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Ein Muss für alle Eigenheimbesitzer: Was die Haushaftpflicht-Versicherung ausmacht

von Bianca Sellnow, 13.07.2022

Sie sind endlich im Eigenheim und können Freiheiten genießen, die Sie als Mieter nie hatten. Aber mit dem Haus kommen auch einige Pflichten. So müssen Sie Ihre Umgebung vor Gefahren schützen, die durch Ihren Grund und Boden entstehen. Zum Beispiel durch herabfallende Dachziegel. Oder Laub vor der Haustür, auf dem jemand ausrutschen könnte. Aber es ist unmöglich, alle Gefahren abzustellen. Deshalb springt die Haushaftpflichtversicherung ein, wenn jemand zu Schaden kommt. Wie die Versicherung genau funktioniert, erfahren Sie hier.

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Was ist eine Haushaftpflicht?

Die Privathaftpflichtversicherung kennen und haben Sie vielleicht. Sie deckt Schäden ab, die Sie persönlich an dem Eigentum anderer verursachen. Also wenn Sie zum Beispiel das Handy Ihres Freundes aus Versehen in den See fallen lassen.

Ganz ähnlich funktioniert es auch mit der Haushaftpflichtversicherung. Nur eben nicht bezogen auf Sie, sondern auf Ihr Haus. Natürlich entwickelt Ihr Heim dabei kein Eigenleben und stürzt sich auf vorbeigehende Spaziergänger. Aber durch Ihr Grundstück können Nachbarn oder Besucher bestimmten Gefahren ausgesetzt sein. So könnte jemand auf dem Gehweg vor Ihrem Haus ausrutschen und sich verletzen. Oder einer der Bäume in Ihrem Garten fällt durch einen Sturm auf den Zaun der Familie nebenan.

Damit Sie in solchen Schadensfällen nicht für die Folgekosten aufkommen müssen, gibt es die Haushaftpflichtversicherung.

Wer braucht die Versicherung?

Ob eine Haushaftpflichtversicherung sinnvoll für Sie ist, hängt von Ihrer Wohnsituation ab:

  • Eigenheimbesitzer sollten unbedingt über eine Haftpflichtversicherung verfügen, die ihr Haus miteinbezieht. Es kann zwar sein, dass Ihre Privathaftpflicht hier bereits ausreicht. Aber das gilt nicht immer. Daher sollten vor der Entscheidung für oder gegen eine gesonderte Haushaftpflicht die Bedingungen der bestehenden Versicherungen geprüft werden.
  • Mieter brauchen sich um die Haushaftpflichtversicherung nicht zu kümmern, müssen sie aber vielleicht über die Betriebskosten bezahlen.
  • Vermieter sollten eine Haushaftpflicht haben. Und sie können die Kosten dafür auf die Mieter umlegen. Dagegen wehren können sich Mieter in der Regel nicht, auch nicht, wenn sie eine eigene Privathaftpflichtversicherung haben.
  • Sie haben bisher nur ein Grundstück, auf dem Sie irgendwann bauen möchten? Auch dann könnte eine Haushaftpflichtversicherung sinnvoll sein. Denn die Privathaftpflichtversicherung springt häufig nicht ein.

Beachten Sie bei der Haushaftpflichtversicherung: Die Bedingungen der einzelnen Anbieter können sich stark unterscheiden. Auch wenn es Spannenderes gibt, sollten Sie deshalb immer erst genau die Konditionen mehrerer Haushaftpflichtversicherungen wälzen, bevor Sie sich für eine entscheiden. Ansonsten könnte es passieren, dass für Sie wichtige Schadensfälle nicht abgedeckt sind. Im schlimmsten Fall werden Sie dann trotz abgeschlossener Versicherung kräftig zur Kasse gebeten, wenn etwas passiert.

Jemand gibt Laub vom Bürgersteig in einen Eimer, um seine Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen
© Getty Images/KatarzynaBialasiewicz  Das Laub vor der Tür muss weg – rutscht ein Passant darauf aus und verletzt sich, zahlt die Haushaftpflichtversicherung nicht immer.

