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Versicherung prüfen: Kündigen. Wechseln. Sparen

von Detlev Neumann, 28.12.2023

Wann haben Sie zum letzten Mal Ihre Versicherungsverträge gecheckt? Schon länger her? Kein Wunder, denn Spaß macht das nicht. Aber es kann sich lohnen: Wenn Sie Ihre Versicherungen prüfen und dabei die Prämien mit den Leistungen vergleichen, können sie viel Geld sparen. Die KlarMacher zeigen Ihnen, worauf es ankommt.

Themen in diesem Artikel

Policen jährlich kontrollieren

Sie haben nur Versicherungen, die Sie wirklich brauchen? Trotzdem können sich die Prämien dafür läppern. Schauen Sie deshalb genau auf das Preis-Leistungs-Verhältnis. Auch noch, wenn Ihre Unterschrift auf dem Vertrag längst getrocknet ist. Dafür gibt es vor allem drei Gründe:

  • Die Prämien können sich ändern. Manche Versicherungen werden über die Jahre teurer, andere günstiger. Mit dem Wechsel zu einer preiswerteren Versicherung sparen Sie Geld.
  • Die Leistungen können sich ändern. Versicherungen misten ihr Angebot von Zeit zu Zeit aus. Mal streichen sie eine Leistung und/oder nehmen eine andere mit rein. Die Änderungen gelten dann aber nur für neue Verträge. Deshalb kann es sinnvoll sein, alte Policen zu prüfen, um sie bei Bedarf zu kündigen und eine neue abzuschließen. So bekommen Sie im Idealfall bessere Leistungen für dasselbe oder sogar für weniger Geld – eventuell sogar beim selben Versicherer.
  • Die Lebenssituationen ändern sich. Eine Heirat, ein Kind, ein Wohnungswechsel – solche Ereignisse wirken sich auf Ihren Versicherungsbedarf aus. Dann sollten Sie kontrollieren, ob Ihre laufenden Verträge noch dazu passen.

Eine Versicherung kündigen, ändern oder wechseln sollten Sie, wenn sie nicht mehr zu Ihnen passt. Also wenn Sie unter- oder überversichert sind, zu viel bezahlen oder sie einfach nicht mehr brauchen. Deshalb sollten Sie einmal jährlich alle Versicherungen prüfen. Falls Ihnen das zu viel Arbeit auf einmal ist, nehmen Sie sich Monat für Monat eine andere Police vor.

Eine junge Frau blickt misstrauisch hinter einem Stapel aus fünf dicken Aktenordnern hervor
© istock/AndreyPopov/2018  Keine Angst vor dem Kleingedruckten! Darin kann viel Sparpotenzial stecken.

Krankenversicherung prüfen

In Deutschland ist eine private oder gesetzliche Krankenversicherung Pflicht. Die gesetzlichen Krankenkassen nehmen alle einheitlich einen Beitragssatz von 14,6 Prozent Ihres Bruttogehalts (Stand: Januar 2020). Weil der aber nicht sämtliche Kosten der Kassen deckt, erhebt jede Krankenkasse noch einen individuellen Zusatzbeitrag von Ihnen. Hier können Sie vielleicht etwas sparen, denn bei manchen Kassen ist der Zusatzbeitrag niedriger als bei anderen.

Außerdem: Einige Krankenversicherungen spendieren Ihnen mehr Leistungen beziehungsweise Bonusprogramme als andere. Sie belohnen zum Beispiel aktive Mitglieder von Sportvereinen und Nutzer regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen mit Zuschüssen. Und falls Sie mittlerweile geheiratet und Kinder haben, hat eine andere Krankenkasse womöglich bessere Konditionen für die neue Familie im Angebot.

Die privaten Krankenversicherungen bieten zur Grundversorgung einen Basistarif. Den können Sie auf Wunsch mit Zusatzleistungen aufpeppen. Aber brauchen Sie die alle (noch)? Vielleicht sind einige davon mittlerweile überflüssig. Die sollten Sie kündigen. Sparen können Sie auch, wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Damit sinkt Ihre Versicherungsprämie.

Achtung: Ein Wechsel der privaten Krankenversicherung ist selten sinnvoll. Das liegt an Ihren angesparten Beitragsrückstellungen. Die sind gesetzlich vorgeschrieben und sollen Ihnen im Alter konstante Beiträge sichern. Wenn Sie aber einen neuen Anbieter wählen, verlieren Sie einen Teil dieses finanziellen Polsters. Gehen Sie (zurück) zur gesetzlichen Krankenversicherung, sind Ihre Beitragsrückstellungen sogar komplett weg.

