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Hinzuverdienst zur Rente: Was lohnt sich?

von Detlev Neumann, 16.01.2024

Alt genug, aber noch keine Lust auf Ruhestand? Oder die Rente reicht einfach nicht? Dann kannst du weiterarbeiten und mit einem Hinzuverdienst deine Rente aufpeppen. Du musst nicht befürchten, dass deine Altersrente deswegen gekürzt wird. Bei der Erwerbsminderungsrente sieht es allerdings etwas anders aus. Und was ist eigentlich mit Steuern? Hier erfährst du, was beim Hinzuverdienst alles zu beachten ist.

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt

Auf den Punkt

  • Du kannst durch einen Hinzuverdienst deine Rente erhöhen. 
  • Sie wird nicht gekürzt, wenn du im Ruhestand weiterhin arbeitest.
  • Du musst mit einem Hinzuverdienst allerdings höhere Abgaben zahlen, zum Beispiel mehr Steuern.
  • Es kann sich lohnen, in Teilrente zu gehen und nebenbei weiterzuarbeiten.
  • Bei der Erwerbsminderungsrente jedoch gibt es eine Hinzuverdienstgrenze.

Keine Hinzuverdienstgrenze bei der Altersrente

Wie viel darf man als Rentner*in dazuverdienen? Grundsätzlich so viel man will. Es gibt kein Gesetz, das Ruheständler*innen ein Zubrot zur Altersrente verbietet. So ein finanzielles Upgrade kann für Menschen gut sein, die keine ausreichende Altersvorsorge betrieben haben und ihr Ruhegeld aufbessern wollen. Oder die sich in ihrem Lebensabend einfach etwas mehr leisten möchten.

Unter Hinzuverdienst fallen unter anderem:

  • Bruttoentgelte (zum Beispiel Lohn oder Gehalt für einen Nebenjob)
  • Steuerrechtliche Gewinne (zum Beispiel Einnahmen aus selbstständiger Arbeit)
  • Ähnliche Einkommen wie Vorruhestandsgeld

Im Zusammenhang mit der (Alters-)Rente fällt öfter das Wort „Hinzuverdienstgrenze“. Das ist eine festgesetzte Summe, die sich Rentner*innen zusätzlich erarbeiten dürfen, ohne dass ihre Rente deswegen gekürzt wird. Aber seit dem 1. Januar 2023 entfällt die Hinzuverdienstgrenze bei der Altersrente. Und davor galt sie nur bei der vorgezogenen Altersrente. Eine vorgezogene Altersrente bedeutet, dass du in Rente gehst, bevor du deine Regelaltersgrenze erreicht hast, frühestens ab 63 Jahren.  

Seit 2023 ist es in Sachen Hinzuverdienst nun egal, ob du deine Altersrente vorziehst oder nicht – eine Kürzung deiner Altersrente musst du deswegen nicht befürchten. Eine Sache gilt aber weiterhin: Der vorgezogene Ruhestand ab 63 Jahren mindert zeitlebens deine Altersrente.

Abschläge von der Frührente

Abschläge von der Frührente

Die volle Rente bekommen nur Menschen, die erst dann in den Ruhestand gehen, wenn sie ihre jeweilige „Regelaltersgrenze“ erreicht haben. Das ist das Alter, den der Gesetzgeber als Rentenstart vorgesehen hat. Wenn du früher in Rente gehst, erhältst du eine vorgezogene Altersrente, auch Frührente genannt. Die fällt geringer aus. Und zwar um 0,3 Prozent für jeden Monat, den du dich vor deiner Regelaltersgrenze aus dem Berufsleben verabschiedest. Wer beispielsweise den Ruhestand um ein Jahr vorzieht, muss auf 3,6 Prozent seiner gesetzlichen Altersrente verzichten. Das gilt für den gesamten Rest des Lebens.

Früher in Rente gehen dank Hinzuverdienst?

Ohne Hinzuverdienstgrenze ist es für Frührentner*innen deutlich attraktiver, ab 63 in Rente zu gehen und trotzdem weiterzuarbeiten. Seit 2023 kannst du so Rente und Lohn gleichzeitig beziehen.

