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Hinzuverdienst zur Rente: Was lohnt sich?

Detlev Neumann
von Detlev Neumann, 24.02.2026

Alt genug, aber noch keine Lust auf Ruhestand? Oder die Rente reicht einfach nicht? Dann kannst du weiterarbeiten und mit einem Hinzuverdienst deine Rente aufpeppen. Du musst nicht befürchten, dass deine Altersrente deswegen gekürzt wird. Bei der Erwerbsminderungsrente sieht es allerdings etwas anders aus. Und was ist eigentlich mit Steuern? Hier erfährst du, was beim Hinzuverdienst alles zu beachten ist.

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt: Zur Rente hinzuverdienen

  • Du kannst durch einen Hinzuverdienst deine Rente erhöhen. 
  • Die Rente wird nicht gekürzt, wenn du im Ruhestand weiterhin arbeitest.
  • Du musst bei einem zusätzlichen Einkommen allerdings meist höhere Abgaben zahlen, zum Beispiel mehr Steuern. 
  • Mit der Aktivrente kannst du seit 2026 jeden Monat 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen. 
  • Es kann sich lohnen, in Teilrente zu gehen und nebenbei weiterzuarbeiten.
  • Bei der Erwerbsminderungsrente jedoch gibt es eine Hinzuverdienstgrenze.

Keine Hinzuverdienstgrenze bei der Altersrente

Wie viel darf man als Rentner*in dazuverdienen? Grundsätzlich so viel man will. Es gibt kein Gesetz, das Ruheständler*innen ein Zubrot zur Altersrente verbietet. So ein finanzielles Upgrade kann für Menschen gut sein, die keine ausreichende Altersvorsorge betrieben haben und ihr Ruhegeld aufbessern wollen. Oder die sich in ihrem Lebensabend einfach etwas mehr leisten möchten.

Unter Hinzuverdienst fallen unter anderem:

  • Bruttoentgelte (zum Beispiel Lohn oder Gehalt für einen Nebenjob)
  • Steuerrechtliche Gewinne (zum Beispiel Einnahmen aus selbstständiger Arbeit)
  • Rentenähnliche Einkommen wie Vorruhestandsgeld
  • Mieteinnahmen – sofern du die Vermietung gewerblich betreibst (beispielsweise in Form einer Pension)

Im Zusammenhang mit der (Alters-)Rente fiel lange Zeit das Wort „Hinzuverdienstgrenze“. Das war eine festgesetzte Summe, die sich Rentner*innen zusätzlich erarbeiten durften, ohne dass ihre Rente deswegen gekürzt wurde. Aber am 1. Januar 2023 ist die Hinzuverdienstgrenze bei der Altersrente gefallen. Seitdem ist es in Sachen Nebeneinkommen nun egal, wie viel du dazuverdienst – eine Kürzung deiner Altersrente musst du deswegen nicht befürchten. Eine Sache gilt aber weiterhin: Der vorgezogene Ruhestand ab 63 Jahren mindert zeitlebens deine Altersrente (siehe Kasten).

Übrigens: Mehr zum Thema Rente und Abzüge erfährst du in dem Ratgeber „Tabelle: Wer kann nach 45 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen?”.

Abschläge von der Frührente

Die volle Rente bekommen nur Menschen, die erst dann in den Ruhestand gehen, wenn sie ihre jeweilige „Regelaltersgrenze“ erreicht haben. Das ist das Alter, den der Gesetzgeber als Rentenstart vorgesehen hat. Wenn du früher in Rente gehst, erhältst du eine vorgezogene Altersrente, auch Frührente genannt. Die fällt geringer aus. Und zwar um 0,3 Prozent für jeden Monat, den du dich vor deiner Regelaltersgrenze aus dem Berufsleben verabschiedest. Wer beispielsweise den Ruhestand um ein Jahr vorzieht, muss auf 3,6 Prozent seiner gesetzlichen Altersrente verzichten. Und das nicht etwa nur bis zur Regelaltersgrenze, sondern für den Rest des Lebens.

Früher in Rente gehen dank Nebeneinkommen?

Ohne die früher geltende Hinzuverdienstgrenze ist es für Frührentner*innen deutlich attraktiver, ab 63 in Rente zu gehen und trotzdem weiterzuarbeiten. Seit 2023 kannst du so Rente und Gehalt gleichzeitig beziehen.

