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Bankgebühren: Welche gibt es? Wie viel ist erlaubt?

von Thorsten Schierhorn, 06.05.2024

Ohne Girokonto und Kreditkarte geht heute fast gar nichts. Ob für die Gehaltsüberweisung, Abbuchung der Versicherungsgebühren oder Kartenzahlung beim Einkauf: Um die Zusammenarbeit mit einer Bank kommt fast niemand herum. Natürlich wollen Verbraucher*innen möglichst viel Leistung und das am besten noch kostenlos. Aber Banken sind keine Wohlfahrtsunternehmen. Trotzdem dürfen sie nicht für alle Leistungen Gebühren verlangen. Dafür sorgt der Gesetzgeber. Doch welche Bankgebühren gibt es und welche sind erlaubt?

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt

  • Die Kontoführungsgebühren decken oft nicht alle Kosten ab, die entstehen, wenn man Girokonto und Karten für den Zahlungsverkehr nutzt. 
  • Banken dürfen den Kund*innen nicht alle Dienstleistungen in Rechnung stellen. Bankgebühren für die Sperrung der Kreditkarte bei Diebstahl oder die Rückgabe einer unberechtigten Lastschrift dürfen zum Beispiel nichts kosten. 
  • Typische Zusatzkosten sind die Einzahlung am Schalter (der eigenen und bei fremden Banken), Bargeldauszahlungen an fremden Automaten sowie der Karteneinsatz im Nicht-Euroraum. 

Kontoführungsgebühren decken oft nicht alle Kosten ab

Viele Banken berechnen ein pauschales Kontoführungsentgelt, das die wichtigsten Leistungen des Girokontos abdeckt. Dazu gehören meist ein Filialnetz, persönliche Ansprechpartner*innen, Geldautomaten, Kontoauszugsdrucker oder auch die für die Kund*innen unsichtbaren IT-Systeme und das Personal im Backoffice. Direktbanken haben keine eigenen Filialen und sind online, per Mail oder Telefon erreichbar. Dadurch haben sie weniger Kosten und bieten manchmal sogar gebührenfreie Konten an. 

Aber nicht immer decken die Kontogebühren sämtliche Serviceleistungen ab. Ob Entgelt für die Ersatzkarte oder eine Bargeldabhebung im Ausland, in manchen Fällen kommen Sie um zusätzliche Gebühren nicht herum. Auch wer eine Überweisung klassisch per Formular aufgeben möchte, zahlt in vielen Fällen eine Bearbeitungsgebühr. 

Banken dürfen aber nicht für alle Leistungen Gebühren verlangen und schon gar nicht in beliebiger Höhe. Der Bundesgerichtshof hat einige Bankgebühren für unzulässig erklärt. Das sind in vielen Fällen Kosten, wenn Banken ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen oder sie im eigenen Interesse handeln. Falls Sie also mit einer Einzahlung Ihr überzogenes Konto ausgleichen, darf Sie diese Einzahlung keinen Cent kosten (Eigeninteresse der Bank). 

Einige Urteile bestimmen auch, dass Banken nicht mehr als die tatsächlich anfallenden Kosten ansetzen können. So dürfen zum Beispiel die Mahnkosten nicht mit jeder Mahnung teurer werden, denn theoretisch nimmt der Bearbeitungsaufwand sogar mit jedem Schreiben ab. 

Bargeld am Schalter ein- und auszahlen

Seit einigen Jahren dürfen Banken für Ein- und Auszahlungen am Schalter Gebühren verlangen, sogar dann, wenn Kund*innen Geld aufs eigene Konto überweisen. Die meisten Banken bieten das aber kostenlos an oder berechnen erst nach mehreren freien Transaktionen ein Entgelt. Bei einigen Instituten kostet die persönliche Bedienung am Schalter jedoch bis zu 10 Euro. 

Das Einzahlen von Geldbeträgen kann gerade bei Direktbanken zum Problem werden. Stellen Sie sich vor, Sie haben gerade Ihr altes Auto privat verkauft und wollen das Bargeld nun auf Ihr Online-Girokonto bringen. Filialen gibt es nicht und oft auch keine eigenen Automaten. Dann bleibt Ihnen nur die Einzahlung bei einer Partnerbank oder einer fremden Bank. Aber das machen die auch nicht umsonst. Banken berechnen für Fremdeinzahlungen bis zu 1 Prozent der Einzahlsumme. Wenn Sie also 5.000 Euro einzahlen wollen, sind 50 Euro davon einfach weg. 

Junge Frau verlässt freudestrahlend mit mehreren Einkaufstüten ein Geschäft
© istock/PeopleImages/2017  Beim Shoppen müssen die Händler die Transaktionsgebühren für das bargeldlose Bezahlen übernehmen. Kund*innen zahlen nichts.

