Basisrente für Selbstständige: Wann ist die Rürup-Rente sinnvoll?
Muss man sich denn wirklich um alles selbst kümmern? Wenn du dein eigener Chef bist, schon: Kundenakquisition, Krankenkasse, Bilanz, Steuererklärung und so weiter und so fort. Was dabei leicht in den Hintergrund gerät, ist die Altersvorsorge. Ein Versäumnis, das sogar zu Altersarmut führen kann. Um dieser Lücke entgegenzuwirken, gibt es seit 2005 die staatlich geförderte Rürup-Rente. Sie hilft besonders Gutverdienenden. Aber was ist die Rürup-Rente genau und für wen ist sie noch sinnvoll?
Themen in diesem Artikel
- Rürup-Rente: Die Alternative zur gesetzlichen Rente
- Rürup-Rente: Für wen ist sie sinnvoll?
- Die unterschiedlichen Arten der Basisrente
- Rürup-Rente: Was sind die wichtigsten Regeln?
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Auf den Punkt: Für wen ist die Rürup-Rente sinnvoll?
- Die Rürup-Rente oder Basisrente lohnt sich besonders für gutverdienende Selbstständige, weil sie die Beiträge von der Steuer absetzen können.
- Die Rürup-Rente kann nicht gekündigt werden.
- Gegen einen Aufpreis lässt sie sich an Hinterbliebene übertragen.
Rürup-Rente: Die Alternative zur gesetzlichen Rente
Die Rürup-Rente ist für Selbstständige das, was die gesetzliche Rente für Angestellte ist: ein monatlich und lebenslang ausgezahltes Ruhegeld. Beide gehören zur ersten Säule im 3-Säulen-Modell der Altersversorgung in Deutschland.
Die 2005 eingeführte Rürup-Rente zählt zur sogenannten Basisvorsorge und wird deshalb auch Basisrente genannt. Der Vorteil: Wer damit etwas fürs Alter spart, muss in der Ansparphase weniger Steuern zahlen. Warum kommt es zu diesem Steuervorteil? Weil die Beiträge zur Rürup-Rente zu den sogenannten Sonderausgaben zählen, genauer gesagt zu den Altersvorsorgeaufwendungen. Und die kannst du von der Steuer absetzen – sofern du sie in deiner Steuererklärung angibst. Im Gegenzug musst du das Geld versteuern, das du dann als Rente ausbezahlt bekommst – aber weil man in aller Regel weniger Rente bekommt als Gehalt, fallen die Steuern auf die Rente geringer aus.
Grundsätzlich können alle eine Rürup-Rente abschließen, die in Deutschland Einkommenssteuer zahlen. Gedacht hatte ihr Erfinder und Namensgeber, der Ökonom Hans-Adalbert „Bert“ Rürup, seine Basisrente aber vor allem für Selbstständige. Die verfügten vorher über keine staatlich unterstützte Möglichkeit zur Altersvorsorge. Entweder, weil sie von der Sozialversicherungspflicht befreit sind, oder weil sie weder eine betriebliche Altersvorsorge noch eine Riester-Rente (siehe dazu den Infokasten weiter unten) nutzen können.
Übrigens: Es gibt auch Selbstständige, für die eine Versicherungspflicht gilt und die deswegen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen. Mehr erfährst du in unserem Ratgeber „Mal Pflicht, mal Kür: Gesetzliche Rentenversicherung für Selbstständige“.
Wer ist selbstständig?
Beruflich selbstständig sind alle, die ihre Arbeitskraft auf eigene Rechnung einsetzen. Außerdem haben sie keine Vorgesetzten, von denen sie Anweisungen bekommen. Selbstständige gehören keinem Unternehmen an, sondern entscheiden eigenverantwortlich über die Art ihrer Arbeit sowie wann und wie sie sie ausführen. Dabei tragen sie auch das wirtschaftliche Risiko ihrer Tätigkeit allein. Sie sind oft nicht sozialversicherungspflichtig und müssen sich dann selbst um ihre Altersvorsorge kümmern.
Rürup-Rente: Für wen ist sie sinnvoll?
