
Auszahlung betriebliche Altersvorsorge: Vorsicht Falle!

Endlich geht es in den Ruhestand. Mal sehen, was es noch alles zu entdecken und zu erleben gibt. Am nötigen Kleingeld sollte es nicht scheitern. Schließlich kannst du dir zusätzlich zur Rente noch deine betriebliche Altersvorsorge auszahlen lassen. Aber dann das böse Erwachen: Du bekommst gar nicht die Summe, die dir für die Betriebsrente in Aussicht gestellt wurde. Warum wie viel wofür abgezogen wird, liest du hier.
Themen in diesem Artikel
- In der Ansparphase fördert der Staat
- Nicht alles, was draufsteht, ist auch drin
- So hoch ist der Freibetrag für die Betriebsrente
- … und Steuern sind auch noch fällig
- Keine vorzeitige Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge

Auf den Punkt
- Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge sind 2025 bis 644 Euro steuerfrei, für Beiträge bis zu 322 Euro monatlich zahlst du auch keine Sozialabgaben.
- Während der Auszahlungsphase gibt es einen Freibetrag für Krankenversicherungsbeiträge (im Jahr 2025 sind das 187,25 Euro).
- Die Pflegeversicherungsbeiträge werden für die gesamte Betriebsrente fällig.
- Außerdem muss die Betriebsrente versteuert werden.
- Eine vorzeitige Auszahlung der bAV ist nicht möglich.
In der Ansparphase fördert der Staat
Wie von der Politik empfohlen, zweigen viele Arbeitnehmer*innen einen Teil ihres Gehalts für eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) ab. Häufig wandert das Geld dazu in eine sogenannte Direktversicherung. Diese Versicherung schließt der Arbeitgeber für seine Angestellten ab. Die Beiträge zieht er ihnen in der miteinander vereinbarten Höhe direkt vom Bruttogehalt ab. Das so angesammelte Kapital bekommen die Beschäftigten später als Betriebsrente.
Der Staat fördert diese Form der Altersvorsorge: Für den Teil deines Gehalts, das in die Versicherung fließt, verlangt er keine Steuern und auch keine Sozialabgaben. Zumindest dann, wenn deine monatlichen Beiträge eine bestimmte Höhe nicht überschreiten. Diese Grenze wird jedes Jahr neu festgelegt. Im Jahr 2025 sind die bAV-Beiträge bis 644 Euro monatlich steuerfrei. Sozialabgaben hingegen zahlst du bereits für alles, was über 322 Euro liegt. Diese 322 Euro von deinem Gehalt kannst du also direkt und brutto zur Seite legen beziehungsweise für die Betriebsrente ansammeln. Du darfst natürlich auch mehr in die bAV einzahlen, dann gehen vorher aber eben noch ein paar Sozialabgaben und Steuern davon ab.
Vorsicht Falle Betriebsrente: Altersrente als Teilrente kann böses Erwachen geben
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Nicht alles, was draufsteht, ist auch drin
Einmal im Jahr erhältst du einen Versicherungsbescheid von deinem Direktversicherer. Darin steht, wie viel dir zu Rentenbeginn ausgezahlt werden dürfte. Im Laufe der Jahre kann sich da einiges anhäufen. Was in den Schreiben nicht erwähnt wird: Mit dem ausgewiesenen Betrag kannst du nicht in voller Höhe planen.
Denn im Ruhestand musst du von der Betriebsrente Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen. Die Sozialabgabenlast wird also lediglich in die Zukunft verschoben: Was du während deiner Berufstätigkeit (also in der Ansparphase für die Betriebsrente) an Sozialabgaben sparst, zahlst du später nach. Und: Die Sozialabgaben musst du komplett aus eigener Tasche blechen – also auch den Teil, den normalerweise dein Arbeitgeber übernommen hätte, wenn er dir statt der bAV deinen Lohn auszahlen würde. Aber den hat er sich jetzt gespart, weil auch für ihn keine Sozialabgaben anfielen. Zum Ausgleich muss der Arbeitgeber 15 Prozent auf deine Versicherungsbeiträge zuschießen (bei bAV-Verträgen ab 2019; bei älteren Verträgen gilt diese Zuschusspflicht erst seit 2022).
Die „normale“ gesetzliche Rente ist da attraktiver. Hier zahlen die meisten Rentner*innen nur den halben Krankenkassenbeitrag. Und viele private Rentenversicherungen sind sogar gänzlich davon befreit. Voraussetzung dafür: Die Rentner*innen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

