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5 Finanztipps für Ehepaare: So winken zusätzliche Euro

von Thorsten Schierhorn, 17.02.2025

Endlich ist der große Tag gekommen: Hochzeit. Ein rauschendes Fest. Das frisch vermählte Paar, Freund*innen und Verwandte in Feierlaune. Sekt, Büfett, Musik. Entsprechend hoch fällt die Rechnung aus. Aber die Kosten habt ihr schnell wieder drin. Denn als Ehepaar könnt ihr bei Steuern und Versicherungen jede Menge sparen. Wo und wie, verraten wir dir hier.

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt

  • Verheiratete können mit dem sogenannten Ehegattensplitting Steuern sparen. Dabei werden die Einkommen beider Partner*innen zusammengerechnet, halbiert und dann versteuert.
  • Verheiratete können zwischen drei Steuerklassenkombination wählen: 4/4, 4/4 mit Faktor und 3/5. Welche sich am meisten lohnt, hängt von der Höhe des Einkommens ab.
  • Ehepaare profitieren vom doppelten Sparerpauschbetrag von 2.000 Euro – selbst wenn nur eine*r Kapitalerträge erzielt.
  • Viele Versicherungen lassen sich gemeinsam abschließen, was Kosten spart.
  • Ehepaare haben bei Schenkungen einen steuerlichen Freibetrag von 500.000 Euro – deutlich mehr als die 20.000 Euro für Unverheiratete.

1. Gemeinsam Steuern zahlen – mit Ehegattensplitting

„Ehegattensplitting” hast du oft gehört, aber als Single hat dich das nicht interessiert? Nach dem Jawort solltest du dem ein wenig mehr Aufmerksamkeit schenken – denn das kann sich lohnen. Vor allem, wenn eine Person deutlich mehr verdient als die andere.  

Hinter dem Ehegattensplitting steckt die „gemeinsame Veranlagung”. Das bedeutet, dass nicht jede*r für sich Steuern bezahlt, sondern beide gemeinsam als Paar. Welches Einkommen dann gilt? Weder das höhere noch das niedrigere. Stattdessen läuft die Berechnung so: 

  • Das steuerpflichtige Einkommen beider Partner*innen wird zunächst zusammengezählt und dann halbiert.
  • Anschließend wird berechnet, wie viel Steuern auf die Hälfte des Einkommens fällig werden.
  • Der errechnete Steuerbetrag wird verdoppelt: Das ist die Summe, die ihr als Paar an Steuern zahlen müsst.

Und das soll günstiger sein? Ja. Zwar nicht immer, aber in vielen Fällen kommen Ehepaare auf diese Weise mit weniger Steuern davon. Denn je höher dein Verdienst ist, desto höher ist der Prozentsatz, den du an Steuern zahlen musst (das nennt sich Steuerprogression). Wenn aber ein höheres und ein niedrigeres Einkommen quasi zusammengelegt werden, dann „drückt” das geringere Einkommen den Steuersatz des höheren nach unten. Unterm Strich zahlt das Ehepaar weniger Steuern, als wenn beide einzeln Steuern abführen.

Übrigens: Wenn ihr euch für die gemeinsame Veranlagung entscheidet, gilt sie für das ganze Jahr, in dem ihr geheiratet habt. Eure Hochzeit ist am 31. Dezember? Dann könnt ihr durch die gemeinsame Veranlagung die Steuerlast für das gesamte zurückliegende Jahr reduzieren.

Hochzeitspaar in Blumenkulisse vor dem Meer unterschreibt Dokumente
© istock/Pollyana Ventura/2019  Sooo schnell müsst ihr die gemeinsame Veranlagung nicht beantragen – denn sie gilt auch rückwirkend für das Jahr der Eheschließung.

2. Steuerklassen optimal kombinieren

Als frisch verheiratetes Paar werdet ihr automatisch beide in die Steuerklasse 4 eingestuft. Doch das ist nicht immer die beste Wahl. Prüft, ob eine andere Kombination euch steuerlich Vorteile bringt. Das geht zum Beispiel mit einem Online-Steuerrechner (siehe Infobox). Falls ja, könnt ihr die Steuerklassen einfach beim Finanzamt oder online ändern. Das geht auch mehrfach im Jahr.

Verdienen beide Partner*innen etwa gleich viel, ist die Einstufung in Steuerklasse 4 für beide optimal. Auch geeignet: die „Steuerklasse 4 mit Faktor”. Dabei wird der Effekt des Ehegattensplittings bei der Steuererklärung quasi schon bei der monatlichen Gehaltsabrechnung berücksichtigt.

Was aber, wenn eine Person deutlich mehr verdient als die andere? Ab einem Verhältnis von 60:40 lohnt es sich in der Regel, die Steuerklassen 3 und 5 zu kombinieren. Die Person mit dem höheren Gehalt wählt Steuerklasse 3, die andere Steuerklasse 5. Die Folge: Das niedrigere Gehalt wird höher besteuert, das größere Einkommen aber umso geringer.

Übrigens: Wenn ihr Nachwuchs erwartet, solltet ihr euch bei einer Steuerberatung informieren. Denn das Elterngeld (genauso wie zum Beispiel das Arbeitslosengeld) richten sich nach dem Nettogehalt. Deshalb lohnt sich unter Umständen vielleicht ein Wechsel der Steuerklasse. Den müsst ihr aber spätestens sieben Monate vor dem Beginn des Mutterschutzes vornehmen.

