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So lange dauert es, bis Steuerschulden verjähren

Detlev Neumann
von Detlev Neumann, 21.08.2026

Hat dir das Finanzamt schon mal einen Steuerbescheid mit einer so hohen Nachforderung geschickt, dass du die Summe nicht pünktlich bezahlen konntest? Dann hast du dich bestimmt gefragt, ob deine Steuerschulden eines Tages verjähren. Ja, das ist möglich. Aber wann genau, hängt immer vom Einzelfall ab. Unter Umständen dauert es viele Jahre, bis du beim Staat nicht mehr in der Kreide stehst. Was die Verjährung der Steuerschulden verzögern kann, haben die KlarMacher für dich herausgefunden.

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt: Verjährung bei der Steuer

  • Grundsätzlich verjähren Steuerschulden nach einer gewissen Zeit.
  • Möglich sind vier oder fünf Jahre nach dem Jahr, in dem du die Steuererklärung abgegeben hast.
  • Wie lange genau, richtet sich nach zwei Fristen: der Festsetzungsverjährung und der Zahlungsverjährung.
  • Die Festsetzungsverjährung bemisst sich an der Festsetzungsfrist. Das ist der Zeitraum, in dem das Finanzamt Steuern festsetzen oder ändern kann.
  • Bei der Zahlungsverjährung erlischt nach einer bestimmten Zeit deine Pflicht, die Steuerschulden zu bezahlen.
  • Aber Achtung: Jede Mahnung vom Finanzamt verlängert die Frist bis zur Verjährung. Auch bei einer Stundungsvereinbarung dauert es länger, bis die Forderung erloschen ist. 

Wann verjähren Steuerschulden?

Eine schwierige Frage, denn dabei spielen viele Umstände mit. Aber grundsätzlich verjähren auch Steuerschulden irgendwann. Und zwar dann, wenn die Forderung des Finanzamtes lange zurückliegt und gewisse Fristen verstrichen sind. Das Problem für Steuerschuldner*innen: Der Fiskus verlangt sein Geld meist sehr ausdauernd und hartnäckig zurück. Und mit jeder Mahnung, die er deshalb verschickt, kann sich der Countdown bis zur Verjährung der Schulden verlängern. Das macht eine eindeutige Vorhersage unmöglich.

Aber dröseln wir die Angelegenheit der Reihe nach auf. Dreh- und Angelpunkt ist die sogenannte Abgabenordnung (AO). Sie ist Teil des deutschen Steuerrechts und regelt auch, wann eine Verjährung von Steuerschulden möglich ist. Was die Sache so kompliziert macht: Es gibt zwei verschiedene Fälle von Verjährungen: Einmal die Festsetzungsverjährung (Wie viel Zeit hat das Finanzamt für den Steuerbescheid?) und die Zahlungsverjährung (Wie lange darf das Finanzamt das Geld einfordern?).

Anders ausgedrückt: Steuern können aus zwei verschiedenen Gründen verjähren: Einmal, weil sie gar nicht erst eingefordert werden. Und außerdem, weil sie nicht beizeiten eingetrieben werden können. 

Wie entstehen Steuerschulden?

Für Angestellte ohne weiteres Einkommen als den Lohn sind Steuerschulden meistens kein Thema – die Steuern zieht der Arbeitgeber schließlich direkt vom Bruttoeinkommen ab und leitet sie weiter. Selbstständige und Freiberufler*innen leisten in der Regel Vorauszahlungen für ihre Einkommenssteuer. Steuernachforderungen beziehungsweise Steuerschulden können entstehen, wenn sich an der Einkommenssituation im Laufe des Jahres etwas ändert, unter anderem:

  • Höhere Einnahmen für Selbstständige oder Freiberufler*innen 
  • Neue selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit (auch nebenberuflich) 
  • Änderungen der Lohnsteuerklasse 
  • Weitere Einnahmen, zum Beispiel aus Vermietung 

Besonders Selbstständige und Freiberufler*innen sollten einen Teil des Einkommens für zukünftige Steuerforderungen auf die hohe Kante legen.