Klingt zu schön, um wahr zu sein? Ja, da ist was dran. Denn ganz so einfach wie „Rente + Lohn = neues Einkommen“ ist die Rechnung leider nicht. Zum einen musst du Abschläge von deiner Altersrente in Kauf nehmen, wenn du deine Rente vorziehst. Zum anderen fallen mit einem insgesamt höheren Einkommen auch höhere Steuern an – das liegt an der Steuerprogression. Es kann also sein, dass sich der Hinzuverdienst bei der Frührente unterm Strich kaum auf deinem Konto bemerkbar macht.

Es gibt aber einen Weg, wie du von der Gesetzesänderung profitieren kannst: die Teilrente. Das bedeutet, du gehst als Frührentner*in (noch) nicht vollständig in Rente, sondern nimmst nur einen Teil deiner Rente in Anspruch. Wie hoch dieser Teil ist, kannst du selbst wählen – alles zwischen 10 und 99 Prozent deiner vollen Rente. Die Abzüge, die du als Frührentner*in hast, fallen dann nur auf den Teil an, den du auch tatsächlich beziehst. Den Rest erhältst du – ohne Abzüge! – sobald du deine Regelaltersgrenze erreicht hast. 

Ein älterer Mann baut und vermisst das Holzmodell eines Hauses
© istock/photographer/2019  Auch ein Minijob stockt die Rente abzugsfrei auf.

Höhere Rente, niedrigere Krankenversicherung? Vorteile beim Hinzuverdienst

Es kann sich nicht nur lohnen, neben der vorgezogenen (Teil-)Rente weiterzuarbeiten, sondern auch über die Regelaltersgrenze hinaus. Für jeden Monat, den du später in Rente gehst, erhöht diese sich automatisch. Und zwar erhältst du dafür einen Rentenzuschlag in Höhe von 0,5 Prozent. Das macht in einem Jahr immerhin ein Plus von sechs Prozent. Dafür brauchst du noch nicht mal weiter in die Rentensicherung einzuzahlen. Von der bist du ab der Regelaltersgrenze befreit. Wie übrigens auch von den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung (bei der Vollrente).

Und es ist noch mehr für dich drin: Übst du deinen Beruf einfach weiter aus oder übernimmst du eine rentenversicherungspflichtige Nebenbeschäftigung (Minijobs eingeschlossen), dann steigt deine künftige Rente zusätzlich an. Und zwar allein durch die Beiträge des Arbeitgebers zur Rentenversicherung. Zusätzlich kannst du auf deine Rentenversicherungsfreiheit verzichten und selbst weiter einzahlen. Dann wächst deine spätere Rente weiter.

Noch ein Wort zur Krankenversicherung: Als Rentner*in zahlst du standardmäßig auf deine Rente den halben allgemeinen Beitragssatz, also 7,3 Prozent. Die andere Hälfte zahlt die Rentenversicherung.  

Verdienst du neben deiner vollen Rente etwas dazu, hast du in der Regel keinen Anspruch mehr auf Krankengeld. Du zahlst dann einen ermäßigten Beitrag von 7,0 Prozent deines Lohnes an die Krankenversicherung. Die anderen 7,0 Prozent legt dein Arbeitgeber drauf. Das spart dir Geld, hat aber auch einen Nachteil: Falls du länger krank werden solltest und deinem Nebenjob nicht nachgehen kannst, fällt in dieser Zeit der Hinzuverdienst ersatzlos weg. Bist du auf diesen Hinzuverdienst finanziell angewiesen, ist das also ein Risiko.  

Auch in diesem Zusammenhang ist es ein Vorteil, in Teilrente zu gehen: Beim Hinzuverdienst zur Teilrente behältst du nämlich deinen Anspruch auf Krankengeld.

