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Einfach erklärt: Was ist der Grundfreibetrag?

Anna Ramm
von Anna Ramm, 02.01.2026

Was genau ist eigentlich dieser Grundfreibetrag, der immer steuerfrei bleibt? Wonach entscheidet sich die Höhe? Und was bedeutet es für deine Steuerlast? Das und mehr erklären wir dir hier.

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt: Der Grundfreibetrag

 

  • Du zahlst nur auf den Teil deines Einkommens Steuern, der über dem Grundfreibetrag liegt.
  • Im Jahr 2026 liegt der Grundfreibetrag bei 12.348 Euro pro Person.
  • Das Finanzamt berücksichtigt den Grundfreibetrag automatisch. 
  • Neben dem Grundfreibetrag werden noch andere Beträge von deinem Einkommen abgezogen, zum Beispiel die Werbungskostenpauschale bei Angestellten oder der Rentenfreibetrag bei Rentner*innen.
  • Der Grundfreibetrag richtet sich nach dem Existenzminimum, das für jedes Jahr neu ermittelt wird.
  • Ab welchem Einkommen du genau Steuern zahlen musst, hängt auch von deiner Lohnsteuerklasse ab.

Was bedeutet Grundfreibetrag?

Von dem Grundfreibetrag profitieren alle Menschen, die in Deutschland Einkommensteuer bezahlen. Der Grundfreibetrag ist nämlich die Summe, die steuerfrei bleibt. Um es genau zu sagen: Der Grundfreibetrag wird von deinem Bruttoeinkommen abgezogen, und Steuern fallen nur auf den Teil an, der übrig bleibt.  

Konkret liegt der Grundfreibetrag im Jahr 2026 für eine alleinstehende Person bei 12.348 Euro und für verheiratete Paare zusammen 24.696 Euro. Wer weniger verdient, bezahlt gar keine Steuern. Wer mehr verdient, zahlt eben nur auf den Teil Steuern, der über dem Grundfreibetrag liegt.  

Eine Lupe liegt auf dem Deckblatt einer deutschen Einkommensteuererklärung.
© istock/seewhatmitchsee/201 

Der Grundfreibetrag bei der Steuererklärung

Du musst den Grundfreibetrag nicht selbst berechnen oder aktiv in deine Steuererklärung eintragen. Wenn du angestellt bist, ist der Grundfreibetrag bereits berücksichtigt bei den Steuern, die in deiner Lohnabrechnung abgezogen sind. Auch Selbstständige müssen den Grundfreibetrag nirgendwo eintragen. Das Finanzamt berücksichtigt ihn immer und automatisch.  

Deswegen steht der Grundfreibetrag auch nicht extra in deinem fertigen Steuerbescheid. Im Teil „Berechnung der Steuer“ steht nur, wie hoch dein Einkommen ist, das „nach dem Grundtarif“ zu versteuern ist, mit der entsprechenden Steuerlast. 

Über den Grundfreibetrag hinaus gibt es noch ein paar andere Freibeträge, die das Finanzamt automatisch von deinem Bruttoeinkommen abzieht, zum Beispiel:

  • Die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro, auch bekannt als Arbeitnehmer-Pauschbetrag
  • Weitere Freibeträge wie gegebenenfalls den Kinderfreibetrag und den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (nach Beantragung)

Außerdem kannst du noch weitere Kosten in deiner Steuererklärung von der Steuer absetzen, zum Beispiel bestimmte Versicherungen und Beiträge zur Altersvorsorge. Was übrig bleibt, ist dein sogenanntes zu versteuerndes Einkommen, kurz zvE, von dem der Grundfreibetrag abgezogen wird. Deine Steuerlast wird anhand der Summe berechnet, die nach allen Abzügen übrig bleibt.

Der Freibetrag bei der Rente

Bei der Rente gibt es noch einen anderen Freibetrag, den das Finanzamt ebenfalls automatisch berücksichtigt: den Rentenfreibetrag. Das ist ein bestimmter Anteil der Rente, der steuerfrei bleibt. Die Höhe dieses Anteils hängt von dem Jahr ab, in dem du in Rente gehst. Ab dem Jahr 2058 wird es den Rentenfreibetrag nicht mehr geben: Dann wird die gesamte Rente steuerpflichtig.  

