Abgeltungssteuer: Die Steuer auf Kapitalerträge
Auf deinem Tagesgeldkonto sind wieder ein paar Zinsen gelandet? Oder vielleicht hast du auch ein paar Gewinne mit Aktien gemacht? Beachte dabei, dass auf solche Einkünfte eine eigene Steuer anfällt, die sogenannte Abgeltungssteuer. Wie hoch sie ist, für was genau sie gilt und wie du von einem Freibetrag profitierst, erklären wir hier.
Themen in diesem Artikel
- Was ist die Abgeltungssteuer?
- Wie hoch ist die Abgeltungssteuer?
- Was ist der Freistellungsauftrag?
- Worauf wird alles Abgeltungssteuer bezahlt?
- Die Abgeltungssteuer in der Steuererklärung
Was ist die Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer fällt auf sogenannte Kapitalerträge an. Das ist all das Geld, das du mithilfe von Geld bekommst: zum Beispiel Zinsen auf dein Tagesgeldkonto oder Dividenden auf deine Aktien. Besteuert wird nur das Geld, das du dazugewinnst. Wenn du zum Beispiel 1.000 Euro auf deinem Tagesgeldkonto hast und im Jahr 2,0 Prozent Zinsen erhältst, dann hast du am Ende des Jahres 1.020 Euro – einen Gewinn von 20 Euro. Steuern fallen dann nur auf diese 20 Euro an. (Und vielleicht nicht mal das, aber zum Thema Freibeträge kommen wir weiter unten.)
Wenn du Verluste machst, fallen keine Steuern an. Du darfst deine Verluste sogar verrechnen, zum Beispiel, wenn du mit dem Verkauf einer Aktie Verluste gemacht hast und mit einer anderen Aktie Gewinne. Dann kannst du die Verluste von den Gewinnen abziehen, hast dadurch weniger Gewinne und dir wird weniger Abgeltungssteuer berechnet. Wenn das alles im gleichen Depot passiert, verrechnet die Bank das sogar automatisch. Was allerdings nicht geht, ist, Aktienverluste mit anderen Anlageklassen zu verrechnen, zum Beispiel mit den Zinsen aufs Tagesgeldkonto.
Wie hoch ist die Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer beträgt pauschal 25 Prozent auf die Kapitalerträge. Obendrauf kommt noch der Solidaritätszuschlag (Soli) und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Schauen wir uns zunächst den Soli an: Der beträgt 5,5 Prozent, die auf die Abgeltungssteuer draufgeschlagen werden. 5,5 Prozent von 25 sind 1,375. Damit liegt der Steuersatz der Abgeltungssteuer genau genommen bei 26,375 Prozent.
Falls du Mitglied in einer Kirche oder Gemeinschaft bist, die Kirchensteuer erhebt (zum Beispiel die katholische oder evangelische Kirche), wird dieser Steuersatz ebenfalls dazu addiert. Die Berechnung ist in diesem Fall leider etwas kompliziert. In der Kurzfassung beträgt die Abgeltungssteuer für Kirchensteuerpflichtige insgesamt:
- in Baden-Württemberg und Bayern 27,82 Prozent
- in allen anderen Bundesländern 27,99 Prozent
Aber keine Sorge: Du musst nicht selbst zum Taschenrechner greifen oder online nach einem Rechner für die Abgeltungssteuer suchen, du musst die Steuern nicht einmal selbst ans Finanzamt überweisen – das übernimmt die Bank, bei der du dein Depot oder Tagesgeldkonto hast.
Übrigens: Neben der Abgeltungssteuer gibt es auch den Begriff der Kapitalertragssteuer. Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Steuern liegt genau in diesem Punkt, dass die Bank deine Abgeltungssteuer für dich abführt – sie wird automatisch „abgegolten“. Die Kapitalertragssteuer ist hingegen eine Steuer, die du selbst ans Finanzamt überweisen müsstest. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn du ein Depot bei einer ausländischen Bank hast, die die Abgeltungssteuer nicht automatisch ans deutsche Finanzamt überweist (dazu unten mehr).
