Betriebliche Altersvorsorge: Wann ist sie sinnvoll?
Vorteile | Nachteile |
Garantierte Rente bis ans Lebensende | Weniger gesetzliche Rente |
Steuervorteile in der Ansparphase | Nachgelagerte Besteuerung |
Weniger Sozialabgaben in der Ansparphase | Teilweise Sozialabgaben auf die Betriebsrente |
Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 Prozent (seit 2022) | Fortführung bei Arbeitgeberwechsel teilweise mit hohem Aufwand verbunden |
Sicher bei Bürgergeld und vor Pfändung | Keine vorzeitige Kündigung bzw. Auszahlung möglich |
Fortführung bei Arbeitgeberwechsel grundsätzlich möglich | Geringer Ertrag im Vergleich zu anderen Anlageformen |
Je nach Vertrag Absicherung der Hinterbliebenen möglich | |
Wenig Aufwand, da Abwicklung über den Arbeitgeber erfolgt |
Die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge: Das spricht dafür
Der Staat unterstützt die betriebliche Altersvorsorge mit einigen Vergünstigungen und Sicherheiten. Diese Punkte sprechen für die Betriebsrente:
Steuererleichterungen bringen bares Geld.
Wenn du eigenes Geld in die betriebliche Altersvorsorge einzahlst, belohnt das der Staat mit Steuervorteilen. Die Beiträge zieht dir der Arbeitgeber vom Bruttolohn ab und überweist sie direkt in die bAV-Kasse (das nennt sich „Entgeltumwandlung“). Für diesen Teil des Lohns wird keine Einkommensteuer fällig. Und auch die Sozialabgaben (für Arbeitslosenversicherung, Krankenkasse etc.) fallen weg.
Das gilt zumindest für Beiträge bis zu einer gewissen Höhe. Die Grenzen für 2024 lauten: Für Monatsbeiträge bis 604 Euro fallen keine Steuern an, bis 302 Euro bleiben die Beiträge außerdem sozialabgabenfrei.
In der Praxis bedeutet das: Du zahlst beispielsweise 200 Euro von deinem Bruttolohn in die bAV-Kasse ein. Würdest du das nicht tun, müsstest du für diesen Betrag – bei einem durchschnittlichen Einkommen – um die 90 Euro Steuern und Sozialabgaben zahlen. Weil du die 200 Euro aber in deine Altersversorgung investierst, verschont dich der Staat. Und da du so 90 Euro sparst, kosten dich die 200 Euro für die bAV zu diesem Zeitpunkt nur 110 Euro.
Die Betriebsrente ist sicher.
Was passiert mit deinem bislang angesparten Geld, wenn dein Arbeitgeber oder das Versicherungsunternehmen in der Zeit bis zu deiner Rente pleitegehen? Dann springt der Pensionssicherungsverein (PSV) ein und zahlt die Betriebsrente aus.
Falls du einmal arbeitslos wirst und Bürgergeld bekommst, bleibt das angesparte Geld unangetastet.
Das Gleiche gilt, falls es bei dir zu einer Pfändung kommt. An das Geld in der Betriebsrentenkasse kommen die Gerichtsvollzieher*innen nicht heran.
Die Rente gibt es lebenslang.
In der Regel bekommst du das Geld aus deiner bAV-Kasse als monatliche Rente bis ans Lebensende. Wie hoch diese bAV-Rente ausfällt, hängt von deinem Vertrag ab. Da steht, welche Lebenserwartung die Versicherung bei dir anlegt. Dabei orientiert sie sich an der durchschnittlichen Lebenserwartung in Deutschland.
Je länger du laut Versicherung voraussichtlich lebst, umso länger muss das angesparte Geld reichen, umso weniger gibt es also pro Monat. Wenn du aber länger lebst als vorhergesagt, läuft die Rente trotzdem weiter. In dem Fall erhältst du also mehr ausgezahlt, als du überhaupt angespart hast. Du kannst dir das angesparte Geld auch auf einen Schlag auszahlen lassen, sobald du das Rentenalter erreicht hast.
Sicherheit für deine Familie
Mit einer betrieblichen Altersvorsorge kannst du nicht nur dich, sondern auch deine Hinterbliebenen (Ehe-/Lebenspartner*innen und Kinder) absichern. Was die Hinterbliebenen im Todesfall bekommen, hängt vom jeweiligen Vertrag und dem Durchführungsweg ab. Falls du vor deinem Rentenbeginn stirbst, erhalten die Erb*innen entweder die eingezahlten Beiträge, das komplette, angesparte Kapital (also Beiträge plus Zuschüsse und Zinsen) oder eine Hinterbliebenenrente. Wenn du bereits im Ruhestand warst, bekommen deine Hinterbliebenen je nach Vertrag den Rest der eingezahlten Beiträge oder eine monatliche Rente.