Eine Gruppe von Frauen sitzt während einer Yoga-Übung auf dem Boden
© istock/alvarez/2017  Manche Krankenversicherungen belohnen Vorsorgeuntersuchungen oder sportliche Aktivitäten – wie hier einen Yoga-Kursus – mit Boni oder Rabatt auf die Prämie.

Privathaftpflichtversicherung prüfen

Obwohl sie nicht vorgeschrieben ist, gehört die Privathaftpflicht praktisch zum Pflichtprogramm. Möchten Sie diese Versicherung prüfen, achten Sie vor allem auf die Deckungssumme für Sach- und Personenschäden. Dafür sind heute mindestens 50 Millionen Euro Standard. Alte Verträge, zum Beispiel aus den 90ern, hinken hier oft stark hinterher – und beziehen sich noch auf die Deutsche Mark.

Außerdem ist ihr Leistungsumfang meist nicht mehr zeitgemäß: Was mittlerweile mitversichert ist (Verlust geliehener Sachen, Forderungsausfall), suchen Sie in früheren Policen vergeblich. Sie könnten also mit einer „aufgefrischten“ Privathaftpflichtversicherung größeren Schutz bekommen.

Ein Mann steht verlegen vor einer rissigen Wand, in die er gerade mit einem Hammer einen Nagel eingeschlagen hat
© istock/Marcos Calvo/2019  Ups – eine Gefälligkeit kann schnell zum teuren Missgeschick werden. In der Regel kommt die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers für die Kosten auf.

Reisekrankenversicherung prüfen

Wenn Ihnen außerhalb Deutschlands etwas zustößt, benötigen Sie eine Reisekrankenversicherung. Innerhalb der Europäischen Union sowie in Island, Norwegen und Liechtenstein übernimmt auch Ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung die Behandlungskosten – zumindest teilweise. Zieht es Sie aber weiter in die Ferne, kann eine Extra-Versicherung sinnvoll sein.

So eine spezielle Reisekrankenversicherung ist oft Bestandteil von Kreditkarten. Bei der GoldCard der Hanseatic Bank zum Beispiel ist eine Auslandsreisekrankenversicherung inklusive, für die GenialCard kostet sie nur umgerechnet 1,70 Euro monatlich. In den meisten Fällen sind Sie mit einer solchen Reisekrankenversicherung gut unterwegs. Das heißt aber nicht, dass Sie auf einen Blick in die jeweiligen Vertragsbedingungen verzichten sollten. Prüfen Sie etwa, ob auch mitreisende Familienmitglieder unter den Schutz fallen und Reisen versichert sind, die Sie nicht mit der Kreditkarte buchen.

Grundsätzlich, also auch bei separaten Reisekrankenversicherungen, nehmen Sie Ihre Police beispielsweise auf folgende Fragen hin unter die Lupe:

  • Welche medizinischen Leistungen (u. a. Zahnersatz, psychische Therapien, Rücktransport) und Hilfsmittel (z. B. Krücken) übernimmt die Kasse? Welche sind ausgeschlossen, etwa wenn sich Vorerkrankungen während der Reise verschlechtern?
  • In welchen Regionen gilt sie?
  • Wie ist die stationäre Behandlung im Krankenhaus geregelt?
  • Wie verhält sich der Versicherer bei Folgen höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Epidemien, Fristen zum Verlassen des Landes etc.)?
Rettungskräfte bereiten einen Mann auf einer Trage für den Krankentransport in einem Hubschrauber vor
© istock/andresr/2014  Eine Krankheit oder ein Unfall auf Reisen kann einen kostspieligen Rücktransport in die Heimat erforderlich machen. Gut, wenn den die Reisekrankenversicherung bezahlt.

Berufsunfähigkeitsversicherung prüfen

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) springt ein, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können und deshalb kein Einkommen haben. Dann finanziert Ihnen die BU den gewohnten Lebensstandard – im Idealfall bis zu Ihrem Renteneintritt. Und weil sie so wichtig ist, sollten Sie diese Versicherung besonders genau und oft prüfen und gegebenenfalls Ihrer aktuellen Lebenssituation anpassen.

