Versicherungen kündigen im Todesfall: So geht’s
Stirbt ein Mensch, dann regeln oft die Angehörigen den nötigen Papierkram. Stehst du vor dieser Aufgabe, solltest du dich beeilen: Nach einem Todesfall sollte die Unfallversicherung innerhalb von 48 Stunden informiert werden. Bei Lebensversicherungen gelten meist Fristen von 24 bis 72 Stunden. Bei anderen Versicherungen kannst du dir etwas mehr Zeit lassen. Aber wie viel genau? Und laufen vielleicht einige Policen einfach weiter? Was musst du wann tun? Die KlarMacher geben die Antworten.
Themen in diesem Artikel
- Diese Versicherungen musst du nicht kündigen
- Diese Versicherungen müssen gekündigt werden
- Übersicht: Was gilt bei welcher Versicherung?
- Diese Dokumente brauchst du für eine Kündigung
- Vorlage: Musterschreiben für die Kündigung einer Versicherung
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Auf den Punkt: Versicherungen kündigen im Todesfall
- Personenbezogenen Versicherungen musst du den Todesfall melden. Sie zu kündigen ist nicht erforderlich.
- Nicht jede weitere Versicherung muss sofort gekündigt werden: Entscheidend ist, ob der Vertrag endet, auf Erb*innen übergeht oder fortgeführt werden kann.
- Für die Kündigung sind mehrere Dokumente notwendig, beispielsweise die Versicherungspolice und die Sterbeurkunde.
- Bei manchen Versicherungen der Verstorbenen kann es sich lohnen, sie auf eigenen Namen weiterzuführen.
Diese Versicherungen musst du nicht kündigen
Bei sogenannten personenbezogenen Versicherungen brauchst du nach dem Tod deines oder deiner Angehörigen keine förmliche Kündigung zu schicken. Es genügt, der Versicherung den Todesfall zu melden. Ob der Vertrag endet, fortgeführt wird oder auf andere Personen übergeht, hängt jedoch auch davon ab, wer Versicherungsnehmer*in und wer versicherte Person ist. Das gilt für:
- Krankenversicherung
- Privathaftpflichtversicherung
- Unfallversicherung
- Lebensversicherung
Achtung: In manchen Verträgen können andere Personen mitversichert sein. Etwa bei einer Familien-Krankenversicherung, die auch die Ehepartner*innen und Kinder schützt. In dem Fall teilst du der Versicherung mit, ob du die Police anstelle der verstorbenen Person übernehmen und weiterführen willst.
Eine formlose Mitteilung über den Tod eines oder einer Angehörigen kannst du ausdrucken oder auch handschriftlich verfassen. Gib im Betreff die Versicherung und die Versicherungsnummer an, die die verstorbene Person bei der Gesellschaft hatte. Lege am besten eine Kopie der Sterbeurkunde bei.
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Diese Versicherungen müssen gekündigt werden
Hat die oder der Verstorbene weitere, private Versicherungen abgeschlossen? Manche davon enden nach dem Tod von allein, auch hier reicht eine kurze Mitteilung. Manche Verträge werden Teil des Nachlasses. Dann entscheiden die Erb*innen, ob sie den Schutz weiterführen oder fristgerecht beenden möchten.
Doch überlege vor der Kündigung, ob du selbst die Versicherung auf eigene Rechnung fortsetzen möchtest oder andere Angehörige dies möchten. In einigen Fällen kann es günstiger sein, einen bestehenden Vertrag zu übernehmen. Zum Beispiel eine Tierhalterversicherung, falls du einen Hund oder ein Pferd der verstorbenen Person weiterversorgst. Erkundige dich dazu beim jeweiligen Anbieter.
Diese Versicherungen solltest du prüfen und gegebenenfalls kündigen:
- Kfz-Versicherung
- Wohngebäudeversicherung
- Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht
- Rechtsschutzversicherung
Übersicht: Was gilt bei welcher Versicherung?
Haftpflichtversicherung
Gilt sie nur für die verstorbene Person, genügt eine Nachricht an die Versicherung. Bereits bezahlte Beiträge gibt es anteilig zurück. Wenn die Haftpflichtversicherung andere Personen einschließt (Familienversicherung), läuft sie so lange weiter, bis die nächste Prämie fällig wird. Überweist dann eine der mitversicherten Personen den Beitrag, übernimmt sie damit den Vertrag.
Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht
Wer die Immobilie erbt, erbt auch die dazugehörige Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Es gibt kein Sonderkündigungsrecht. Wenn du eine andere Haftpflichtversicherung abschließen möchtest, dann musst du die bisherige ganz regulär fristgerecht kündigen.
Hausratversicherung
Eine formelle Kündigung der Hausratversicherung im Todesfall ist nicht nötig, eine Meldung genügt. Der Versicherungsschutz läuft noch maximal zwei Monate nach dem Tod des*der Versicherten weiter. Einen bereits gezahlten Jahresbeitrag gibt es anteilig zurück. Übernimmt ein*e Erb*in die Wohnung beziehungsweise das Haus, dann wird der Vertrag auf diese Person übertragen.
Kfz-Versicherung
Der Vertrag geht automatisch auf die Erb*innen über. Wenn du das dazugehörige Auto behältst, werden die Versicherungsbedingungen in der Regel an dich angepasst (zum Beispiel an dein Alter und deine Schadensfreiheitsklasse).
Ansonsten kannst du das Fahrzeug verkaufen. Dann endet die Versicherung, sobald es der*die Käufer*in neu versichert hat. Das Auto wird stillgelegt? Dann gilt die Versicherung bis zum Tag seiner Außerbetriebnahme. Die Stilllegung musst du der Versicherung belegen.
Du willst eine andere Kfz-Versicherung abschließen? Dann musst du die bisherige ordnungsgemäß kündigen, es gibt kein Sonderkündigungsrecht.
Versicherungsnehmer*in und versicherte Person: Wer ist was?
Der oder die Versicherungsnehmer*in hat den Vertrag mit der Versicherung abgeschlossen und zahlt die Beiträge. Die versicherte Person ist die Person, für die der Versicherungsschutz gilt.
Versicherungsnehmer*in und versicherte Person sind häufig ein- und dieselbe Person – das muss aber nicht so sein. Zum Beispiel kann ein Vater eine Lebensversicherung für sein Kind abschließen. Versicherungsnehmer ist in diesem Fall der Vater, die versicherte Person ist das Kind.
Krankenversicherung
Sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung endet mit dem Tod des*der Versicherten. Informieren Sie die Krankenversicherung der verstorbenen Person möglichst innerhalb von 48 Stunden, und geben Sie die Versichertenkarte zurück. Am besten notieren Sie sich vorher die Krankenversicherungsnummer. Sie könnten Sie für einige Formalitäten noch brauchen.
Und wenn die verstorbene Person die*der Versicherungsnehmer*in einer Familienversicherung war? Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung müssen sich die Mitversicherten jetzt selbst anmelden. Bei einer privaten Krankenversicherung kann eine neue Person die Police weiterführen. Bis zu zwei Monate haben die Hinterbliebenen Zeit, sich für die Fortführung zu entscheiden und die Versicherung darüber zu informieren. Der Versicherungsschutz gilt so lange unverändert weiter.
Lebensversicherung
Der Vertrag über eine Lebensversicherung endet automatisch mit dem Tod der versicherten Person. Die Versicherungssumme wird dann an die Person ausgezahlt, die im Vertrag als Bezugsberechtigte*r festgelegt ist. Achtung: Als Bezugsberechtigte*r solltest du den Todesfall schnellstmöglich melden, in der Regel gibt es eine Frist von 24 bis 72 Stunden.
Gibt es keine Bezugsberechtigte*n, wandert die Versicherungssumme in den Nachlass, der an die Erb*innen ausbezahlt wird.
Die verstorbene Person war der*die Versicherungsnehmer*in, aber nicht der*die Versicherte? Dann fällt der Vertrag an die Person, die darin als neue*r Versicherungsnehmer*in genannt wird. Falls niemand als Nachfolger*in festgelegt ist, fällt der Vertrag an die Erb*innen.
Wichtig: Neben der Sterbeurkunde musst du bei der Meldung des Todesfalls bei der Lebensversicherung auch ein amtsärztliches Attest über die Todesursache einreichen.
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Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung läuft für Erb*innen bis zur nächsten Prämienfälligkeit weiter. Unabhängig davon sollten sie prüfen, ob der übernommene Versicherungsumfang zu ihrer Lebenssituation passt – und nicht zum Beispiel ein*e Rentner*in einen Arbeitsrechtsschutz „erbt“. Zahlt die erbende Person dann den Beitrag, ist sie automatisch der*die neue Versicherungsnehmer*in.