So hoch ist der Freibetrag für die Betriebsrente
Immerhin: Du musst nicht auf deine gesamte Betriebsrente Sozialabgaben zahlen, denn für Betriebsrenten gilt ein Freibetrag. Das heißt: Nur für den Teil der Betriebsrente, der über diesem Freibetrag liegt, werden Krankenkassenbeiträge fällig. Der Freibetrag wird regelmäßig angehoben. Im Jahr 2024 lag er bei 176,75 Euro und für 2025 sind 187,25 Euro geplant. Für die Pflegeversicherung musst du allerdings weiterhin den fälligen Satz auf die gesamte Betriebsrente zahlen.
Beispiel: Du bekommst im Jahr 2025 eine Betriebsrente von 200 Euro. 187,25 Euro sind frei von Krankenkassenbeiträgen. Diese werden also nur noch für die 12,75 Euro fällig, die deine Betriebsrente über dem Freibetrag liegt. Also: 14,6 Prozent für die Krankenkasse plus eventuellen Zusatzbeitrag (Stand: November 2024). Das macht 1,86 Euro plus möglichen Zusatzbeitrag. Hinzu kommen 3,6 Prozent von der gesamten Betriebsrente für die Pflegeversicherung, also 7,20 Euro. Die 3,6 Prozent sind der allgemeine Beitragssatz – wer keine Kinder hat, zahlt mehr (4,2 Prozent), wer mehr Kinder hat, weniger.
Übrigens: Wenn du in der Privaten Krankenversicherung (PKV) bist, gibt es keine Abzüge von der Betriebsrente. Der Beitrag zu einer PKV ist nämlich unabhängig von deinen Einkünften. Aber auch hier musst du als Rentner*in den bisherigen Arbeitgeberanteil selbst übernehmen. Welche weiteren Vorteile und auch Nachteile eine private Krankenversicherung gegenüber der gesetzlichen hat, erfährst du in diesem Ratgeber „Private oder gesetzliche Krankenversicherung für Angestellte?”.
Was ist bei einer Einmalauszahlung?
Wenn du dir deine angesammelte Betriebsrente auf einen Schlag auszahlen lässt, gilt: Die Abgaben werden über zehn Jahre gestreckt. Das bedeutet, dass die Krankenkasse die Summe berechnet, die du zehn Jahre lang monatlich bekommen hättest. Für diesen Betrag bezahlst du dann jeden Monat die Sozialabgaben.
… und Steuern sind auch noch fällig
Bei der betrieblichen Altersvorsorge sind außerdem Steuern bei der Auszahlung fällig. Dabei gilt dein individueller Steuersatz der Rentner*innen. Das kann für dich gut sein. Denn in Deutschland gilt: Je höher das Einkommen ist, desto mehr Steuern muss man darauf zahlen. Nun ist die Rente in der Regel niedriger als das ehemalige Arbeitseinkommen. Deshalb werden dafür meistens weniger Steuern fällig, als man zuvor mit den Beiträgen zur baV gespart hat. Zusätzlich profitieren Rentner*innen von Steuerfreibeträgen – die allerdings in den kommenden Jahren schrittweise abgebaut werden.
Wenn du genau wissen möchtest, wie in deinem konkreten Fall die Auszahlung aus der betrieblichen Altersvorsorge besteuert wird, wendest du dich am besten an eine Steuerberatung. Einen Anhaltspunkt gibt aber auch der Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums.

Keine vorzeitige Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge
Auch wenn sich im Laufe des Lebens Situationen ergeben können, in denen man das Geld aus der betrieblichen Altersvorsorge gut gebrauchen könnte: Eine vorzeitige Auszahlung ist vom Gesetzgeber ausgeschlossen. Schließlich soll die Betriebsrente dazu dienen, Altersarmut zu vermeiden und wird deshalb gefördert. Über die betriebliche Altersvorsorge kann jede Person erst verfügen, wenn der gesetzlich gültige Rentenbescheid vorliegt.
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