Achten Sie beim Leistungs- und Kosten-Check der Berufsunfähigkeitsversicherung vor allem auf:

  • Die Versicherungsbedingungen. Bei älteren Verträgen sind die Leistungen oft nicht mehr zeitgemäß. Vorsicht bei Formulierungen wie „Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte (...) voraussichtlich mindestens drei Jahre außerstande ist, seinen zuletzt vor Eintritt des Versicherungsfalles ausgeübten Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben (...)“. Denn diese sogenannte Verweisungsklausel bedeutet: Der Versicherer braucht nicht zu zahlen, wenn Sie statt Ihres alten Jobs einen anderen machen können.Auch die im gleichen Beispielsatz erwähnten „drei Jahre“ sind heikel. Gemeint ist damit, dass ein Arzt bestätigen muss, dass Sie mindestens drei Jahre lang berufsunfähig sein werden (3-jährige Prognosezeit). Doch so lange möchten (und können) sich viele Mediziner mit ihrer Diagnose nicht festlegen. Ohne eine solche Vorhersage kriegen Sie aber keine BU-Rente. Eine deutlich kürzer veranschlagte Prognose von sechs Monaten ist deshalb besser.Möglicherweise haben Sie früher Hobbys gehabt, für die der Versicherer einen Risikozuschlag verlangt hat. Oder Sie zahlen mehr für eine Vorerkrankung, deren letzte Behandlung bereits fünf oder zehn Jahre zurückliegt. Solche Leiden müssten Sie bei einem neuen Vertragsabschluss nicht angeben. Hier lohnt es sich eventuell, mit Ihrem Versicherer neu zu verhandeln – oder zu kündigen.
  • Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente. Sie haben geheiratet oder ein Kind bekommen? Wenn Sie noch als Single eine BU abgeschlossen haben, sollten Sie prüfen, ob die damals vereinbarte Rente unter den neuen Umständen noch ausreicht. 
  • Die Versicherungsdauer. Der Eintritt ins Rentenalter erfolgt heute später als vor einigen Jahren. Wer früher eine BU bis zum 55. oder 60. Lebensjahr abgeschlossen hat, muss gegebenenfalls länger arbeiten als damals geplant. Dadurch entsteht eine mehrjährige, unversicherte Lücke bis zum Ruhestand. Sie erhöht das Risiko einer nicht gedeckten Berufsunfähigkeit auf den letzten Metern.
  • Die Beitragshöhe. Die Wahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeit hängt unter anderem von Ihrer Tätigkeit ab. Je gefährlicher sie ist, desto mehr müssen Sie für die BU zahlen. Allerdings haben die Versicherer im Laufe der Jahre das Risiko vieler Jobs neu kalkuliert. Vielleicht ist Ihr Beruf heute günstiger bewertet. Auch daraufhin sollten Sie Ihre Versicherung prüfen.
Eine Frau mittleren Alters sitzt auf einem Sofa und blickt melancholisch durchs Fenster nach draußen
© istock/ediebloom/2020  Wer auf lange Sicht nicht arbeiten kann, hat kein Einkommen. Eine abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dann eine monatliche Rente.

Hausratversicherung prüfen

Bei den meisten Menschen sammelt sich mit der Zeit immer mehr Hausstand an. Der steigt deshalb im Wert. Da muss die Deckungssumme der Hausratversicherung – die meistens nach der Wohnfläche berechnet wird – mithalten. Tut sie das nicht und ist beispielsweise noch auf dem Stand von vor 20 Jahren, droht eine Unterversicherung. Die Folge: Bei Schäden oder Verlust bekommen Sie Ihr Hab und Gut nicht vollständig erstattet.

Deshalb sollten Sie kontrollieren, ob die Deckungssumme ausreicht. Dazu überschlagen Sie den Gesamtwert aller Einrichtungsgegenstände. Dazu zählen:

  • Möbel
  • Elektrogeräte
  • Bücher
  • CDs
  • DVDs
  • Bilder
  • Teppiche

Teilen Sie den Betrag durch die Anzahl der Quadratmeter Ihrer Wohnung. Entspricht das noch der ursprünglichen Deckungssumme der Hausratversicherung? Wenn nicht, sollten Sie eine höhere vereinbaren (oder eine niedrigere bei Überversicherung). Achten Sie darauf, dass sie dem Neuwert Ihres Hausrats entspricht. Nur dann erhalten Sie genug Entschädigung, um sich fabrikneuen Ersatz zu kaufen.

Neben der Deckungssumme sollten Sie die Versicherungsbedingungen prüfen. So schließen ältere Verträge die Übernahme von grob fahrlässig verursachten Schäden aus. Moderne Policen hingegen decken auch solche Fälle ab.