Klingt zu schön, um wahr zu sein? Ja, da ist was dran. Denn ganz so einfach wie „Rente + Lohn = neues Einkommen“ ist die Rechnung leider nicht. Zum einen musst du Abschläge von deiner Altersrente in Kauf nehmen, wenn du deine Rente vorziehst. Und wenn du irgendwann doch aufhörst, zu arbeiten, fällt dein Nebeneinkommen weg, die Abschläge auf deine Rente bleiben aber gleich. Zum anderen fallen mit einem insgesamt höheren Einkommen auch höhere Steuern an – das liegt an der Steuerprogression. Es kann also sein, dass sich der Hinzuverdienst bei der Frührente unterm Strich auf deinem Konto nicht so stark bemerkbar macht wie gedacht.

Es gibt aber einen Weg, wie du von der Gesetzesänderung profitieren kannst: die Teilrente. Das bedeutet, du gehst als Frührentner*in (noch) nicht vollständig in Rente, sondern nimmst nur einen Teil deiner Rente in Anspruch. Wie hoch dieser Teil ist, kannst du selbst wählen – alles zwischen 10 und 99,99 Prozent deiner vollen Rente. Die Abzüge, die du als Frührentner*in hast, fallen dann nur auf den Teil an, den du auch tatsächlich beziehst. Den Rest erhältst du – ohne Abzüge! – sobald du deine Regelaltersgrenze erreicht hast. 

Übrigens: Mehr zum Thema Frührente liest du im Artikel „Früher in Rente gehen: Glückssache – oder nur bei Krankheit und Co. möglich?”. 

Ein älterer Mann baut und vermisst das Holzmodell eines Hauses in einer Werkstatt
© istock/photographer/2019  Auch ein Minijob stockt die Rente abzugsfrei auf.

Die Aktivrente: Steuerfrei als Rentner*in hinzuverdienen

Grundsätzlich gilt: Den steuerpflichtigen Teil deiner Rente musst du regulär versteuern – ebenso wie deinen Arbeitslohn. Seit dem 1. Januar 2026 gibt es eine zusätzliche Steuerbefreiung für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer*innen.  

Mit der sogenannten Aktivrente gilt ein monatlicher Steuerfreibetrag von bis zu 2.000 Euro. Bis zu dieser Grenze hat dein Hinzuverdienst auch keinen Einfluss auf deinen Steuersatz. Du rutscht also nicht durch den Progressionsvorbehalt in eine höhere Steuerstufe.

Damit du von den Regelungen für die Aktivrente profitieren kannst, musst du

  • deine individuelle Regelaltersgrenze erreicht haben und
  • frühestens ab dem 1. Januar 2026 eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen oder fortführen.

Von der Regelung ausgeschlossen sind Minijobbende, Selbstständige und Freiberufler*innen sowie Beamt*innen.

Für die Aktivrente ist kein Antrag nötig, dein Arbeitgeber berücksichtigt sie automatisch bei der Lohnsteuerabrechnung. Wichtig ist, dass die Regelung nur für ein Beschäftigungsverhältnis gilt. Du musst also deinem Arbeitgeber bestätigen, dass du nicht anderswo eine weitere Aktivrente beziehst.

Wichtiger Hinweis zur Steuer auf die Rente: Im Gegensatz zu deinem Lohn wird die Rente nicht automatisch besteuert, sondern erst, wenn du deine Steuererklärung abgegeben hast und das Finanzamt alles verrechnet hat. Lege also lieber etwas Geld für den Fall zurück, dass dir Aufforderungen zur Nachzahlung ins Haus flattern. Mehr zu diesem Thema liest du in dem Ratgeber „Kurz erklärt: Müssen Rentner eine Steuererklärung machen?”.

Entspannt in die Zukunft blicken – mit unserem Sparbrief

Klar, auch der Staat will etwas von deinen Einnahmen und kassiert deshalb Steuern. Mit einer Steuererklärung kannst du dir womöglich einen Teil davon wieder zurückholen. Und mit dem Sparbrief der Hanseatic Bank landet noch mehr auf deinem Konto: Je nach Laufzeit kassierst du attraktive oder noch attraktivere Zinsen auf deine Spareinlagen.

