Drei ältere Menschen spielen ausgelassen Karten an einem Tisch im Restaurant
Vorsorgen

Früher in Rente gehen: Glücksache – oder nur bei Krankheit & Co. möglich?

Anna Ramm
von Anna Ramm, 16.12.2025

Endlich mehr Zeit für Freunde, Familie, Hobbys und Reisen – viele Menschen träumen davon, den Arbeitsalltag hinter sich zu lassen und früher in Rente zu gehen. Aber welche Möglichkeiten hast du, um vorzeitig den Ruhestand anzutreten? Gibt es Tricks oder besondere Schlupflöcher? In diesem Ratgeber erfährst du alles Wichtige rund um das Thema Frührente – von den Voraussetzungen über die Antragstellung bis hin zu den möglichen finanziellen Auswirkungen.

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt: Früher in Rente

  • In Deutschland kannst du in Rente gehen, sobald du eine bestimmte Altersgrenze erreicht hast. 
  • Frührente bedeutet, dass du vor dem regulären Rentenalter in den Ruhestand gehst. 
  • Wer früher in Rente gehen will, kann ab 63 Jahren aufhören zu arbeiten, wenn er oder sie mindestens 35 Versicherungsjahre gesammelt hat – jedoch mit Abzügen in der Rentenhöhe.
  • Nach 45 Beitragsjahren kannst du ohne Abschläge früher in Rente gehen. 
  • Bei gesundheitlichen Problemen ist unter bestimmten Voraussetzungen ein früherer Renteneintritt mit Erwerbsminderungsrente möglich. 
  • Eine Rente mit 55 Jahren gibt es offiziell nicht, aber die Altersteilzeit ermöglicht einen schrittweisen Übergang in den Ruhestand.

Früher in Rente gehen: Ab wann und unter welchen Voraussetzungen?

Für viele Menschen ist die Frührente ein Traum. Ein ferner Traum? Nun, unter bestimmten Voraussetzungen kannst du tatsächlich vorzeitig in den Ruhestand gehen, also vor deinem regulären Renteneintrittsalter.  Diese sogenannte Regelaltersgrenze liegt in Deutschland zwischen 65 und 67 Jahren, für Jahrgänge ab 1964 bei 67 Jahren. Ausnahmen gelten unter anderem für Beschäftigte im Bergbau sowie für Menschen mit einer Schwerbehinderung.    

Grundsätzlich hängt der Zeitpunkt, ab wann du in Rente gehen kannst, von deinem Geburtsjahr und der Anzahl deiner Beitragsjahre in der Rentenversicherung ab. Die gute Nachricht: Du kannst auch in Rente gehen, wenn du noch nicht genug Beitragsjahre gesammelt hast. Die schlechte Nachricht: Das bringt meistens finanzielle Abzüge mit sich.

Tipp: Es gibt online Renteneintrittsrechner, zum Beispiel von der Stiftung Warentest. Dort kannst du dein Geburtsjahr und eventuelle Schwerbehinderungen eingeben, um deine möglichen Renteneintrittstermine für unterschiedliche Rentenarten zu ermitteln. 

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Frührente mit Abschlägen: Altersrente für langjährig Versicherte

Du kannst mit 63 Jahren vorzeitig in den Ruhestand gehen, wenn du 35 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hast. Dann darfst du die sogenannte Altersrente für langjährig Versicherte beantragen, musst dann aber mit Abzügen rechnen.

Wichtig: Die Rente bleibt in diesem Fall auch dann niedriger als deine reguläre Rente, wenn du die Regelaltersgrenze überschritten hast. 

Frührente ohne Abschläge: Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Es gibt auch eine Frührente ohne Rentenkürzung: die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Beitragsjahren und frühestens zwei Jahre vor dem regulären Renteneintritt. Konkret bedeutet das: Wenn du nach dem 1. Januar 1964 geboren bist, dann hast du mit 65 Jahren Anspruch auf diese Art der Altersrente.

Tipp: Fordere deine Renteninformation an. Sie gibt Auskunft über die zu erwartende Rentenhöhe ohne Abschläge.

Mehr dazu und welche Jahrgänge in Deutschland wann abschlagsfrei früher in Rente gehen können, liest du im Artikel „Tabelle: Wer kann nach 45 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen?”.

