Pärchen sitzt auf dem Fußboden über Steuerunterlagen
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Fehler in der Steuererklärung: Was nun?

Thorsten Schierhorn
von Thorsten Schierhorn, 25.05.2021

Das war ein wilder Ritt mit der Steuererklärung: Was kommt wohin, was wird angegeben, was nicht? Aber nun ist sie endlich fertig. Ein letzter Klick oder das Ganze in den Briefkasten vom Finanzamt – fertig. Doch kaum haben Sie alles erledigt, da finden Sie noch eine Abrechnung? Eine Quittung? Einen Einkommensnachweis? Welche Konsequenzen drohen und was Sie jetzt noch tun können – die KlarMacher sagen es Ihnen.

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt

Auf den Punkt

  • Fehler in der Steuererklärung können Sie nachträglich korrigieren.
  • Wenn noch kein Steuerbescheid vorliegt, genügt meist eine kurze Mitteilung ans Finanzamt.
  • Nach dem Bescheid haben Sie vier Wochen Zeit für einen Einspruch.
  • Wenn dem Finanzamt durch den Fehler Geld entgangen ist, können Sie ihn noch länger korrigieren, nämlich vier Jahre, in bestimmten Fällen sogar bis zu zehn Jahre.

Was kann ich tun, wenn ein Fehler passiert ist?

Das kommt darauf an, wann Sie den Fehler bemerken. Im Prozess der Steuerfestlegung gibt es mehrere Stufen.

Sie haben noch keinen Steuerbescheid bekommen

Wenn Sie den Fehler sofort bemerken, nachdem Sie die Steuererklärung abgeschickt haben, ist es einfach: Schreiben Sie dem Finanzamt eine E-Mail oder rufen Sie dort an. Am besten haben Sie bereits die Kontaktdaten der zuständigen Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters (etwa vom letzten Steuerbescheid) – sonst wenden Sie sich an die Zentrale.

Nach Ihrer Nachricht bekommen Sie Zeit, um den Fehler zu korrigieren. Innerhalb dieser Frist können Sie die ganze Steuererklärung neu einreichen. Es genügt aber auch ein kurzes Schreiben darüber, welche Angabe Sie berichtigen möchten.

Frau sitzt mit Dokument auf dem Sofa und telefoniert
© istock/vetikd/2012  Mit einem kurzen Anruf stoppen Sie die Bearbeitung und können die Steuererklärung neu einreichen.

Sie haben Ihren Steuerbescheid bereits erhalten

Sobald Sie Ihren Steuerbescheid in den Händen halten, läuft eine Einspruchsfrist von vier Wochen. So lange haben Sie Zeit, um eine Korrektur zu beantragen. Zum Beispiel, weil Sie mittlerweile eine Rechnung gefunden haben, die Sie von der Steuer absetzen können. Schreiben Sie dem Finanzamt den Sachverhalt, legen Sie nötige Belege bei und begründen Sie, wie es zu dem Fehler kam. Wichtig: Es darf kein „grobes Verschulden“ vorliegen. Ein grobes Verschulden wäre zum Beispiel, wenn Sie die Steuerunterlagen nicht sorgfältig gesammelt oder nicht alle Punkte in der Steuererklärung sorgfältig gelesen und bearbeitet haben.

Anstatt eines Einspruchs können Sie auch einen „Antrag auf schlichte Änderung des Steuerbescheids nach § 172 der Abgabenordnung“ stellen. Auch hierbei schreiben Sie die Gründe für den Fehler und reichen die Nachweise für eine Korrektur ein. Der Unterschied: Beim Einspruch wird der gesamte Steuerbescheid noch einmal berechnet, bei einem Änderungsantrag nur der eine korrigierte Punkt. Alles andere bleibt also, wie es ist. Auch für diesen Antrag haben Sie vier Wochen Zeit, nachdem Sie den Steuerbescheid erhalten haben. Der Nachteil ist: Wenn der Änderungsantrag nach vier Wochen nicht geklärt ist, können Sie nicht stattdessen einen Einspruch stellen, denn die Frist dafür ist dann abgelaufen. Außerdem müssen Sie trotzdem erst einmal Ihre festgesetzte Steuerschuld bezahlen. Wird Ihr Antrag angenommen, bekommen Sie zu viel gezahltes Geld zurück.