Eine Frau räumt in ihrem luxuriösen Wohnzimmer auf
© istock/Yuri_Arcurs/2015  Wer sich über die Jahre immer mehr Hab und Gut anschafft, ist mit der einst vereinbarten Deckungssumme heute wahrscheinlich unterversichert.

Rechtsschutzversicherung prüfen

Wer einen Gerichtsprozess verliert, der muss in der Regel die Kosten des Verfahrens tragen. Das kann für ihn sehr teuer werden. Es ein denn, er hat eine Rechtsschutzversicherung. Aber: Rechtsstreit ist nicht gleich Rechtsstreit! Und nicht jeder Rechtsstreit wird von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt.

So sind beispielsweise Scheidungen und Erbschaftsangelegenheiten meist von der Leistung ausgeschlossen. Andererseits zahlen Sie vielleicht für Dienste, die Sie gar nicht (mehr) brauchen.

  • Als Mitglied einer Gewerkschaft genießen Sie bereits Rechtsschutz bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Ein zusätzlicher Berufs-Rechtsschutz ist dann nicht erforderlich. 
  • Sind Sie im Ruhestand, dann ist ein Berufs-Rechtsschutz überflüssig.
  • Besitzen oder fahren Sie kein Auto mehr oder pendeln Sie nicht zur Arbeit, können Sie auf einen Verkehrsrechtsschutz verzichten.
  • Gegen unbegründete oder überzogene Schadenersatzansprüche Dritter sind Sie mit einer vorhandenen Privathaftpflichtversicherung geschützt.
  • In Fragen zum Mietrecht bekommen Sie als Mitglied beim Mieterbund beziehungsweise Grundeigentümerverein rechtliche Beratung. Außerdem erhalten Sie dort günstige Rechtsschutzversicherungen gegen entsprechende juristische Streitfälle.

Prüfen Sie also, ob Sie die Leistung Ihrer Rechtsschutzversicherung wegen neuer Lebensumstände ausdünnen und so Ihre Prämie senken können. Sparen lässt sich auch mit einem günstigeren Anbieter. Aber nur, wenn neben dem Preis das Leistungsangebot für Sie passt. Und achten Sie darauf, dass sich eine Versicherung an die „Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung“ vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. hält. Weitere wichtige Kriterien:

  • Manche Versicherungsleistungen (z. B. Arbeits­­­rechtsschutz, Verwaltung­­­s­­rechts­schutz oder Unterhalts­­­­­rechts­­schutz) werden erst nach einer gewissen Wartezeit aktiv. Sie dauert oft drei Monate, teils aber bis zu drei Jahre. Nur Streitfälle, die sich nach dieser Frist ergeben, deckt die Versicherung ab. Haben Sie sofortigen Schutzbedarf, können Sie eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit abschließen. Allerdings müssen Sie dafür hohe Prämien bezahlen. Hier sollten Sie gut abwägen.
  • Die Deckungssumme sollte wenigstens 300.000 Euro betragen.
  • Achten Sie darauf, dass der „Verzicht auf die Einrede der Vorvertraglichkeit“ eingeschlossen ist. Dann zahlt Ihre Versicherung auch die Kosten für Streitfälle, die sich schon vor dem Vertragsabschluss mit ihr angebahnt haben. Das tut sie oft aber nur, wenn Sie mindestens fünf Jahre bei ihr versichert sind.
  • Im Vertrag sollte ein Stichentscheid vereinbart sein. Was Sie davon haben? Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung glaubt, ein Rechtsstreit hätte keine Aussicht auf Erfolg, kann sie die Kostenübernahme dafür verweigern. Es sei denn, Sie haben Anspruch auf einen Stichentscheid. In dem Fall erklärt Ihr Anwalt gegenüber dem Versicherer, warum die zu erwartenden Ausgaben doch gerechtfertigt sind. Diese Stellungnahme des Anwalts muss die Versicherung anerkennen – und bezahlen. Weitere Einwände gegen eine Kostenübernahme kann sie dann nicht mehr vorbringen.
Ein älterer Mann schimpft über den Gartenzaun mit seinen Nachbarn
© istock/StephM2506/2018  Sogar ein kleiner Nachbarschaftsstreit kann bis vors Gericht führen. Wer dort verliert, muss die Verfahrenskosten zahlen. Es sei denn, er hat eine Rechtsschutzversicherung.