Was ist der Freistellungsauftrag?
Noch eine gute Nachricht: Es gibt einen eigenen Freibetrag bei der Abgeltungssteuer, den sogenannten Sparerpauschbetrag. Dieser liegt seit 2023 für Alleinstehende bei 1.000 Euro und für Verheiratete bei 2.000 Euro pro Jahr. (Stand: 2024). Das heißt: Für die ersten 1.000 beziehungsweise 2.000 Euro Gewinne fallen keine Steuern an, du kannst sie komplett behalten. Die 20 Euro Zinsen aus dem Beispiel ganz am Anfang des Artikels würden also steuerfrei bleiben.
Um von dem Sparerpauschbetrag zu profitieren, musst du allerdings selbst aktiv werden und einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank stellen. Die weiß schließlich nicht, ob du neben deinem Tagesgeldkonto vielleicht noch Aktiendepots bei einer anderen Bank hast und wendet den Freibetrag deswegen nicht automatisch an. Immerhin ist das in der Regel bequem und schnell im Online Banking erledigt.
Wenn du ein Tagesgeldkonto und ein Depot oder sogar mehrere Depots hast, kannst du deinen Sparerpauschbetrag auch aufteilen, solange du die Summe von 1.000 beziehungsweise 2.000 Euro nicht überschreitest. Mehr zum Thema erfährst du in unserem Ratgeber „Freistellungsauftrag: So stoppst du die Steuern für Zinsen und Dividenden“.
Falls du keinen Freistellungsauftrag gestellt hast, kannst du dir den Sparerpauschbetrag auch in deiner Einkommensteuererklärung zurückholen. Dann musst du allerdings warten, bis dein Steuerbescheid bearbeitet und die Summe zurückerstattet wird. Mit einem Freistellungsauftrag wird die Abgeltungssteuer erst gar nicht abgebucht und du hast weniger Bürokratie.
Aktien vor 2009
Die Abgeltungssteuer in der heutigen Form gibt es seit 2009. Falls du bereits vor dem 1. Januar 2009 Aktien besessen hast, gilt deswegen für diese: Du darfst sie steuerfrei verkaufen.
Solltest du seit 2009 noch mehr Aktien vom gleichen Unternehmen gekauft haben, gilt dieser Steuervorteil aber nur für die Anzahl Aktien, die du bereits vor dem Stichtag besessen hast. Um den Überblick zu behalten, empfiehlt es sich hier, die „alten“ und die „neuen“ Aktien in zwei unterschiedlichen Depots zu halten.
Worauf wird alles Abgeltungssteuer bezahlt?
Wie bereits erwähnt, fällt die Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte an, zum Beispiel Zinsen und Dividenden. So weit, so gut, aber welche Anlageformen sind davon konkret betroffen? Hier sind einige Beispiele für Dividenden und andere Gewinne, auf die die Abgeltungssteuer anfällt:
- Gewinne aus Aktien und ETF-Anteilen, die du an der Börse verkaufst
- Dividenden, die Unternehmen an ihre Aktionär*innen ausschütten
- Ausschüttungen aus ETFs oder anderen Investmentfonds, falls sie Gewinne regelmäßig auszahlen
Wichtig: Bei thesaurierenden Fonds, die die Dividenden nicht ausschütten, sondern direkt wieder investieren, werden auch Steuern fällig, wenn deine ETF-Anteile im Wert steigen – obwohl du die Gewinne gar nicht ausgezahlt bekommst. Mehr zu dem Thema erfährst du in unserem Ratgeber „ETFs und Steuern: Das musst du dazu wissen“.