Wohngebäudeversicherung
Die Versicherung geht automatisch auf die Erb*innen über. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht. Wenn die Erb*innen den Vertrag nicht fortführen möchten, können sie ihn nur unter Einhaltung der regulären Kündigungsfrist kündigen.
Unfallversicherung
Der oder die Angehörige ist bei einem Unfall ums Leben gekommen? Dann musst du das der Unfallversicherung innerhalb von 48 Stunden melden. Das ist wichtig, damit sie gegebenenfalls die Todesursache untersuchen lassen kann. Die Versicherungssumme wird anschließend an die vertraglich festgelegte bezugsberechtigte Person ausgezahlt.
Die Unfallversicherung erlischt automatisch mit dem Tod der versicherungsnehmenden Person. War die verstorbene Person Versicherungsnehmer*in, aber nicht selbst versicherte Person (etwa, wenn ein Ehemann eine Unfallversicherung für seine Frau abgeschlossen hat), kann die versicherte Person den Unfallversicherungsvertrag übernehmen.
Diese Dokumente brauchst du für eine Kündigung
Je nach Versicherungsfall benötigst du unterschiedliche Dokumente, die du zusammen mit der Kündigung einreichen musst. Welche das sind, steht in der jeweiligen Police. Du kannst dich darüber aber auch direkt bei der Versicherung erkundigen. Diese Unterlagen solltest du bereithalten:
- die Original-Versicherungspolice (am besten machen Sie sich davon zur Sicherheit eine Kopie)
- Sterbeurkunde (in Kopie)
- Geburtsurkunde (in Kopie)
- Amtsärztliches Zeugnis über die Todesursache (in Kopie)
Tipp: Sammle die Unterlagen in einem gemeinsamen Ordner. Füge weitere Belege hinzu, zum Beispiel Heiratsurkunde, Mietvertrag und Rentenbescheid. So hast du immer die wichtigsten Papiere beisammen. Du kannst sie unter anderem zur Vorlage bei Behörden und Ämtern sowie für eventuell zu kündigende Telefon-, Miet- und Bankverträge brauchen.
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Vorlage: Musterschreiben für die Kündigung einer Versicherung
Wenn ein Versicherungsvertrag im Todesfall gekündigt werden soll oder muss, genügt in vielen Fällen ein formloses Schreiben. Bei Verträgen, die automatisch enden, reicht dagegen eine Todesfallmeldung. Lege deinem Brief eine Kopie der Sterbeurkunde bei. Was du sonst noch beachten solltest, findest du im Ratgeber „Ruck zuck aussteigen: Versicherung kündigen mit einer Vorlage”.
So kann ein solches Schreiben formuliert sein:
[Dein Name]
[Deine Anschrift]
[Ort, Datum]
Kündigung Versicherung Nummer [XXX]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich die [Art der Versicherung] mit der Versicherungsnummer [XXX] zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Herr/Frau [XXX], geboren am [XX.XX.XXXX], zuletzt wohnhaft [Adresse] ist am [XX.XX.XXXX] verstorben.
Eine Kopie der Sterbeurkunde finden Sie anbei.
Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung.
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name, Unterschrift]
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Muss man Versicherungen nach dem Tod eines Angehörigen kündigen?
Nicht jede Versicherung muss gekündigt werden. Bei Kranken-, Privathaftpflicht-, Unfall- und Lebensversicherungen genügt häufig zunächst die Todesfallmeldung. Ob der Vertrag endet oder fortgeführt werden kann, hängt von Versicherungsart, Vertragsrolle und mitversicherten Personen ab. Andere Verträge können auf die Erb*innen übergehen und müssen regulär gekündigt werden.
Welche Versicherungen laufen nach dem Tod automatisch weiter?
Einige Sachversicherungen gehen automatisch auf die Erb*innen über. Dazu gehören beispielsweise die Kfz-, Wohngebäude-, Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht sowie die Rechtsschutzversicherung. Diese können sie fortführen oder – wenn sie den Schutz nicht weiter nutzen möchten – unter Einhaltung der regulären Frist kündigen.
Welche Fristen muss man bei Versicherungen im Todesfall einhalten?
Bei einer Lebens- oder Unfallversicherung solltest du den Todesfall möglichst schnell melden. Für Unfallversicherungen gilt eine Frist von 48 Stunden, bei Lebensversicherungen sind in der Regel 24 bis 72 Stunden vorgesehen. Auch die Krankenversicherung solltest du möglichst innerhalb von 48 Stunden informieren.


