Riester-Rente steuerlich absetzen: So fängst du deine Steuergroschen wieder ein
Achtung bei Vertragsauflösung!
Achtung bei Vertragsauflösung!
Der Staat fördert die Riester-Rente, damit du im Alter mehr Geld zum Leben hast. Umgekehrt bedeutet das: Wenn du den Riester-Vertrag vorzeitig kündigst, fällt die Förderung weg. Zulagen und die eingesparten Steuern musst du in diesem Fall komplett zurückzahlen!
So setzt du die Riester-Rente von der Steuer ab
Dein Arbeitgeber führt monatlich die Steuern ab, die auf dein Einkommen fällig werden. Wie kommst du nun an den Steuervorteil durch deine Riester-Rente und kriegst das zu viel gezahlte Steuergeld zurück? Mithilfe deiner Steuererklärung.
Darin gibt es die Anlage AV (Altersvorsorgebeiträge). Was du jeweils eintragen sollst, wird in dem Formular kurz erläutert. Wichtig sind dabei:
- Zeile 6: Gemeint ist die Anzahl deiner Riester-Verträge. Für jeden Vertrag erhältst du jährlich eine Bescheinigung vom Anbieter deiner Riester-Rente. Leg diese einfach der Steuererklärung bei.
- Zeile 7: Die Summe, die du in deinen Riester-Vertrag oder in mehrere Verträge im Steuerjahr eingezahlt hast.
- Zeile 9: Du bist „unmittelbar begünstigt“, wenn du voll steuerpflichtig bist. „Mittelbar begünstigt“ sind dagegen zum Beispiel die Ehepartner*innen unmittelbar begünstigter Riester-Sparer*innen.
Die Günstigerprüfung rechnet zu Ihren Gunsten
Wie gesagt bekommst du nicht die gesamte errechnete Steuerersparnis zurück, weil der Staat ja noch die gewährten Fördergelder abzieht. Nämlich die 175 Euro Grundzulage und die 185 beziehungsweise 300 Euro pro Kind. Nur, wenn dann noch ein Steuervorteil übrig ist, landet der auf deinem Konto.
Was aber, wenn die Zulagen höher sind als die Steuerersparnis? Wenn du zum Beispiel nicht besonders viel verdienst, also wenig Steuern sparen kannst – aber mit vier Kindern über 1.000 Euro an Kinderzulagen bekommen hast? Wird das auch verrechnet und musst du von den Fördergeldern etwa einen Teil zurückzahlen? Die Antwort ist: nein. Bei allen Rechnungen nimmt der Staat eine sogenannte Günstigerprüfung vor. Sprich: Es gilt immer das, was für dich vorteilhafter ist.
Wenn du mehr Zulagen bekommst als dir, als Steuerersparnis zusteht, dann ist das eben so. Und ist deine Steuerersparnis höher als die Zulagen, dann gibt es eben noch die Differenz obendrauf.
„Nachgelagerte Besteuerung“: Im Alter kommt die Steuer zurück
Leider kommst du mit einer Riester-Rente nicht für immer an der Steuer vorbei. Das geht nur in der sogenannten Ansparphase, solange du während deines Berufslebens Geld einzahlst. Aber sobald du im Ruhestand bist und die Riester-Rente ausbezahlt bekommst, hält der Fiskus die Hand wieder auf. Das nennt sich „nachgelagerte Besteuerung“.
Und die läuft so: Die Einnahmen aus der Riester-Rente zählen zu deinem Einkommen im Alter dazu. Und alles, was dann über dem sogenannten Grundfreibetrag pro Jahr liegt (2022: 9.984 Euro; 2023: 10.908 Euro, 2024: 11.604 Euro), musst du versteuern.
Trotzdem geht die Rechnung für dich auf: In der Regel sparst du in der Ansparphase mehr Steuern, als du im Alter bezahlst. Unterm Strich ist die geltende Methode für dich also günstiger.
Mehr dazu findest du im Artikel „Steuern auf die Riester-Rente: Wie viel kriegt der Staat vom Kuchen ab?"