Betriebliche Altersvorsorge: Wann ist sie sinnvoll?
| Vorteile | Nachteile |
| Garantierte Rente bis ans Lebensende | Weniger gesetzliche Rente |
| Steuervorteile in der Ansparphase | Nachgelagerte Besteuerung |
| Weniger Sozialabgaben in der Ansparphase | Teilweise Sozialabgaben auf die Betriebsrente |
| Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 Prozent (seit 2022) | Fortführung bei Arbeitgeberwechsel teilweise mit hohem Aufwand verbunden |
| Sicher bei Bürgergeld und vor Pfändung | Keine vorzeitige Kündigung oder Auszahlung kaum möglich |
| Fortführung bei Arbeitgeberwechsel grundsätzlich möglich | Geringer Ertrag im Vergleich zu anderen Anlageformen |
| Je nach Vertrag Absicherung der Hinterbliebenen möglich | |
| Wenig Aufwand, da Abwicklung über den Arbeitgeber erfolgt |
Die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge: Das spricht dafür
Der Staat unterstützt die betriebliche Altersvorsorge mit einigen Vergünstigungen und Sicherheiten. Diese Punkte sprechen für die Betriebsrente:
Steuererleichterungen bringen bares Geld
Wenn du eigenes Geld in die betriebliche Altersvorsorge einzahlst, belohnt das der Staat mit Steuervorteilen. Die Beiträge zieht dir der Arbeitgeber vom Bruttolohn ab und überweist sie direkt in die bAV-Kasse (das nennt sich „Entgeltumwandlung“). Für diesen Teil des Lohns wird keine Einkommensteuer fällig. Und auch die Sozialabgaben (für Arbeitslosenversicherung, Krankenkasse und so weiter) fallen weg.
Das gilt zumindest für Beiträge bis zu einer gewissen Höhe. Die Grenzen für 2026 lauten: Für Monatsbeiträge bis 676 Euro fallen keine Steuern an, bis 338 Euro bleiben die Beiträge außerdem
In der Praxis bedeutet das: Du zahlst beispielsweise 200 Euro von deinem Bruttolohn in die bAV-Kasse ein. Würdest du das nicht tun, müsstest du für diesen Betrag – bei einem durchschnittlichen Einkommen – um die 90 Euro Steuern und Sozialabgaben zahlen. Weil du die 200 Euro aber in deine Altersversorgung investierst, verschont dich der Staat. Und da du so 90 Euro sparst, kosten dich die 200 Euro für die bAV zu diesem Zeitpunkt nur 110 Euro.
Die Betriebsrente ist sicher
Was passiert mit deinem bislang angesparten Geld, wenn dein Arbeitgeber oder das Versicherungsunternehmen in der Zeit bis zu deiner Rente pleitegehen? Dann springt der Pensionssicherungsverein (PSV) ein und zahlt die Betriebsrente aus.
Falls du einmal arbeitslos wirst und Bürgergeld bekommst, bleibt das angesparte Geld unangetastet.
Das Gleiche gilt, falls es bei dir zu einer Pfändung kommt. An das Geld in der Betriebsrentenkasse kommen die Gerichtsvollzieher*innen nicht heran.
Die Rente gibt es lebenslang.
In der Regel bekommst du das Geld aus deiner bAV-Kasse als monatliche Rente bis ans Lebensende. Wie hoch diese bAV-Rente ausfällt, hängt von deinem Vertrag ab. Da steht, von welcher Lebenserwartung die Versicherung bei dir ausgeht. Dabei orientiert sie sich an der durchschnittlichen Lebenserwartung in Deutschland.
Je länger du laut Versicherung voraussichtlich lebst, umso länger muss das angesparte Geld reichen und umso weniger gibt es also pro Monat. Wenn du aber länger lebst als vorhergesagt, läuft die Rente trotzdem weiter. In dem Fall erhältst du also mehr ausgezahlt, als du überhaupt angespart hast. Du kannst dir das angesparte Geld auch auf einen Schlag auszahlen lassen, sobald du das Rentenalter erreicht hast.
