
Einlagensicherung für Sparer: Weiche Landung bei Bankenpleiten

Erinnern Sie sich an den Beginn der Finanzkrise von 2008? Damals brach das renommierte US-Investmenthaus Lehman Brothers zusammen und bewies damit: Jede Bank kann pleitegehen. Viele Sparer kostete das Desaster eine Menge Geld. Das will die Europäische Union (EU) für ihre Bürger verhindern und führte deshalb 2014 die Einlagensicherung ein. Dieser Sparerschutz ist Sache der einzelnen Mitgliedstaaten. In Deutschland ist er besonders gut. Warum? Das erklären die KlarMacher.
Themen in diesem Artikel
- Wie schützt die EU die Sparer?
- Was macht das deutsche System besser?
- Worauf kommt es beim Sparen im EU-Ausland an?
- Was passiert bei einer Bankenpleite?
Wie schützt die EU Sparer?
Die deutschen Sparer haben viel zu verlieren. Genauer gesagt: sechs Billionen Euro beziehungsweise rund 52.400 Euro pro Kopf im Durchschnitt. Das hat der Versicherer Allianz in seinem Global Wealth Report für das Jahr 2017 ausgerechnet. Ein hübsches Sümmchen. Es ergibt sich aus dem Geld, das die Bundesbürger auf der hohen Kante und anderweitig angelegt haben, etwa in Aktien. Was, wenn große Teile davon plötzlich weg wären? Private Träume würden platzen oder die Altersvorsorge sich in Luft auflösen.
Die gesetzliche Einlagensicherung für Banken soll das verhindern. Dafür sorgt eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2014. Unter ihrem Schutz steht Vermögen auf:
- Sparbüchern
- Girokonten
- Tagesgeldkonten
- Sparbriefen
Das sind die Kernpunkte der gesetzlichen EU-Einlagensicherung:
- Einlagen privater Sparer sind bis zu einer Höhe von 100.000 Euro pro Kopf gesichert. Bei Gemeinschaftskonten – etwa bei Ehepaaren – beträgt die Entschädigungssumme maximal 200.000 Euro.
- Wenn bei den Sparern gleichzeitig zur Bankpleite noch besondere persönliche Umstände hinzukommen, können bis zu 500.000 Euro erstattet werden. So ein Ausnahmefall liegt beispielsweise vor bei Kündigung des Arbeitsplatzes, Eintritt in die Rente, Scheidung, Krankheit, Verkauf der selbstgenutzten Immobilie oder Geburt eines eigenen Kindes.
Die Umsetzung der europäischen Einlagensicherung ist Sache der 28 EU-Mitgliedstaaten. Das Geld für den „Notgroschen“ kommt jeweils aus eigens eingerichteten nationalen Töpfen (Einlagensicherungsfonds). Sie müssen nach EU-Willen bis 2024 mit ausreichenden Reserven ausgestattet sein, um im Ernstfall alle betroffenen Anleger zu entschädigen.
Übrigens: Ausgenommen von der Sicherung sind Depots mit Aktien, EUR-Anleihen, Fonds und Zertifikate. Da solche Einlagen den Kunden gehören und die Banken sie nur aufbewahren, bleiben sie von einer Insolvenz unberührt.
Was macht das deutsche System besser?
Neben der vorgeschriebenen, gesetzlichen Einlagensicherung gibt es in Deutschland eine zweite Säule zum Sparerschutz – eine freiwillige Einlagensicherung. Über 150 Banken bieten sie an. Dazu gehören z. B. große, bundesweit agierende private Vertreter wie Deutsche Bank, Hanseatic Bank oder Postbank und private Regionalbanken sowie hiesige Filialen ausländischer Banken.
Aber auch einige öffentliche Banken sind dabei. Zu ihnen zählen unter anderem Deutsche Kreditbank AG, Hamburgische Investitions- und Förderbank, KfW IPEX-Bank GmbH und Landwirtschaftliche Rentenbank.
Der große Vorteil der deutschen Lösung: Der Schutz des freiwilligen Systems der Banken geht weit über die EU-Vorgaben hinaus: Angelegtes Geld soll vollständig gerettet werden. Bei entsprechendem Vermögen also auch jenseits der 100.000-Euro-Grenze, die die EU-Richtlinie pro Sparer vorsieht. Die Erstattungssumme liegt bei mindestens einer Million Euro. Meistens aber ist die Reserve der Banken, auch Sicherungsgrenze genannt, erheblich größer. Laut dem Bundesverband deutscher Banken beträgt sie im Schnitt für jeden Kunden 190 Millionen Euro. Welche Sicherungsgrenze für Ihr Sparvermögen gilt, klärt eine Online-Abfrage beim Einlagensicherungsfonds.