Die Korrektur des Fehlers fällt zugunsten des Finanzamtes aus

Die Einspruchsfrist von vier Wochen gilt nur, wenn Sie durch die Korrektur einen Vorteil haben. Sprich: Wenn Sie deshalb weniger Steuern zahlen müssten beziehungsweise mehr Steuern zurückerhielten. Wenn umgekehrt der Staat mehr Geld bekommt, gilt eine längere Frist. Dann haben Sie vier Jahre Zeit, um den Fehler zu melden. Bei einem besonders leichtfertigen Fehler (wenn Sie zum Beispiel eine Frage in der Steuererklärung übersehen haben) sind es fünf Jahre. Und wenn der Verdacht besteht, dass Sie den Fehler absichtlich gemacht haben, um weniger Steuern zu zahlen, sind es sogar zehn Jahre. Das sind die sogenannten Festsetzungsfristen. Sind diese abgelaufen, ist Ihr Steuerbescheid rechtskräftig.

Die Festsetzungsfrist beginnt jeweils am Ende des Jahres, in dem Sie den Steuerbescheid erhalten haben. Wenn er zum Beispiel am 12. August 2022 bei Ihnen eingegangen ist, beginnt die normale Festsetzungsfrist am 1. Januar 2023. Es gibt keine Gründe für eine verlängerte Frist? Dann ist dieser Steuerbescheid am 1. Januar 2027 endgültig – im wahrsten Sinne des Wortes.

Anwältin und Klient sitzen auf einer Treppe vor einem Gerichtsgebäude
© istock/wdstock/2014  Wer mit einem absichtlichen Fehler hohe Summen in der Steuererklärung verschweigt, muss sich womöglich vor Gericht verantworten.

Welche Konsequenzen haben Fehler in einer Steuererklärung?

Das hängt zunächst mal davon ab, wer durch den Fehler einen Schaden hat. Sie oder das Finanzamt? Wenn Sie zum Beispiel absetzbare Kosten nicht eingetragen haben, dann hat das Finanzamt durch Ihr Versäumnis mehr Steuern eingenommen. Dafür wird es Sie kaum bestrafen.

Anders sieht es aus, wenn Sie durch den Fehler geringere Steuern zahlen, als Sie eigentlich müssten. Hier kommt es vor allem darauf an, ob das Finanzamt glaubt, dass Sie den Fehler absichtlich gemacht haben. Es war eindeutig ein Versehen? Dann gilt zwar auch hier die Regel „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“. Doch die Konsequenzen dürften nicht sehr hart ausfallen. Aber wer nachweislich mit Absicht seine Steuererklärung zu seinen Gunsten „frisiert“ hat, muss mit einem Strafverfahren rechnen. Das kann zu einer Geldbuße, aber auch zu einer Haftstrafe führen.

Wichtig: In beiden Fällen – egal ob Sie oder das Finanzamt durch den Fehler den Schaden hatten – müssen Sie die Sache richtigstellen. Schließlich bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf der Steuererklärung, dass alle Angaben vollständig und richtig sind.

Was ist, wenn das Finanzamt einen Fehler gemacht hat?

Was ist, wenn das Finanzamt einen Fehler gemacht hat?

Das Finanzamt hat sich verrechnet und Ihnen mehr Steuern zurückgezahlt als nötig? Macht nichts. Sie sind nicht dazu verpflichtet, diesen Fehler anzuzeigen. Und Sie können auch nicht bestraft werden, sofern Sie Ihre Steuererklärung korrekt und vollständig gemacht haben. Dann darf das Finanzamt laut einiger Gerichtsurteile das Geld auch nicht ohne Weiteres zurückfordern, wenn es seinen Fehler bemerkt.

