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Fehler in der Steuererklärung: Was nun?

von Thorsten Schierhorn, 28.02.2024

Das war ein wilder Ritt mit der Steuererklärung: Was kommt wohin, was wird angegeben, was nicht? Aber nun ist sie endlich fertig. Ein letzter Klick oder das Ganze in den Briefkasten vom Finanzamt – fertig. Doch kaum hast du alles erledigt, da findest du noch eine Abrechnung? Eine Quittung? Einen Einkommensnachweis? Welche Konsequenzen drohen und was du jetzt noch tun kannst – die KlarMacher sagen es dir.

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt

Auf den Punkt

  • Fehler in der Steuererklärung kannst du nachträglich korrigieren.
  • Wenn noch kein Steuerbescheid vorliegt, genügt meist eine kurze Mitteilung ans Finanzamt.
  • Nach dem Bescheid hast du vier Wochen Zeit für einen Einspruch.
  • Wenn dem Finanzamt durch den Fehler Geld entgangen ist, kannst du ihn noch länger korrigieren, nämlich vier Jahre, in bestimmten Fällen sogar bis zu zehn Jahre.

Was kann ich tun, wenn ein Fehler passiert ist?

Das kommt darauf an, wann du den Fehler bemerkst. Im Prozess der Steuerfestlegung gibt es mehrere Stufen.

Du hast noch keinen Steuerbescheid bekommen

Wenn du den Fehler sofort bemerkst, nachdem du die Steuererklärung abgeschickt hast, ist es einfach: Schreibe dem Finanzamt eine E-Mail oder ruf dort an. Vielleicht weißt du bereits, wer für dich zuständig ist (etwa vom letzten Steuerbescheid), dann kannst du diese Person direkt kontaktieren – sonst wende dich an die Zentrale. 

Nach deiner Nachricht bekommst du Zeit, um den Fehler zu korrigieren. Innerhalb dieser Frist kannst du die ganze Steuererklärung neu einreichen. Es genügt aber auch ein kurzes Schreiben darüber, welche falsche Angabe du berichtigen möchtest. 

Frau sitzt mit Dokument auf dem Sofa und telefoniert
© istock/vetikd/2012  Mit einem kurzen Anruf stoppst du die Bearbeitung und kannst die Steuererklärung neu einreichen.

Du hast deinen Steuerbescheid bereits erhalten

Sobald du deinen Steuerbescheid in den Händen hältst, läuft eine Einspruchsfrist von vier Wochen. So lange hast du Zeit, um deine Steuererklärung nachträglich zu ändern. Zum Beispiel, weil du mittlerweile eine Rechnung gefunden hast, die du von der Steuer absetzen kannst. Schreibe dem Finanzamt den Sachverhalt, lege nötige Belege bei und begründe, wie es zu der falschen Angabe kam. Wichtig: Es darf kein „grobes Verschulden“ vorliegen. Ein grobes Verschulden wäre zum Beispiel, wenn du die Hinweise und Erläuterungen in der Steuererklärung nicht beachtet hast. 

Anstatt eines Einspruchs kannst du auch einen „Antrag auf schlichte Änderung des Steuerbescheids nach § 172 der Abgabenordnung“ stellen. Auch hierbei schreibst du die Gründe für den Fehler und reichst die Nachweise für eine Korrektur ein. Der Unterschied: Bei einem Änderungsantrag wird nur der eine korrigierte Punkt noch einmal berechnet, nicht wie bei einem Einspruch der gesamte Steuerbescheid. Alles andere bleibt also, wie es ist. Auch für diesen Antrag hast du vier Wochen Zeit, nachdem du den Steuerbescheid erhalten hast.  

Der Nachteil ist: Wenn der Änderungsantrag nach vier Wochen nicht geklärt ist, kannst du nicht stattdessen einen Einspruch stellen, denn die Frist dafür ist dann abgelaufen. Außerdem musst du trotzdem erst einmal deine festgesetzte Steuerschuld bezahlen. Wird dein Antrag angenommen, bekommst du zu viel gezahltes Geld zurück oder musst zu wenig gezahltes Geld nachzahlen. 

Steuerbescheid falsch? So schreibst du einen Einspruch! 