Einen rechtlichen Anspruch auf Entschädigung haben die Sparer bei der freiwilligen Einlagensicherung allerdings nicht. Den gewährt nur die gesetzliche Variante der EU, die für alle Banken gilt.
Sparkassen, Landesbanken, Landesbausparkassen und Genossenschaftsbanken gehen einen eigenen, dritten Weg. Sie schützen das Vermögen ihrer Kunden seit den 1970er Jahren mit der sogenannten Institutssicherung. Einfach ausgedrückt, greifen sich hierbei die Geldhäuser bei finanziellen Engpässen gegenseitig unter die Arme. Insolvenzen und Vermögensverluste sollen so gar nicht erst entstehen.
Worauf kommt es beim Sparen im EU-Ausland an?
Bei der gesetzlichen Einlagensicherung gibt es zwar grundsätzlich keinen Unterschied zwischen deutschen Banken und jenen im EU-Ausland: Es gelten dieselben Entschädigungsregelungen. Trotzdem sollten deutsche Anleger genau hinschauen, wo sie ihr Geld für sich arbeiten lassen.
Schwächeln in einem Land viele Banken gleichzeitig, muss der nationale Einlagensicherungsfonds gut gefüllt sein, um alle Sparer entschädigen zu können. Ansonsten kann es passieren, dass sie ihr Geld im Fall einer Bankinsolvenz trotz gesetzlicher Einlagensicherung nicht ersetzt bekommen.
Wie es um die allgemeine Zahlungsfähigkeit eines Landes bestellt ist, zeigen beispielsweise die Listen der Ratingagenturen Standard & Poor’s (S&P) sowie Moody’s und Fitch. Für besonders gute Bonität vergeben sie das Urteil AAA (Triple A). Diese Note haben neben Deutschland die Niederlande und Schweden. Eine schlechte Kreditwürdigkeit bescheinigen die Bonitätsprüfer zum Beispiel Italien und Bulgarien.
Immerhin: Kommt es bei einer Bank im EU-Ausland zum Knall, können betroffene Bundesbürger ihre Ansprüche mittels des deutschen Einlagensicherungssystems anmelden. Die Abwicklung läuft also nicht über das Ausland.
Der Informationsbogen zur Einlagensicherung
Der Informationsbogen zur Einlagensicherung
Einmal im Jahr erhalten die Kunden von Banken und Sparkassen Post zur Einlagensicherung. Dabei handelt es sich um einen Informationsbogen, den die Geldinstitute verschicken müssen. Darin erklären sie jeweils ihre Form der Einlagensicherung. Dazu gehören auch Angaben zur Sicherungsgrenze, der Entschädigungsfrist und die Kontaktadressen für den Ernstfall. Sparer brauchen auf die Mitteilung nicht zu reagieren.
Was passiert bei einer Bankenpleite?
Der Ernstfall tritt ein, wenn ein Geldinstitut seine Geschäfte nicht mehr ausüben kann, beispielsweise weil es zahlungsunfähig ist. Ob das so ist, entscheidet in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Ist eine Bank in Schieflage geraten, ordnen die Kontrolleure in der Regel ein sogenanntes Moratorium an.
Das Moratorium verschafft dem angeschlagenen Institut eine maximal sechswöchige Verschnaufpause, um seine Schulden zurückzuzahlen. In dieser Zeit darf es kein Geld annehmen oder auszahlen. Es sei denn, es dient der Tilgung seiner offenen Rechnungen. Ist die Frist abgelaufen und keine Besserung der Lage in Sicht, erklärt die BaFin den Entschädigungsfall. Erst dann wird die gesetzliche Einlagensicherung aktiv und sorgt innerhalb von sieben Tagen für die Entschädigung der betroffenen Einleger. Und das läuft so ab:
- Tag 0: Die BaFin ruft für eine Bank den Entschädigungsfall aus.
- Tag 1 bis 2: Das jeweils zuständige Sicherungssystem informiert die Öffentlichkeit und die Kunden des bankrotten Instituts über die Lage.
- Tag 1 bis 5: Die Auszahlung der Entschädigung wird vorbereitet.
- Tag 7: Das Sicherungssystem verteilt und überweist den Betrag an die geschädigten Kunden.
Anfangs sollte die Entschädigungssumme innerhalb von 20 Tagen auf dem Konto der Einleger sein. Mittlerweile ist eine kürzere Frist vorgeschrieben. Bis 2024 soll die Auszahlung der Einlagensicherung schrittweise nach maximal sieben Tagen erfolgen.
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