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Was Zinsen angeht, sind zum Beispiel folgende Anlagen betroffen:
Und dann gibt es noch weitere Einkünfte, die ebenfalls als Kapitaleinkünfte gelten und daher von der Abgeltungssteuer betroffen sind, zum Beispiel:
- Erträge aus einer Mitgliedschaft in einer Genossenschaft
- Gewinne aus deiner Lebensversicherung (der sogenannte Ertragsanteil) bei Auszahlung
Die Abgeltungssteuer in der Steuererklärung
Wie bereits erwähnt, musst du deine Kapitaleinkünfte nicht in deiner Einkommensteuererklärung angeben, weil deine Bank sich um alles kümmert. Allerdings gibt es ein paar Fälle, in denen du die Kapitaleinkünfte trotzdem in der Steuererklärung angeben musst – und ein paar, in denen es sich lohnen könnte. In jedem Fall benötigst du dafür die Anlage KAP.
Wann musst du deine Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben? Wenn du ein Depot bei einer ausländischen Bank hast. Denn die wird nicht wie eine deutsche Bank die Abgeltungssteuer selbst an das deutsche Finanzamt abführen. Deswegen musst du in so einem Fall deine Einkünfte in die Anlage KAP eintragen und zusätzlich in die Anlage KAP-INV – die ist speziell für Kapitalerträge, die noch nicht in Deutschland besteuert wurden.
Übrigens: Falls du Zinsen auf ein Privatdarlehen erhältst, gehört die auch zu den noch nicht besteuerten Kapitalerträgen, die du angeben musst.
Eine Nichtveranlagungsbescheinigung für die Abgeltungssteuer
Ein Spezialfall liegt vor, wenn du mit deinen gesamten Einkünften unter dem Grundfreibetrag liegst, der pro Jahr steuerfrei bleibt. Im Jahr 2024 sind das 11.604 Euro. Weniger Einkünfte haben zum Beispiel Menschen mit einem Minijob und manche Rentner*innen.
Wenn dein Einkommen insgesamt unter dem Grundfreibetrag liegt, dann musst du auch dann keine Abgeltungssteuer zahlen, wenn deine Kapitaleinkünfte über dem Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro liegen. Damit die Bank dir nichts von deinen Gewinnen abzieht, musst du eine Nichtveranlagungsbescheinigung, kurz NV-Bescheinigung, stellen.
Es gibt noch ein paar Situationen, in denen es sich lohnt, die Anlage KAP auszufüllen – selbst dann, wenn du eigentlich nicht müsstest. Dazu gehören zum Beispiel:
- Du hast Verluste und Gewinne bei unterschiedlichen Banken gemacht, die deswegen noch nicht miteinander verrechnet wurden. Dann hast du unter Umständen zu viel Abgeltungssteuer gezahlt. Lass dir von den Banken dazu eine Verlustbescheinigung ausstellen. Trage dann alle Gewinne und Verluste in die Anlage KAP ein und lass es das Finanzamt verrechnen.
- Falls du (noch) keinen Freistellungsauftrag gestellt hast, kannst du dir die Abgeltungssteuer für den Sparerpauschbetrag in der Steuererklärung zurückholen.
Noch ein Tipp: Für einige Menschen ist der persönliche Steuersatz bei der Einkommensteuer niedriger als die 25 Prozent der Abgeltungssteuer. Sie können in der Anlage KAP eine sogenannte Günstigerprüfung beantragen. Dann vergleicht das Finanzamt beide Steuersätze und berechnet für die Kapitaleinkünfte den niedrigeren.
Ob sich das lohnt? Die Faustregel besagt, dass es bei Alleinstehenden bei einem zu versteuernden Einkommen bis etwa 20.000 Euro auszahlen könnte. Es schadet auf jeden Fall nicht, die Günstigerprüfung zu beantragen. Wenn dein Steuersatz doch höher ist, bleibt die Abgeltungssteuer einfach bei den regulären 25 Prozent. Du kannst also nichts verlieren.
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