Wichtig ist aber: Egal, wie hoch der eigene Rentenfreibetrag ist (oder ob du ihn überhaupt noch bekommen wirst), auch Rentner*innen profitieren von dem allgemeinen Grundfreibetrag. Das bedeutet, dass von dem Renteneinkommen minus Rentenfreibetrag auch nur der Teil steuerpflichtig wird, der über dem Grundfreibetrag liegt. Mehr zu diesem Thema liest du im Ratgeber „Steuern auf die Rente: Bleibt noch genug für eine Extrarunde?“.

Die Höhe des Grundfreibetrags

Wie eingangs erwähnt, beträgt der Grundfreibetrag aktuell 12.348 Euro für eine Person. Wie erklärt sich diese Zahl? Das hängt mit dem Zweck des Grundfreibetrags zusammen: Er dient offiziell dazu, das Existenzminimum zu sichern. Diese Summe soll also steuerfrei bleiben, damit alle Menschen sich die notwendigen Dinge zum Leben leisten können, zum Beispiel Nahrung und Unterkunft.  

Um die Höhe dieses Existenzminimums festzulegen, ermittelt die Bundesregierung alle zwei Jahre im Existenzminimumbericht die durchschnittlichen Kosten und Bedarfe, zum Beispiel für die Bruttokaltmiete oder Heizkosten.

Übrigens: Im Jahr 2024 wurde der Grundfreibetrag sogar im laufenden Jahr noch einmal um 180 Euro angehoben – weil das Existenzminimum dann doch höher ausfiel als erwartet. Die Erhöhung wurde im Dezember 2024 in der Lohnabrechnung berücksichtigt. 

Tabelle mit Grundfreibetrag in den Jahren ab 2021

Was bringt der Grundfreibetrag?

Wie wirkt sich der Grundfreibetrag nun im Jahr 2026 konkret auf das Bruttoeinkommen aus? Oder anders gefragt: Ab welchem Bruttogehalt musst du Steuern bezahlen? Ein Minijob von bis zu 7.236 Euro im Jahr liegt unter dem Grundfreibetrag, also fallen hier gar keine Steuern an. Aber wer Vollzeit arbeitet und dafür den Mindestlohn von aktuell 13,90 Euro die Stunde bekommt, liegt mit einem Jahresgehalt von etwa 28.909 Euro brutto schon über dem Grundfreibetrag, also werden Steuern fällig (Stand: 2026).

Wo genau die Grenze des Einkommens liegt, ab dem überhaupt Einkommensteuer fällig wird, hängt aber wesentlich von deiner Lohnsteuerklasse ab. Alleinstehende in der Steuerklasse 1 können im Steuerjahr 2026 ab einem Monatsbrutto von etwa 1.430 Euro mit Steuern rechnen. Bei der*dem Ehepartner*in mit dem höheren Verdienst in Steuerklasse 3 geht es erst ab etwa 2.720 Euro los. 

Wenn du einen Nebenjob hast, der über die Verdienstgrenze für einen Minijob (603 Euro im Monat) hinausgeht, dann wirst du für diesen Job in die Steuerklasse 6 gestuft. Das ist die einzige Steuerklasse, in der es keinen Grundfreibetrag gibt. Den hast du schließlich schon für dein Einkommen in deinem Hauptberuf in deiner anderen Steuerklasse erhalten. Du bekommst also immer noch den gleichen Grundfreibetrag wie alle anderen Steuerzahlenden – aber eben nur einmal.  

Übrigens: Wer in Deutschland nicht unbeschränkt, sondern beschränkt steuerpflichtig ist, erhält keinen Grundfreibetrag. Das betrifft die Menschen, die zwar Geld in Deutschland verdienen, aber nicht in Deutschland wohnen und sich auch nicht länger als 183 Tage im Jahr in Deutschland aufhalten.

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FAQ: Häufige Fragen und Antworten 

Was ist der Grundfreibetrag?

Der Grundfreibetrag ist der Teil des Jahreseinkommens, der steuerfrei bleibt. Nur Einkommen, das über diesem Betrag liegt, wird besteuert.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?

2026 liegt der Grundfreibetrag bei 12.348 Euro für alleinstehende Personen und 24.696 Euro für verheiratete Paare.

Muss ich den Grundfreibetrag in der Steuererklärung eintragen?

Nein. Der Grundfreibetrag wird immer automatisch berücksichtigt, sowohl bei Angestellten als auch bei Selbstständigen.

Warum gibt es den Grundfreibetrag?

Der Grundfreibetrag soll das Existenzminimum sichern. Die Bundesregierung ermittelt dafür regelmäßig, welche Kosten für die grundlegende Lebenshaltung anfallen. 

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