Kurz gesagt: Für Selbstständige, die gut verdienen. Sie profitieren von den Steuervorteilen besonders. Wie viel sie für die Rürup-Rente zurücklegen, bestimmen die Sparer*innen nämlich selbst. Weil Gutverdienende besonders hohe Beiträge einzahlen können, können sie umso mehr von der Steuer abziehen. Im Idealfall wird der Steuervorteil bis zum Höchstbetrag ausgereizt – mehr absetzen kann man nicht. Dieser Höchstbetrag für die Altersvorsorgeaufwendungen wird jährlich angepasst und liegt 2026 bei 30.826 Euro (Alleinstehende) und 61.652 Euro (Verheiratete).
Berufseinsteiger*innen und Unternehmer*innen, die erst am Anfang stehen, haben hingegen kaum Vorteile von der Rürup-Rente. In beiden Fällen ist das Einkommen meistens noch nicht sehr hoch. Der Steuervorteil ist dann relativ gering – da überwiegen in der Regel die Vorteile, das Geld ins eigene Geschäft zu investieren.
Zwischenfazit: Die Faustregel besagt, dass vor allem Gutverdienende von der Rürup-Rente profitieren. Allerdings gibt es keine pauschale Antwort darauf, ab welchem Einkommen sich die Rürup-Rente lohnt. Neben dem Einkommen gibt es außerdem noch weitere Faktoren, die deine Entscheidung für oder gegen die Rürup-Rente beeinflussen könnten. Die schauen wir uns im Folgenden an.

Die unterschiedlichen Arten der Basisrente
Die Rürup-Rente gibt es in verschiedenen Formen. Diese unterscheiden sich in erster Linie darin, was mit deinen Beiträgen passiert, während du einzahlst. Zu den wichtigsten Formen der Rürup-Rente gehören:
- Die „klassische“ Rürup-Rente: Deine Beiträge bleiben beim Versicherer und deine Rentenhöhe wird garantiert, aber hier besteht kaum Aussicht auf höhere Zinsen oder Rendite – zusätzliche Gewinne hängen allein von der wirtschaftlichen Lage des Versicherers ab.
- Der Rürup-Fondssparplan: Hier investiert der Versicherer deine Beiträge in ETFs oder Investmentfonds. Das bedeutet: Du hast die Chance auf höhere Rendite (wenn sich der Kurs des Fonds gut entwickelt), aber auch weniger Sicherheit. Schließlich könnte der Kurs auch im Keller hängen, wenn du in Rente gehst – das kann bei der Börse niemand vorhersagen.
- Die fondsgebundene Rürup-Rente: Das ist der Mittelweg aus der klassischen Variante und dem Fondssparplan. Der Versicherer investiert nur einen Teil deiner Beiträge in Fonds (also weniger Renditechancen), garantiert dir dafür aber den anderen Teil als Auszahlung (also mehr Sicherheit). Achte auf jeden Fall darauf, welcher Teil investiert und wie viel garantiert wird – es gibt auch fondsgebundene Rürup-Renten ohne Garantie, die in Sachen Risiko ähnlich wie ein Fondssparplan funktionieren.
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Rürup-Rente: Was sind die wichtigsten Regeln?
Der Grund für die steuerlichen Vergünstigungen: Der Staat will die Altersvorsorge fördern. Genau dafür ist Rürup-Rente ausschließlich bestimmt. Aus dieser Zweckbindung folgt im Normalfall, dass sie …
- ... frühestens nach Vollendung des 62. Lebensjahres ausgeschüttet wird.
- … monatlich überwiesen wird.
- … nicht als vorzeitige Auszahlung oder Einmalzahlung gewährt wird.
- … nicht verkauft werden kann.
- … nicht an eine andere Person übertragen werden kann.
- … nicht vererbt werden kann.
- … nicht beliehen oder als Sicherheit verwendet werden kann.
- … nicht gekündigt werden kann.
Mit manchen Anbietern der Rürup-Rente lassen sich allerdings (kostenpflichtig) einige Ausnahmen von den genannten Regeln vereinbaren. Dazu zählt beispielsweise die sogenannte Beitragsrückgewähr während der Ansparphase. Sie erlaubt im Todesfall die Ausschüttung des bis dahin angesammelten Kapitals an den*die Ehepartner*in beziehungsweise an die Kinder.
Rentenreform 2027: Keine Änderung bei der Rürup-Rente
Im Rahmen der Rentenreform wird die private Altersvorsorge generalüberholt. Als Teil davon wird eine Vorsorge eingestellt, die oft mit der Rürup-Rente in einem Atemzug genannt wird: die Riester-Rente. Ab dem 1. Januar 2027 können keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter, das Angesparte kann aber auch in ein neues Altersvorsorgedepot übertragen werden.
