
Auszahlung betriebliche Altersvorsorge: Vorsicht Falle!

Endlich geht es in den Ruhestand. Mal sehen, was es noch alles zu entdecken und zu erleben gibt. Am nötigen Kleingeld sollte es nicht scheitern. Schließlich hast du zusätzlich zur Rente auch noch eine Betriebsrente. Aber dann das böse Erwachen: Du bekommst gar nicht die Summe, die dir in Aussicht gestellt wurde. Warum wie viel wofür abgezogen wird, liest du hier.
Themen in diesem Artikel
- In der Ansparphase fördert der Staat
- Nicht alles, was draufsteht, ist auch drin
- Die Politik hat nachgebessert
- … und Steuern sind auch noch fällig
- Keine vorzeitige Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge
In der Ansparphase fördert der Staat
Wie von der Politik empfohlen, zweigen viele Arbeitnehmer*innen einen Teil ihres Gehalts für eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) ab. Häufig wandert das Geld dazu in eine sogenannte Direktversicherung. Diese Versicherung schließt der Arbeitgeber für seine Angestellten ab. Die Beiträge zieht er ihnen in der gewünschten Höhe direkt vom Bruttogehalt ab. Das so angesammelte Kapital bekommen sie später als Betriebsrente.
Der Staat fördert diese Form der Altersvorsorge: Für den Teil deines Gehalts, das in die Versicherung fließt, verlangt er keine Steuern und auch keine Sozialabgaben. Zumindest dann, wenn deine monatlichen Beiträge eine bestimmte Höhe nicht überschreiten. Die wird jedes Jahr neu festgelegt. 2023 werden die bAV-Beiträge bis 584 Euro monatlich steuerfrei sein. Sozialabgaben zahlst du allerdings bereits für alles, was über 292 Euro liegt. So viel von deinem Gehalt kannst du also direkt und brutto zur Seite legen beziehungsweise für die Betriebsrente ansammeln. Das klingt erst einmal attraktiv.
Nicht alles, was draufsteht, ist auch drin
Einmal im Jahr erhältst die du einen Versicherungsbescheid von deinem Direktversicherer. Darin steht die zu erwartende Auszahlung zu Rentenbeginn. Im Laufe der Jahre kann sich da einiges anhäufen. Was in den Schreiben nicht erwähnt wird: Mit dem ausgewiesenen Betrag kannst du nicht planen.
Denn auch von der Betriebsrente musst du Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen. Die Sozialabgabenlast wird also lediglich in die Zukunft verschoben. Was du beim Ansparen an Sozialabgaben sparst, zahlst du später nach. Und: Die Sozialabgaben musst du komplett aus eigener Tasche blechen – also auch den Teil, den normalerweise dein Arbeitgeber übernommen hätte. Aber den hat er sich jetzt gespart, weil auch für ihn keine Sozialabgaben anfielen. Zum Ausgleich muss der Arbeitgeber 15 Prozent auf deine Versicherungsbeiträge zuschießen (bei bAV-Verträgen ab 2019; bei älteren Verträgen gilt diese Zuschusspflicht erst seit 2022).
Die „normale“ gesetzliche Rente ist da attraktiver. Hier zahlen die meisten Rentner*innen nur den halben Krankenkassenbeitrag, und viele private Renten sind sogar gänzlich befreit.