Festsetzungsverjährung: Verfallsdatum für Steuern

Damit das Finanzamt verbindlich Steuern einfordern kann, muss es diese normalerweise in einem Steuerbescheid festsetzen. Dafür hat es aber nicht ewig Zeit, es gibt eine Verjährungsfrist. Sozusagen ein Verfallsdatum für Steuern. Nach dieser Festsetzungsfrist (§169 AO) dürfen die Steuerbehörden keine Steuern mehr festsetzen, aufheben oder ändern.

Vielleicht ist dir schon mal aufgefallen: Im Steuerbescheid findest du immer das Wort „vorläufig“. Was dir das Finanzamt in den Steuerbescheid schreibt, ist also nicht das letzte Wort. Egal, ob Rückzahlung oder Nachforderung – jeder Betrag kann sich noch ändern. Endgültig ist ein Steuerbescheid erst nach Ablauf der Festsetzungsfrist.

Und wann ist das so weit? Im Normalfall, also bei Einkommensteuer und Umsatzsteuer, sind es vier Jahre. Die Festsetzungsfrist beginnt immer nach dem 31. Dezember des Jahres, in dem du deine Steuererklärung abgeben hast. Während sie läuft, sind noch Änderungen am Bescheid möglich. So kann ihn die Behörde von sich aus korrigieren. Und auch du darfst unter bestimmten Voraussetzungen Fehler in deiner Steuererklärung ausbessern, zum Beispiel vergessene Rechnungen nachreichen, um deine

Eine Hand führt einen roten Stift, um einen Eintrag im Kalender zu machen
© istock/Kwangmoozaa/2019  Je nach Steuerart dauert es viele Jahre, bis der Stichtag für die Festsetzungsverjährung gekommen ist.

Doch sobald die Festsetzungsfrist verstrichen ist, geht das nicht mehr. Denn dann gilt die Festsetzungsverjährung und das Ergebnis im Steuerbescheid ist unwiderruflich, und du bist verpflichtet, die Forderungen des Finanzamts pünktlich zum angegebenen Stichtag zu bezahlen. 

Die vier Jahre Festlegungsfrist bei Einkommensteuer und Umsatzsteuer sind der Normalfall. Davon gibt es folgende Ausnahmen:

  • Fünf Jahre im Falle einer leichtfertigen Steuerverkürzung – das sind Steuerentlastungen, die du durch unabsichtlich falsche oder unvollständige Angaben in deiner Steuererklärung bekommen hast. 
  • Zehn Jahre bei Steuerhinterziehung. 
  • Bei Verbrauchssteuern, die Unternehmen abführen müssen (z. B. Biersteuer, Branntweinsteuer, Tabaksteuer, Stromsteuer), beträgt die Festsetzungsfrist ein Jahr.

Vier Jahre Zeit für die Steuererklärung?

Dank der Festsetzungsverjährung kannst du deine Steuererklärung bis zu vier Jahre rückwirkend einreichen. Das gilt zumindest, wenn du freiwillig eine Steuererklärung abgibst. Nach dieser Frist hat das Finanzamt kein Recht mehr, Steuern von dir einzufordern. Hättest du ein Recht auf eine Steuerrückzahlung, wäre dieses nach Ablauf der Frist jedoch ebenfalls verwirkt.

Wichtig: Bei der Pflichtveranlagung gelten deutlich kürzere Abgabefristen. Was auf dich zutrifft, erfährst du in unserem Ratgeber „Pflicht oder Kür: Wer muss keine Steuererklärung abgeben?“. 

Zahlungsverjährung kann Jahrzehnte dauern

Gläubiger*innen warten nicht gern lange auf ihr Geld. Das Finanzamt ist da keine Ausnahme. Um seine Forderungen einzutreiben, hat es grundsätzlich fünf Jahre Zeit. Und zwar mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Steuerbescheid ausgestellt wurde. Sprich: ab dem 1. Januar des Folgejahres. Von dem Tag an tickt die Uhr bis zur sogenannten Zahlungsverjährung. Ist die nach fünf Jahren erreicht, sind die Steuerschulden verjährt. Diese Frist der Zahlungsverjährung gilt übrigens auch für die Verjährung von Schulden bei der Grundsteuer. Auch sie kann bis zu fünf Jahre rückwirkend eingefordert werden.

