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Vorsorgen

Betriebliche Altersvorsorge: Wann ist sie sinnvoll?

Thorsten Schierhorn
von Thorsten Schierhorn, 31.07.2026

In der Werbung klingt es immer so einfach: Lege im Arbeitsleben mit einer betrieblichen Altersvorsorge etwas für später zurück. Dein Arbeitgeber gibt noch etwas hinzu, der Staat unterstützt dich mit Steuernachlässen. Zusammen mit den Zinsen kommt auf diese Weise einiges zusammen. Wenn du dann im Ruhestand bist, erhältst du von dem angesparten Geld eine monatliche Extra-Rente – zusätzlich zu deiner gesetzlichen Rente. Für den Rest deines Lebens. Aber es gibt mehrere Dinge, die du bedenken solltest, damit sich die betriebliche Altersvorsorge lohnt.

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt: Vor- und Nachteile betriebliche Altersvorsorge

  • Arbeitnehmer*innen können einen Teil ihres Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge investieren („Entgeltumwandlung“). 
  • Die betriebliche Altersvorsorge kann auf unterschiedliche Weise organisiert werden. Über die Art und Weise entscheidet der Arbeitgeber. 
  • Die Entgeltumwandlung bietet steuerliche Vorteile. 
  • Die Betriebsrente ist auch bei einer Pleite des Arbeitgebers oder einer Privatinsolvenz sicher. 
  • Bei einer Entgeltumwandlung bekommst du später weniger gesetzliche Rente. 
  • Sobald du die Betriebsrente erhältst, musst du darauf Steuern und teilweise Sozialabgaben zahlen.
  • Womöglich bekommst du mit der Betriebsrente weniger heraus, als du eingezahlt hast. 

Eine betriebliche Altersvorsorge ist sinnvoll, aber ...

Keine Frage: Die gesetzliche Rente bedeutet für viele einen gehörigen finanziellen Schritt rückwärts, wenn man sie mit dem Gehalt aus dem Arbeitsleben vergleicht. Oft reicht sie nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Deswegen ist es wichtig, rechtzeitig fürs Alter vorzusorgen. Und bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) greifen dir dein Arbeitgeber und der Staat mit Zuschüssen und Steuerentlastungen unter die Arme.

Doch nicht immer lohnt sich die betriebliche Altersversorgung. Denn der Spareffekt ist in vielen Fällen nicht so groß, wie man vielleicht glaubt. Zum Beispiel, weil du je nach bAV-Modell zwar eine zusätzliche Betriebsrente bekommst – aber dafür eine kleinere gesetzliche Rente. Oder weil du zwar Steuervorteile erhältst, solange du die bAV ansparst – aber dafür im Alter Steuern zahlen musst. Du siehst: Bei der betrieblichen Altersvorsorge gibt es oft ein „Ja, aber …“.  

Ohne Einschränkungen sinnvoll ist die bAV jedoch in den folgenden Fällen: 

  • Wenn der Arbeitgeber die Beiträge allein bezahlt. Bei den meisten Betriebsrenten zahlst du selbst etwas dazu. Manche finanziert der Arbeitgeber aber auch allein, etwa als besonderen Bonus oder um Fachkräfte anzuwerben. Dann hast du als Arbeitnehmer*in keinerlei Nachteile und solltest die Gelegenheit nutzen.
  • Wenn der Arbeitgeber eine Betriebsrente bietet, statt mehr Gehalt. Der Chef oder die Chefin will dir keine Gehaltserhöhung zahlen, sondern mit Zuschüssen für dich eine bAV finanzieren? Dann kann die bAV eine gute Lösung sein – vor allem, wenn du das zusätzliche Einkommen ohnehin fürs Alter zurücklegen würdest. Häufig erhalten Arbeitgeber bessere Konditionen, weil sie gleich mehrere Verträge abschließen. Du allein kommst bei privaten Vorsorgemodellen meistens schlechter weg.
  • Wenn du sehr wenig verdienst. Wenn du nur kleine Beiträge für die bAV abführen kannst, erhältst du zwar nur eine kleine Betriebsrente. Bleibt sie aber im Rahmen der Freibeträge, kommst du immerhin um die Sozialabgaben herum (mehr dazu im nächsten Abschnitt). Und ab 1. Januar 2027 winken als zusätzlicher Anreiz höhere Arbeitgeber-Förderbeträge für Geringverdienende.

