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Versicherungen kündigen im Todesfall: So geht’s

von Thorsten Schierhorn, 04.03.2024

Stirbt ein Mensch, dann regeln oft die Angehörigen den nötigen Papierkram. Bist du die Person, die vor dieser Aufgabe steht, bleibt dir wenig Zeit zum Atemholen: Die Lebens- und Unfallversicherung musst du schon innerhalb von zwei Tagen über den Todesfall informieren. Bei anderen Versicherungen kannst du dir etwas mehr Zeit lassen. Aber wie viel genau? Und laufen vielleicht einige Policen einfach weiter? Was musst du wann tun? Die KlarMacher geben die Antworten. 

Themen in diesem Artikel

Diese Versicherungen müssen nicht gekündigt werden

„Personenbezogenen“ Versicherungen brauchst du nach dem Tod deines oder deiner Angehörigen keine förmliche Kündigung zu schicken. Es genügt, der Versicherung den Todesfall zu melden. Das gilt für: 

Achtung: In manchen Verträgen können andere Personen mitversichert sein. Etwa bei einer Familien-Krankenversicherung, die auch die Ehepartner*innen und Kinder schützt. In dem Fall teilst du der Versicherung mit, ob diese die Police anstelle der verstorbenen Person übernehmen und weiterführen wollen.

Eine formlose Mitteilung über den Tod eines oder einer Angehörigen kannst du ausdrucken oder auch handschriftlich verfassen. Gib im Betreff die Versicherung und die Versicherungsnummer an, die die verstorbene Person bei der Gesellschaft hatte. Lege am besten eine Kopie der Sterbeurkunde bei. 

Diese Versicherungen müssen gekündigt werden

Hat die oder der Verstorbene weitere, private Versicherungen abgeschlossen? Manche davon enden nach dem Tod von allein, auch hier reicht eine kurze Mitteilung. Andere aber gehen auf die Erb*innen über und müssen ordnungsgemäß gekündigt werden. 

Doch überlege vor der Kündigung, ob du selbst die Versicherung auf eigene Rechnung fortsetzen möchtest oder andere Angehörige dies möchten. In einigen Fällen kann es günstiger sein, einen bestehenden Vertrag zu übernehmen. Zum Beispiel eine Tierhalterversicherung, falls du einen Hund oder ein Pferd der verstorbenen Person weiterversorgst. Erkundige dich dazu beim jeweiligen Anbieter. 

Diese Versicherungen solltest du prüfen und gegebenenfalls kündigen: 

  • Kfz-Versicherung
  • Wohngebäudeversicherung
  • Haus- und Grund­be­sitzer-Haft­pflicht
  • Rechts­schutz­ver­si­che­rung
Mutter und Tochter blicken gemeinsam auf Familienfoto mit dem Vater
© istock/shapecharge/2013  Manche Versicherungen gehen im Todesfall automatisch auf die Angehörigen über.

Übersicht: Was gilt bei welcher Versicherung?

Haftpflichtversicherung

Gilt sie nur für die verstorbene Person, genügt eine Nachricht an die Versicherung. Bereits bezahlte Beiträge gibt es anteilig zurück. Wenn die Haftpflichtversicherung andere Personen einschließt (Familienversicherung), läuft sie so lange weiter, bis die nächste Prämie fällig wird. Überweist dann eine der mitversicherten Personen den Beitrag, übernimmt sie damit den Vertrag. 

Haus- und Grund­be­sitzer-Haft­pflicht­

Wer die Immobilie erbt, erbt auch die dazugehörige Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Es gibt kein Sonderkündigungsrecht. Wenn du eine andere Haftpflichtversicherung abschließen möchtest, dann musst du die bisherige ganz regulär fristgerecht kündigen

Hausratversicherung

Eine formelle Kündigung der Versicherung im Todesfall ist nicht nötig, eine Meldung genügt. Der Versicherungsschutz läuft noch maximal zwei Monate nach dem Tod des*der Versicherten weiter. Einen bereits gezahlten Jahresbeitrag gibt es anteilig zurück. Übernimmt ein*e Erb*in die Wohnung beziehungsweise das Haus, dann wird der Vertrag auf diese Person übertragen.

Kfz-Versicherung

Der Vertrag geht automatisch auf die Erb*innen über. Wenn du das dazugehörige Auto behältst, werden die Versicherungsbedingungen in der Regel an dich angepasst (zum Beispiel an dein Alter und deine Schadensfreiheitsklasse). 

Ansonsten kannst du das Fahrzeug verkaufen. Dann endet die Versicherung, sobald es der*die Käufer*in neu versichert hat. Das Auto wird stillgelegt? Dann gilt die Versicherung bis zum Tag seiner Außerbetriebnahme. Die Stilllegung musst du der Versicherung belegen. 

Du willst eine andere Kfz-Versicherung abschließen? Dann musst du die bisherige ordnungsgemäß kündigen, es gibt kein Sonderkündigungsrecht. 

Übrigens: Mehr über die monatlichen Kosten eines Autos liest du in diesem Ratgeber.

Versicherungsnehmer*in und versicherte Person: Wer ist was?

Versicherungsnehmer*in und versicherte Person: Wer ist was?

Der oder die Versicherungsnehmer*in hat den Vertrag mit der Versicherung abgeschlossen und zahlt die Beiträge. Die versicherte Person ist die Person, für die der Versicherungsschutz gilt. 

Versicherungsnehmer*in und versicherte Person sind häufig ein- und dieselbe Person – das muss aber nicht so sein. Zum Beispiel kann ein Vater eine Lebensversicherung für sein Kind abschließen. Versicherungsnehmer ist in diesem Fall der Vater, die versicherte Person ist das Kind. 

