Auszahlung betriebliche Altersvorsorge: Vorsicht Falle!
Endlich geht es in den Ruhestand. Mal sehen, was es noch alles zu entdecken und zu erleben gibt. Am nötigen Kleingeld sollte es nicht scheitern. Schließlich kommt zu deiner gesetzlichen Rente noch deine betriebliche Altersvorsorge hinzu. Aber dann das böse Erwachen: Du bekommst gar nicht die Summe, die dir für die Betriebsrente in Aussicht gestellt wurde. Warum wie viel wofür abgezogen wird, liest du hier.
Themen in diesem Artikel
- In der Ansparphase fördert der Staat
- Nicht alles, was draufsteht, ist auch drin
- So hoch ist der Freibetrag für die Betriebsrente
- … und Steuern sind auch noch fällig
- Keine vorzeitige Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Auf den Punkt: Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge
- Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge sind 2026 bis 676 Euro steuerfrei, für Beiträge bis zu 338 Euro monatlich zahlst du auch keine Sozialabgaben.
- Während der Auszahlungsphase gibt es einen Freibetrag für Krankenversicherungsbeiträge (im Jahr 2026 sind das 197,75 Euro).
- Die Pflegeversicherungsbeiträge werden für die gesamte Betriebsrente fällig.
- Außerdem muss die Betriebsrente versteuert werden.
- Eine vorzeitige Auszahlung der bAV ist nicht möglich.
In der Ansparphase fördert der Staat
Wie von der Politik empfohlen, zweigen viele Arbeitnehmer*innen einen Teil ihres Gehalts für eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) ab. Häufig wandert das Geld in eine sogenannte Direktversicherung. Diese Versicherung schließt der Arbeitgeber für seine Angestellten ab. Die Beiträge zieht er ihnen in der miteinander vereinbarten Höhe direkt vom Bruttogehalt ab. Das so angesammelte Kapital bekommen die Beschäftigten später als Betriebsrente wieder ausgezahlt.
Der Staat fördert diese Form der Altersvorsorge: Für den Teil deines Gehalts, das in die Versicherung fließt, verlangt er keine Steuern und auch keine Sozialabgaben. Zumindest dann, wenn deine monatlichen Beiträge eine bestimmte Höhe nicht überschreiten. Diese Grenze wird jedes Jahr neu festgelegt. Im Jahr 2026 sind bAV-Beiträge bis 676 Euro monatlich steuerfrei. Sozialabgaben hingegen zahlst du bereits für alles, was über 338 Euro liegt. Diese 338 Euro von deinem Gehalt kannst du also direkt und komplett zur Seite legen beziehungsweise für die Betriebsrente ansammeln. Du darfst natürlich auch mehr in die bAV einzahlen, dann gehen vorher aber eben noch ein paar Sozialabgaben und Steuern davon ab.
Vorsicht Falle Betriebsrente: Altersrente als Teilrente kann böses Erwachen geben
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Nicht alles, was draufsteht, ist auch drin
Einmal im Jahr erhältst du einen Versicherungsbescheid von deinem Direktversicherer. Darin steht, wie viel dir zu Rentenbeginn ausgezahlt werden dürfte. Im Laufe der Jahre kann sich da einiges anhäufen. Was in den Schreiben nicht erwähnt wird: Mit dem ausgewiesenen Betrag kannst du nicht in voller Höhe planen.
Denn im Ruhestand musst du von der Betriebsrente Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen. Die Sozialabgabenlast wird also lediglich in die Zukunft verschoben: Was du während deiner Berufstätigkeit (also in der Ansparphase für die Betriebsrente) an Sozialabgaben sparst, zahlst du später nach.
Und: Die Sozialabgaben musst du komplett aus eigener Tasche blechen – also auch den Teil, den normalerweise dein Arbeitgeber übernommen hätte, wenn er dir statt der bAV deinen Lohn auszahlen würde. Aber den hat er sich jetzt gespart, weil auch für ihn keine Sozialabgaben anfielen. Zum Ausgleich muss der Arbeitgeber 15 Prozent auf deine Versicherungsbeiträge zuschießen (bei bAV-Verträgen ab 2019; bei älteren Verträgen gilt diese Zuschusspflicht erst seit 2022).
Die „normale“ gesetzliche Rente ist da attraktiver. Hier zahlen die meisten Rentner*innen nur den halben Krankenkassenbeitrag. Und viele private Rentenversicherungen sind sogar gänzlich davon befreit. Voraussetzung dafür: Die Rentner*innen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

So hoch ist der Freibetrag für die Betriebsrente
Immerhin: Du musst nicht auf deine gesamte Betriebsrente Sozialabgaben zahlen, denn für Betriebsrenten gilt ein Freibetrag. Das heißt: Nur für den Teil der Betriebsrente, der über diesem Freibetrag liegt, werden Krankenkassenbeiträge fällig. Der Freibetrag wird regelmäßig angehoben. Im Jahr 2025 lag er bei 187,25 Euro und für 2026 sind es 197,75 Euro. Für die Pflegeversicherung musst du allerdings den fälligen Satz auf die gesamte Betriebsrente zahlen – hier gibt es keinen Freibetrag.