Und in allen anderen Fällen, wie sinnvoll ist die betriebliche Altersvorsorge da? Da kommt es darauf an, ob für dich die Vorteile oder die Nachteile überwiegen. Sehen wir sie uns im Einzelnen an.

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Übersicht: Vor- und Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge

VorteileNachteile
Garantierte Rente bis ans LebensendeWeniger gesetzliche Rente
Steuervorteile in der AnsparphaseNachgelagerte Besteuerung
Weniger Sozialabgaben in der AnsparphaseTeilweise Sozialabgaben auf die Betriebsrente
Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 Prozent (seit 2022)Fortführung bei Arbeitgeberwechsel teilweise mit hohem Aufwand verbunden
Sicher bei Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld) und Pfändung Vorzeitige Kündigung oder Auszahlung ist kaum möglich 
Fortführung bei Arbeitgeberwechsel grundsätzlich möglichGeringer Ertrag im Vergleich zu anderen Anlageformen
Je nach Vertrag Absicherung der Hinterbliebenen möglich 
Wenig Aufwand, da Abwicklung über den Arbeitgeber erfolgt 

Die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge: Das spricht dafür

Der Staat fördert die betriebliche Altersvorsorge mit einigen Vergünstigungen und Sicherheiten. Diese Punkte sprechen für die Betriebsrente: 

Steuererleichterungen bringen bares Geld

Wenn du eigenes Geld in die betriebliche Altersvorsorge einzahlst, belohnt das der Staat mit Steuervorteilen. Die Beiträge zieht dir der Arbeitgeber vom Bruttolohn ab und überweist sie direkt in die bAV-Kasse (das nennt sich „Entgeltumwandlung“). Für diesen Teil des Lohns wird keine Einkommensteuer fällig. Und auch die Sozialabgaben (für Arbeitslosenversicherung, Krankenkasse und so weiter) fallen weg.

Das gilt zumindest für Beiträge bis zu einer gewissen Höhe. Die Grenzen für 2026 lauten: Für Monatsbeiträge bis 676 Euro fallen keine Steuern an, bis 338 Euro bleiben die Beiträge außerdem sozialabgabenfrei.

In der Praxis bedeutet das: Du zahlst beispielsweise 200 Euro von deinem Bruttolohn in die bAV-Kasse ein. Würdest du das nicht tun, müsstest du für diesen Betrag – bei einem durchschnittlichen Einkommen – um die 90 Euro Steuern und Sozialabgaben zahlen. Weil du die 200 Euro aber in deine Altersversorgung investierst, verschont dich der Staat. Und da du so 90 Euro sparst, kosten dich die 200 Euro für die bAV zu diesem Zeitpunkt nur 110 Euro. 

Männliche Hand lässt Münzen in ein Portemonnaie fallen
© istock/Devenorr/2018  Statt als Steuer in die Staatskasse wandern bei einer bAV einige Münzen in dein eigenes Portemonnaie.

Die Betriebsrente ist sicher

Was passiert mit deinem bislang angesparten Geld, wenn dein Arbeitgeber oder das Versicherungsunternehmen in der Zeit bis zu deiner Rente pleitegehen? Dann springt der Pensionssicherungsverein (PSV) ein und zahlt die Betriebsrente aus.

Falls du einmal arbeitslos wirst und Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld) bekommst, bleibt das angesparte Geld unangetastet.

Das Gleiche gilt, falls es bei dir zu einer Pfändung kommt. An das Geld in der Betriebsrentenkasse kommen die Gerichtsvollzieher*innen nicht heran.  

Die Rente gibt es lebenslang.

In der Regel bekommst du das Geld aus deiner bAV-Kasse als monatliche Rente bis ans Lebensende. Wie hoch diese bAV-Rente ausfällt, hängt von deinem Vertrag ab. Da steht, von welcher Lebenserwartung die Versicherung bei dir ausgeht. Dabei orientiert sie sich an der durchschnittlichen Lebenserwartung in Deutschland.

Je länger du voraussichtlich lebst, umso länger muss das angesparte Geld reichen und umso weniger gibt es also pro Monat. Wenn du aber länger lebst als vorhergesagt, läuft die Rente trotzdem weiter. In dem Fall erhältst du also mehr ausgezahlt, als du überhaupt angespart hast. Du kannst dir das angesparte Geld auch auf einen Schlag auszahlen lassen, sobald du das Rentenalter erreicht hast. 