Was ist die Mindestversicherungszeit?

Um Anspruch auf die Regelaltersrente zu haben, musst du mindestens fünf Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Diese Mindestversicherungszeit kann durch verschiedene Leistungen erreicht werden, wie zum Beispiel durch Beiträge aus einer Beschäftigung, freiwillige Zahlungen oder Zeiten der Kindererziehung. Auch Ersatzzeiten, etwa aufgrund politischer Verfolgung oder Kriegsgefangenschaft, zählen dazu. 

Rente mit 55 Jahren: Die Altersteilzeitarbeit

Ein oder zwei Jahre früher in den Ruhestand gehen zu können, ist ja schön und gut, aber geht das auch noch eher? Rente mit 55 Jahren – das klingt verlockend! Jedoch: Ein solches Rentenmodell gibt es nicht. Was mit der Rente mit 55 Jahren gemeint ist, ist die sogenannte Altersteilzeitarbeit.  

Sie ermöglicht es Arbeitnehmer*innen, ab 55 Jahren schrittweise in den Ruhestand zu wechseln. Dabei wird die Arbeitszeit bis zur regulären Rente meist auf die Hälfte reduziert. In dieser Zeit erhalten die Angestellten ein reduziertes Gehalt, das durch den Arbeitgeber um 20 Prozent des reduzierten Gehalts aufgestockt wird. Er zahlt außerdem mindestens 80 Prozent deiner bisherigen Beiträge zur Rentenversicherung.

Die Altersteilzeit kann aber auch in eine aktive und eine passive Phase eingeteilt werden: In der aktiven Phase arbeitest du voll weiter, erhältst jedoch bereits einen reduzierten Lohn. In der passiven Phase arbeitest du dann nicht mehr, erhältst aber weiterhin das reduzierte Gehalt. Das Ziel ist ein gleitender Übergang in den Ruhestand.

Wichtig hierbei: Arbeitnehmer*innen haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit. Grundlage hierfür ist immer eine freiwillige Vereinbarung zwischen dir und deinem Arbeitgeber.   

Video: Früher in Rente gehen: Für wen kommt das in Frage? | Die Ratgeber

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© Hessischer Rundfunk 

Frührente wegen Krankheit: Erwerbsminderungsrente

Kann man zum Beispiel wegen Arthrose in Frührente gehen? Ja, vorausgesetzt, die Krankheit beeinträchtigt dich stark bei der Ausübung deiner Arbeit. Wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst, hast du die Möglichkeit, Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Diese Art der Rente wird gewährt, wenn ein ärztliches Gutachten feststellt, dass du dauerhaft arbeitsunfähig bist.  

Typische Fälle sind zum Beispiel: Arbeitsunfähigkeit wegen Herzinsuffizienz oder Depressionen. Mehr dazu erfährst du in unserem Ratgeber „Erwerbsminderungsrente: Absicherung im Notfall – aber reicht sie zum Leben?”.

Hier bekommst du Infos: Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund)

Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist der größte Träger der deutschen Rentenversicherung. Sie wurde 2005 als Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet. Ihr Hauptquartier ist in Berlin; Außenstellen gibt es in Brandenburg, Gera, Stralsund und Würzburg. Dort betreuen insgesamt 63.000 Beschäftigte rund 58 Millionen Versicherte und fast 21 Millionen Rentner*innen im Inland und Ausland.

Postanschrift:

Deutsche Rentenversicherung Bund

10704 Berlin

Telefon: 0800/1000 480 70

E-Mail: meinefrage@drv-bund.de

Homepage:

www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

 

Frührente beantragen: Wann und wie?

Die gesetzliche Rente gibt es nur auf Antrag. Stelle deinen Rentenantrag etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Du kannst ihn auch online einreichen. Aber unabhängig davon, mit welchem vorzeitigen Rentenmodell du liebäugelst: Kontaktiere vorher unbedingt eine Beratungsstelle der DRV. Sie klärt, ob du alle Bedingungen erfüllst, um früher in Rente gehen zu können, und falls ja, mit welchen Kürzungen du rechnen musst.