 

Was lohnt sich wann? Einfach nachrechnen!

Das Bundesfinanzministerium stellt einen Lohn- und Einkommensteuerrechner zur Verfügung. Damit kannst du selbst durchrechnen, wie viel Steuern du in den verschiedenen Steuerklassenkombinationen zahlen würdest. 

Mehr dazu erfährst du in unserem Ratgeber „Steuern berechnen – ganz einfach, mit einem Online-Steuerrechner”.

3. Höheren Sparerpauschbetrag nutzen

Du hast Geld fest angelegt, zum Beispiel in Aktien, auf einem Tagesgeldkonto, in einem Bausparvertrag? Egal, wo dein Geld liegt: Auf die Zinsen beziehungsweise Dividende werden Steuern fällig, die sogenannte Abgeltungssteuer. Allerdings nicht auf den gesamten Betrag. Alle Gewinne unter dem sogenannten Sparerpauschbetrag darfst du komplett behalten – steuerfrei. Nötig ist dafür ein Freistellungsauftrag.

Was das mit deiner Ehe zu tun hat? Ganz einfach: Für Einzelpersonen beträgt der Sparerpauschbetrag 1.000 Euro. Für Verheiratete, die ihre Steuer gemeinsam veranlagen, ist er doppelt so hoch, sprich 2.000 Euro. Dabei ist es egal, ob auch wirklich beide Geld angelegt haben. Mit anderen Worten: Wenn nur eine*r der beiden Geld fest angelegt hat, bleiben jetzt doppelt so viele Gewinne steuerfrei als vor der Ehe.

Extra-Tipp: Als Ehepaar könnt ihr ein Gemeinschaftskonto führen, zum Beispiel ein Tagesgeldkonto. Den Freistellungsauftrag müsst ihr aber nicht gemeinsam einreichen – ihr könnt ihn auch einzeln für eure eigenen Konten stellen.  

Junges Paar sitzt vor dem Wohnzimmertisch, er blättert angestrengt durch verschiedene Dokumente, sie blickt gleichgültig auf einen Laptop.
© istock/FS-Stock/2019  Wer sich durch die verschiedenen Versicherungsdokumente kämpft, verliert schnell die Lust. Doch die Arbeit lohnt sich.

4. Günstiger versichern

Spätestens nach den Flitterwochen solltest du einmal einen Blick in die Versicherungsunterlagen werfen. Denn manche Policen könnt ihr möglicherweise zusammenlegen und damit die Kosten senken. Dazu gehören zum Beispiel

Ihr habt beide jeweils eine Police? Dann könnt ihr einen der beiden Verträge kündigen (zum Beispiel den jüngeren oder den mit dem geringeren Versicherungsschutz) und dann den Partner oder die Partnerin in die verbliebene Police mit aufnehmen. Bei manchen Versicherungen gilt eine Hochzeit als Grund für eine vorzeitige Kündigung. Ansonsten müsst ihr euch an die reguläre Kündigungsfrist halten.

Eine*r von euch beiden hat außerdem eine private Rentenversicherung oder eine Lebensversicherung? Dann sollte die bessere Hälfte als Begünstigte*r eingetragen werden. Falls nicht: Welcher Personenkreis eine Lebensversicherung ins Auge fassen sollte, liest du in diesem Ratgeber „Lebensversicherung – sinnvoll oder Geldfalle?”.

Eine*r hört auf zu arbeiten, zum Beispiel um den Nachwuchs zu betreuen? Dann kann diese Person die andere in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichern. Das geht übrigens auch, wenn eine der verheirateten Personen eine bestimmte Verdienstgrenze (rund 500 Euro) nicht überschreitet. Die Kinder können ebenfalls kostenlos in der Krankenversicherung aufgenommen werden. 

Und: Nicht nur bei gemeinsamen Versicherungen, auch mit einem gemeinsamen Konto und einer Partner-Kreditkarte kann ein Paar ein paar Bankgebühren sparen.

Für den Extra-Euro zwischendurch

Klar, Geld anlegen und Zinsen kassieren ist prima. Aber ans Festgeld kommt man im Notfall nicht heran. Ein Sparbuch bringt kaum Ertrag. Die Lösung: Das TagesGeld der Hanseatic Bank mit attraktiven Zinsen. Und trotzdem ist das Geld täglich verfügbar. Für einen Sonderwunsch – oder falls etwas mal nicht nach Wunsch läuft.

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5. Steuerfrei schenken

Häufig wandern große Geldmengen zwischen Verliebten hin und her. Als generöses Geschenk. Zur Absicherung. Als Startkapital für den eigenen kleinen Laden. Doch Achtung: Bei Vermögensgeschenken werden Steuern fällig. Nur Beträge bis 20.000 Euro sind steuerfrei.

Nach der Hochzeit sieht das ganz anders aus:  Jetzt dürft ihr euch untereinander sogar 500.000 Euro schenken, ohne dass ein Cent Schenkungssteuer fällig wird. Warten bis nach dem großen Tag kann sich also lohnen.

Übrigens: Der Freibetrag von 500.000 Euro gilt auch, wenn eine*r der Eheleute solche Summen an die hinterbliebene Person vererbt.

Veraltet und ungerecht? Welchen Einfluss das Ehegattensplitting auf Familien hat I BR24

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