Günstiger ins Eigenheim mit Wohn-Riester?
Mehr Platz für die Familie im eigenen Haus. Die Wohnung so gestalten können, wie du es möchtest. Geld in eine Immobilie investieren, statt es den Vermieter*innen zu geben. Und dazu im Alter mietfrei wohnen. Es gibt viele gute Gründe, ein Eigenheim zu kaufen. Damit es dir leichter fällt, dir diesen Traum zu erfüllen, fördert der Staat die Anschaffung von Haus oder Wohnung mit dem Wohn-Riester. Was es mit der Förderung auf sich hat, liest du hier.
Themen in diesem Artikel
- Wie funktioniert Wohn-Riestern überhaupt?
- Wie hoch sind die staatlichen Zulagen?
- Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
- Wohn-Riester Förderung: Wann ist sie sinnvoll?
- Wohn-Riester kündigen
Auf den Punkt
- Der sogenannte Wohn-Riester ist ein Riester-Vertrag, der an den Kauf, Bau oder Umbau eines Eigenheims geknüpft ist.
- Den Wohn-Riester kannst du als Riester-Bausparvertrag oder Riester-Darlehen abschließen.
- Der Wohn-Riester wird staatlich unterstützt, genau wie die klassische Riester-Rente.
- Um Zulagen zu erhalten, musst du jährlich mindestens vier Prozent deines Bruttogehalts einzahlen.
- Der Wohn-Riester ist nur unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll.
Wie funktioniert Wohn-Riestern überhaupt?
Die Riester-Rente ist dir vielleicht schon ein Begriff. Sie soll als private Vorsorge mit staatlicher Unterstützung das Einkommen im Alter aufbessern. Denn die gesetzliche Rente reicht dafür in der Regel nicht immer aus. Mehr dazu in unserem Artikel “Riestern? Ich?” Für wen die Riester-Rente sinnvoll ist – und für wen nicht.
Neben dieser auch als Geld-Riester bezeichneten Förderung gibt es seit 2008 den Wohn-Riester. Er soll die Finanzierung einer eigenen Immobilie erleichtern. Die staatliche Finanzspritze gibt es aber nur, wenn du diese eigene Immobilie selbst bewohnen (dazu später mehr). Der Gedanke dabei: Du sparst dir im Alter die Miete und kommst mit deiner Rente besser über die Runden.
Das Wohn-Riestern geht auf zwei Arten: mit einem Bausparvertrag oder einem Darlehen.
Bausparvertrag
Hierbei zahlst du über mehrere Jahre hinweg in einen riestergeförderten Bausparvertrag ein. Der Staat unterstützt dich mit Zulagen und Steuervorteilen.
Insofern funktioniert der Wohn-Riester-Bausparvertrag wie die Riester-Rente. Der Unterschied ist: Beim Bausparvertrag brauchst du nicht bis zur Rente zu warten, um dein gespartes Geld zu bekommen.
Stattdessen kannst du dir dein Kapital für die Anschaffung deiner Immobilie auszahlen lassen, sobald der Bausparvertrag zuteilungsreif ist. Wann das ist, hängt vom Vertrag ab. Häufig ist es nach fünf bis zehn Jahren soweit. Wie bei einem klassischen Bausparvertrag, kannst du anschließend ein zinsgünstiges Darlehen erhalten, um den Rest des Kaufpreises teilweise oder komplett zu finanzieren.
Schaffst du dir bereits vor Beginn der Auszahlungsphase ein Haus oder eine Wohnung an, darfst du das angesparte Geld aus dem Riester-Bausparvertrag auch früher entnehmen. Damit kannst du die Finanzierung tilgen. Jedoch müssen dafür mindestens 3.000 Euro im Bausparvertrag vorhanden sein.
Darlehen
Eine andere Variante des Wohn-Riesters ist ein Riester-Darlehen. Dieses Darlehen funktioniert wie ein gewöhnliches, sogenanntes Annuitätendarlehen. Dabei legst du gemeinsam mit dem Kreditgeber die Höhe der Finanzierung fest. Zum Beispiel den Kaufpreis des gewünschten Hauses abzüglich des Eigenkapitals, das du selbst einbringst.
Anschließend zahlst du das Darlehen in festgelegten Raten ab. Wichtig: Das Darlehen muss so angelegt sein, dass du es bis zu deiner Rente vollständig beglichen hast. Auch hierbei erhältst du staatliche Zulagen und Steuervorteile – in diesem Fall aber für die Tilgung deiner Schulden statt fürs Ansparen.
Wie hoch sind die staatlichen Zulagen?
Der Wohn-Riester basiert auf der Riester-Rente. Die Zulagen sind deshalb bei beiden Formen der Förderung genau gleich. Konkret bedeutet das:
- Geförderte bekommen für das Wohn-Riestern 175 Euro pro Jahr vom Staat dazu. (Bei Ehepaaren ist die doppelte Förderung möglich.)
- Darüber hinaus gibt es 185 Euro für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde.
- Für ab 2008 geborene Kinder erhältst du jeweils 300 Euro pro Jahr.
