Alles Bank oder was? Das sind die Unterschiede zwischen Bank, Sparkasse und Genossenschaftsbank
Kreditwesengesetz
Kreditwesengesetz
Das deutsche Kreditwesengesetz regelt und kontrolliert, wie Kreditinstitute arbeiten. Es schreibt zum Beispiel vor, was Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken beachten müssen, wenn sie Kredite vergeben. Oder auch, wie sie über ihre Geschäfte berichten müssen. Damit gibt das Kreditwesengesetz der Branche einen rechtlichen Rahmen vor. So schützt es die Kunden dank der vorgeschriebenen Einlagensicherung weitgehend davor, dass sie ihr Erspartes verlieren. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) achtet darauf, dass die Vorgaben eingehalten werden.
Öffentliche Banken: Auf das Gemeinwohl konzentriert
Der „einfachen“, eher armen Bevölkerung den Aufbau von Sparvermögen und Altersvorsorge zu ermöglichen – das ist der ursprüngliche Auftrag von öffentlichen, genauer gesagt: öffentlich-rechtlichen Banken. Sie heißen so, weil ihre Eigentümer (Träger) heute meist ein Bundesland, eine Gemeinde oder ein Zweckverband sind. Oder der deutsche Staat, der hinter der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) steht – auch ein öffentlich-rechtliches Kreditinstitut. Andere Beispiele sind:
- Sparkassen
- Landesbanken (LB)/Girozentralen
- Bausparkassen
Wie im Fall der Privatbanken ist auch für öffentlich-rechtliche Kreditinstitute die Stadt Hamburg ein wesentlicher Ausgangspunkt. Dort entstand 1778 die „Ersparungsclasse“ der Allgemeinen Versorgungsanstalt für gemeinnützige Zwecke. Diesen nachhaltigen Ansatz verfolgen öffentlich-rechtliche Banken im Wesentlichen noch heute.
Jede von ihnen ist eigenständig sowie überwiegend regional (Kreissparkasse) oder lokal (Stadtsparkasse) aktiv. Das heißt, dass sie ihre Dienste innerhalb der Grenzen von Städten, Gemeinden, Landkreisen oder eines Bundeslandes anbieten. In ihrem Wirkungskreis müssen sie heute folgende Aufgaben übernehmen:
- flächendeckend für alle Bürger offen sein
- kleine und mittelständische Unternehmen mit Krediten versorgen, um die wirtschaftliche Kraft der jeweiligen Region zu stärken
Ein wesentlicher Unterschied zwischen öffentlich-rechtlichen Banken und privaten Banken: Was Sparkassen und Co. erwirtschaften, soll dem Gemeinwohl in der jeweiligen Region zugutekommen und nicht ihren Besitzern. So steht es in den Sparkassengesetzen der jeweiligen Bundesländer, die für Sparkassen zusätzlich zum Kreditwesengesetz gelten.
Genossenschaftsbanken: Auf die Mitglieder konzentriert
„Was einer alleine nicht schafft, das schaffen viele.“ An diesem solidarischen Leitsatz orientieren sich die Genossenschaftsbanken und ihre Partner. Zu diesem Kreis zählen beispielsweise:
- Volks- und Raiffeisenbanken
- Sparda-Banken
- PSD Banken
Ihr oben genanntes Motto führte im 19. Jahrhundert zur Gründung von sogenannten Kredit- und Darlehenskassenvereinen. Die Idee dazu hatten nahezu gleichzeitig (aber unabhängig voneinander) die Sozialreformer Friedrich Wilhelm Raiffeisen und Hermann Schulze-Delitzsch. Ihr Ziel: Handwerker, Bauern oder Händler unterstützen. Denn die waren damals von privaten Geldgebern abhängig und dadurch oft in ihrer Existenz bedroht.
Ähnlich wie Sparkassen sind Genossenschaftsbanken eigenständig und vor allem lokal und regional organisiert. Ein großer Unterschied zu privaten und öffentlichen Banken ist allerdings: Die Kunden von Genossenschaftsbanken müssen in der Regel Genossenschaftsanteile der Bank erwerben. Damit sind sie praktisch Besitzer ihres Kreditinstituts. Das bedeutet, die Kunden
- sind Mitglieder der Bank
- haben Mitbestimmungsrechte
- sind an den Gewinnen ihrer Genossenschaftsbank beteiligt
Die Anteilsscheine werden verzinst, dürfen aber nicht (wie die Aktien von privaten Banken) verkauft werden. Wer seine Geschäftsanteile ausgezahlt haben möchte, muss dafür seine Mitgliedschaft kündigen. So regelt es das Genossenschaftsgesetz, das neben dem Kreditwesengesetz die Grundlage für Genossenschaftsbanken ist. Es schreibt beispielsweise auch vor, dass eine Genossenschaftsbank dem Gemeinwohl dienen und mindestens drei Mitglieder haben muss.