Weiterführung bei Arbeitgeberwechsel
Was passiert eigentlich, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz wechseln und Ihr neuer Arbeitgeber (noch) keine betriebliche Altersvorsorge anbietet? Oder er mit einem anderen Anbieter zusammenarbeitet oder eine anderen Durchführungsweg nutzt? Dann kann der Vertrag auf verschiedene Weise weitergeführt werden:
- Dein neuer Arbeitgeber übernimmt deine betriebliche Altersvorsorge und führt sie wie gewohnt fort. Das geht bei einer Direktversicherung, einer Pensionskasse und einem Pensionsfonds (siehe Durchführungswege). Allerdings muss er die bisherigen freiwilligen Zuschüsse nicht weiterzahlen.
- Dein neuer Arbeitgeber schließt einen bAV-Vertrag für dich ab, wie er in seinem Unternehmen üblich ist. In diesem Fall kannst du das angesparte Kapital aus deinem alten Vertrag in den neuen übertragen. Eventuell werden dafür Gebühren fällig.
- Du führst den bAV-Vertrag in Eigenregie weiter. Das heißt, die Beiträge laufen nicht mehr über den Arbeitgeber und werden nicht mehr von deinem Bruttoeinkommen abgezogen. Stattdessen zwackst du selbst Geld von deinem Nettoeinkommen ab. Ob es sinnvoll ist, die betriebliche Altersvorsorge privat weiterzuführen, hängt vom Einzelfall ab. Achte darauf, dass du in diesem Fall als Versicherungsnehmer*in im Vertrag stehst und nicht mehr dein bisheriger Arbeitgeber.
Wenn weder dein Arbeitgeber noch du selbst den Vertrag weiterführen möchten, kannst du den Vertrag einfach ruhen lassen. Du zahlst dann keine Beiträge mehr, das angesparte Kapital bleibt aber weiter angelegt und wird dir im Alter als Rente ausbezahlt.
Die Nachteile der Betriebliche Altersvorsorge: Das spricht dagegen
Die betriebliche Altersvorsorge hat allerdings auch Nachteile. Das wohl größte Manko: Wenn dein Arbeitgeber lediglich den Pflichtzuschuss von 15 Prozent beisteuert, dann machst du meistens ein großes Minus. Denn nur in seltenen Fällen bekommst du das Geld heraus, das du angespart hast. In fast allen Vergleichen würdest du finanziell besser fahren, wenn du die Beträge in eine andere Geldanlage investieren würdest.
Die Steuer schlägt im Alter zu
Was der Staat beim Ansparen „erlässt“, holt er sich später zurück. Zwar nicht alles, aber einen Teil. Und zwar ausgerechnet dann, wenn die meisten Menschen ohnehin schon weniger Einkommen zur Verfügung haben – nämlich im Rentenalter.
Denn auf deine Betriebsrente musst du Steuern und Sozialabgaben zahlen. Das nennt man „nachgelagerte Besteuerung“. Mehr noch: Im Arbeitsleben übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der fälligen Sozialabgaben. Sobald du die Betriebsrente beziehst, zahlst du die gesamten Sozialabgaben allein.
Wie entwickelt sich das Rentenniveau?
Bis 2025 liegt das Rentenniveau bei etwas mehr als 48 Prozent (vor Steuern). Heißt: Die Rente ist nicht mal halb so hoch wie das Gehalt während der Berufstätigkeit. Laut Prognosen sinkt sie bis 2050 auf ein Nettoniveau von 41 Prozent.
Immerhin: Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung sind für Ruheständler*innen kein Thema mehr. Als Sozialabgaben zahlst du also „nur“ noch für die Kranken- und Pflegeversicherung. Für die Krankenversicherung (KV) gilt ein Freibetrag von 176,75 Euro (Stand: 2024). Sprich: Sozialabgaben auf die Betriebsrente werden nur für den Betrag fällig, der über diesen 176,75 Euro liegt. Und auch an Steuern zahlst du sehr wahrscheinlich weniger als das, was du vorher gespart hast. Denn im Alter hast du in aller Regel niedrigere Einkünfte als im Arbeitsleben. Durch die Steuerprogression fallen die Steuern entsprechend niedriger aus.
Mehr dazu findest du im Artikel „Betriebliche Altersvorsorge: Wie läuft es bei der Steuererklärung?".
Mehr Betriebsrente = weniger gesetzliche Rente
Die Beiträge in deine gesetzliche Rente werden von deinem Bruttoeinkommen abgezogen. Derzeit sind das 9,3 Prozent, der Arbeitgeber legt noch einmal die gleiche Summe obendrauf (Stand: 2024). Und je mehr du für deine gesetzliche Rente einzahlst, umso höher fällt sie später aus.