Was ist bei Fehlern in der Steuererklärung via ELSTER?

Sie haben Ihre Steuererklärung mit der ELSTER-Software auf der Plattform des Finanzamtes gemacht? Dann ist es besonders einfach, einen Fehler zu korrigieren: Wenn Sie Ihre Steuererklärung übermittelt haben, wird eine Kopie davon in Ihrem persönlichen ELSTER-Konto hinterlegt. Fällt Ihnen im Nachhinein ein Fehler auf (zum Beispiel, weil Sie eine noch Quittung finden, die Sie angeben wollten), dann loggen Sie sich darin ein. Rufen Sie Ihre Steuererklärung auf, nehmen Sie die nötigen Änderungen vor – und senden Sie die gesamte Steuererklärung abermals ab. Das geht auch noch innerhalb der Einspruchsfrist von vier Wochen, nachdem Sie Ihren Steuerbescheid erhalten haben. Diesen finden Sie übrigens ebenfalls im ELSTER-Konto.

Mann vergleicht Angaben von einem Dokument auf einem Computer
© istock/DjelicS/2019  Egal ob online per ELSTER oder ausgedruckt: Jede Angabe sollten Sie mehrfach genau prüfen.

Wie kann ich Fehler vermeiden?

Sogar kleine Unachtsamkeiten können Folgen haben. Zum Beispiel ein fehlendes Kürzel als Unterschrift: Dann wäre die Steuererklärung nicht vollständig und Sie könnten sie zurückbekommen – und die Abgabefrist dadurch versäumen. Das kostet Verspätungszuschlag. Noch teurer kann es natürlich werden, wenn das Finanzamt Ihnen Absicht unterstellt und ein Bußgeld droht.

Denken Sie bei der Steuererklärung deshalb an diese Hinweise:

  • Kontrollieren, kontrollieren, kontrollieren. Schon ein falsch gesetztes Komma oder ein verrutschter Punkt machen aus einer 3.000,00-Euro-Einnahme vielleicht 30.000,00. Ein Dreher bei der Bankverbindung – schon geht auf Ihrem Konto keine Rückzahlung ein. Gehen Sie deshalb alle Angaben noch einmal gewissenhaft durch, bevor Sie sie einreichen.
  • Führen Sie sämtliche Einnahmen auf. Nicht nur Nebenjobs, auch Gewinne aus Geldanlagen (Zinsen, Dividenden) werden häufig vergessen. Übrigens: Lottogewinne sind steuerfrei, aber auch hier müssen die Zinsen und andere Erträge daraus angegeben werden. Übrigens: Mit einem Freistellungsauftrag können Sie Steuern sparen.
  • Melden Sie die Haushaltshilfe an. Wenn Sie eine Haushaltshilfe auf 450-Euro-Basis beschäftigen (oder auch eine Gartenhilfe), dann können Sie die Kosten von der Steuer absetzen. Aber Vorsicht: Sie müssen die Hilfe vorher bei der Minijob-Zentrale anmelden. Sonst dürfen Sie das Geld nicht absetzen. Außerdem droht Ihnen in dem Fall eine Anzeige wegen Schwarzarbeit.
  • Nicht auf- oder abrunden. Geben Sie Beträge oder andere Werte (zum Beispiel die Kilometer für die Pendlerpauschale) bis zur letzten Stelle hinterm Komma an. Was davon wie gerundet wird, entscheidet das Finanzamt.
  • Vorsicht beim Arbeitszimmer. Wenn Sie Ihr Homeoffice von der Steuer absetzen wollen, dürfen Sie den Raum ausschließlich für Ihren Job nutzen. Die Regeln sind streng: Steht eine Schlafcouch mit drin, dann ist es schon kein Arbeitszimmer mehr. Wegen der Coronakrise wurden die Bestimmungen allerdings befristet gelockert. Wer pandemiebedingt sein Homeoffice am heimischen Küchentisch einrichten muss, darf vorübergehend eine Pauschale nutzen. Mehr dazu finden Sie in diesem Ratgeber.

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