Rente, Hinzuverdienst und Steuern

Rente, Hinzuverdienst und Steuern

Wie viel darf ich als Rentner*in dazuverdienen, ohne versteuert zu werden? Diese Frage stellen sich wohl viele. Klar ist: Rentner*innen müssen ihr Einkommen grundsätzlich versteuern. Das bezieht sowohl ihre gesetzliche Rente ein als auch Einnahmen aus privaten Renten – oder aus Nebenjobs. Zählt dazu auch ein Minijob? Ja. Aber machst du damit nicht mehr als 520 Euro pro Monat, gilt das als ein steuerfreier Zuverdienst für Rentner*innen.  

Wichtig: Im Gegensatz zu deinem Lohn wird die Rente nicht automatisch besteuert, sondern erst, wenn du deine Steuererklärung abgegeben hast und das Finanzamt alles verrechnet hat. Lege also lieber etwas Geld für den Fall zurück, dass dir Aufforderungen zur Nachzahlung ins Haus flattern.

Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrente

Eine Hinzuverdienstgrenze bei der Rente gibt es weiterhin: die bei der Erwerbsminderungsrente. Eine Erwerbsminderungsrente beziehen Menschen, die nicht (mehr) arbeiten können, zum Beispiel, weil sie einen Unfall hatten oder krank geworden sind.  

Dabei gibt es eine Unterscheidung in volle und teilweise Erwerbsminderung. Wer voll erwerbsgemindert ist, kann täglich weniger als drei Stunden arbeiten. Bei teilweiser Erwerbsminderung sind es weniger als sechs Stunden tägliche Arbeitszeit. Erwerbsgeminderte Menschen dürfen etwas hinzuverdienen, aber nur in diesem zeitlichen Rahmen, also bis zu drei beziehungsweise bis zu sechs Stunden. 

Video: Hinzuverdienst – wie Rentner profitieren können und welche Grenzen gelten | Marktcheck SWR

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© SWR Marktcheck  

Auch erwerbsgeminderte Menschen profitieren von den Gesetzesänderungen zum 1. Januar 2023. Denn ihre Hinzuverdienstgrenze wurde deutlich erhöht. Bei voller Erwerbsminderung ist sie auf satte 17.823,75 Euro gestiegen. Für teilweise Erwerbsminderung liegt sie sogar bei 35.647,50 Euro – allerdings wird für jede*n eine eigene Hinzuverdienstgrenze berechnet, die davon abhängt, wie hoch das Einkommen vor der Erwerbsminderung war. (Stand: 2023)

Diese Hinzuverdienstgrenzen bleiben nicht für immer so, sondern sie werden „dynamisiert“. Das heißt: Sie werden jährlich neu berechnet, und zwar im Verhältnis dazu, wie sich das Gehalt für Arbeitnehmer*innen entwickelt.

Sorge um zu wenig Rente

Sorge um zu wenig Rente

Ein gutes Drittel (32 Prozent) der Deutschen erwartet, auch im Rentenalter arbeiten zu müssen. Dahinter steckt die Befürchtung, dass ihre gesetzliche Rente nicht für den gesicherten Lebensabend ausreicht. Zu diesem Ergebnis kommt eine Statista-Umfrage. Demnach ist die Sorge um das Auskommen mit dem Altersruhegeld nur in Indien (45 Prozent) und Kanada (35 Prozent) größer als hierzulande. (Stand: 2022)

Auch zusätzliche Absicherungen haben ihre Tücken, etwa die Betriebsrente. Mehr dazu liest du im Artikel „Auszahlung betriebliche Altersvorsorge: Vorsicht Falle!“.

Du möchtest im Voraus wissen, wie hoch deine gesetzliche Rente wird? Dann solltest du einen Blick in deine Renteninformation werfen. Die sagt dir, wie hoch deine Rente in verschiedenen Fällen wäre: zum Beispiel, wenn du bis zur Regelaltersgrenze weiter verdienst wie bisher, oder wenn du heute erwerbsgemindert wärest. Du bekommst sie jedes Jahr von der Rentenversicherung zugesendet. Du kannst aber auch jederzeit deine Renteninformation anfordern.

Außerdem lohnt es sich, neben der gesetzlichen Rente privat fürs Alter vorzusorgen. Tipps dafür findest du im KlarMacher-Ratgeber „Private Altersvorsorge: Diese Möglichkeiten lassen dich entspannter Richtung Rente blicken.“

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