Riester-Rente steuerlich absetzen: So fangen Sie Ihre Steuergroschen wieder ein
Achtung bei Vertragsauflösung!
Achtung bei Vertragsauflösung!
Der Staat fördert die Riester-Rente, damit Sie im Alter mehr Geld zum Leben haben. Umgekehrt bedeutet das: Wenn Sie den Riester-Vertrag vorzeitig kündigen, fällt die Förderung weg. Zulagen und die eingesparten Steuern müssen Sie in diesem Fall komplett zurückzahlen!
So setzen Sie die Riester-Rente von der Steuer ab
Ihr Arbeitgeber führt monatlich die Steuern ab, die auf Ihr Einkommen fällig werden. Wie kommen Sie nun an den Steuervorteil durch Ihre Riester-Rente und kriegen das zu viel gezahlte Steuergeld zurück? Mithilfe Ihrer Steuererklärung.
Darin gibt es die Anlage AV (Altersvorsorgebeiträge). Was Sie jeweils eintragen sollen, wird in dem Formular kurz erläutert. Wichtig sind dabei:
- Zeile 6: Gemeint ist die Anzahl Ihrer Riester-Verträge. Für jeden Vertrag erhalten Sie jährlich eine Bescheinigung vom Anbieter Ihrer Riester-Rente. Legen Sie diese einfach der Steuererklärung bei.
- Zeile 7: Die Summe, die Sie in Ihren Riester-Vertrag oder in mehrere Verträge im Steuerjahr eingezahlt haben.
- Zeile 9: Sie sind „unmittelbar begünstigt“, wenn Sie voll steuerpflichtig sind. „Mittelbar begünstigt“ ist dagegen zum Beispiel der Ehepartner eines unmittelbar begünstigten Riester-Sparers.
Die Günstigerprüfung rechnet zu Ihren Gunsten
Wie gesagt bekommen Sie nicht die gesamte errechnete Steuerersparnis zurück, weil der Staat ja noch die gewährten Fördergelder abzieht. Nämlich die 175 Euro Grundzulage und die 185 bzw. 300 Euro pro Kind. Nur, wenn dann noch ein Steuervorteil übrig ist, landet der auf Ihrem Konto.
Was aber, wenn die Zulagen höher sind als die Steuerersparnis? Wenn Sie zum Beispiel nicht besonders viel verdienen, also wenig Steuern sparen können – aber mit vier Kindern über 1.000 Euro an Kinderzulagen bekommen haben? Wird das auch verrechnet und müssen Sie von den Fördergeldern etwa einen Teil zurückzahlen? Die Antwort ist: nein. Bei allen Rechnungen nimmt der Staat eine sogenannte Günstigerprüfung vor. Sprich: Es gilt immer das, was für Sie vorteilhafter ist.
Wenn Sie mehr Zulagen bekommen als Ihnen als Steuerersparnis zusteht, dann ist das eben so. Und ist Ihre Steuerersparnis höher als die Zulagen, dann gibt es eben noch die Differenz obendrauf.
„Nachgelagerte Besteuerung“: Im Alter kommt die Steuer zurück
Leider kommen Sie mit einer Riester-Rente nicht für immer an der Steuer vorbei. Das geht nur in der sogenannten Ansparphase, so lange Sie während Ihres Berufslebens Geld einzahlen. Aber sobald Sie im Ruhestand sind und die Riester-Rente ausbezahlt bekommen, hält der Fiskus die Hand wieder auf. Das nennt sich „nachgelagerte Besteuerung“.
Und die läuft so: Die Einnahmen aus der Riester-Rente zählen zu Ihrem Einkommen im Alter dazu. Und alles, was dann über dem sogenannten Grundfreibetrag pro Jahr liegt (2019: 9.408 Euro), müssen Sie versteuern.
Trotzdem geht die Rechnung für Sie auf: In der Regel sparen Sie in der Ansparphase mehr Steuern, als Sie im Alter bezahlen. Unterm Strich ist die geltende Methode für Sie also günstiger.
Mehr davon lesen Sie im Artikel Steuern auf die Riester-Rente: Wie viel kriegt der Staat vom Kuchen ab?