflichtig. Herr Müller zahlt dadurch für 2023 gar keine Lohnsteuern an das Finanzamt. 

Unter Umständen kommt dem Friseur noch die erhöhte Entfernungspauschale zugute, wenn er einen weiten Weg zum Salon hat. Mehr dazu liest du in diesem Ratgeber „Pendlerpauschale berechnen: Wie viel gibt es wann?” 

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