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© Taxfix 

Die Korrektur des Fehlers fällt zugunsten des Finanzamtes aus

Die Einspruchsfrist von vier Wochen gilt nur, wenn du durch die nachträgliche Änderung einen Vorteil hast. Sprich: Wenn du deshalb weniger Steuern zahlen müsstest beziehungsweise mehr Steuern zurückerhieltest. Wenn umgekehrt der Staat mehr Geld bekommt, gilt eine längere Frist. Dann hast du vier Jahre Zeit, um den Fehler zu melden. Bei einem besonders leichtfertigen Fehler (wenn du zum Beispiel eine Frage in der Steuererklärung übersehen hast) sind es fünf Jahre.  

Und wenn der Verdacht bestehen könnte, dass du den Fehler absichtlich gemacht hast, um weniger Steuern zu zahlen, sind es sogar zehn Jahre. Das sind die sogenannten Festsetzungsfristen. Sind diese abgelaufen, ist dein Steuerbescheid rechtskräftig. 

Die Festsetzungsfrist beginnt jeweils am Ende des Jahres, in dem du den Steuerbescheid erhalten hast. Wenn er zum Beispiel am 12. August 2023 bei dir eingegangen ist, beginnt die normale Festsetzungsfrist am 1. Januar 2024. Es gibt keine Gründe für eine verlängerte Frist? Dann ist dieser Steuerbescheid am 1. Januar 2034 endgültig – im wahrsten Sinne des Wortes.  

Übrigens: Auch Steuerschulden können verjähren. Wann und unter welchen Umständen, liest du in diesem Ratgeber

Anwältin und Klient sitzen auf einer Treppe vor einem Gerichtsgebäude
© istock/wdstock/2014  Wer mit einem absichtlichen Fehler hohe Summen in der Steuererklärung verschweigt, muss sich womöglich vor Gericht verantworten.

Welche Konsequenzen haben Fehler in einer Steuererklärung?

Das hängt zunächst mal davon ab, wer durch den Fehler einen Schaden hat. Du oder das Finanzamt? Wenn du zum Beispiel absetzbare Kosten nicht eingetragen hast, dann hat das Finanzamt durch dein Versäumnis mehr Steuern eingenommen. Dafür wird es dich kaum bestrafen. 

Anders sieht es aus, wenn du durch den Fehler geringere Steuern zahlst, als du eigentlich müsstest. Hier kommt es vor allem darauf an, ob das Finanzamt glaubt, dass du den Fehler absichtlich gemacht hast. Es war eindeutig ein Versehen? Dann gilt zwar auch hier die Regel „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“. Doch die Konsequenzen dürften nicht sehr hart ausfallen. Aber wer nachweislich mit Absicht die Steuererklärung zu eigenen Gunsten „frisiert“ hat, muss mit einem Strafverfahren rechnen. Das kann zu einer Geldbuße, aber auch zu einer Haftstrafe führen. 

Wichtig: In beiden Fällen – egal ob du oder das Finanzamt durch den Fehler den Schaden hattest – musst du die Sache richtigstellen und deine Steuererklärung korrigieren. Schließlich bestätigst du mit deiner Unterschrift auf der Steuererklärung, dass du die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht hast. 

Was ist, wenn das Finanzamt einen Fehler gemacht hat?

Was ist, wenn das Finanzamt einen Fehler gemacht hat?

Das Finanzamt hat sich verrechnet und dir mehr Steuern zurückgezahlt als nötig? Macht nichts. Du bist nicht dazu verpflichtet, diesen Fehler anzuzeigen. Und du kannst auch nicht bestraft werden, sofern du deine Steuererklärung korrekt und vollständig gemacht hast. Dann darf das Finanzamt laut einiger Gerichtsurteile das Geld auch nicht ohne Weiteres zurückfordern, wenn es seinen Fehler bemerkt. 

Was ist bei Fehlern in der Steuererklärung via ELSTER?

Du hast deine Steuererklärung mit der ELSTER-Software auf der Plattform des Finanzamtes gemacht? Dann ist es besonders einfach, einen Fehler zu korrigieren: Wenn du deine Steuererklärung übermittelt hast, wird eine Kopie davon in deinem persönlichen ELSTER-Konto hinterlegt.  