Beispiel: Du bekommst im Jahr 2026 eine Betriebsrente von 200 Euro. 197,75 Euro sind frei von Krankenkassenbeiträgen. Diese werden also nur noch für die 2,25 Euro fällig, die deine Betriebsrente über dem Freibetrag liegt. Also: 14,6 Prozent für die Krankenkasse plus eventuellen Zusatzbeitrag (Stand: Januar 2026). Das macht runde 33 Cent plus möglichen Zusatzbeitrag. Hinzu kommen 3,6 Prozent von der gesamten Betriebsrente für die Pflegeversicherung, also 7,20 Euro. Die 3,6 Prozent sind der allgemeine Beitragssatz – wer keine Kinder hat, zahlt mehr (4,2 Prozent), wer mehr Kinder hat, weniger. Von den 200 Euro Betriebsrente kommen am Ende also runde 192 Euro bei dir an – wenn da nicht die Steuer wäre (dazu gleich mehr).
Was ist bei einer Einmalauszahlung?
Wenn du dir deine angesammelte Betriebsrente auf einen Schlag auszahlen lässt, gilt: Die Abgaben werden über zehn Jahre gestreckt. Das bedeutet, dass die Krankenkasse die Summe berechnet, die du zehn Jahre lang monatlich bekommen hättest. Für diesen Betrag bezahlst du dann jeden Monat die Sozialabgaben.
Übrigens: Wenn du in der Privaten Krankenversicherung (PKV) bist, gibt es keine Abzüge von der Betriebsrente. Der Beitrag zu einer PKV ist nämlich unabhängig von deinen Einkünften. Aber auch hier musst du als Rentner*in den bisherigen Arbeitgeberanteil selbst übernehmen. Welche weiteren Vorteile und auch Nachteile eine private Krankenversicherung gegenüber der gesetzlichen hat, erfährst du in diesem Ratgeber „Private oder gesetzliche Krankenversicherung für Angestellte?”.

… und Steuern sind auch noch fällig
Bei der betrieblichen Altersvorsorge sind außerdem Steuern bei der Auszahlung fällig. Dabei gilt dein individueller Steuersatz der Rentner*innen. Das kann für dich gut sein. Denn in Deutschland gilt: Je höher das Einkommen ist, desto mehr Steuern muss man darauf zahlen (das ist die sogenannte Steuerprogression). Nun ist die Rente in der Regel niedriger als das ehemalige Arbeitseinkommen. Deshalb werden dafür meistens weniger Steuern fällig, als man zuvor mit den Beiträgen zur baV gespart hat. Zusätzlich profitieren Rentner*innen von Steuerfreibeträgen – die allerdings in den kommenden Jahren schrittweise abgebaut werden.
Duch die Steuerprogression zahlst du umso mehr, wenn du dir die gesamte betriebliche Altersvorsorge auf einmal auszahlen lässt. Klar, denn dann hattest du ja in diesem einen Jahr ein besonders hohes „Einkommen“. Bei der häppchenweisen Auszahlung als monatliche Rente kommst du unterm Strich günstiger davon.
Wenn du genau wissen möchtest, wie in deinem konkreten Fall die Auszahlung aus der betrieblichen Altersvorsorge besteuert wird, wendest du dich am besten an eine Steuerberatung. Einen Anhaltspunkt gibt aber auch der Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums.
Immer ein Plus! Garantiert!
Ja, auch Gewinne durch eine Geldanlage bei der Hanseatic Bank musst du versteuern. Aber ohne Steuerprogression: Der Zinssatz bleibt immer gleich. Und mit einem Freistellungsauftrag sind bis zu 1.000 Euro sogar steuerfrei. Da bleibt ein sattes Plus in der Kasse!
Keine vorzeitige Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge
Auch wenn sich im Laufe des Lebens Situationen ergeben können, in denen man das Geld aus der betrieblichen Altersvorsorge gut gebrauchen könnte: Eine vorzeitige Auszahlung ist vom Gesetzgeber ausgeschlossen. Schließlich soll die Betriebsrente dazu dienen, Altersarmut zu vermeiden und wird deshalb gefördert. Über die betriebliche Altersvorsorge kann jede Person erst verfügen, wenn der gesetzlich gültige Rentenbescheid vorliegt.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Wie viel bleibt bei der Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge wirklich übrig?
Von der ausgezahlten Betriebsrente gehen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Steuern ab. Nur ein Teil ist durch Freibeträge geschützt. Deshalb fällt der tatsächliche Auszahlungsbetrag oft deutlich niedriger aus als der im Versicherungsbescheid genannte Wert.
Welche Sozialabgaben fallen auf die Betriebsrente an?
Auf Betriebsrenten werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Für die Krankenversicherung gilt ein Freibetrag (2026: 197,75 Euro monatlich), die Pflegeversicherung wird dagegen auf die gesamte Betriebsrente berechnet – ohne Freibetrag.
Muss die betriebliche Altersvorsorge versteuert werden?
Ja. Die Betriebsrente zählt als Einkommen und wird mit dem persönlichen Steuersatz im Ruhestand versteuert. Dieser ist meist niedriger als während des Berufslebens, sodass die Steuerbelastung bei lebenslanger Rentenzahlung oft verhältnismäßig gering ausfällt. Bei Einmalauszahlungen dagegen kann die Steuerprogression zu einer überdurchschnittlichen Steuerlast führen.
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