Mit Karte bezahlen: Einige Banken kassieren mit

Wenn Sie in Deutschland und dem Euro-Währungsgebiet in Geschäften mit Ihrer Karte bezahlen (egal, ob Girocard oder Kreditkarte), dürfen Ihnen keine Kosten entstehen. Stattdessen müssen die Händler*innen die Kosten für die elektronische Abrechnung übernehmen. Wenn Sie also zum Beispiel Ihren Einkauf über 100 Euro im Buchhandel mit der Girocard zahlen, wird nur dieser Betrag von Ihrem Konto abgebucht. Die Gebühr in Höhe von 0,2 Prozent, also etwa 20 Cent, begleicht der Laden für Sie. Nutzen Sie die Kreditkarte, fallen für ihn 0,8 Prozent an. 

Einige Banken verdienen dennoch am Einsatz der Karte mit, indem sie Gebühren für Ihre Kontoumsätze berechnen. Den Betrag, den Sie im Laden zahlen, bucht das Kreditkartenunternehmen nämlich per Lastschrift von Ihrem Konto ab. Die dafür entstehende Gebühr kann je nach Bank und Gebührenmodell bis zu 35 Cent betragen. 

Kontoführungsgebühren von der Steuer absetzen

Arbeitnehmer*innen können die Bankgebühren von der Steuer absetzen, wenn sie sich ihr Gehalt auf das Girokonto auszahlen lassen. Dann können sie pauschal 16 Euro für die Kontoführung als Werbungskosten in der Steuererklärung ansetzen. Auch für jedes Konto, das sie für die Vermietung und Verpachtung von Immobilien benötigen, dürfen sie diese Pauschale in Anspruch nehmen. 

Unternehmer*innen haben es besser: Die Gebühren für geschäftlich genutzte Konten und Kreditkarten können sie in voller Höhe von der Steuer abziehen.  

Bargeld am Automaten abheben

Mit der Girocard können Sie als Kund*in am Geldautomaten Ihrer Hausbank in der Regel kostenlos Bargeld abheben. Wenn aber kein entsprechender Automat in der Nähe ist, müssen Sie wohl oder übel zur Konkurrenz gehen. Das Abheben bei einer fremden Bank kann Sie bis zu 10 Euro kosten. Die Automatengebühr darf jede Bank selbst bestimmen. Wie hoch sie im Einzelfall ist, erkennen Sie an einem Aufkleber am Automaten. 

Zum Glück haben sich viele Geldinstitute zusammengeschlossen, damit die Bargeldabhebung für ihre Kund*innen auch bei Partnerbanken kostenlos ist. Bekannte Beispiele dafür sind der Sparkassenverbund oder die Cash-Group. 

Auch mit vielen Kreditkarten können Sie einfach und kostengünstig Bargeld am Automaten abheben. Wenn Sie ein Mastercard- und VISA-Zeichen an einem Geldautomaten entdecken, können Sie aus diesem (mit der entsprechenden Karte) kostenlos Geld ziehen. Das gilt aber nicht für alle Kreditkartenanbieter. Am besten werfen Sie vorher einen Blick in die Kreditkartenbedingungen. 

Übrigens: Automatenabhebungen mit der GoldCard der Hanseatic Bank sind immer gebührenfrei, und das sogar weltweit. Bei der GenialCard fallen bei einer Abhebung in Deutschland 3,95 Euro Gebühr an, im Ausland ist es gebührenfrei. Es kann allerdings sein, dass der Automatenbetreiber eine eigene Gebühr erhebt.

Junger Mann steht lächelnd an einem Geldautomaten
© istock/BraunS/2015  Mit der Girocard ist das Bargeldabheben bei der Hausbank und deren Partnerbanken meist kostenlos.

Gebühren für den Karteneinsatz im Ausland

Und was ist, wenn Sie im Ausland Geld am Automaten abheben? Dann können sogar doppelt Bankgebühren entstehen. Nämlich die Ihrer eigenen und die der ausländischen Bank. Ob Ihnen Ihre eigene Bank etwas berechnet und wie viel, hängt vom Kartentyp und den vereinbarten Konditionen ab.  

Im Euroraum können Sie mit Girocard und Kreditkarte zwar problemlos Geld abheben, müssen aber mit zusätzlichen Gebühren rechnen. Diese dürfen nicht höher sein, als wenn Sie in Deutschland bei einem fremden Institut Geld abheben würden. Wenn Ihre Bank mit ausländischen Geldinstituten kooperiert, berechnen die Partnerbanken oft sogar nichts für das Benutzen ihres Automaten. 