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Sicherheit für deine Familie
Mit einer betrieblichen Altersvorsorge kannst du nicht nur dich, sondern auch deine Hinterbliebenen (Ehe-/Lebenspartner*innen und Kinder) absichern. Was die Hinterbliebenen im Todesfall bekommen, hängt vom jeweiligen Vertrag und dem Durchführungsweg ab. Falls du vor deinem Rentenbeginn stirbst, erhalten die Erb*innen entweder die eingezahlten Beiträge, das komplette, angesparte Kapital (also Beiträge plus Zuschüsse und Zinsen) oder eine Hinterbliebenenrente. Wenn du bereits im Ruhestand warst, bekommen deine Hinterbliebenen je nach Vertrag den Rest der eingezahlten Beiträge oder eine monatliche Rente.
Weiterführung bei Arbeitgeberwechsel
Was passiert eigentlich, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz wechseln und Ihr neuer Arbeitgeber (noch) keine betriebliche Altersvorsorge anbietet? Oder er mit einem anderen Anbieter zusammenarbeitet oder eine anderen Durchführungsweg nutzt? Dann kann der Vertrag auf verschiedene Weise weitergeführt werden:
- Dein neuer Arbeitgeber übernimmt deine betriebliche Altersvorsorge und führt sie wie gewohnt fort. Das geht bei einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder einem Pensionsfonds (siehe Durchführungswege). Allerdings muss er die bisherigen freiwilligen Zuschüsse deines bisherigen Arbeitgebers nicht weiterzahlen.
- Dein neuer Arbeitgeber schließt einen bAV-Vertrag für dich ab, wie er in seinem Unternehmen üblich ist. In diesem Fall kannst du das angesparte Kapital aus deinem alten Vertrag in den neuen übertragen. Eventuell werden dafür Gebühren fällig.
- Du führst den bAV-Vertrag in Eigenregie weiter. Das heißt, die Beiträge laufen nicht mehr über den Arbeitgeber und werden nicht mehr von deinem Bruttoeinkommen abgezogen. Stattdessen zwackst du selbst Geld von deinem Nettoeinkommen ab. Ob es sinnvoll ist, die betriebliche Altersvorsorge privat weiterzuführen, hängt vom Einzelfall ab. Achte darauf, dass du in diesem Fall als Versicherungsnehmer*in im Vertrag stehst und nicht mehr dein bisheriger Arbeitgeber.
Wenn weder dein Arbeitgeber noch du selbst den Vertrag weiterführen möchten, kannst du den Vertrag einfach ruhen lassen. Du zahlst dann keine Beiträge mehr, das angesparte Kapital bleibt aber weiter angelegt und wird dir im Alter als Rente ausbezahlt.
Die Nachteile der Betriebliche Altersvorsorge: Das spricht dagegen
Die betriebliche Altersvorsorge hat allerdings auch Nachteile. Das wohl größte Manko: Wenn dein Arbeitgeber lediglich den Pflichtzuschuss von 15 Prozent beisteuert, dann machst du meistens ein großes Minus. Denn nur in seltenen Fällen bekommst du das Geld heraus, das du angespart hast. In fast allen Vergleichen würdest du finanziell besser fahren, wenn du die Beträge in eine andere Geldanlage investieren würdest.
Die Steuer schlägt im Alter zu
Was der Staat beim Ansparen „erlässt“, holt er sich später zurück. Zwar nicht alles, aber einen Teil. Und zwar ausgerechnet dann, wenn die meisten Menschen ohnehin schon weniger Einkommen zur Verfügung haben – nämlich im Rentenalter.
Denn auf deine Betriebsrente musst du Steuern und Sozialabgaben zahlen. Das nennt man „nachgelagerte Besteuerung“. Mehr noch: Im Arbeitsleben übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der fälligen Sozialabgaben. Sobald du die Betriebsrente beziehst, zahlst du die gesamten Sozialabgaben allein.
Wie entwickelt sich das Rentenniveau?
Bis 2031 soll das Rentenniveau bei 48 Prozent liegen (vor Steuern). Heißt: Die Rente ist nicht mal halb so hoch wie das Gehalt während der Berufstätigkeit.