Fällt dir im Nachhinein ein Fehler auf (zum Beispiel, weil du eine noch Quittung findest, die du angeben wolltest), dann logge dich darin ein. Ruf deine Steuererklärung auf, nimm die nötigen Änderungen vor – und sende die gesamte Steuererklärung abermals ab. Das geht auch noch innerhalb der Einspruchsfrist von vier Wochen, nachdem du deinen Steuerbescheid erhalten hast. Diesen findest du übrigens ebenfalls im ELSTER-Konto. 

Mann vergleicht Angaben von einem Dokument auf einem Computer
© istock/DjelicS/2019  Egal ob online per ELSTER oder ausgedruckt: Jede Angabe sollten Sie mehrfach genau prüfen.

Wie kann ich Fehler vermeiden?

Sogar kleine Unachtsamkeiten können Folgen haben. Zum Beispiel ein fehlendes Kürzel als Unterschrift: Dann wäre die Steuererklärung nicht vollständig und du könntest sie zurückbekommen – und die Abgabefrist dadurch versäumen. Das kostet Verspätungszuschlag. Noch teurer kann es natürlich werden, wenn das Finanzamt dir Absicht unterstellt und ein Bußgeld droht. 

Denk bei der Steuererklärung deshalb an diese Hinweise:

  • Kontrollieren, kontrollieren, kontrollieren. Schon ein falsch gesetztes Komma oder ein verrutschter Punkt machen aus einer 3.000,00-Euro-Einnahme vielleicht 30.000,00. Ein Dreher bei der Bankverbindung – schon geht auf deinem Konto keine Rückzahlung ein. Geh deshalb alle Angaben noch einmal gewissenhaft durch, bevor du sie einreichst.
  • Führen Sie sämtliche Einnahmen auf. . Nicht nur Nebenjobs, auch andere Einnahmen wie Mieteinnahmen werden häufig vergessen. Übrigens: Die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden wird in der Regel automatisch von deiner Bank abgeführt und muss nicht mit in die Steuerklärung. Mit einem Freistellungsauftrag kannst du hier außerdem Steuern sparen. 
  • Melde die Haushaltshilfe an. Wenn du eine Haushaltshilfe auf 538-Euro-Basis beschäftigst (oder auch eine Gartenhilfe), dann kannst du die Kosten für diesen Minijob von der Steuer absetzen. Aber Vorsicht: Du musst die Hilfe vorher bei der Minijob-Zentrale anmelden. Sonst darfst du das Geld nicht absetzen. Außerdem droht dir in dem Fall eine Anzeige wegen Schwarzarbeit. Wer kein eigenes Arbeitszimmer hat, kann aber trotzdem von der Homeoffice-Pauschale Gebrauch machen. Dafür kannst du für bis zu 210 Arbeitstage je sechs Euro (insgesamt also maximal 1260 Euro) als Werbungskosten in deiner Steuererklärung angeben. (Stand: Februar 2024)
  • Vorsicht beim Arbeitszimmer. Wenn du dein Homeoffice von der Steuer absetzen willst, darfst du den Raum ausschließlich für deinen Job nutzen. Die Regeln sind streng: Steht eine Schlafcouch mit drin, dann ist es schon kein Arbeitszimmer mehr. Wer kein eigenes Arbeitszimmer hat, kann aber trotzdem von der Homeoffice-Pauschale Gebrauch machen. Dafür kannst du für bis zu 210 Arbeitstage je sechs Euro (insgesamt also maximal 1260 Euro) als Werbungskosten in deiner Steuererklärung angeben. (Stand: Februar 2024)
  • Nutze Steuersoftware: Es ist zwar praktisch, dass du deine Steuererklärung auf ELSTER elektronisch machen kannst, aber so wirklich gut verständlich sind die Erklärungen dort nicht? Keine Sorge: Es gibt hilfreiche Programme und Apps, die dich Schritt für Schritt durch deine Steuererklärung lotsen und beim Ausfüllen unterstützen. Eine Übersicht bietet dir unser Ratgeber „Steuersoftware im Vergleich: Welche kann was?“. 

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