Die Politik hat nachgebessert
Bis 2020 galt: Sobald die Höhe der Betriebsrente über einer bestimmten Freigrenze lag, wurden die Sozialbeiträge auf die gesamte Betriebsrente fällig. Das bedeutete: Rund 18 Prozent wurden wieder abgezogen. Vielen Sozialverbänden war diese Regelung ein Dorn im Auge. Vor allem, weil diese Sozialabgabenpflicht rückwirkend eingeführt wurde, also auch für Verträge galt, die vorher abgeschlossen worden waren. Mit einer der anderen Möglichkeiten für die Altersvorsorge wären viele Sparer*innen besser gefahren.
Mittlerweile ist die Politik zurückgerudert: Eine Reform entlastet seit 2020 die Betriebsrentner*innen deutlich. Statt der Freigrenze gibt es nun einen Freibetrag. Der Unterschied: Nicht für die gesamte Betriebsrente, sondern nur für den Teil der Betriebsrente, der über diesem Freibetrag liegt, werden Krankenkassenbeiträge fällig. Der Freibetrag wird regelmäßig angehoben, im Jahr 2023 steigt der Betrag auf 169,75 Euro. Für die Pflegeversicherung musst du allerdings weiterhin den fälligen Satz auf die gesamte Betriebsrente zahlen.
Beispiel: Du bekommst eine Betriebsrente von 200 Euro. Nach alter Regelung hättest du davon mindestens 18 Prozent Sozialabgaben abführen müssen (14,6 Prozent für die Krankenkasse plus eventuellen Zusatzbeitrag sowie 3,4 Prozent für die Pflegeversicherung; Stand: 2022). Und zwar auf die gesamten 200 Euro, also 36 Euro. Nach dem neuen Modell bleiben 169,75 Euro frei von Krankenkassenbeiträgen. Diese werden also nur noch für die 30,25 Euro fällig, die deine Betriebsrente über dem Freibetrag liegt. Das macht 4,42 Euro plus möglichen Zusatzbeitrag. Hinzu kommen 3,4 Prozent von der gesamten Betriebsrente für die Pflegeversicherung, also 6,80 Euro. In diesem Beispiel sparst du mit der neuen Regelung knapp 25 Euro.
Übrigens: Wenn du in einer Privaten Krankenversicherung (PKV) bist, gibt es keine Abzüge von der Betriebsrente. Der Beitrag zu einer PKV ist nämlich unabhängig von deinen Einkünften. Aber auch hier musst du als Rentner*in den bisherigen Arbeitgeberanteil selbst übernehmen.
Was ist bei einer Einmalauszahlung?
Was ist bei einer Einmalauszahlung?
Wenn du dir deine angesammelte Betriebsrente auf einen Schlag auszahlen lässt, gilt: Die Abgaben werden über zehn Jahre gestreckt. Das bedeutet, dass die Krankenkasse die Summe berechnet, die du zehn Jahre lang monatlich bekommen hättest. Für diesen Betrag bezahlst du dann jeden Monat die Sozialabgaben.
… und Steuern sind auch noch fällig
Für die Auszahlung aus der betrieblichen Altersvorsorge gilt der individuelle Steuersatz der Rentner*innen. Das kann für sie gut sein. Denn in Deutschland gilt: Je höher das Einkommen ist, desto mehr Steuern muss man darauf zahlen. Nun ist die Rente in der Regel niedriger als das ehemalige Arbeitseinkommen. Deshalb werden dafür meistens weniger Steuern fällig, als man zuvor mit den Beiträgen zur baV gespart hat. Zusätzlich profitieren Rentner*innen von Steuerfreibeträgen – die allerdings in den kommenden Jahren schrittweise abgebaut werden.
Wenn du genau wissen möchtest, wie in deinem konkreten Fall die Auszahlung aus der betrieblichen Altersvorsorge besteuert wird, wendest du dich am besten an eine Steuerberatung. Einen Anhaltspunkt gibt aber auch der Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums.

Keine vorzeitige Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge
Auch wenn sich im Laufe des Lebens Situationen ergeben können, in denen man das Geld aus der betrieblichen Altersvorsorge gut gebrauchen könnte: Eine vorzeitige Auszahlung ist vom Gesetzgeber ausgeschlossen. Schließlich soll die Betriebsrente dazu dienen, Altersarmut zu vermeiden und wird deshalb gefördert. Über die betriebliche Altersvorsorge kann jede Person erst verfügen, wenn der gesetzlich gültige Rentenbescheid vorliegt.
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