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Versicherungsbeiträge: Vorteile und Nachteile beim Hinzuverdienst

Es kann sich nicht nur lohnen, neben der vorgezogenen (Teil-)Rente weiterzuarbeiten, sondern auch über die Regelaltersgrenze hinaus. Für jeden Monat, den du später in Rente gehst, erhöht sich diese automatisch. Und zwar erhältst du dafür einen Rentenzuschlag in Höhe von 0,5 Prozent. Das macht in einem Jahr immerhin ein Plus von sechs Prozent aus. Dafür brauchst du noch nicht mal weiter in die Rentenversicherung einzuzahlen. Von der bist du ab der Regelaltersgrenze befreit, wie übrigens auch von den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung (bei der Vollrente).  

Ein kleiner Wermutstropfen: Die anderen Beiträge zur Sozialversicherung musst du auf das gesamte Zusatzeinkommen abführen. Du zahlst also weiterhin Beiträge zur Pflege- und Krankenversicherung (ermäßigt – mehr dazu gleich) und dein Arbeitgeber die zur Rentenversicherung.

Achtung: Die Beiträge, die dein Arbeitgeber allein in die Rentenversicherung einzahlt, erhöhen deine Rentenansprüche nicht. Das Geld landet nämlich in der allgemeinen Rentenkasse, nicht auf deinem Rentenkonto.  

Es gibt aber eine Möglichkeit, wie du mit dem Hinzuverdienst deine Rente noch steigern kannst, selbst wenn du deine Rente bereits beziehst: Du teilst deinem Arbeitgeber mit, dass du auf deine Rentenversicherungsfreiheit verzichtest. Dann musst du zwar selbst wieder Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, aber dann landen sowohl deine Beiträge als auch die von deinem Arbeitgeber auf deinem Rentenkonto. Du bekommst entsprechend Rentenpunkte gutgeschrieben und erhöhst damit jedes Jahr deine Rente.

Sorge um zu wenig Rente

Gut 73 Prozent der Deutschen haben die Befürchtung, im Rentenalter von Armut betroffen zu sein. Dahinter steckt die Sorge, dass ihre gesetzliche Rente nicht für den gesicherten Lebensabend ausreicht. Zu diesem Ergebnis kommt eine Statista-Umfrage aus dem Jahr 2025.

Rente, Krankengeld, Beiträge: Was gilt mit und ohne Job?

Die Höhe deiner Krankenkassenbeiträge und dein Anspruch auf Krankengeld hängen davon ab, ob du Vollrentner*in bist oder eine Teilrente beziehst und ob du nebenher arbeiten gehst oder nicht.

Als Vollrentner*in ohne Hinzuverdienst

  • zahlst du den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent auf deine Rente. Die Hälfte davon übernimmt jedoch die Rentenversicherung, also 7,3 Prozent. 
  • zahlst du anteilig einen individuellen Zusatzbeitrag, der je nach Krankenkasse unterschiedlich ausfällt. Hiervon übernimmt die Deutsche Rentenversicherung allerdings die Hälfte. 
  • hast du keinen Anspruch mehr auf Krankengeld. Denn die Rente gilt als Entgeltersatzleistung, die auch im Krankheitsfall weitergezahlt wird. 

Als Vollrentner*in mit einem Hinzuverdienst

  • zahlst du auf deine Einkünfte einen leicht ermäßigten Krankenkassenbeitrag von 7,0 Prozent deines Lohnes an die Krankenversicherung. Die anderen 7,0 Prozent legt dein Arbeitgeber drauf. Der Vorteil: Wirst du krank, erhältst du für sechs Wochen weiterhin deinen Lohn. 
  • hast du ebenfalls keinen Anspruch auf Krankengeld. Das ist ein Risiko: Nämlich, wenn du auf das Zusatzeinkommen finanziell angewiesen bist. Bist du länger als sechs Wochen krank, fällt der Hinzuverdienst ersatzlos weg und du erhältst trotz Nebenjob kein Krankengeld, um das abzufedern. 

Wichtig: Nur als Teilrentner*in mit Hinzuverdienst hast du weiterhin einen Anspruch auf Krankengeld. Bist du also länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, erhältst du zusätzlich zu deiner Teilrente Krankengeld.

