
Hausratversicherung: Was ist versichert?

So eine komplette Wohnungseinrichtung ist ganz schön teuer. Rechne doch nur mal ungefähr zusammen, was du für Sofas und Sessel, Tische und Stühle, Schränke und Betten und dazu vielleicht noch eine Einbauküche ausgegeben hast. Und vergiss den Inhalt der Schränke nicht: Handtücher, Bettwäsche, Kleidung. Dazu dein Laptop, Fernseher, vielleicht noch weitere teure Elektrogeräte …. Das alles auf einmal neu anzuschaffen, käme dir sehr teuer zu stehen. Eine Hausratversicherung kommt für Schäden bei Brand oder Einbruch auf. Aber ist darüber wirklich alles versichert?
Themen in diesem Artikel
- Das schützt die Hausratversicherung
- Dann zahlt die Hausratversicherung
- So hoch sollte die Deckungssumme sein
- Das ist nicht versichert

Auf den Punkt
- Deine Hausratversicherung sichert alles ab, was du bei einem Umzug mitnehmen würdest – vom Sofa bis zur Zahnbürste.
- Sie zahlt bei Schäden durch Brand, Einbruch, Sturm, Hagel und Leitungswasser – aber nur, wenn du nicht grob fahrlässig gehandelt hast.
- Auch dein Reisegepäck ist unter bestimmten Umständen versichert
- Damit dein Hausrat im Ernstfall wirklich ersetzt werden kann, sollte die Versicherungssumme bei mindestens 650 Euro pro Quadratmeter liegen.
- Fahrräder und Glasflächen sind nur unter bestimmten Bedingungen versichert oder erfordern Zusatzbausteine.
- Wenn du einen Schaden absichtlich verursacht hast, zahlt die Hausratversicherung nicht – und auch nicht bei Kriegsfolgen und bei Trickdiebstahl.
Das schützt die Hausratversicherung
Eine Hausratversicherung sichert bewegliche Dinge in der Wohnung oder dazugehörigen Räumlichkeiten (zum Beispiel in der Garage oder Keller) finanziell ab. Sogar, wenn die Dinge gar nicht dir gehören, sich aber zum Zeitpunkt des Schadens in deiner Wohnung befanden. Und auch dann, wenn du deinen Hausrat auf Urlaubs- und Geschäftsreise mitnimmst – dann allerdings nur befristet, in der Regel auf drei Monate. Das gilt auch für dein Reisegepäck, wenn es aus dem Hotel gestohlen wird.
Mehr dazu, wie dein Gepäck versichert ist, erfährst du im Artikel „Reisegepäck: Verloren. Verspätet. Versichert?“
- Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Teppiche, Gardinen und Bilder
- Elektrogeräte wie Laptops, Fernseher, Tablets etc.
- Gebrauchsgegenstände wie Kleidung, Haushaltsgeräte, Schmuck, Geschirr, Werkzeug
- Verbrauchsgegenstände wie Nahrungs- und Genussmittel, Heizöl
- Bargeld und Wertgegenstände wie Schmuck und Kunstwerke
- Einbaugegenstände, die fest mit der Wohnung verbunden sind, wie etwa eine Einbauküche
- Sonstige Gegenstände wie Sportgeräte, Musikinstrumente und Haustiere
Als Faustregel gilt: Alles, was du bei einem Umzug einpacken kannst, ist versichert. Erfreulicherweise ersetzt die Hausratversicherung im Schadensfall den Neuwert der gestohlenen oder zerstörten Dinge. Sprich: Du erhältst so viel Geld, dass du die Gegenstände durch etwas Gleichwertiges kannst.
Prüfen, ob du doppelt versichert bist
Wenn du mehrere Versicherungen abgeschlossen hast und sich Dinge in deinem Leben ändern - zum Beispiel ziehst du mit jemanden zusammen – kann es zu einer Doppelversicherung kommen. Das bedeutet, dass zwei deiner Versicherungen denselben Schaden abdecken.
Doppelt hält in diesem Fall leider nicht besser. Es reicht, wenn eure Wohnung über eine einzige Hausratsversicherung versichert ist. Und wenn deine Hausratsversicherung bereits den Schutz deines Besitzes auf Reisen abdeckt, musst du nicht unbedingt eine extra Reisegepäckversicherung für deinen nächste Urlaub abschließen.
Achtung: Wenn du bewusst zweimal die gleiche Versicherung abschließt, um im Schadensfall zweimal Erstattung abzukassieren, gilt dies als Betrug und du machst dich strafbar!
Andere Versicherungen hingegen ersetzen nur den sogenannten Zeitwert, also was die Dinge zum Zeitpunkt des Verlusts wert waren. Damit ist sichergestellt, dass du deinen Hausrat gleichwertig ersetzen kannst.
Tipp: Achte darauf, dass deine Hausratversicherung auch für Folgekosten aufkommt. Dazu können Kosten für notwendige Hotelübernachtungen gehören, der Abtransport zerstörter Gegenstände oder auch der Austausch der Haustür oder des Wohnungseingangsschlosses.
Dann zahlt die Hausratversicherung
Eine Hausratversicherung deckt die Schäden ab, die durch folgende Ereignisse verursacht werden:
- Brand
- Blitzschlag, Hagel und Sturm
- Explosion und Implosion
- Einbruchdiebstahl und Vandalismus nach einem Einbruch
- Leitungswasser – zum Beispiel bei einem Rohrbruch oder einem geplatzten Schlauch an der Waschmaschine
Tipp: Die Versicherung kann die Auszahlungen kürzen, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt hat. Zum Beispiel, wenn du die Haustür nur zugezogen und nicht abgeschlossen hast. Wenn die Versicherung nachweist, dass du einen Einbruch durch dein Verhalten erleichtert hast, kann sie mit Verweis auf grobe Fahrlässigkeit die Zahlung kürzen.
Den Ärger kannst du von vornherein vermeiden, wenn du beim Abschluss einer Hausratversicherung auf den sogenannten Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit achtest. Dann muss die Versicherung in jedem Fall zahlen, auch wenn du einen Fehler gemacht hast. Manchmal kostet die Versicherung dafür etwas mehr. Und mit Absicht darfst du natürlich trotzdem keinen Schaden herbeiführen.
Damit deine Hausratsversicherung zahlt, solltest du ihr Bescheid geben, wenn es eine Gefahrenerhöhung gibt. Zum Beispiel ein Baugerüst am Haus, über das sich Dieb*innen Zutritt zu deiner Wohnung verschaffen können, oder wenn du über einen besonders langen Zeitraum nicht zu Hause bist. Wie lange dieser Zeitraum sein muss, um als Gefahrenerhöhung zu gelten, hängt von deiner individuellen Versicherung ab.

