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So lange dauert es, bis Steuerschulden verjähren

von Detlev Neumann, 06.03.2024

Wollte dir das Finanzamt schon mal so tief in die Taschen greifen, dass du seine Forderung nicht pünktlich begleichen konntest? Dann hast du dich bestimmt gefragt, ob deine Steuerschulden eines Tages verjähren. Ja, das ist möglich. Aber wann genau, hängt immer vom Einzelfall ab. Unter Umständen dauert es viele Jahre, bis du beim Staat nicht mehr in der Kreide stehst. Was die Verjährung der Steuerschulden verzögern kann, haben die KlarMacher für dich herausgefunden.

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Wann verjähren Steuerschulden?

Eine schwierige Frage, denn dabei spielen viele Umstände mit. Aber grundsätzlich verjähren auch Steuerschulden irgendwann. Und zwar dann, wenn die Forderung des Finanzamtes lange zurückliegt und gewisse Fristen verstrichen sind. Das Problem für Steuerschuldner*innen: Der Fiskus verlangt sein Geld meist sehr ausdauernd und hartnäckig zurück. Und mit jeder Mahnung, die er deshalb verschickt, kann sich der Countdown bis zur Verjährung der Schulden verlängern. Das macht eine pauschale Vorhersage unmöglich.

Aber dröseln wir die Angelegenheit der Reihe nach auf. Dreh- und Angelpunkt ist die sogenannte Abgabenordnung (AO). Sie ist Teil des deutschen Steuerrechts und regelt auch, wann eine Verjährung von Steuerschulden möglich ist. Was die Sache so kompliziert macht: Es gibt zwei Arten von Verjährungen. Da ist zum einen die Festsetzungsverjährung und zum anderen die Zahlungsverjährung. Ihre Regeln haben großen Einfluss auf den zeitlichen Ablauf und auf Termine.

Wie entstehen Steuerschulden?

Wie entstehen Steuerschulden?

Für Angestellte ohne weiteres Einkommen als ihren Lohn sind Steuerschulden meistens kein Thema – die Steuern gehen schließlich direkt über den Arbeitgeber vom Bruttoeinkommen ab. Auch Selbstständige und Freiberufler*innen leisten in der Regel Vorauszahlungen für ihre Einkommenssteuer. Steuernachforderungen und damit Steuerschulden können entstehen, wenn sich an der Einkommenssituation im Laufe des Jahres etwas ändert, unter anderem: 

Besonders Selbstständige und Freiberufler*innen sollten einen Teil des Einkommens für zukünftige Steuerforderungen auf die hohe Kante legen.

Festsetzungsverjährung nach vier Jahren

Falls du es noch nicht wusstest: Was dir das Finanzamt in den Steuerbescheid schreibt, ist nicht das letzte Wort. Egal, ob Rückzahlung oder Nachforderung – jeder Betrag kann sich noch ändern. Warum? Weil im Steuerbescheid das Wort „vorläufig” steht. Und das bedeutet, dass er nur eine Momentaufnahme ist. Endgültig ist ein Steuerbescheid erst nach Ablauf der Festsetzungsfrist (§ 169 AO). Und wann ist das so weit? Im Normalfall, also bei Einkommensteuer und Umsatzsteuer, vergehen bis dahin vier Jahre. 

Die Festsetzungsfrist beginnt immer nach dem 31. Dezember des Jahres, in dem du deine Steuererklärung abgeben hast. Während sie läuft, darfst sowohl du als auch das Finanzamt noch etwas am Ergebnis des Steuerbescheids ändern. So kann ihn die Behörde von sich aus korrigieren. Und ebenso darfst du Fehler in deiner Steuererklärung ausbessern, zum Beispiel vergessene Rechnungen nachreichen, um deine Steuerschuld zu verringern. 

Übrigens: Das bedeutet auch, dass du deine Steuererklärung bis zu vier Jahre rückwirkend einreichen kannst, falls du das in den letzten Jahren nicht getan hast. Diese Frist gilt allerdings nur für Personen, die freiwillig eine Steuererklärung abgeben. Ob das auf dich zutrifft, erfährst du in unserem Ratgeber „Pflicht oder Kür: Wer muss keine Steuererklärung abgeben?“. 