Nebenverdienst bei der Erwerbsminderungsrente

Eine Hinzuverdienstgrenze bei der Rente gibt es weiterhin bei der Erwerbsminderungsrente. Eine Erwerbsminderungsrente beziehen Menschen, die nicht (mehr) arbeiten können, zum Beispiel, weil sie einen Unfall hatten oder krank geworden sind. Die Erwerbsminderung endet mit Erreichen der Regelaltersgrenze und wird dann in eine reguläre Altersrente umgewandelt.

Dabei gibt es eine Unterscheidung in volle und teilweise Erwerbsminderung. Wer voll erwerbsgemindert ist, kann täglich weniger als drei Stunden arbeiten. Bei teilweiser Erwerbsminderung sind es weniger als sechs Stunden tägliche Arbeitszeit. Erwerbsgeminderte Menschen dürfen also etwas hinzuverdienen, aber nur in diesem zeitlichen Rahmen, also bis zu drei beziehungsweise bis zu sechs Stunden.  

Video: Hinzuverdienst – wie Rentner profitieren können und welche Grenzen gelten | Marktcheck SWR

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© SWR Marktcheck   Hinweis: Seit dem 1. Januar 2026 liegt die Minijob-Grenze bei 603 Euro pro Monat.

Auch erwerbsgeminderte Menschen haben von den Gesetzesänderungen zum Hinzuverdienst profitiert. Denn ihre Hinzuverdienstgrenze wurde deutlich erhöht. Bei voller Erwerbsminderung liegt sie seit 1. Januar 2026 bei satten 20.700 Euro pro Jahr. Für teilweise Erwerbsminderung liegt sie sogar bei 41.500 Euro – allerdings wird für jede*n eine eigene Hinzuverdienstgrenze berechnet, die davon abhängt, wie hoch das Einkommen vor der Erwerbsminderung war. 

Diese Hinzuverdienstgrenzen bleiben nicht für immer so, sondern sie werden „dynamisiert“. Das heißt: Sie werden jährlich neu berechnet, und zwar im Verhältnis dazu, wie sich das Gehalt für Arbeitnehmer*innen entwickelt.

Du möchtest im Voraus wissen, wie hoch deine gesetzliche Rente sein wird? Dann solltest du einen Blick in deine Renteninformation werfen. Die sagt dir, wie hoch deine Rente in verschiedenen Fällen wäre: zum Beispiel, wenn du bis zur Regelaltersgrenze weiter verdienst wie bisher, oder wenn du heute erwerbsgemindert wärest. Du bekommst sie jedes Jahr von der Rentenversicherung zugesendet. Du kannst aber auch jederzeit deine Renteninformation anfordern.

Außerdem lohnt es sich, neben der gesetzlichen Rente privat fürs Alter vorzusorgen. Tipps dafür findest du im KlarMacher Ratgeber „Private Altersvorsorge: Diese Möglichkeiten lassen dich entspannter Richtung Rente blicken.“

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FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Wie viel darf man zur Altersrente hinzuverdienen?

Seit 2023 gibt es bei der Altersrente keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Rentner*innen dürfen unbegrenzt dazuverdienen. Die Altersrente wird dadurch nicht gekürzt – das gilt aber nicht für den vorgezogenen Rentenbeginn und für die Erwerbsminderungsrente.

Muss ich meinen Hinzuverdienst zur Rente versteuern?

Ja. Zusätzliche Einkünfte sind grundsätzlich steuerpflichtig. Steuerfrei bleibt der Hinzuverdienst nur, wenn du einen Minijob hast oder du bis zu 2.000 Euro im Monat sozialversicherungspflichtig hinzuverdienst (Aktivrente).

Muss ich Sozialversicherungsbeiträge zahlen, wenn ich mir etwas zur Rente dazuverdiene?

Sobald du die Regelaltersgrenze erreicht hast, musst du keine Beiträge mehr zur Renten‑ und Arbeitslosenversicherung zahlen. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden jedoch weiterhin fällig – abhängig von deiner Rentenart und deiner Beschäftigung. Allerdings entfällt in der Regel der Anspruch auf Krankengeld. Nur wer eine Teilrente bezieht, behält den Krankengeldanspruch. 

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