So hoch sollte die Deckungssumme sein
Um dein Hab und Gut im Schadensfall wirklich vollständig ersetzen zu können, muss die Versicherungssumme der Hausratversicherung hoch genug sein. Aber deshalb alle Gegenstände in einer Liste notieren? Und die auch noch aktuell halten?
Einfacher ist die wohnflächenabhängige Versicherungssumme. Eine Versicherungssumme von 650 Euro pro Quadratmeter sehen die meisten Versicherungen als ausreichend für den durchschnittlichen Haushalt an. So ergibt sich bei einer Wohnfläche von 80 Quadratmetern eine Versicherungssumme von 52.000 Euro. Nennst du exklusive Designermöbel oder Ähnliches dein Eigen, muss die Versicherungssumme natürlich entsprechend höher sein.
Der Notgroschen für Neukauf und Reparatur
Ein neues Fahrrad oder die Reparatur gehen ganz schön ins Geld? Gut, wenn du dann etwas zurückgelegt hast. Zum Beispiel per TagesGeld bei der Hanseatic Bank. Denn dort ist es täglich verfügbar und bringt trotzdem attraktive Zinsen.

Das ist nicht versichert
Auch wenn du eine ausreichend hohe Versicherungssumme vereinbarst: Manche Schäden regelt die “normale” Hausratversicherung nicht.
- Fahrräder sind meist nur bei einfachem Diebstahl inbegriffen, wenn sie aus der Wohnung, der abgeschlossenen Garage oder dem abgeschlossenen Keller entwendet werden. Gute Hausratversicherungen zahlen auch noch, wenn das abgeschlossene Fahrrad vor der Haustür gestohlen wird. Für einen darüberhinausgehenden Schutz benötigst du eine spezielle Fahrradklausel im Vertrag. Wichtig: Achte darauf, dass die Versicherung den Neuwert des Rades ersetzt und der Schutz für Diebstähle rund um die Uhr gilt, auch nachts.
- Glasbruch ist nur dann versichert, wenn er durch Einbruch verursacht wird. Zwar werden extra Glasbruchversicherungen angeboten, die lohnen sich aber in der Regel nur bei sehr großen Fensterflächen, zum Beispiel in Wintergärten.
- Schäden durch Regenwasser, Überschwemmungen und Ähnliches übernimmt die Hausratversicherung ebenfalls nicht. Dafür ist eine sogenannte Elementarschadenversicherung notwendig.
Mehr zur Elementarversicherung erfährst du in unserem Ratgeber „Schutz gegen Naturschäden: Wie wichtig ist eine Elementarversicherung?“
Grundsätzlich zahlt die Hausratversicherung nie bei
- Schäden, die vorsätzlich verursacht wurden
- Schäden durch Kriege, innere Unruhen, Kernenergie oder Erdbeben
- einfachen Diebstählen durch Einschleichen in die Wohnung oder Trickbetrug.
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