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Sicherheit für deine Familie 

Mit einer betrieblichen Altersvorsorge kannst du nicht nur dich, sondern auch deine Hinterbliebenen (Ehe-/Lebenspartner*innen und Kinder) absichern. Was die Hinterbliebenen im Todesfall bekommen, hängt vom jeweiligen Vertrag und dem Durchführungsweg ab:

  • Falls du vor deinem Rentenbeginn stirbst, erhalten die Erb*innen entweder die eingezahlten Beiträge, das komplette, angesparte Kapital (also Beiträge plus Zuschüsse und Zinsen) oder eine Hinterbliebenenrente.  
  • Wenn du bereits im Ruhestand warst, bekommen deine Hinterbliebenen je nach Vertrag den Rest der eingezahlten Beiträge oder eine monatliche Rente. 

Weiterführung bei Arbeitgeberwechsel

Was passiert eigentlich, wenn du deinen Arbeitsplatz wechselst und dein neuer Arbeitgeber (noch) keine betriebliche Altersvorsorge anbietet? Oder er mit einem anderen Anbieter zusammenarbeitet oder einen anderen Durchführungsweg nutzt? Dann kann der Vertrag auf verschiedene Weise weitergeführt werden: 

  1. Dein neuer Arbeitgeber übernimmt deine betriebliche Altersvorsorge und führt sie wie gewohnt fort. Das geht bei einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder einem Pensionsfonds (siehe Durchführungswege). Allerdings muss er die bisherigen freiwilligen Zuschüsse deines bisherigen Arbeitgebers nicht weiterzahlen.
  2. Dein neuer Arbeitgeber schließt einen bAV-Vertrag für dich ab, wie er in seinem Unternehmen üblich ist. In diesem Fall kannst du das angesparte Kapital aus deinem alten Vertrag in den neuen übertragen. Eventuell werden dafür Gebühren fällig.
  3. Du führst den bAV-Vertrag in Eigenregie weiter. Das heißt, die Beiträge laufen nicht mehr über den Arbeitgeber und werden nicht mehr von deinem Bruttoeinkommen abgezogen. Stattdessen zwackst du selbst Geld von deinem Nettoeinkommen ab. Ob es sinnvoll ist, die betriebliche Altersvorsorge privat weiterzuführen, hängt vom Einzelfall ab. Achte darauf, dass du in diesem Fall als Versicherungsnehmer*in im Vertrag stehst und nicht mehr dein bisheriger Arbeitgeber. 

Wenn weder dein Arbeitgeber noch du selbst den Vertrag weiterführen möchten, kannst du den Vertrag einfach ruhen lassen. Du zahlst dann keine Beiträge mehr, das angesparte Kapital bleibt aber weiter angelegt und wird dir im Alter als Rente ausbezahlt.

Mehr zu diesem Thema liest du in unserem Ratgeber „Betriebliche Altersvorsorge bei Arbeitgeberwechsel: So läuft’s”. 

Frau und Mann im Business-Anzug reichen sich die Hände
© istock/filadendron/2019  Bei einem neuen Arbeitgeber kann ein bAV-Vertrag in vielen Fällen fortgeführt werden.

Die Nachteile der Betriebliche Altersvorsorge: Das spricht dagegen

Die betriebliche Altersvorsorge hat allerdings auch Nachteile. Das wohl größte Manko: Wenn dein Arbeitgeber lediglich die gesetzliche vorgeschriebene Förderung von 15 Prozent beisteuert, ist die bAV oft finanziell unattraktiv. Denn nur in seltenen Fällen bekommst du das Geld heraus, das du angespart hast. In fast allen Vergleichen würdest du besser fahren, wenn du die Beträge in eine andere Geldanlage investieren würdest.

Die Steuer schlägt im Alter zu

Der Steuervorteil in der Ansparphase ist kein Geschenk des Staates ohne Gegenleistung: Im Ruhestand wird die Betriebsrente zumindest teilweise besteuert. Das nennt man „nachgelagerte Besteuerung“. Mehr noch: Im Arbeitsleben übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der fälligen Sozialabgaben. Sobald du die Betriebsrente beziehst, zahlst du die gesamten Sozialabgaben allein. 

Die Aktivrente seit 2026

Seit dem 1. Januar 2026 gibt es eine neue, zusätzliche Steuerbefreiung für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer*innen: Wer nach dem regulären Renteneintrittsalter weiterarbeitet, kann monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei dazuverdienen. Das gilt unabhängig davon, ob die Rente bereits bezogen wird oder der Rentenstart aufgeschoben ist.