Checkliste: Angaben und Unterlagen für den Antrag auf Frührente

Willst du einen Antrag auf Frührente stellen, brauchst du in der Regel Folgendes:

So kannst du Abschläge bei der vorgezogenen Rente ausgleichen

Ein wichtiger Punkt: Wenn du früher in Rente gehst, musst du mit finanziellen Abschlägen rechnen. Das bedeutet, dass deine Rente dauerhaft umso geringer ausfällt, je früher du aufhörst zu arbeiten. Für jeden „vorzeitigen” Monat werden dir 0,3 Prozent von deiner Rente abgezogen. Insgesamt bekommst du dann zwischen 0,3 und 18 Prozent weniger Geld. Das kann auch Erwerbsminderungsrenten und Witwenrenten betreffen.

Aber: Es gibt einige Wege, um die finanziellen Einbußen bei einer früheren Rente auszugleichen.

Freiwillige Sonderzahlungen

Ab dem 50. Lebensjahr kannst du freiwillig zusätzliche Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen, sogenannte „Sonderzahlungen“, um die Abschläge ganz oder teilweise auszugleichen. Das geht mit einem großen Betrag auf einmal oder etappenweise mit kleineren Summen. Wichtig: Diese Zahlungen sind endgültig – sogar wenn du doch nicht früher in Rente gehst, bekommst du sie nicht zurück. In diesem Fall erhöhst du damit deine spätere Rente. Mehr dazu liest du in unserem Ratgeber „Rentenpunkte kaufen: Für wen lohnt sich die Sonderzahlung?”.

Übrigens: Wenn du 55 Jahre oder älter bist, bekommst du alle drei Jahre zusätzlich zur Renteninformation eine ausführliche Rentenauskunft. Diese zeigt dir, wie hoch deine Rente bei einem früheren Renteneintritt ausfällt, welche Abzüge anfallen und wie viel du zusätzlich einzahlen musst, um Abschläge zu vermeiden. Wenn du jünger bist, kannst du die Auskunft online bei der DRV Bund anfordern. Mehr zum Thema liest du im KlarMacher-Artikel zur Renteninformation

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Zu der Rente hinzuverdienen

Seit dem 1. Januar 2023 können Frührentner*innen mit einem Nebenjob, sei es ein Minijob oder Midijob, unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Bezieher*innen von Erwerbsminderungsrenten müssen bestimmte Hinzuverdienstgrenzen einhalten, um eine Minderung ihrer Rente zu vermeiden.

Mehr zu diesem Thema liest du in diesem Artikel „Hinzuverdienst zur Rente: Was lohnt sich?”.

Private Altersvorsorge

Es gibt mehrere Möglichkeiten zur privaten Altersvorsorge. Du kannst zum Beispiel:

Die zusätzliche private Altersvorsorge kann sinnvoll sein, um die finanzielle Rentenlücke zu schließen, die durch die Abschläge entsteht.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Ab wann kann man früher in Rente gehen?

In Deutschland ist ein Renteneintritt ab 63 Jahren beziehungsweise 65 Jahren möglich, wenn du mindestens 35 Beitragsjahre vorweisen kannst. Wer 45 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann sogar ohne Abschläge früher in Rente gehen.

Welche Tricks gibt es, um früher abschlagsfrei in Rente zu gehen?

Es gibt keine echten „Tricks“, aber legale Wege, um die Abschlagszahlungen auszugleichen. Etwa Sonderzahlungen an die Rentenversicherung vor der Rente oder der Hinzuverdienst per Mini- oder Midijob während der Rente. Langjährige Versicherte mit 45 Beitragsjahren dürfen grundsätzlich abschlagsfrei früher in Rente gehen.

Kann man wegen Krankheit früher in Rente gehen?

Ja, wenn eine gesundheitliche Einschränkung dauerhaft die Arbeitsfähigkeit mindert, ist eine Erwerbsminderungsrente möglich, zum Beispiel bei Krankheiten wie Arthrose, Depression oder Herzinsuffizienz. Voraussetzung ist ein ärztliches Gutachten, das die Erwerbsminderung bestätigt.

Wie beantragt man eine Frührente?

Den Antrag auf Frührente stellst du bei der Deutschen Rentenversicherung, idealerweise drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn. Das geht online, schriftlich oder persönlich. Wichtig ist, vorher eine Beratung zu nutzen, um mögliche Abschläge oder Alternativen zu prüfen. 

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