Eine Hand führt einen roten Stift, um einen Eintrag im Kalender zu machen
© istock/Kwangmoozaa/2019  Je nach Steuerart dauert es viele Jahre, bis der Stichtag für die Festsetzungsverjährung gekommen ist.

Doch sobald die Festsetzungsfrist verstrichen ist, geht das nicht mehr. Denn dann gilt die Festsetzungsverjährung und das Ergebnis im Steuerbescheid ist unwiderruflich. Das bedeutet aber nicht, dass du die Begleichung deiner Steuerschulden bis dahin schleifen lassen kannst. Vielmehr bist du verpflichtet, offene Forderungen des Finanzamts pünktlich zum angegebenen Stichtag zu bezahlen – laufende Fristen hin oder her.

Die vier Jahre Festlegungsfrist bei Einkommensteuer und Umsatzsteuer sind der Normalfall. Davon gibt es folgende Ausnahmen:

  • Fünf Jahre im Falle einer leichtfertigen Steuerverkürzung – das sind Steuerentlastungen, die du durch unabsichtlich falsche oder unvollständige Angaben in deiner Steuererklärung bekommen hast. 
  • Zehn Jahre bei Steuerhinterziehung. 
  • Bei Verbrauchssteuern, die Unternehmen abführen müssen (z. B. Biersteuer, Branntweinsteuer, Tabaksteuer, Stromsteuer), beträgt die Festsetzungsfrist ein Jahr.

Zahlungsverjährung kann Jahrzehnte dauern

Gläubiger*innen warten nicht gern lange auf ihr Geld. Das Finanzamt ist da keine Ausnahme. Um seine Forderungen einzutreiben, hat es grundsätzlich fünf Jahre Zeit. Und zwar mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Steuerbescheid ausgestellt wurde. Sprich: ab dem 1. Januar des Folgejahres. Von dem Tag an tickt die Uhr bis zur sogenannten Zahlungsverjährung. Ist die nach fünf Jahren erreicht, sind die Steuerschulden verjährt. Diese Frist der Zahlungsverjährung gilt übrigens auch für die Verjährung von Schulden bei der Grundsteuer. Sie kann also bis zu fünf Jahre rückwirkend eingefordert werden. 

So lange wird der Fiskus aber nicht stillhalten, sondern stattdessen regelmäßig bei den Schuldner*innen nachhaken. Und jede Mahnung verlängert die Frist bis zur Verjährung. Denn wenn du eine Mahnung bekommst, beginnt der 5-Jahres-Countdown ab dem nächsten Jahr (also dem darauffolgenden 1. Januar) wieder von vorn.

Verjähren Steuerschulden beim Finanzamt also doch nie? Nun, wenn sich das Spiel über lange Zeit wiederholt, kann es tatsächlich Jahrzehnte dauern. Das droht vor allem, sollte der Fiskus Steuerhinterziehung vermuten. Um je mehr Geld es dabei geht, umso eifriger wird er die Angelegenheit verfolgen. Deshalb gibt es Fälle, in denen die Verjährung von Steuerschulden sogar nach 30 Jahren noch nicht erreicht war. 

Unterbrechende – aber eben nur verzögernde – Wirkung auf die Zahlungsverjährung haben neben einer Mahnung vom Finanzamt zum Beispiel auch:

  • Antrag der Schuldner*innen auf Steuerstundung 
  • Zwangsvollstreckung (die Frist für die Verjährung eines Vollstreckungsbescheids liegt übrigens bei 30 Jahren) 
  • Vollstreckungsaufschub 
  • Angemeldete Privatinsolvenz 
  • Gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan 
  • Verfahren zur Restschuldbefreiung 
  • Ermittlung des Wohnorts der steuerschuldigen Person durch das Finanzamt 

Wie gesagt: Diese und weitere Ereignisse gewähren nur einen Aufschub. Deshalb sollten Steuerschuldner*innen nicht auf eine Verjährung spekulieren, sondern die Forderungen des Finanzamts so bald wie möglich bezahlen.

Wie das gelingen kann, erfährst du in unserem Ratgeber „Schulden abbauen: So entkommst du der Schuldenfalle“.

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