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5 Finanztipps für Ehepaare: So winken zusätzliche Euro

von Thorsten Schierhorn, 26.10.2023

Endlich ist der große Tag gekommen: Hochzeit. Ein rauschendes Fest. Das frisch vermählte Paar, Freunde und Verwandte in Feierlaune. Sekt, Büfett, Musik. Entsprechend hoch fällt die Rechnung aus. Aber die Kosten haben sie schnell wieder drin. Denn als Ehepaar können Sie bei Steuern und Versicherungen jede Menge sparen. Wo und wie, verraten wir Ihnen hier.

Themen in diesem Artikel

1. Gemeinsam Steuern zahlen – mit Ehegattensplitting

„Ehegattensplitting” haben Sie oft gehört, aber als Single hat Sie das nicht interessiert? Nach dem Jawort sollten Sie dem ein wenig mehr Aufmerksamkeit schenken – denn das kann sich lohnen. Vor allem, wenn der eine Ehepartner deutlich mehr verdient als der andere.

Hinter dem Ehegattensplitting steckt die „gemeinsame Veranlagung”. Das bedeutet, dass nicht jede(r) für sich Steuern bezahlt, sondern beide gemeinsam als Paar. Welches Einkommen dann gilt? Weder das höhere noch das niedrigere. Stattdessen läuft die Berechnung so:

  • Das steuerpflichtige Einkommen beider Partner wird zunächst zusammengezählt und dann halbiert.
  • Anschließend wird berechnet, wie viel Steuern auf die Hälfte des Einkommens fällig werden.
  • Der errechnete Steuerbetrag  wird verdoppelt: Das ist die Summe, die Sie als Paar an Steuern zahlen müssen.

Und das soll günstiger sein? Ja. Zwar nicht immer, aber in vielen Fällen kommen Ehepaare auf diese Weise mit weniger Steuern davon. Denn je höher Ihr Verdienst ist, desto höher ist der Prozentsatz, den Sie an Steuern zahlen müssen. Wenn aber ein höheres und ein niedrigeres Einkommen quasi zusammengelegt werden, dann „drückt” das geringere Einkommen den Steuersatz des höheren nach unten. Unterm Strich zahlt das Ehepaar weniger Steuern, als wenn beide einzeln Steuern abführen.

Übrigens: Wenn Sie sich für die gemeinsame Veranlagung entscheiden, gilt sie für das ganze Jahr, in dem Sie geheiratet haben. Ihre Hochzeit ist am 31. Dezember? Dann können Sie durch die gemeinsame Veranlagung die Steuerlast für das gesamte zurückliegende Jahr reduzieren.

Hochzeitspaar in Blumenkulisse vor dem Meer unterschreibt Dokumente
© istock/Pollyana Ventura/2019  Sooo schnell müssen Sie die gemeinsame Veranlagung nicht beantragen – denn sie gilt auch rückwirkend für das Jahr der Eheschließung.

2. Steuerklassen optimal kombinieren

Als frisch Vermählte landen beide Partner zunächst automatisch in der Steuerklasse IV. Das ist allerdings nicht für jedes Paar die beste Wahl. Deshalb sollten Sie prüfen, ob Sie mit einer anderen Kombination vielleicht weniger zahlen und die Steuerklassen gegebenenfalls beim Finanzamt ändern lassen. 

Verdienen beide Partner etwa gleich viel, ist die Einstufung in Steuerklasse IV für beide optimal. Auch geeignet: die „Steuerklasse IV mit Faktor”. Dabei wird der Effekt des Ehegattensplittings bei der Steuererklärung quasi schon bei der monatlichen Gehaltsabrechnung berücksichtigt.

Was aber, wenn der eine deutlich mehr verdient als der andere? Ab einem Verhältnis von 60:40 lohnt es sich in der Regel, die Steuerklassen III und V zu kombinieren. Der Partner mit dem höheren Gehalt wählt Steuerklasse III, der andere Steuerklasse V. Die Folge: Das niedrigere Gehalt wird höher besteuert, das größere Einkommen aber umso geringer.

Übrigens: Wenn Sie Nachwuchs erwarten, sollten Sie sich bei einem Steuerberater informieren. Denn das Elterngeld (genauso wie zum Beispiel das Arbeitslosengeld) richten sich nach dem Nettogehalt. Deshalb lohnt sich unter Umständen vielleicht ein Wechsel der Steuerklasse. Den müssen Sie aber spätestens sieben Monate vor der Geburt des Kindes vornehmen.

Ihre Steuerklasse können Verheiratete einmal pro Jahr wechseln. In der Regel muss der Antrag bis zum 30. November beim Finanzamt sein.

