Riester-Rente steuerlich absetzen: So fängst du deine Steuergroschen wieder ein
Nein, das deutsche Steuerrecht ist wahrlich kein Vergnügen. Wenigstens führt dein Arbeitgeber für dich die Einkommensteuer und Sozialabgaben direkt ans Finanzamt ab. Du selbst brauchst dich da um nichts zu kümmern. Aber Moment! Du hast doch eine Riester-Rente. Die soll dir einen Steuervorteil bringen. Aber wie sieht der aus? Und wann, wie und wo gibt es das Geld? Die KlarMacher bringen Licht ins Steuerdunkel.
Themen in diesem Artikel
- Wie viel gibt es an Steuern zurück?
- Wo trägst du die Riester-Rente in die Steuererklärung ein?
- Die Günstigerprüfung rechnet zu deinen Gunsten
- „Nachgelagerte Besteuerung“: Im Alter kommt die Steuer zurück
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Auf den Punkt: Riester-Rente steuerlich absetzen
- Die Beiträge zur Riester-Rente sind steuerlich absetzbar – bis zu 2.100 Euro pro Jahr.
- Um die Riester-Rente von der Steuer abzusetzen, musst du deine Beiträge bei der Steuererklärung angeben – als Sonderausgabenabzug in der Anlage AV.
- Die Riester-Rente ist nur in der Ansparphase steuerbegünstigt, in der Auszahlphase ist sie steuerpflichtig.
Wie viel gibt es an Steuern zurück?
Deine Riester-Rente bringt dir gleich zwei finanzielle Vorteile. Zum einen sind das mehrere Fördergelder. Nämlich diese:
- Grundzulage: Der Staat legt zu deinem Ersparten jedes Jahr 175 Euro obendrauf. Voraussetzung ist, dass du mindestens vier Prozent von deinem Einkommen in die Riester-Kasse gesteckt hast, beziehungsweise mindestens 60 Euro.
- Kinderzulage: Für jedes deiner Kinder, das ab 2008 geboren wurde, gibt dir der Staat jährlich noch 300 Euro dazu, für jedes ältere immer noch 185 Euro.
Zum anderen gibt es durch die Riester-Rente Steuervorteile: Du bekommst mit einem Riester-Vertrag einen Teil deiner Einkommensteuer zurück. Denn du kannst die angesparte Summe von der Steuer absetzen – höchstens aber 2.100 Euro.
Ein Beispiel: Angenommen, du verdienst 30.000 Euro im Jahr. Die musst du – abzüglich des Grundfreibetrags – normalerweise komplett versteuern. Aber nicht, wenn du davon 2.100 Euro in deinen Riester-Topf steckst. Dann werden nur die verbleibenden 27.900 Euro für die Steuer angerechnet. Etwa 300 Euro Steuergeld gibt es in diesem Fall maximal vom Staat zurück.
Achtung bei Vertragsauflösung!
Der Staat fördert die Riester-Rente, damit du im Alter mehr Geld zum Leben hast. Umgekehrt bedeutet das: Wenn du den Riester-Vertrag vorzeitig kündigst, fällt die Förderung weg. Zulagen und die eingesparten Steuern musst du in diesem Fall komplett zurückzahlen!
Allerdings werden die Fördergelder davon abgezogen. Bei vielen Kindern (und hoher Kinderzulage) bleibt dann vom Steuervorteil wenig übrig, dafür hast du eben umso mehr Zulagen. Mehr dazu liest du im Kapitel über die Günstigerprüfung.
Besonders attraktiv ist die Steuerersparnis deshalb für Gutverdiener*innen (die sonst umso höhere Steuern auf ihr Einkommen zahlen müssten) und Kinderlose (denen keine Kinderzulage abgezogen wird).
Wichtig: Die Bundesregierung plant eine neue Form der Altersvorsorge ab 2027: die „Frühstart-Rente“. Sie soll einfacher, günstiger und flexibler sein. Wie es dann mit den bestehenden Riester-Verträgen weitergeht, ist derzeit offen (Stand: Ende 2025).
Noch mehr Extra-Euro in der Rente: mit dem SparBrief
Die Förderung der Riester-Rente gilt nur bis zu einem Höchstbetrag. Du kannst noch mehr Geld zurücklegen? Dann lohnt sich der SparBrief der Hanseatic Bank. Dafür gibt es zwar keine staatliche Förderung – aber dafür attraktive Zinsen. Das stockt die Rente kräftig auf!
Wo trägst du die Riester-Rente in die Steuererklärung ein?
Dein Arbeitgeber führt monatlich die Steuern ab, die auf dein Einkommen fällig werden. Wie kommst du nun an den Steuervorteil durch deine Riester-Rente und kriegst das zu viel gezahlte Steuergeld zurück? Mithilfe deiner Steuererklärung.