Immerhin: Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung sind für Ruheständler*innen kein Thema mehr. Als Sozialabgaben zahlst du also „nur“ noch für die Kranken- und Pflegeversicherung. Für die Krankenversicherung (KV) gilt ein Freibetrag von 197,75 Euro (Stand: 2026). Sprich: Sozialabgaben auf die Betriebsrente werden nur für den Betrag fällig, der über diesen 197,75 Euro liegt. Und auch an Steuern zahlst du sehr wahrscheinlich weniger als das, was du vorher gespart hast. Denn im Alter hast du in aller Regel niedrigere Einkünfte als im Arbeitsleben. Durch die Steuerprogression fallen die Steuern entsprechend niedriger aus.

Mehr dazu findest du im Artikel „Betriebliche Altersvorsorge: Wie läuft es bei der Steuererklärung?".

Mehr Betriebsrente = weniger gesetzliche Rente

Die Beiträge in deine gesetzliche Rente werden von deinem Bruttoeinkommen abgezogen. Derzeit sind das 9,3 Prozent, der Arbeitgeber legt noch einmal die gleiche Summe obendrauf (Stand: 2026). Und je mehr du für deine gesetzliche Rente einzahlst, umso höher fällt sie später aus. 

Aber was passiert, wenn du etwas von deinem Gehalt für die betriebliche Altersvorsorge abzweigst und dein Bruttoeinkommen dadurch sinkt? Du zahlst automatisch weniger in die Rentenkasse ein und beziehst deshalb eine geringere gesetzliche Rente im Alter. Das muss die betriebliche Rente erst einmal ausgleichen.

Expert*innen haben ausgerechnet: Bei manchen bAV-Verträgen müsstest du über 90 Jahre alt werden, bis du das Geld wieder raushast, das du eingezahlt hattest. Am besten fragst du vor der Unterzeichnung bei einer unabhängige Rentenberatung nach. Dort erfährst du auch, bis zu welchem Alter sich eine betriebliche Altersversorgung für dich lohnt.  

Weniger Bruttoeinkommen heißt im Fall der Fälle übrigens auch: weniger Krankengeld, Elterngeld und Arbeitslosengeld.

Älteres Ehepaar schaut auf seine Rentenbescheide
© istock/fizkes/2019  Bedenke: Wenn du für die Betriebsrente per Entgeltumwandlung ansparst, fällt deine gesetzliche Rente umso geringer aus.

Eine einmalige Auszahlung kann teu(r)er werden

Wenn du dir deine angesparte Betriebsrente auf einen Schlag auszahlen lässt, werden ebenfalls Steuern fällig. Und die sind durch die Steuerprogression unterm Strich höher als bei einer monatlichen Rente.

Wenn du gesetzlich krankenversichert bist, musst du außerdem die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, die auf die Einmalzahlung fällig werden. Allerdings nicht auf einmal, sondern in Monatsraten über zehn Jahre. Immerhin: Auch hier gilt der Freibetrag für die Krankenkassenbeiträge (siehe den Absatz „Die Steuer schlägt im Alter zu.“).

Vorzeitige Auszahlung der Betriebsrente ist nicht drin

Du hättest dein angespartes Geld gerne schon vor Rentenbeginn? Zum Beispiel als Eigenkapital für einen Immobilienkauf? Für einen Notfall? Pech gehabt: Das ist bei der betrieblichen Altersvorsorge in der Regel nicht möglich. Sie wird frühestens ab dem 62. Geburtstag ausgezahlt. Eine vorzeitige Kündigung des Vertrags ist meistens nicht erlaubt und, falls doch, mit großen finanziellen Nachteilen verbunden. Nur bei Kleinst-Betriebsrenten mit einer geringen Gesamtsumme gibt es Möglichkeiten.

Mehr dazu list du im Artikel „Die betriebliche Altersvorsorge kündigen: Geht das überhaupt?".

Arbeitgeberwechsel kann Ärger machen

Die vielen Möglichkeiten bei einem Arbeitgeberwechsel machen einem die Sache nicht immer leicht. Übernimmt der neue Arbeitgeber den alten Vertrag? Wie läuft es mit einem Wechsel? Weiterführen oder ruhen lassen? Was kostet eventuell wie viel? Das musst du alles sorgfältig klären und organisieren. Das bedeutet häufig einen erheblichen Aufwand.