Kfz-Versicherung prüfen

Die eine Kfz-Versicherung gibt es nicht. Gemeint ist mit diesem umgangssprachlichen Ausdruck meistens die Kfz-Haftpflichtversicherung, ohne die Sie in Deutschland kein Auto zulassen dürfen. Die Pflicht-Versicherung kommt für Personen- und Sachschäden auf, die Sie mit Ihrem Wagen verursachen. Und zwar in Höhe von bis zu 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden sowie 1,12 Millionen Euro bei Sachschäden.

Das mag nach viel klingen, doch allein die medizinische Versorgung von mehreren Unfallopfern kann diesen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestrahmen schnell sprengen. Haben Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die nicht mehr als das zahlt, sollten Sie sich eine neue suchen. Viele Konkurrenten übernehmen Kosten von bis zu 50 Millionen Euro oder sogar 100 Millionen Euro – oft schon im Basistarif oder gegen einen geringen Aufpreis.

Auch darauf kommt es an, wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung prüfen:

  • Ist eine sogenannte Mallorca-Police inklusive, die bei Mietwagenunfällen im Ausland einspringt?
  • Deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung auch Schäden ab, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind? Im Versicherungsjargon nennt sich das „Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit“.
  • Welche Möglichkeiten für geringere Prämien gibt es (Selbstbeteiligung, Kilometerbegrenzung, geringe Anzahl der Fahrer u. ä.)?
  • Rücken Sie nach nur einem gemeldeten Schaden automatisch in eine höhere, teurere Schadenfreiheitsklasse auf oder nicht (Rabattschutz)?

Zu den Kfz-Versicherungen gehören neben der Kfz-Haftpflicht die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung. Beide können Sie freiwillig abschließen.

Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden an Ihrem Auto ab, die aus folgenden Ursachen entstehen:

  • Explosionen und Brände
  • Unwetter
  • Zusammenstößen mit Haarwild (Rehwild und Wildschweine)
  • Glasbruch
  • Diebstahl des Fahrzeugs
  • Kurzschluss 

Darüber hinaus ist folgender Schutz empfehlenswert:

  • Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit
  • Erweiterte Wildschäden (gilt auch für Nutztiere wie Kühe, Schafe und Pferde sowie für Hunde)
  • Folgen von Marderbissen

Wenn Ihre Teilkasko diese Schäden nicht abdeckt, sollten Sie sie in den Vertrag aufnehmen lassen. Solche zusätzlichen Leistungen kosten oft nur einen geringen Aufpreis, manchmal sind sie sogar gratis. Ob die Teilkasko für Sie sinnvoll ist, hängt vom Wert Ihres Fahrzeugs ab. Anhaltspunkt ist hier ein Bereich um rund 4.000 Euro. Bei deutlich weniger lohnt sich oft eine Teilkasko nicht, bei deutlich mehr kann eine Vollkasko sinnvoll sein.

Die Vollkasko übernimmt zum einen sämtliche Schäden, die auch die Teilkasko bezahlt. Plus die Folgen von selbstverschuldeten Unfällen oder Vandalismus an Ihrem Auto. Außerdem springt sie ein, falls die Haftpflicht des Unfallgegners Schäden an Ihrem Auto nicht zahlen will oder sich der Verursacher nicht ermitteln lässt (Fahrerflucht). Ratsam und oft günstig „nachzurüsten“ sind auch hier der Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit, erweiterte Wildschäden und Marderbisse.

Die Vollkasko ist in der Regel teurer als eine Teilkaskoversicherung. Deshalb ist sie vor allem sinnvoll für teure und/oder jüngere Autos (nicht älter als fünf Jahre).

Eine junge Frau fühlt über einen großen Kratzer am Kotflügel ihres Autos und telefoniert mit dem Handy
© istock/BartekSzewczyk/2018  Eine Vollkaskoversicherung zahlt auch bei Parkschäden mit Fahrerflucht.

Tierhalterhaftpflichtversicherung prüfen

Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung übernimmt Schäden durch Tiere, die eine Privathaftpflichtversicherung nicht abdeckt. Das betrifft hauptsächlich Besitzer von Hunden und Pferden. In vielen Bundesländern ist eine Hundeversicherung sogar Pflicht – entweder generell oder für bestimmte Rassen. Eine Pferdeversicherung können Sie freiwillig abschließen.