Darin gibt es die Anlage AV – dort gibst du die Riester-Rente als „Sonderausgabenabzug“ an. Was du jeweils eintragen sollst, wird in dem Formular kurz erläutert. Wichtig sind dabei:
- Dein Name und die Steuernummer (im Formular für die Steuererklärung für das Jahr 2024 sind das die Zeilen 1-3, bei älteren Formularen kann es abweichen).
- „Unmittelbar begünstigt“ bedeutet, dass du berechtigt bist, die Zulagen zu kassieren (etwa weil du in der gesetzlichen Rentenversicherung bist und entsprechend Rentenbeiträge bezahlt hast oder Beamt*in beziehungsweise Richter*in bist). „Mittelbar begünstigt“ sind Ehepartner*innen bzw. eingetragene Lebenspartner*innen von Riester-Sparer*innen.
- Deine Einnahmen aus dem vorigen Jahr, bei denen Rentenbeiträge fällig wurden (bei Beamt*innen ist es die Besoldung).
- Hast du Einnahmen gehabt, die deinen Lohn ersetzen sollten (zum Beispiel Krankengeld oder Kurzarbeitergeld)? Dann trage die erhaltene Summe bei den „Entgeltersatzleistungen“ ein.
- Wenn sich deine Einnahmen für die Rentenbeiträge dadurch verändern, trage dein „tatsächliches Entgelt“ ein. Sonst lässt du das entsprechende Feld frei.

Die Günstigerprüfung rechnet zu deinen Gunsten
Wie gesagt bekommst du nicht die gesamte errechnete Steuerersparnis zurück, weil der Staat ja noch die gewährten Fördergelder abzieht. Nämlich die 175 Euro Grundzulage und die 185 beziehungsweise 300 Euro pro Kind. Nur wenn dann noch ein Riester-Steuervorteil übrig ist, landet der auf deinem Konto.
Was aber, wenn die Zulagen höher sind als die Steuerersparnis? Wenn du zum Beispiel nicht besonders viel verdienst, also wenig Steuern sparen kannst – aber mit vier Kindern über 1.000 Euro an Kinderzulagen bekommen hast? Wird das auch verrechnet und musst du von den Fördergeldern etwa einen Teil zurückzahlen? Die Antwort ist: nein. Bei allen Rechnungen nimmt der Staat eine sogenannte Günstigerprüfung vor. Sprich: Es gilt immer das, was für dich vorteilhafter ist.
Wenn du mehr Zulagen bekommst als dir, als Steuerersparnis zusteht, dann ist das eben so. Und ist deine Steuerersparnis höher als die Zulagen, dann gibt es die Differenz obendrauf.
Riester-Rente – wie setze ich das von der Steuer ab? | VLH erklärt
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„Nachgelagerte Besteuerung“: Im Alter kommt die Steuer zurück
Leider kommst du mit einer Riester-Rente nicht für immer daran vorbei, Steuern zu bezahlen. Das geht nur in der sogenannten Ansparphase, solange du während deines Berufslebens Geld einzahlst. Aber sobald du im Ruhestand bist und die Riester-Rente ausbezahlt bekommst, hält der Fiskus die Hand wieder auf. Das nennt sich „nachgelagerte Besteuerung“.
Und die läuft so: Die Einnahmen aus der Riester-Rente zählen zu deinem Einkommen im Alter dazu. Und alles, was dann über dem sogenannten Grundfreibetrag pro Jahr liegt (2022: 9.984 Euro; 2023: 10.908 Euro, 2024: 11.604 Euro), musst du versteuern.
Trotzdem geht die Rechnung für dich auf: In der Regel sparst du in der Ansparphase mehr Steuern, als du im Alter bezahlst. Unterm Strich ist die geltende Methode für dich also günstiger.
Mehr dazu findest du im Artikel „Riester-Rente: Was muss ich bei der Auszahlung versteuern?".

FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Wie funktioniert der Steuervorteil bei der Riester-Rente genau?
Du kannst bis zu 2.100 Euro Riester-Beiträge pro Jahr als Sonderausgaben absetzen. Dadurch sinkt dein steuerpflichtiges Einkommen, was dir eine teilweise Steuererstattung bringt. Gleichzeitig erhältst du Zulagen, die deine Ersparnis ergänzen – abhängig von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl.
Wo muss ich die Riester-Rente in der Steuererklärung eintragen?
Die Riester-Beiträge trägst du in der Anlage AV ein. Wichtig sind vor allem die Angaben zu deinen Einnahmen aus dem Vorjahr. Die Anbieterbescheinigungen reichst du mit ein. Erst dadurch kann das Finanzamt die Förderung und den möglichen Steuerbonus korrekt berechnen.
Muss ich die Riester-Rente im Alter versteuern?
Ja. Die Riester-Rente wird im Ruhestand voll versteuert (nachgelagerte Besteuerung). Deine Auszahlungen zählen dann als Einkommen und sind steuerpflichtig, soweit sie über dem jährlichen Grundfreibetrag liegen. Trotzdem bleibt die Riester-Rente für manche Personen attraktiv, weil sie in der Ansparphase meist deutlich mehr Steuern sparen.
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