Vorsorgen

Früher in Rente gehen: Glücksache – oder nur bei Krankheit & Co. möglich?

von Anna Ostrowska, 12.09.2024

Endlich mehr Zeit für Freunde, Familie, Hobbys und Reisen – viele Menschen träumen davon, den Arbeitsalltag hinter sich zu lassen und früher den Ruhestand anzutreten. Aber welche Möglichkeiten hast du, um vorzeitig in Rente zu gehen? Gibt es Tricks oder besondere Schlupflöcher? In diesem Ratgeber erfährst du alles Wichtige rund um das Thema Frührente – von den Voraussetzungen über die Antragstellung bis hin zu den möglichen finanziellen Auswirkungen.

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt

  • In Deutschland kannst du in Rente gehen, sobald du eine bestimmte Altersgrenze erreicht hast.
  • Frührente bedeutet, dass du vor dem regulären Rentenalter in den Ruhestand gehst.
  • Die Altersrente kannst du beantragen, wenn du mindestens 35 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt hast und mindestens 63 Jahre alt bist – jedoch mit Abzügen in der Rentenhöhe.
  • Ausnahmen gelten für Beschäftigte, die im Bergbau gearbeitet haben, sowie für Menschen mit einer Schwerbehinderung.
  • Bei 45 Beitragsjahren kannst du ohne Abschläge früher in Rente gehen.

Früher in Rente gehen: Ab wann und unter welchen Voraussetzungen?

Für viele Menschen ist die Frührente ein Traum. Ein ferner Traum? Nun, unter bestimmten Voraussetzungen kannst du tatsächlich vorzeitig in den Ruhestand gehen, also vor deinem regulären Renteneintrittsalter.  Diese sogenannte Regelaltersgrenze liegt in Deutschland zwischen 65 und 67 Jahren, für Jahrgänge ab 1964 bei 67 Jahren.

Grundsätzlich hängt der Zeitpunkt, ab wann du in Rente gehen kannst, von deinem Geburtsjahr und der Anzahl deiner Beitragsjahre in der Rentenversicherung ab. Die gute Nachricht: Du kannst auch in Rente gehen, wenn du noch nicht genug Beitragsjahre gesammelt hast. Die schlechte Nachricht: Das bringt meistens finanzielle Abzüge mit sich.

Schauen wir uns die verschiedenen Möglichkeiten einmal genauer an.

Tipp: Es gibt online Renteneintrittsrechner, zum Beispiel von der Stiftung Warentest. Dort kannst du dein Geburtsjahr und eventuelle Schwerbehinderungen eingeben, um deine möglichen Renteneintrittstermine für unterschiedliche Rentenarten zu ermitteln.

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Frührente mit Abschlägen: Altersrente für langjährig Versicherte

Du kannst mit 63 Jahren in den Ruhestand gehen, wenn du 35 Versicherungsjahre hast. Dann darfst du die sogenannte Altersrente für langjährig Versicherte beantragen, musst dann aber mit Abschlägen rechnen.

Wichtig: Die Rente bleibt in diesem Fall auch nach dem Eintritt der Regelaltersgrenze niedriger als deine reguläre Rente.

Frührente ohne Abschläge: Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Es gibt auch eine Frührente ohne Rentenkürzung: die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Beitragsjahren und frühestens zwei Jahre vor dem regulären Renteneintritt. Konkret bedeutet das: Wenn du vor 1953 geboren wurdest und 45 Jahre lang Beiträge gezahlt hast, kannst du die Rente mit 63 ohne Abschläge beantragen. Wenn du nach dem 1. Januar 1964 geboren bist, dann hast du erst mit 65 Jahren Anspruch auf diese Art der Altersrente.

Mehr dazu und welche Jahrgänge in Deutschland wann abschlagsfrei früher in Rente gehen können, liest du im Artikel „Tabelle: Wer kann nach 45 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen?”.

Was ist die Mindestversicherungszeit?

Um Anspruch auf die Regelaltersrente zu haben, musst du mindestens fünf Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Diese Mindestversicherungszeit kann durch verschiedene Leistungen erreicht werden, wie zum Beispiel durch Beiträge aus einer Beschäftigung, freiwillige Zahlungen oder Zeiten der Kindererziehung. Auch Ersatzzeiten, etwa aufgrund politischer Verfolgung oder Kriegsgefangenschaft, zählen dazu.

Rente mit 55 Jahren: Die Altersteilzeitarbeit

Ein oder zwei Jahre früher in den Ruhestand gehen zu können, ist ja schön und gut, aber geht das auch noch eher – zum Beispiel eine Rente mit 55 Jahren? Das klingt verlockend! Jedoch: Ein solches Rentenmodell gibt es nicht. Was mit der Rente mit 55 Jahren gemeint ist, ist die sogenannte Altersteilzeitarbeit.

Sie ermöglicht es Arbeitnehmer*innen, ab 55 Jahren schrittweise in den Ruhestand zu wechseln. Dabei wird die Arbeitszeit auf die Hälfte reduziert. In dieser Zeit erhalten die Angestellten weiterhin Gehalt, das durch den Arbeitgeber aufgestockt wird. Auch zahlt er zusätzliche Beiträge zur Rentenversicherung.

Die Altersteilzeit besteht aus einer aktiven und einer passiven Phase. In der aktiven Phase wird weitergearbeitet, aber weniger. In der passiven Phase arbeitet man nicht mehr, erhält aber weiterhin das reduzierte Gehalt. Das Ziel ist ein gleitender Übergang in den Ruhestand.