Was lohnt sich wann? Einfach nachrechnen!

Das Bundesfinanzministerium stellt einen Lohn- und Einkommensteuerrechner zur Verfügung. Damit können Sie selbst durchrechnen, wie viel Steuern Sie in den verschiedenen Steuerklassenkombinationen zahlen würden.

3. Höheren Sparerpauschbetrag nutzen

Sie haben Geld fest angelegt, zum Beispiel in Aktien, auf einem Tagesgeldkonto, in einem Bausparvertrag? Egal, wo Ihr Geld liegt: Auf die Zinsen beziehungsweise Dividende werden Steuern fällig. Allerdings nicht auf den gesamten Betrag. Alle Gewinne unter dem sogenannten Sparerpauschbetrag dürfen Sie komplett behalten – steuerfrei. Nötig ist dafür ein Freistellungsauftrag.

Was das mit Ihrer Ehe zu tun hat? Ganz einfach: Für Einzelpersonen beträgt der Sparerpauschbetrag 801 Euro. Für Verheiratete, die ihre Steuer gemeinsam veranlagen, ist er doppelt so hoch, sprich 1.602 Euro. Dabei ist es egal, ob auch wirklich beide Partner Geld angelegt haben. Mit anderen Worten: Wenn nur einer der beiden sein Geld fest angelegt hat, kann er jetzt doppelt so viele Gewinne steuerfrei behalten als vor der Ehe.

Junges Paar sitzt vor dem Wohnzimmertisch, er blättert angestrengt durch verschiedene Dokumente, sie blickt gleichgültig auf einen Laptop.
© istock/FS-Stock/2019  Wer sich durch die verschiedenen Versicherungsdokumente kämpft, verliert schnell die Lust. Doch die Arbeit lohnt sich.

4. Günstiger versichern

Spätestens nach den Flitterwochen sollten Sie einmal einen Blick in die Versicherungsunterlagen werfen. Denn manche Policen können Sie möglicherweise zusammenlegen und damit die Kosten senken. Dazu gehören zum Beispiel

  • die Rechtsschutzversicherung,
  • Privathaftpflicht,
  • Unfallversicherung,
  • Auslandskrankenversicherung.

Sie haben beide jeweils eine Police? Dann können Sie einen der beiden Verträge kündigen (zum Beispiel den jüngeren oder den mit dem geringeren Versicherungsschutz) und dann den Partner in die verbliebene Police mit aufnehmen. Bei manchen Versicherungen gilt eine Hochzeit als Grund für eine vorzeitige Kündigung. Ansonsten müssen Sie sich an die reguläre Kündigungsfrist halten.

Einer von Ihnen beiden hat außerdem eine private Rentenversicherung oder eine Lebensversicherung? Dann sollte der Partner als Begünstigter eingetragen werden. Falls nicht: Eine Risikolebensversicherung sollten Sie spätestens ins Auge fassen, wenn Nachwuchs unterwegs ist. Damit im Fall der Fälle die Hinterbliebenen versorgt sind.

Einer der beiden Partner hört auf zu arbeiten, zum Beispiel um den Nachwuchs zu betreuen? Dann kann ihn der andere in seiner gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichern – und die Kinder ebenso.

Und: Nicht nur bei gemeinsamen Versicherungen, auch mit einem gemeinsamen Konto und einer Partner-Kreditkarte kann ein Paar ein paar Gebühren sparen.

Für den Extra-Euro zwischendurch

Klar, Geld anlegen und Zinsen kassieren ist prima. Aber ans Festgeld kommt man im Notfall nicht heran. Ein Sparbuch bringt kaum Ertrag. Die Lösung: Das TagesGeld der Hanseatic Bank mit attraktiven Zinsen. Und trotzdem ist das Geld täglich verfügbar. Für einen Sonderwunsch – oder falls etwas mal nicht nach Wunsch läuft.

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5. Steuerfrei schenken

Häufig wandern große Geldmengen zwischen Verliebten hin und her. Als generöses Geschenk. Zur Absicherung. Als Startkapital für den eigenen kleinen Laden. Doch Achtung: Bei Geldgeschenken werden Steuern fällig. Nur Beträge bis 20.000 Euro sind steuerfrei.

Nach der Hochzeit sieht das ganz anders aus: Jetzt dürfen Sie sich untereinander sogar 500.000 Euro schenken, ohne dass ein Cent Schenkungssteuer fällig wird. Warten bis nach dem großen Tag kann sich also lohnen.

Übrigens: Der Freibetrag von 500.000 Euro gilt auch, wenn einer der Eheleute solche Summen an den hinterbliebenen Partner vererbt.

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