Grundsätzlich sollte Ihre Tierhaftpflichtversicherung folgende Leistungen bieten beziehungsweise diese Schadensursachen berücksichtigen:

  • Versicherungssumme von mindestens 5 Millionen Euro für Sach-, Personen- und Vermögensschäden, besser sind 10 Millionen oder mehr
  • Schäden durch unbeabsichtigte Deckakte 
  • im Ausland verursachte Schäden
  • privates Tierhüterrisiko
  • Forderungsausfalldeckung

Bei einer Hundehalterhaftpflichtversicherung kommt es zusätzlich an auf:

  • Übernahme von Mietsachschäden (mindestens 1 Million Euro), die Ihr Hund in Ihrer Wohnung verursacht
  • Mitversicherung von Welpen und Jungtieren bis zum Alter von mindestens sechs Monaten

Ihre Pferdehalterhaftpflichtversicherung sollte diese weiteren Voraussetzungen erfüllen:

  • Flurschäden u. a. auf landwirtschaftlich genutzten Flächen und Ackerland
  • Fremdreiterrisiko, falls außer Ihnen andere Personen unentgeltlich auf dem Pferd reiten
  • Reitbeteiligung, falls außer Ihnen andere Personen ein vertragliches Nutzungsrecht an dem Pferd haben
  • Mitversicherung von Fohlen und Jungtieren bis zum Alter von mindestens zwölf Monaten

Prüfen Sie, ob Ihre Tierhalterhaftpflichtversicherung die genannten Bedingungen zu einem guten Preis erfüllt. Auch bei dieser Versicherung können Sie Ihre Beiträge mit einer Selbstbeteiligung senken.

Ein Hund fletscht seine Zähne
© istock/Valeria Vechterova/2018  Sogar der liebste Hund kann manchmal bissig werden – mit teils schlimmen Folgen. Deshalb ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung in vielen Bundesländern vorgeschrieben.

Wohngebäudeversicherung prüfen

Die Wohngebäudeversicherung bewahrt Immobilienbesitzer vor Kosten durch Schäden an ihrem Gebäude (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder Eigentumswohnung). Und zwar bei diesen Ursachen:

  • Brand
  • Überspannung (nach Blitz, Implosion, Explosion)
  • Sturm und Hagel
  • Leitungswasser

Diese Gefahren sind immer versichert. Auf Wunsch (und bei Bedarf) können Sie Ihren Versicherungsschutz noch erweitern: 

  • Elementarschadenversicherung, z. B. gegen Überschwemmungen verschiedener Ursachen
  • Schutz für Solar-/Photovoltaikanlagen (je nach Größe Ihrer Anlage und dem Schadensrisiko kann hier für Sie sogar eine eigenständige Versicherung mit größerem Leistungsspektrum sinnvoll sein)

Eine solide Wohngebäudeversicherung übernimmt unter anderem Schäden bei: 

  • grob fahrlässigem Handeln
  • Frost- und Bruchschäden an Wasserzuleitungs-, ableitungs- und Heizungsrohren
  • Dekontaminierung von verseuchtem Erdreich
  • Aufräum- und Abbrucharbeiten
  • austretendem Wasser von Wärmepumpen-, Klima- und Solarheizungsanlagen sowie ggf. Wasserbetten und Aquarien
  • provisorischen Reparaturen von Gebäudeteilen
  • Mietausfall (wenn die Immobilie vorübergehend unbewohnbar ist)
  • Kosten, die durch behördliche Auflagen entstehen

Je nach Ursache sollte die Versicherung die Schäden entweder komplett, bis zu einer möglichst hohen fixen Deckungssumme oder einem möglichst hohen prozentualen Anteil erstatten. Einfacher ausgedrückt: Je mehr sie im Fall der Fälle zahlt, desto besser. Da gibt es teils große Unterschiede.

Darüber hinaus bieten manche Wohngebäudeversicherer vergleichsweise teure Services mit eher zweifelhaftem Nutzen an. Warum zweifelhaft? Weil Sie solche Leistungen oft gut aus eigener Tasche bezahlen können. Das gilt beispielsweise für die Kostenübernahme von Schlüsseldiensten, Schädlingsbekämpfung oder handwerklichen Arbeiten für Heizungen oder sanitäre Anlagen.

Ein umgestürzter Baum ist auf ein Dach gefallen und hat ein Loch hineingerissen
© istock/Vitaliy Halenov/2019  Stürzt ein Baum bei einem Sturm auf ein Haus, hat der Immobilienbesitzer hoffentlich eine Wohngebäudeversicherung.

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