Video: Früher in Rente gehen: Für wen kommt das in Frage? | Die Ratgeber

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© Hessischer Rundfunk 

Frührente wegen Krankheit: Erwerbminderungsrente

Kann man zum Beispiel wegen Arthrose in Frührente gehen? Ja, vorausgesetzt, die Krankheit beeinträchtigt dich stark bei der Ausübung deiner Arbeit. Wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst, hast du die Möglichkeit, die Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Diese Art der Rente wird gewährt, wenn ein ärztliches Gutachten feststellt, dass du dauerhaft arbeitsunfähig bist.

Typische Fälle sind zum Beispiel: Arbeitsunfähigkeit wegen Herzinsuffizienz oder Depressionen. Mehr dazu erfährst du in unserem Ratgeber „Erwerbsminderungsrente: Absicherung im Notfall – aber reicht sie zum Leben?”.

Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund)

Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist der größte Träger der deutschen Rentenversicherung. Sie wurde 2005 als Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet. Ihr Hauptquartier ist in Berlin; Außenstellen gibt es in Brandenburg, Gera, Stralsund und Würzburg. Dort betreuen insgesamt 25.000 Beschäftigte rund 23 Millionen Versicherte und fast 10 Millionen Rentner*innen im Inland und Ausland.

Hausanschrift:

Deutsche Rentenversicherung Bund
Ruhrstraße 2, 10709 Berlin 

Postanschrift:

Deutsche Rentenversicherung Bund
10704 Berlin

Telefon: 030/865-0
Fax: 030/865-27240

E-Mail: drv@drv-bund.de

Homepage: www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

Frührente beantragen: Wann und wie?

Die gesetzliche Rente gibt es nur auf Antrag. Stelle deinen Rentenantrag etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Du kannst ihn auch online einreichen. Aber unabhängig davon, mit welchem vorzeitigen Rentenmodell du liebäugelst: Kontaktiere vorher unbedingt eine Beratungsstelle der DRV. Sie klärt, ob du alle Bedingungen erfüllst, um früher in Rente gehen zu können, und falls ja, mit welchen Kürzungen du rechnen musst.

Checkliste: Angaben und Unterlagen für den Antrag auf Frührente

Willst du einen Antrag auf die Frührente stellen, brauchst du in der Regel Folgendes:

Abschläge bei der vorgezogenen Rente

Ein wichtiger Punkt: Wenn du früher in Rente gehst, musst du mit finanziellen Abschlägen rechnen. Das bedeutet, dass deine Rente dauerhaft um so geringer ausfällt, je früher du aufhörst zu arbeiten. Für jeden „vorzeitigen” Monat werden dir 0,3 Prozent von deiner Rente abgezogen. Insgesamt bekommst du dann zwischen 0,3 und 18 Prozent weniger Geld. Das kann auch Erwerbsminderungsrenten und Witwenrenten betreffen.

Aber: Es gibt einige Wege, um die finanziellen Einbußen bei einer früheren Rente auszugleichen.

Tipp: Fordere deine Renteninformation an. Sie gibt Auskunft über die zu erwartende Rentenhöhe ohne Abschläge.

Freiwillige Sonderzahlungen

Ab dem 50. Lebensjahr kannst du freiwillig zusätzliche Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen, sogenannte „Sonderzahlungen“, um die Abschläge ganz oder teilweise auszugleichen. Das geht mit einem großen Betrag auf einmal oder etappenweise mit kleineren Summen. Wichtig: Diese Zahlungen sind endgültig – sogar wenn du doch nicht früher in Rente gehst, bekommst du sie nicht zurück. In diesem Fall erhöhst du damit deine spätere Rente. Mehr dazu liest du in unserem Ratgeber „Rentenpunkte kaufen: Für wen lohnt sich die Sonderzahlung?”.

Übrigens: Wenn du 50 Jahre oder älter bist, kannst du eine spezielle Rentenauskunft anfordern. Diese zeigt dir, wie hoch deine Rente bei einem früheren Renteneintritt ausfällt, welche Abzüge anfallen und wie viel du zusätzlich einzahlen musst, um Abschläge zu vermeiden. Die Rentenauskunft wird nicht automatisch verschickt; du musst sie bei der Rentenversicherung anfordern.

Attraktive Renditen. Sicher. Jahrelang.

Mit dem SparBrief der Hanseatic Bank findest du immer die richtige Geldanlage. Entweder mit jährlichen Zinszahlungen oder mit einmaliger Auszahlung am Ende der Laufzeit – wo der Zinseszins noch für ein Extraplus sorgt.

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Zu der Rente hinzuverdienen

Seit dem 1. Januar 2023 können Frührentner*innen mit einem Nebenjob, sei es ein Minijob oder Midijob, unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Für Bezieher*innen von Erwerbsminderungsrenten sind die Hinzuverdienstgrenzen von ursprünglich 6.300 Euro jährlich auf bis zu 35.650 Euro je nach individuellem Fall gestiegen (Stand: 2024).

Mehr zu diesem Thema liest du in diesem Artikel „Hinzuverdienst zur Rente: Was lohnt sich?”.

Private Altersvorsorge

Es gibt mehrere Möglichkeiten zur privaten Altersvorsorge. Du kannst zum Beispiel:

Die zusätzliche private Altersvorsorge ist sinnvoll, um die finanzielle Rentenlücke zu schließen, die durch die Abschläge entsteht.

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