Immerhin: Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung sind für Ruheständler*innen kein Thema mehr. Als Sozialabgaben zahlst du also „nur“ noch für die Kranken- und Pflegeversicherung. Für die Krankenversicherung (KV) gilt ein Freibetrag von 197,75 Euro (Stand: 2026). Sprich: Sozialabgaben auf die Betriebsrente werden nur für den Betrag fällig, der über diesen 197,75 Euro liegt. Und auch an Steuern zahlst du sehr wahrscheinlich weniger als das, was du vorher gespart hast. Denn im Alter hast du in aller Regel niedrigere Einkünfte als im Arbeitsleben. Durch die Steuerprogression fallen die Steuern entsprechend niedriger aus.
Mehr dazu findest du im Artikel „Betriebliche Altersvorsorge: Wie läuft es bei der Steuererklärung?".
Mehr Betriebsrente = weniger gesetzliche Rente
Die Beiträge in deine gesetzliche Rente werden von deinem Bruttoeinkommen abgezogen. Derzeit sind das 9,3 Prozent, der Arbeitgeber legt noch einmal die gleiche Summe obendrauf (Stand: 2026). Und je mehr du für deine gesetzliche Rente einzahlst, umso höher fällt sie später aus.
Aber was passiert, wenn du etwas von deinem Gehalt für die betriebliche Altersvorsorge abzweigst und dein Bruttoeinkommen dadurch sinkt? Du zahlst automatisch weniger in die Rentenkasse ein und beziehst deshalb eine geringere gesetzliche Rente im Alter. Das muss die betriebliche Rente erst einmal ausgleichen.
Expert*innen haben ausgerechnet: Bei manchen baV-Verträgen müsstest du über 90 Jahre alt werden, bis du das Geld wieder raushast, das du eingezahlt hattest. Am besten informierst du dich vor deiner Unterschrift bei einer unabhängigen Rentenberatung. Am besten lässt du dich vor der Unterzeichnung von einer unabhängigen Rentenberatung beraten. Auf Anfrage erfährst du dort auch, bis zu welchem Alter sich eine betriebliche Altersvorsorge für dich lohnt.
Weniger Bruttoeinkommen heißt im Fall der Fälle übrigens auch: weniger Krankengeld, Elterngeld und Arbeitslosengeld.
Eine einmalige Auszahlung kann teu(r)er werden
Wenn du dir deine angesparte Betriebsrente auf einen Schlag auszahlen lässt, werden ebenfalls Steuern fällig. Und die sind durch die Steuerprogression unterm Strich höher als bei einer monatlichen Rente.
Wenn du gesetzlich krankenversichert bist, musst du außerdem die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, die auf die Einmalzahlung fällig werden. Allerdings nicht auf einmal, sondern in Monatsraten über zehn Jahre. Immerhin: Auch hier gilt der Freibetrag für die Krankenkassenbeiträge (siehe den Absatz „Die Steuer schlägt im Alter zu.“).
Vorzeitige Auszahlung ist nicht drin
Du hättest dein angespartes Geld gerne schon vor Rentenbeginn? Zum Beispiel als Eigenkapital für einen Immobilienkauf? Für einen Notfall? Pech gehabt: Das ist bei der betrieblichen Altersvorsorge in der Regel nicht möglich. Sie wird frühestens ab dem 62. Geburtstag ausgezahlt. Eine vorzeitige Kündigung des Vertrags ist meistens nicht erlaubt und, falls doch, mit großen finanziellen Nachteilen verbunden. Nur bei Kleinst-Betriebsrenten mit einer geringen Gesamtsumme gibt es Möglichkeiten.
Mehr dazu list du im Artikel „Die betriebliche Altersvorsorge kündigen: Geht das überhaupt?".
Arbeitgeberwechsel kann Ärger machen
Die vielen Möglichkeiten bei einem Arbeitgeberwechsel machen einem die Sache nicht immer leicht. Übernimmt der neue Arbeitgeber den alten Vertrag? Wie läuft es mit einem Wechsel? Weiterführen oder ruhen lassen? Was kostet eventuell wie viel? Das musst du alles sorgfältig klären und organisieren. Das bedeutet häufig einen erheblichen Aufwand.