Bei welchen Schäden zahlt sie?

Auch wenn die Leistungen der Versicherungen teilweise sehr unterschiedlich sind, gibt es doch einige Schadensfälle, die zum Standard bei der Haushaftpflicht gehören. So zahlen die Anbieter in der Regel bei Schäden, die passieren, wenn Sie eine Ihrer Pflichten als Hausbesitzer aus Versehen versäumen:

  • Die Verkehrssicherungspflicht: Der Eigentümer ist dafür verantwortlich, Gefahren für Besucher seines Grundstücks oder auch Vorbeigehende zu beseitigen. sodass sie keinen Schaden nehmen. Zum Beispiel muss er Schnee, Eis oder Laub von den Gehwegen entfernen, auf denen jemand ausrutschen könnte.
  • Die Instandhaltungspflicht: Der Eigentümer hat die Pflicht, sein Grundstück und Gebäude in Schuss zu halten. Lockere Gehwegplatten müssen beispielsweise genauso repariert werden wie eine bröckelnde Fassade.

Eine Haushaftpflichtversicherung deckt nicht nur Ihre eigenen Versäumnisse ab. Ihre Angestellten sind mitversichert. Vielleicht lässt etwa die Reinigungskraft aus Versehen den Fußboden nass zurück. Oder der Gärtner versäumt es nach der Arbeit sämtliche Gartengeräte von den Wegen zu entfernen. Verletzt sich dann ein Besucher oder ein Passant, haftet meist ebenso die Versicherung für entstehende Kosten.

Den Klempner, der Ihren Wasserhahn repariert, oder den Techniker für Ihren Kühlschrank bezieht das aber nicht mit ein. Für die Haushaftpflichtversicherung gelten nur Personen als mitversichert, mit denen Sie einen Arbeitsvertrag abgeschlossen haben.

Und was ist, wenn Sie umbauen? Vielleicht soll Ihr Haus eine neue Fassade bekommen, dichtere Fenster oder einen schicken Anbau. Kein Problem. Jedenfalls, was die Haushaftpflichtversicherung angeht. Die deckt häufig auch Schäden ab, wenn sie durch Umbauarbeiten oder Renovierungen entstehen.

Umgestürzter Baum ist in ein Hausdach gestürzt
© Getty Images/barmixmaster  Umgestürzter Baum ist in ein Hausdach gestürzt

Wann haftet die Versicherung nicht?

Versichert sind normalerweise nur Schäden, die Sie nicht mutwillig selbst verschulden. Würden Sie beispielsweise den Weg zu Ihrem Haus im Winter wässern, damit alle vorbeigehenden Leute hinfallen, dürfte die Versicherung sich weigern, die Kosten für entstehende Schäden zu übernehmen.

Auch für Schäden, die auf bekannten Mängeln beruhen, zahlt die Haushaftpflichtversicherung meist nicht. Wissen Sie bereits seit Monaten, dass der Baum in Ihrem Garten morsch ist, dürfte es wenig verwundern, wenn er beim nächsten Lüftchen umfällt. Verursacht er dabei Schäden beim Nachbarn, ist es ebenso wenig verwunderlich, wenn die Versicherung nicht dafür haftet.

Sind die Beiträge steuerlich absetzbar?

Die kurze Antwort lautet: Jein. Haftpflichtversicherungen können Sie grundsätzlich von der Steuer absetzen. Der Grund: Sie zählen zu den Versicherungen, die als Vorsorgekosten geltend gemacht werden können. Eine Haushaftpflichtversicherung kann das Finanzamt aber unter Umständen auch zu den Sachversicherungen zählen. Bei Eigenheimbesitzern kann es sich daher unterscheiden, ob die Haushaftpflicht in der Steuererklärung anerkannt wird.

Was Vermieter angeht, ist der Grundsatz eindeutig. Sie können die Haushaftpflichtversicherung in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.

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