Für den Extra-Euro zwischendurch

Klar, Geld anlegen und Zinsen kassieren ist prima. Aber ans Festgeld kommt man im Notfall nicht heran. Ein Sparbuch bringt kaum Ertrag. Die Lösung: Das TagesGeld der Hanseatic Bank mit attraktiven Zinsen. Und trotzdem ist das Geld täglich verfügbar. Für einen Sonderwunsch – oder falls etwas mal nicht nach Wunsch läuft.

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Das sind die fünf bAV-Durchführungswege

Die eine betriebliche Altersvorsorge für Arbeitnehmer*innen gibt es nicht. Insgesamt existieren fünf Varianten mit unterschiedlichen Durchführungswegen:

  1. Direktversicherung: Dahinter steckt im Grunde eine Lebens- oder Rentenversicherung, die der Arbeitgeber für dich abschließt. Die Versicherer werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht, damit das Geld wirklich sicher angelegt wird.
  2. Pensionskasse: Früher legten manche Unternehmen die Sparbeiträge selbst an, statt dies einem Versicherer zu überlassen. Das Geld wanderte dann in sogenannte Pensionskassen. Das sind gewissermaßen Versicherungen in Unternehmerhand. Heute dürfen allerdings auch Versicherer eine Pensionskasse einrichten, deswegen ist der Unterschied zu einer Direktversicherung nicht mehr groß.
  3. Unterstützungskasse: Im Unterschied zum Direktversicherer oder einer Pensionskasse kann eine Unterstützungskasse frei entscheiden, wie sie das Geld anlegt. Eine Aufsicht durch die BaFin gibt es für sie nicht. Das kann ein höheres Risiko bedeuten, aber dafür auch mehr Gewinn bringen. Darauf verlassen solltest du dich nicht. Eine Unterstützungskasse garantiert jedenfalls nur eine relativ geringe Rente.
  4. Direktzusage: Dieses Modell wird häufig auch „Pensionszusage“ genannt. Dabei sorgt der Arbeitgeber im Alleingang für die Betriebsrente: Aus eigener Kasse legt er das Geld für dich zurück und an. Per Entgeltumwandlung kannst du in der Regel noch etwas hinzutun, damit deine Betriebsrente höher ausfällt. 
  5. Sozialpartnermodell: Diese Variante ist als „Nahles-Rente“ bekannt. Sie wird von Arbeitgebern und Gewerkschaften in einem Tarifvertrag festgelegt. Seit 2026 ist es auch für nicht tarifgebundene Unternehmen einfacher, dieses Modell zu wählen. Eine garantierte Rente gibt es hierbei nicht, lediglich eine Zielsumme. Je nachdem, wie erfolgreich das Geld angelegt wurde, erhältst du daraus eine höhere oder niedrigere Rente.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Was ist eine betriebliche Altersvorsorge (bAV)?

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine Form der zusätzlichen Altersversorgung, bei der Arbeitnehmer*innen über den Arbeitgeber für das Alter sparen – meist durch die sogenannte Entgeltumwandlung. Dabei wird ein Teil des Bruttogehalts direkt in die bAV eingezahlt. So fallen zunächst weniger Steuern und Sozialabgaben an. 

Ist eine betriebliche Altersvorsorge grundsätzlich sinnvoll?

Nicht immer. Die bAV kann sinnvoll sein, wenn der Arbeitgeber mehr als den Pflichtzuschuss von 15 Prozent zahlt oder die bAV statt einer Gehaltserhöhung angeboten wird. Auch für Geringverdienende kann sie sich lohnen. 

Welche Nachteile hat die betriebliche Altersvorsorge?

Durch die Beiträge für die bAV zahlst du weniger Beiträge in deine gesetzliche Rentenversicherung ein. Außerdem wird die bAV im Alter besteuert. Und die bAV ist nicht sehr flexibel – eine vorzeitige Kündigung ist kaum möglich.

Ist eine einmalige Auszahlung bei der bAV sinnvoll?

Eher nicht. Eine Einmalzahlung kann wegen der Steuerprogression und zusätzlicher Sozialabgaben teurer werden als eine monatliche Auszahlung. 

Ist die betriebliche Altersvorsorge sicher?

Ja, die bAV ist gesetzlich gut abgesichert. Selbst bei einer Insolvenz des Arbeitgebers springt der Pensionssicherungsverein ein. Auch bei Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld) oder Pfändung bleibt das bAV-Guthaben geschützt.

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