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Was ist eine Genossenschaftsbank?

von Dagmar Sörensen, 24.08.2023

Banken sind irgendwie alle gleich, meinst du? Stimmt nicht so ganz. Genossenschaftsbanken zum Beispiel haben ein paar Besonderheiten. Der Name ist ein Anzeichen dafür: Offiziell steht da immer ein „eG“ hinter für „eingetragene Genossenschaft“. Da ist schon mal der erste Unterschied zu öffentlich-rechtlichen Instituten wie Sparkassen oder zu Privatbanken, die häufig als Aktiengesellschaft, also AG, organisiert sind. Aber was bedeutet das im Alltag? Was ist das Besondere an Genossenschaftsbanken und was bedeutet das für die Kund*innen? Das erfährst du hier. 

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt

  • Volksbanken. Raiffeisenbank, Sparda-Banken und die PSD-Bank sind Genossenschaftsbanken. 
  • Jede Genossenschaftsbank ist eigenständig, kooperiert aber in einer genossenschaftlichen Finanzgruppe. 
  • Zur genossenschaftlichen Finanzgruppe gehören auch Spezialinstitute wie Bausparkassen, Fondsgesellschaften und Versicherungen. 
  • Mitglied kann jede volljährige Person mit Wohnsitz in Deutschland werden.
  • Mitglieder haben Mitbestimmungsrechte und sind am Geschäftserfolg beteiligt.

Was sind Genossenschaftsbanken?

Genossenschaftsbanken gibt es schon seit mehr als 170 Jahren. Damals regten die Sozialreformer Hermann Schulze-Delitzsch und Friedrich Wilhelm Raiffeisen unabhängig voneinander, aber fast zeitgleich, die Gründung sogenannter Kredit- und Darlehenskassenvereine an.  

Sie wollten so Bauernfamilien, Handwerker*innen und kleine Unternehmen unterstützen, wenn diese nach Hungersnöten, Missernten oder ähnlichen Notsituationen dringend auf Kredite angewiesen waren. Bei den städtischen Privatbanken hatten diese Menschen keine Chance. Anders in den neuen Kredit- und Darlehenskassenvereinen. Hier gab es Kredite nach dem Prinzip der gegenseitigen Hilfe. Was das bedeutet? Jede*r kann gegen Geld Mitglied solcher Vereine werden – Geld, das sich andere dann leihen können. Die ärmeren Bevölkerungsschichten griffen sich auf diese Weise gegenseitig unter die Arme. Getreu dem Motto „Was einer alleine nicht schafft, das schaffen viele“. Nach diesem Prinzip entstanden im Laufe der Zeit die ersten Genossenschaftsbanken. 

Noch heute haben Genossenschaftsbanken in ihrer Satzung die wirtschaftliche Förderung ihrer Mitglieder als Ziel festgelegt. Das ist sogar in §1 des Genossenschaftsgesetzes verankert. Im Gegensatz zu Aktiengesellschaften wollen sie also nicht in erster Linie möglichst hohe Gewinne erwirtschaften. Zum anderen: Genossenschaftsbanken gehören ihren Mitgliedern! Das zusammen unterscheidet Genossenschaftsbanken wesentlich von anderen Kreditinstituten. 

Was für Genossenschaftsbanken gibt es?

Zu den Genossenschaftsbanken in Deutschland zählen neben den Volks- und Raiffeisenbanken auch die Sparda- und PSD-Banken. Jede Bank ist eigenständig, zum Beispiel hat die Ostfriesische Volksbank eG geschäftlich nichts mit Volks-/Raiffeisenbank Oberbayern Südost zu tun. Sie merken schon an den Namen: Genossenschaftsbanken sind in der Regel lokal und regional organisiert. Gerade in ihrer flächendeckenden Struktur liegt ihre Stärke. Große Bedeutung haben sie traditionell vor allem für landwirtschaftliche und mittelständische Betriebe. 

Neben klassischen Krediten und Konten bieten Genossenschaftsbanken weitere Leistungen. Dahinter stecken „Spezialisten“ wie die Bausparkasse Schwäbisch Hall, die Fondsgesellschaft Union, die R+V-Versicherungen und die Münchner Hyp – alle diese Institute sind ebenfalls genossenschaftlich organisiert. Hinzu kommt die Deutsche Apotheker- und Ärztebank, die sich vor allem an Vertreter*innen der Heilberufe wendet. Eine Liste aller Genossenschaftsbanken vom Ende 2021 findest du hier.