Wenn du jetzt aber denkst, du musst nur fünf Jahre mit der Zahlung warten und kannst dir die Steuern damit ersparen: Das wird nicht funktionieren. Denn der Fiskus wird kaum die ganze Zeit über stillhalten, sondern stattdessen regelmäßig bei dir nachhaken. Das Raffinierte daran: Jede Mahnung verlängert die Frist bis zur Verjährung. Denn wenn du eine Mahnung bekommst, beginnt der 5-Jahres-Countdown ab dem nächsten Jahr (also dem darauffolgenden 1. Januar) wieder von vorn.

Das klingt so, als verjähren Steuerschulden beim Finanzamt also eigentlich nie? Wenn sich das Spiel über lange Zeit wiederholt, kann es tatsächlich Jahrzehnte dauern. Vor allem, wenn der Fiskus Steuerhinterziehung vermutet. Um je mehr Geld es dabei geht, umso eifriger wird er die Angelegenheit verfolgen. Es gibt Fälle, in denen die Steuerschulden sogar nach 30 Jahren noch nicht verjährt waren. Schlimmstenfalls kann es sogar die Nachkommen der Schuldner*innen treffen – denn Steuerschulden sind vererbbar.

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Eine Verlängerung der Zahlungsverjährung bringt neben einer Mahnung vom Finanzamt auch eine Privatinsolvenz. Klar: Wer keine Rechnungen und Kreditraten mehr bedienen kann, kann auch keine Steuerschulden bezahlen. Dann gewährt der Staat einen Aufschub. Eine längere Zahlungsverjährung gibt es auch in diesen Fällen: 

  • Antrag der Schuldner*innen auf Steuerstundung 
  • Zwangsvollstreckung (die Frist für die Verjährung eines Vollstreckungsbescheids liegt übrigens bei 30 Jahren) 
  • Vollstreckungsaufschub 
  • Gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan 

Wie gesagt: Diese und weitere Ereignisse gewähren nur einen Aufschub. Deshalb solltest du besser nicht auf eine Verjährung spekulieren, sondern die Forderungen des Finanzamts so bald wie möglich bezahlen.

  • Verfahren zur Restschuldbefreiung 
  • Ermittlung des Wohnorts der steuerschuldigen Person durch das Finanzamt 

Wie das gelingen kann, erfährst du in unserem Ratgeber „Schulden abbauen: So entkommst du der Schuldenfalle“.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Welche Fristen gibt es für die Verjährung von Steuerschulden?

Für Steuerschulden gelten zwei unterschiedliche Verjährungsfristen. Die Festsetzungsverjährung bestimmt, wie lange das Finanzamt einen Steuerbescheid erlassen oder ändern darf. Die Zahlungsverjährung regelt, wie lange bereits festgesetzte Steuern eingefordert und vollstreckt werden können. Beide Fristen beginnen zu unterschiedlichen Zeitpunkten und unterliegen eigenen gesetzlichen Regeln.

Können Steuerschulden schon nach fünf Jahren verjährt sein?

Theoretisch ja, denn grundsätzlich beträgt die Zahlungsverjährung fünf Jahre. Allerdings kann sich diese Frist immer wieder verlängern, etwa durch Mahnungen, Vollstreckungsmaßnahmen oder eine vereinbarte Steuerstundung. Deshalb verjähren viele Steuerschulden erst deutlich später.

Darf das Finanzamt einen Steuerbescheid ändern?

In der Regel darf das Finanzamt einen Steuerbescheid innerhalb von vier Jahren nach Ablauf des Jahres ändern, in dem die Steuererklärung abgegeben wurde. Diese Frist nennt sich Festsetzungsverjährung.

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