Aber was passiert, wenn du etwas von deinem Gehalt für die betriebliche Altersvorsorge abzweigst und dein Bruttoeinkommen dadurch sinkt? Du zahlst automatisch weniger in die Rentenkasse ein und beziehst deshalb eine geringere gesetzliche Rente im Alter. Das muss die betriebliche Rente erst einmal ausgleichen. Expert*innen haben ausgerechnet: Bei manchen baV-Verträgen müsstest du über 90 Jahre alt werden, bis du das Geld wieder raushast, das du eingezahlt hattest. Am besten informierst du dich vor deiner Unterschrift bei einer unabhängigen Rentenberatung.
Weniger Bruttoeinkommen heißt im Fall der Fälle übrigens auch: weniger Krankengeld, Elterngeld und Arbeitslosengeld.
Einmalzahlung kann teu(r)er werden
Wenn du dir deine angesparte Betriebsrente auf einen Schlag auszahlen lässt, werden ebenfalls Steuern fällig. Und die sind durch die Steuerprogression unterm Strich höher als bei einer monatlichen Rente.
Wenn du gesetzlich krankenversichert bist, musst du außerdem die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, die auf die Einmalzahlung fällig werden. Allerdings nicht auf einmal, sondern in Monatsraten über zehn Jahre. Immerhin: Auch hier gilt der Freibetrag für die Krankenkassenbeiträge (siehe den Absatz „Die Steuer schlägt im Alter zu.“).
Vorzeitige Auszahlung ist nicht drin
Du hättest dein angespartes Geld gerne schon vor Rentenbeginn? Zum Beispiel als Eigenkapital für einen Immobilienkauf? Für einen Notfall? Pech gehabt: Das ist bei der betrieblichen Altersvorsorge nicht möglich. Sie wird frühestens ab dem 62. Geburtstag ausgezahlt. Vorher darfst du den Vertrag nicht kündigen.
Mehr dazu list du im Artikel „Die betriebliche Altersvorsorge kündigen: Geht das überhaupt?".
Arbeitgeberwechsel kann Ärger machen
Die vielen Möglichkeiten bei einem Arbeitgeberwechsel machen einem die Sache nicht immer leicht. Übernimmt der neue Arbeitgeber den alten Vertrag? Wie läuft es mit einem Wechsel? Weiterführen oder ruhen lassen? Was kostet eventuell wie viel? Das musst du alles sorgfältig klären und organisieren. Das bedeutet häufig einen erheblichen Aufwand.
Das sind die 5 bAV-Durchführungswege
Die eine betriebliche Altersvorsorge gibt es nicht. Insgesamt existieren fünf Varianten mit unterschiedlichen Durchführungswegen:
- Direktversicherung: Dahinter steckt im Grunde eine Lebens- oder Rentenversicherung, die der Arbeitgeber für dich abschließt. Die Versicherer werden von der staatlichen Aufsichtsbehörde BaFin überwacht, damit das Geld wirklich sicher angelegt wird.
- Pensionskasse: Früher legten manche Unternehmen die Sparbeiträge selbst an, statt dies einem Versicherer zu überlassen. Das Geld wanderte dann in sogenannte Pensionskassen. Das sind gewissermaßen Versicherungen in Unternehmerhand. Heute dürfen allerdings auch Versicherer eine Pensionskasse einrichten, deswegen ist der Unterschied zu einer Direktversicherung nicht mehr groß.
- Unterstützungskasse: Im Unterschied zum Direktversicherer oder einer Pensionskasse kann eine Unterstützungskasse frei entscheiden, wie sie das Geld anlegt. Eine Aufsicht durch die BaFin gibt es für sie nicht. Das kann ein höheres Risiko bedeuten, aber dafür auch mehr Gewinn bringen. Darauf verlassen solltest du dich nicht. Eine Unterstützungskasse garantiert jedenfalls nur eine relativ geringe Rente.
- Pensionsfonds: Dieses Modell wird häufig auch „Pensionszusage“ genannt. Dabei sorgt der Arbeitgeber im Alleingang für die Betriebsrente: Aus eigener Kasse legt er das Geld für dich zurück und an. Per Entgeltumwandlung kannst du in der Regel noch etwas hinzutun, damit deine Betriebsrente höher ausfällt.
- Direktzusage: Diese Variante ist als „Nahles-Rente“ bekannt. Sie wird von Arbeitgebern und Gewerkschaften in einem Tarifvertrag festgelegt. Eine garantierte Rente gibt es hierbei nicht, lediglich eine Zielsumme. Je nachdem, wie erfolgreich das Geld angelegt wurde, erhältst du daraus eine höhere oder niedrigere Rente.
Im Jahr 2018 wurde außerdem das Sozialpartnermodell eingeführt. Diese Variante ist auch als „Nahles-Rente“ bekannt. Sie wird von Arbeitgebern und Gewerkschaften in einem Tarifvertrag festgelegt. Eine garantierte Rente gibt es hierbei nicht, lediglich eine Zielsumme. Je nachdem, wie erfolgreich das Geld angelegt wurde, erhalten Sie daraus eine höhere oder niedrigere Rente.
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