Wichtig: Die Rürup-Rente ist nicht von der Reform betroffen. Bei der Rürup-Rente ändert sich also nichts. Neue Verträge sind auch in den kommenden Jahren möglich – und Angespartes aus einem bestehenden Rürup-Vertrag kann nicht in ein Altersvorsorgedepot übertragen werden.
Auch möglich: eine Rentengarantiezeit. Bezieht jemand bereits eine Rürup-Rente und stirbt dann, kann sie damit an die Hinterbliebenen weitergezahlt werden. Allerdings nicht lebenslang, sondern nur für eine anfangs festgelegte Dauer. Das ist die Rentengarantiezeit. Sie liegt meistens zwischen fünf und 25 Jahren.
Beispiel: Ein Selbstständiger geht mit 65 Jahren in den Ruhestand. Seine Rentengarantiezeit beträgt 15 Jahre. Sollte er nach acht Jahren Rentnerdasein sterben, bekommen die im Vertrag begünstigten Familienmitglieder noch sieben Jahre lang sein Altersgeld.
Als Alternative – oder Ergänzung – zur Rürup-Rente gibt es noch die private Altersvorsorge. Mehr dazu, welche Optionen es gibt und welche die richtige für dich sein könnte, erfährst du in unserem Ratgeber „Private Altersvorsorge: Diese Möglichkeiten lassen dich entspannter Richtung Rente blicken“.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Was ist die Rürup-Rente und wie funktioniert sie?
Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, ist eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge. Sie funktioniert ähnlich wie die gesetzliche Rente: Während der Erwerbsphase zahlst du Beiträge ein, ab dem Ruhestand (frühestens mit 62 Jahren) erhältst du eine lebenslange monatliche Rente. Ein besonderer Vorteil ist die hohe steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge als Altersvorsorgeaufwendungen.
Für wen ist der Abschluss einer Rürup-Rente besonders sinnvoll?
Die Basisrente ist vor allem für gutverdienende Selbstständige, Freiberufler*innen und Gewerbetreibende sinnvoll, die nicht pflichtversichert sind. Aufgrund der hohen steuerlichen Absetzbarkeit profitieren Personen mit einer hohen Steuerlast am stärksten. Für Geringverdiener*innen oder Berufseinsteiger*innen ist sie oft weniger geeignet, da der Steuervorteil in der Ansparphase gering ausfällt.
Welche steuerlichen Vorteile bietet die Basisrente für Selbstständige?
Beiträge zur Rürup-Rente können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Im Jahr 2026 liegt der Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen bei 30.826 Euro für Alleinstehende und 61.652 Euro für Verheiratete. Dadurch sinkt das zu versteuernde Einkommen erheblich. Die spätere Rentenauszahlung muss im Gegenzug versteuert werden, meist jedoch zu einem geringeren Steuersatz.
Kann man eine Rürup-Rente vorzeitig kündigen oder sich auszahlen lassen?
Nein, eine Rürup-Rente ist grundsätzlich nicht kündbar, nicht beleihbar und kann nicht in einer Summe ausgezahlt werden. Das angesparte Kapital ist zweckgebunden für die lebenslange Rentenzahlung. Bei finanziellen Engpässen kann der Vertrag jedoch beitragsfrei gestellt werden. Auch ein Verkauf oder eine Übertragung auf andere Personen ist gesetzlich ausgeschlossen.
Was passiert mit der Rürup-Rente im Todesfall?
Standardmäßig verfällt das angesparte Kapital bei Tod des*der Versicherten und kommt der Solidargemeinschaft zugute. Gegen einen Aufpreis können jedoch Zusatzoptionen wie eine Beitragsrückgewähr oder eine Rentengarantiezeit vereinbart werden. Diese ermöglichen es, dass Hinterbliebene (Ehepartner*in oder kindergeldberechtigte Kinder) im Todesfall Leistungen aus dem Vertrag erhalten.
Kann eine Rürup-Rente wie die Riester-Rente 2027 in ein Altersvorsorgedepot übertragen werden?
Nein, ein Übertrag von Rürup-Guthaben in das neue Altersvorsorgedepot ist nach aktuellem Stand nicht möglich. Die Rürup-Rente bleibt von der Reform 2027 unberührt. Eine Rürup-Rente kann 2027 auch weiterhin neu abgeschlossen werden.
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