Krankenversicherung

Sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung endet mit dem Tod des*der Versicherten. Informieren Sie die Krankenversicherung der verstorbenen Person möglichst innerhalb von 48 Stunden, und geben Sie die Versichertenkarte zurück. Am besten notieren Sie sich vorher die Krankenversicherungsnummer. Sie könnten Sie für einige Formalitäten noch brauchen. 

Und wenn die verstorbene Person die*der Versicherungsnehmer*in einer Familienversicherung war? Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung müssen sich die Mitversicherten jetzt selbst anmelden. Bei einer privaten Krankenversicherung kann eine neue Person die Police weiterführen. Bis zu zwei Monate haben die Hinterbliebenen Zeit, sich für die Fortführung zu entscheiden und die Versicherung darüber zu informieren. Der Versicherungsschutz gilt so lange unverändert weiter. 

Lebensversicherung

Der Vertrag über eine Lebensversicherung endet automatisch mit dem Tod der versicherten Person. Die Versicherungssumme wird dann an die Person ausgezahlt, die im Vertrag als Bezugsberechtigte*r festgelegt ist. Achtung: Als Bezugsberechtigte*r solltest du den Todesfall schnellstmöglich melden, in der Regel gibt es eine Frist von 24 bis 72 Stunden. 

Gibt es keine Bezugsberechtigte*n, wandert die Versicherungssumme in den Nachlass, der an die Erb*innen ausbezahlt wird. 

Die verstorbene Person war der*die Versicherungsnehmer*in, aber nicht der*die Versicherte? Dann fällt der Vertrag an die Person, die darin als neue*r Versicherungsnehmer*in genannt wird. Falls niemand als Nachfolger*in festgelegt ist, fällt der Vertrag an die Erb*innen. 

Wichtig: Neben der Sterbeurkunde musst du bei der Meldung des Todesfalls bei der Lebensversicherung auch ein amtsärztliches Attest über die Todesursache einreichen.

Rechtsschutzversicherung

Der Versicherungsschutz läuft automatisch für den Erben oder die Erbin weiter. Und zwar so lange, bis die nächste Prämie fällig wird. Vorausgesetzt natürlich, dass der*die Hinterbliebene denselben Versicherungsschutz benötigt – und nicht zum Beispiel als Rentner*in einen Arbeitsrechtsschutz „erbt“. Zahlt die erbende Person dann den Beitrag, ist sie automatisch der*die neue Versicherungsnehmer*in.

Wohngebäudeversicherung

Die Versicherung geht automatisch auf die Erb*innen über. Ein Sonderkündigungsrecht gibt es nicht. Du musst die Versicherung fristgerecht kündigen.  

Unfallversicherung

Der oder die Angehörige ist bei einem Unfall ums Leben gekommen? Dann musst du das der Unfallversicherung innerhalb von 48 Stunden melden. Das ist wichtig, damit sie gegebenenfalls die Todesursache untersuchen lassen kann. Die Versicherungssumme wird anschließend an die vertraglich festgelegte bezugsberechtigte Person ausgezahlt.

Die Unfallversicherung erlischt automatisch mit dem Tod der versicherungsnehmenden Person. Der*die Versicherungsnehmer*in ist nicht die versicherte Person (etwa, wenn ein Ehemann eine Unfallversicherung für seine Frau abgeschlossen hat)? In dem Fall kann die versicherte Person den Vertrag übernehmen. 

Mann hält Aktenordner in der Hand
© istock/diephosi/2013  Die wichtigsten Dokumente legen Sie am besten in einem Sammelordner ab.

Diese Dokumente brauchst du für eine Kündigung

Je nach Versicherung benötigst du unterschiedliche Dokumente, die du zusammen mit der Kündigung einreichen musst. Welche das sind, steht in der jeweiligen Police. Du kannst dich darüber aber auch direkt bei der Versicherung erkundigen. In der Regel sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • die Original-Versicherungspolice (am besten machen Sie sich davon zur Sicherheit eine Kopie)
  • Sterbeurkunde (in Kopie)
  • Geburtsurkunde (in Kopie)
  • Amtsärztliches Zeugnis über die Todesursache (in Kopie)

Tipp: Sammle die Unterlagen in einem gemeinsamen Ordner. Füge weitere Belege hinzu, zum Beispiel Heiratsurkunde, Mietvertrag und Rentenbescheid. So hast du immer die wichtigsten Papiere beisammen. Du kannst sie unter anderem zur Vorlage bei Behörden und Ämtern sowie für eventuell zu kündigende Telefon-, Miet- und Bankverträge brauchen.

Vorlage: Musterschreiben für die Kündigung einer Versicherung

Für die Kündigung einer Versicherung im Todesfall reicht ein formloses Schreiben. Lege deinem Brief eine Kopie der Sterbeurkunde bei. Was du sonst noch beachten solltest, findest du im Ratgeber „Ruck zuck aussteigen: Versicherung kündigen mit einer Vorlage”. 

So kann ein solches Schreiben formuliert sein:

Ihre Anschrift

Ort, Datum

Kündigung Versicherung Nummer XXX

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich die Art der Versicherung mit der Versicherungsnummer XXX zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Herr/Frau XXX, geboren am XX.XX.XXXX, zuletzt wohnhaft Adresse ist am XX.XX.XXXX verstorben.

Eine Kopie der Sterbeurkunde finden Sie anbei.

Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Name, Unterschrift

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