Mann auf einer Mitgliederversammlung einer Genossenschaftsbank meldet sich zu Wort
© istock/skynesher/2019  Wer Mitglied einer Genossenschaftsbank ist, kann über die Richtung der Bank mitentscheiden.

Wie wird man Mitglied einer Genossenschaftsbank?

Mitglied und damit „Genosse“ oder „Genossin“ kann jede volljährige natürliche Person mit Hauptwohnsitz in Deutschland werden. Das geht ganz einfach, indem sie mindestens einen Genossenschaftsanteil kauft – beziehungsweise „zeichnet“, wie der Fachbegriff lautet. Auch juristische Personen wie Vereine oder Firmen können Mitglieder werden. Aktuell gibt es mehr als 18 Millionen Mitglieder von Genossenschaftsbanken. 

Die meisten – aber nicht alle – Genossenschaftsbanken verkaufen Anteile nur an eigene Kund*innen. Sie erwarten also zum Beispiel, dass Neu-Mitglieder erst ein Girokonto eröffnen oder einen Kredit aufnehmen.

Was bedeutet die Mitgliedschaft?

Wenn du Mitglied einer Genossenschaft bist, wirst du quasi Unternehmer*in, denn dir gehört ein kleiner Teil der entsprechenden Bank. Jede einzelne Bank ist eingebunden in ein Sicherheitsnetz, in dem jede*r für jede*n einsteht. Daher ist noch nie eine Genossenschaftsbank pleite gegangen! 

Als Mitglied hast du Mitbestimmungsrechte – und du wirst am Geschäftserfolg „deiner“ Bank beteiligt: Auf die Geschäftsanteile wird in der Regel einmal im Jahr eine Dividende ausgeschüttet, ein Anteil am Gewinn. Daneben bieten Genossenschaftsbanken ihren Mitgliedern oft zusätzliche Vorteile wie günstigere Konditionen beim Girokonto oder bei genossenschaftlichen Versicherungen. 

Junges Paar hat sich in einer Bank beraten lassen und verabschiedet sich lächelnd mit Handschlag
© istock/ Paperkites r/2020  Genossenschaftsanteile kann jede volljährige Person mit Wohnsitz in Deutschland kaufen.

Wie viel Geld kann man in einer Genossenschaftsbank anlegen?

Das legt jedes genossenschaftliche Institut in seiner Satzung selbst fest. Die Spanne ist enorm und reicht von 20 Euro pro Person bis hin zu 70.000 Euro bei der Münchner Hypothekenbank. Die 70.000 Euro sind aber wohl eher als langfristige Anlage gedacht, denn die Kündigungsfrist beträgt fünf Jahre. 

Wie bekommt man sein Geld zurück?

Deinen Genossenschaftsanteil kannst du nicht einfach weiterverkaufen, du musst kündigen. Die Kündigungsfristen werden von den einzelnen Instituten in den jeweiligen Satzungen festgelegt. Sie kann drei Monate zum Jahresende betragen, aber auch fünf Jahre wie bei der Münchner Hypothekenbank. Einzelheiten dazu findest du auf den Internetseiten der Institute. 

Bis du dein Geld tatsächlich zurückerhältst, musst du allerdings noch bis zur nächsten Vertreterversammlung nach deiner Kündigung warten. Dort wird die Dividende für das abgelaufene Jahr beschlossen. Erst danach kannst du über Anteile und Dividenden verfügen. 

Und was ist mit Steuern?

Auch die Erträge aus deiner Mitgliedschaft in einer Genossenschaft sind steuerpflichtig. Und zwar gelten sie als Einkünfte aus Kapitalvermögen, darauf werden 25 Prozent Abgeltungssteuer fällig. Hinzukommen Solidaritätszuschlag plus gegebenenfalls Kirchensteuer. Allerdings steht dir ein Sparerfreibetrag von 801 Euro als Alleinstehende*r (Ehepaare: 1.602 Euro) zu, die du unversteuert einnehmen darfst. 

Wichtig: Für den Sparerfreibetrag musst du einen Freistellungsantrag stellen. Wenn du das nicht machst, wird alles versteuert. Mehr dazu erfährst du im Ratgeber „Freistellungsauftrag: So stoppst du die Steuern für Zinsen und Dividenden“. 

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