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Hausratversicherung: Was ist versichert?

von Thorsten Schierhorn, 28.03.2024

So eine komplette Wohnungseinrichtung ist ganz schön teuer. Rechnen Sie doch nur mal ungefähr zusammen, was Sie für Sofas und Sessel, Tische und Stühle, Schränke und Betten und dazu vielleicht noch eine Einbauküche ausgegeben haben. Und vergessen Sie die Inhalte der Schränke nicht: Handtücher, Bettwäsche, Kleidung. Dazu die teuren Elektrogeräte …. Das alles auf einmal neu anzuschaffen, käme Sie sehr teuer zu stehen. Eine Hausratversicherung kommt für Schäden bei Brand oder Einbruch auf. Aber zahlt sie wirklich alles?

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Das schützt die Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung sichert bewegliche Dinge in der Wohnung oder dazugehörigen Räumlichkeiten (z. B. in der Garage oder Keller) finanziell ab. Sogar, wenn die Dinge gar nicht Ihnen gehören, sich aber zum Zeitpunkt des Schadens in Ihrer Wohnung befanden. Oder wenn Sie Ihren Hausrat mitnehmen auf Urlaubs- und Geschäftsreise – dann allerdings nur zeitlich befristet, in der Regel auf drei Monate. Das gilt auch für Ihr Reisegepäck, wenn es aus dem Hotel gestohlen wird.

Folgende Dinge sind Gegenstand einer Hausratversicherung:

  • Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Teppiche, Gardinen und Bilder
  • Gebrauchsgegenstände wie Kleidung, Haushaltsgeräte, Schmuck, Geschirr, Werkzeug
  • Verbrauchsgegenstände wie Nahrungs- und Genussmittel, Heizöl
  • Bargeld und Wertgegenstände wie Schmuck und Kunstwerke
  • Einbaugegenstände, die fest mit der Wohnung verbunden sind, wie etwa eine Einbauküche
  • Sonstige Gegenstände wie Sportgeräte, Musikinstrumente und Haustiere 

Als Faustregel gilt: Alles, was Sie bei einem Umzug einpacken können, ist versichert. Erfreulicherweise ersetzt die Hausratversicherung im Schadensfall den Neuwert der gestohlenen oder zerstörten Dinge. Sprich: Sie erhalten so viel Geld, um die Gegenstände durch etwas Gleichwertiges zu ersetzen. Andere Versicherungen hingegen ersetzen nur den sogenannten Zeitwert, also was die Dinge zum Zeitpunkt des Verlusts wert waren.. Damit ist sichergestellt, dass der Hausrat gleichwertig wiederbeschafft werden kann.

Tipp: Achten Sie darauf, dass Ihre Hausratversicherung auch für Folgekosten aufkommt. Dazu können Kosten für notwendige Hotelübernachtungen gehören, der Abtransport zerstörter Gegenstände oder auch der Austausch der Haustür oder des Wohnungseingangsschlosses.

Dann zahlt die Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung deckt die Schäden ab, die durch folgende Ereignisse verursacht werden:

  • Brand
  • Blitzschlag, Hagel und Sturm
  • Explosion und Implosion
  • Einbruchdiebstahl und Vandalismus nach einem Einbruch
  • Leitungswasser

Tipp: Die Versicherung kann die Auszahlungen kürzen, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt hat. Beispiel: Sie haben die Haustür nur zugezogen und nicht abgeschlossen. Wenn die Versicherung nachweist, dass Sie den Einbruch durch Ihr Verhalten erleichtert haben, kann sie mit Verweis auf grobe Fahrlässigkeit die Zahlung kürzen. Den Ärger können Sie  von vornherein vermeiden, wenn Sie beim Abschluss einer Hausratversicherung auf den sogenannten Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit achten. Dann muss die Versicherung in jedem Fall zahlen.

Hausratversicherung: Ein ausgebranntes Zimmer mit einem verkohlten Holzschemel im Mittelpunkt
© istock/DedMityay/2017  Die Hausratversicherung ersetzt bei einem Wohnungsbrand den entstandenen Schaden.

So hoch sollte die Deckungssumme sein

Um Ihr Hab und Gut im Schadensfall auch wirklich vollständig ersetzen zu können, muss die Versicherungssumme der Hausratversicherung ausreichend hoch sein. Eine vollständige Aufstellung ist nicht nur aufwendig und schwierig, sie müsste auch laufend aktualisiert werden. Einfacher ist die wohnflächenabhängige Versicherungssumme. Eine Versicherungssumme von 650 Euro pro Quadratmeter sehen die meisten Versicherungen als ausreichend für den durchschnittlichen Haushalt an. So ergibt sich bei einer Wohnfläche von 80 Quadratmetern eine Versicherungssumme von 52.000 Euro. Wer exklusive Designermöbel oder Ähnliches sein Eigen nennt, muss die Versicherungssumme natürlich entsprechend höher ansetzen.

Das ist nicht versichert

Auch wenn Sie eine ausreichend hohe Versicherungssumme vereinbaren: Manche Schäden regelt die “normale” Hausratversicherung nicht.

  • So sind Fahrräder meist nur bei einfachem Diebstahl inbegriffen, wenn sie aus der Wohnung, der abgeschlossenen Garage oder dem abgeschlossenen Keller entwendet werden. Gute Hausratversicherungen zahlen auch noch, wenn das abgeschlossene Fahrrad vor der Haustür gestohlen wird. Für einen darüber hinausgehender Schutz benötigen Sie eine spezielle Fahrradklausel im Vertrag. Wichtig: Achten Sie darauf, dass die Versicherung den Neuwert des Rades ersetzt und der Diebstahlschutz rund um die Uhr greift.
  • Glasbruch ist nur dann versichert, wenn er durch Einbruch verursacht wird. Zwar werden extra Glasbruchversicherungen angeboten, die lohnen sich aber in der Regel nur bei sehr großen Fensterflächen, zum Beispiel in Wintergärten.
  • Schäden durch Regenwasser, Überschwemmungen und Ähnliches übernimmt die Hausratversicherung ebenfalls nicht. Dafür ist eine sogenannte Elementarschadenversicherung notwendig. 

Grundsätzlich zahlt die Hausratversicherung nie bei

  • Schäden, die vorsätzlich verursacht wurden
  • Schäden durch Kriege, innere Unruhen, Kernenergie oder Erdbeben
  • einfachen Diebstählen durch Einschleichen in die Wohnung oder Trickbetrug.

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