Abschaffung des Maestro-Systems

Seit dem 1. Juli 2023 werden keine Girokarten mit Maestro-Funktion herausgegeben. Denn das Bezahl-System des US-Unternehmens Mastercard wird abgeschafft. Die Maestro-Zahlfunktion ermöglicht das weltweite Bezahlen. Ohne dieses oder ein ähnliches System kann die Karte nur in Deutschland eingesetzt werden. 

Jedoch können alle Girokarten mit Maestro weiterhin wie gewohnt verwendet werden – bis zum Ablauf der Kartengültigkeit oder bis spätestens Ende des Jahres 2027. Dann wird das Maestro-System komplett eingestellt. Damit die Kund*innen auch in Zukunft im Ausland auf das Geld auf ihrem Girokonto zugreifen können, sind folgende Alternativen möglich:  

  • eine zusätzliche Karte für den Einsatz im Ausland, zum Beispiel eine Kreditkarte
  • eine Girokarte mit integrierter Debitkarte 
  • eine Karte mit einem anderen Bezahl-System wie V-Pay 
  • eine internationale Debitkarte mit Mastercard oder Visa 

 

Teurer wird es außerhalb der Eurozone. Heben Sie Geld ab oder bezahlen mit Karte, wird häufig ein Auslandseinsatzentgelt fällig. Dieses berechnet die Bank entweder pauschal oder prozentual vom Umsatz. Viele Institute verlangen hier einen saftigen Aufschlag, der bis zu drei Prozent betragen kann. Bei einem Einkaufswert von 50 Euro müssten Sie in diesem Fall 1,50 Euro obendrauf bezahlen. 

Mehr dazu erfahren Sie im Artikel „Kreditkarte im Ausland: Das müssen Reisende wissen“. 

Übrigens: Wenn Sie eine Kreditkarte der Hanseatic Bank im Ausland einsetzen, kostet das keinen Cent extra – selbst dann nicht, wenn Sie in einer fremden Währung zahlen. 

Auch beim Umrechnungskurs verdienen Banken mit 

Wenn Sie in Länder reisen, in denen nicht mit Euro gezahlt wird, ist auch der Wechselkurs von großer Bedeutung. Denn damit die Bank ihr Konto in Euro belasten kann, muss sie die fremde Währung umrechnen. Was sie Ihnen dafür in Rechnung stellt, kann auch eine Gewinnspanne beziehungsweise eine Umrechnungsgebühr enthalten. Damit verdienen sich einige Kreditinstitute oft unbemerkt etwas hinzu. Wer viel im Ausland unterwegs ist, sollte also genau hinschauen, welchen Wechselkurs die Bank oder das Kreditkarteninstitut zugrunde legt.  

Manchmal bieten ausländische Geldautomaten die Umrechnung des Währungsbetrags in Euro auch schon direkt bei der Abhebung an. Der Euro-Betrag, der dem Konto belastet wird, erscheint dann auf dem Bildschirm. Oft fällt der Wechselkurs jedoch sehr ungünstig aus, sodass Verbraucherschützer*innen von dieser Option abraten. 

Zwei junge Frauen genießen einen Spaziergang vor dem Eiffelturm
© istock/filadendron/2016  Damit im Urlaub das Geld nicht ausgeht, sucht man sich am besten eine Kreditkarte mit geringen Auslandsgebühren.

Wo sonst noch Bankgebühren entstehen

Nicht nur bei der Nutzung des Girokontos können Bankgebühren entstehen. Natürlich buchen Banken auch für andere Dienstleistungen in irgendeiner Art und Weise Geld ab. Nehmen Sie einen Kredit auf, zahlen Sie Zinsen und möglicherweise auch Bearbeitungsgebühren. Wenn Sie Wertpapiergeschäfte tätigen, zahlen Sie Depotgebühren für die Verwahrung von Aktien, Anleihen und Co. und Transaktionsgebühren für deren Kauf und Verkauf. Sie wollen Edelmetalle oder ein paar Dollars für den Urlaub kaufen oder haben ein Schließfach? Dann zahlen Sie auch dafür Bankgebühren. 

Wo findet man die Höhe der Bankgebühren?

Alle Gebühren, die eine Bank erhebt, muss sie in ihren „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“, kurz den AGB, aufführen. Das sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die die Rechte und Pflichten von Kund*innen und Bank regeln. Darin sind auch die Preise für alle Dienstleistungen verbindlich festgehalten. Die AGB muss die Bank bei Geschäftsabschluss zur Verfügung stellen, sonst gelten sie nicht. Zusätzlich finden Sie die AGB aber oft auch auf der Homepage oder als Aushang in der Bankfiliale. 

Die Konditionen für die Kreditkarten der Hanseatic Bank finden Sie hier

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