Für den Extra-Euro zwischendurch
Klar, Geld anlegen und Zinsen kassieren ist prima. Aber ans Festgeld kommt man im Notfall nicht heran. Ein Sparbuch bringt kaum Ertrag. Die Lösung: Das TagesGeld der Hanseatic Bank mit attraktiven Zinsen. Und trotzdem ist das Geld täglich verfügbar. Für einen Sonderwunsch – oder falls etwas mal nicht nach Wunsch läuft.
Das sind die fünf bAV-Durchführungswege
Die eine betriebliche Altersvorsorge gibt es nicht. Insgesamt existieren fünf Varianten mit unterschiedlichen Durchführungswegen:
- Direktversicherung: Dahinter steckt im Grunde eine Lebens- oder Rentenversicherung, die der Arbeitgeber für dich abschließt. Die Versicherer werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht, damit das Geld wirklich sicher angelegt wird.
- Pensionskasse: Früher legten manche Unternehmen die Sparbeiträge selbst an, statt dies einem Versicherer zu überlassen. Das Geld wanderte dann in sogenannte Pensionskassen. Das sind gewissermaßen Versicherungen in Unternehmerhand. Heute dürfen allerdings auch Versicherer eine Pensionskasse einrichten, deswegen ist der Unterschied zu einer Direktversicherung nicht mehr groß.
- Unterstützungskasse: Im Unterschied zum Direktversicherer oder einer Pensionskasse kann eine Unterstützungskasse frei entscheiden, wie sie das Geld anlegt. Eine Aufsicht durch die BaFin gibt es für sie nicht. Das kann ein höheres Risiko bedeuten, aber dafür auch mehr Gewinn bringen. Darauf verlassen solltest du dich nicht. Eine Unterstützungskasse garantiert jedenfalls nur eine relativ geringe Rente.
- Direktzusage: Dieses Modell wird häufig auch „Pensionszusage“ genannt. Dabei sorgt der Arbeitgeber im Alleingang für die Betriebsrente: Aus eigener Kasse legt er das Geld für dich zurück und an. Per Entgeltumwandlung kannst du in der Regel noch etwas hinzutun, damit deine Betriebsrente höher ausfällt.
- Sozialpartnermodell: Diese Variante ist als „Nahles-Rente“ bekannt. Sie wird von Arbeitgebern und Gewerkschaften in einem Tarifvertrag festgelegt. Seit 2026 ist es auch für nicht tarifgebundene Unternehmen einfacher, dieses Modell zu wählen. Eine garantierte Rente gibt es hierbei nicht, lediglich eine Zielsumme. Je nachdem, wie erfolgreich das Geld angelegt wurde, erhältst du daraus eine höhere oder niedrigere Rente.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Was ist eine betriebliche Altersvorsorge (bAV)?
Die betriebliche Altersvorsorge ist eine Form der zusätzlichen Altersvorsorge, bei der Arbeitnehmer*innen über den Arbeitgeber für das Alter sparen – meist durch die sogenannte Entgeltumwandlung. Dabei wird ein Teil des Bruttogehalts direkt in die bAV eingezahlt. So fallen zunächst weniger Steuern und Sozialabgaben an.
Ist eine betriebliche Altersvorsorge grundsätzlich sinnvoll?
Nicht immer. Die bAV kann sinnvoll sein, wenn der Arbeitgeber mehr als den Pflichtzuschuss von 15 Prozent zahlt oder die bAV statt einer Gehaltserhöhung angeboten wird. Auch für Geringverdienende kann sie sich lohnen.
Welche Nachteile hat die betriebliche Altersvorsorge?
Durch die Beiträge für die bAV zahlst du weniger Beiträge in deine gesetzliche Rentenversicherung ein. Außerdem wird die bAV im Alter besteuert. Und die bAV ist nicht sehr flexibel – eine vorzeitige Kündigung ist kaum möglich.
Ist eine einmalige Auszahlung bei der bAV sinnvoll?
Eher nicht. Eine Einmalzahlung kann wegen der Steuerprogression und zusätzlicher Sozialabgaben teurer werden als eine monatliche Auszahlung.
Ist die betriebliche Altersvorsorge sicher?
Ja. Selbst bei einer Insolvenz des Arbeitgebers springt der Pensionssicherungsverein ein. Auch bei Bürgergeld oder Pfändung bleibt das bAV-Guthaben geschützt.
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