- Junge Sparer*innen bis 25 Jahre können zusätzlich einen Einsteigerbonus von 200 Euro bekommen. (Stand: 2022)
Wichtig bei den Zulagen: Die gibt es nur, wenn du jährlich mindestens vier Prozent deines Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr ins Wohn-Riestern steckst. Mehr zu den Bedingungen für den Erhalt von Zulagen lesen Sie weiter unten bei den Voraussetzungen.
Neben den staatlichen Zulagen kannst du mit dem Wohn-Riester über deine Steuererklärung zusätzlich Steuern sparen, genau wie mit dem Geld-Riester. Bis zu 2.100 Euro von den eingezahlten Beiträgen darf jede geförderte Person jährlich als Sonderausgaben angeben.
Beachte dabei: Du musst die Beträge nach dem Renteneintritt versteuern. Das bedeutet, dass dir der Staat die Anschaffung deines Eigenheims durch Steuervorteile erleichtert. Aber im Gegenzug zahlst du nach dem Beginn deiner Rente Steuern auf die ausgezahlten Beträge. Der Vorteil dabei: Im Alter wohnst du mietfrei und kannst dir dadurch wahrscheinlich die Steuern eher leisten als zu der Zeit, in der du dein Eigenheim noch abbezahlen musstest.
Beim Wohn-Riester gibt es dafür ein sogenanntes Wohnförderkonto. Darauf werden die Beiträge für deinen Riester-Bausparvertrag oder das Riester-Darlehen vermerkt und auch die Zulagen. Dieses Geld wird zusätzlich mit zwei Prozent verzinst. Mit Beginn der Rente werden auf den dann bestehenden Gesamtbetrag Steuern fällig. Die Steuern kannst du entweder auf einen Schlag bezahlen, dann gibt es 30 Prozent Rabatt. Oder du zahlst in jährlichen Raten. Wie hoch diese sogenannten nachgelagerten Steuern und damit am Ende deine tatsächlichen Steuervorteile sind, hängt von deinem Einkommen im Alter ab.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Grundsätzlich kannst du eine Wohn-Riester-Förderung bekommen, wenn du auch Anspruch auf eine Riester-Rente hast. Das ist zum Beispiel bei allen der Fall, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Auch Auszubildende, Arbeitslose sowie Beamt*innen und Soldat*innen haben Anspruch auf eine Riester-Förderung. Mehr dazu hier: „Riester-Rente: Mit Zulagen wächst die Altersvorsorge kräftig”.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass du die Förderung nur für ein Eigenheim erhältst, in dem du alt werden möchtest. Deshalb gibt es weitere Bedingungen:
- Du musst die gekaufte oder gebaute Immobilie bewohnen und sie muss dein Hauptwohnsitz sein.
- Das Haus oder die Wohnung muss entweder dir gehören oder du kaufst dich mit einem sogenannten Pflichtanteil in eine Wohnungsgenossenschaft ein.
- Das Haus oder die Wohnung befindet sich in der EU oder im EWR (= Europäischer Wirtschaftsraum, also die EU-Staaten plus Norwegen, Island und Liechtenstein).
Du kannst auch ein bereits bewohntes Haus barrierefrei umbauen und dafür den Wohn-Riester nutzen. Barrierefrei umbauen bedeutet beispielsweise, dass du die Stufen am Eingang mit einer Rampe ergänzt, Handläufe anbringst oder eine ebenerdige Dusche installierst.
Die Nachteile am Wohn-Riester
Eine finanzierte Immobilie darfst du nur unter bestimmten Umständen wieder verkaufen. Nämlich dann, wenn du dir innerhalb von fünf Jahren eine andere anschaffst, mit der du die oben genannten Voraussetzungen erneut erfüllst. Bezahlst du im Alter die fälligen Steuern auf einmal, musst du die Immobilie bis mindestens 20 Jahre nach Rentenbeginn behalten. Also in der Regel, bis du um die 85 bis 87 Jahre alt bist. Ausnahmen für diese Bedingungen gibt es, aber nur wenige.
Erfüllst du eine der Bedingungen nicht mehr und trifft auch keine der Ausnahmen auf dich zu, verlierst du den Anspruch auf die Zulagen für das Wohn-Riestern. In diesem Fall müsstest du die bereits erhaltenen Zulagen zurückzahlen.
Wohn-Riester Förderung: Wann ist sie sinnvoll?
Einen Wohn-Riester-Vertrag abzuschließen, ist nur sinnvoll, wenn du auf absehbare Zeit tatsächlich bauen oder ein Haus beziehungsweise Wohnung kaufen willst. Oder wenn du bereits im Eigenheim wohnst. Der einfache Grund: Der Wohn-Riester ist zweckgebunden – du musst damit eine Immobilie finanzieren.
Liegt das Eigenheim noch in weiter oder ungewisser Ferne, ist eine Riester-Rente unter Umständen die bessere Wahl. Denn du kannst auch die Beträge aus einem Geld-Riester-Vertrag für die Finanzierung deines Eigenheims nutzen. Die Riester-Rente ist damit flexibler verwendbar, entweder als Eigenkapital für Haus beziehungsweise Wohnung oder als Rente. Beim Hauskauf mit dem Geld-Riester gibt es aber einiges zu beachten:
- Du darfst aus der angesparten Riester-Rente entweder das gesamte Geld oder einen Teil entnehmen.
- Verwendest du nur einen Teil, müssen das aber mindestens 3.000 Euro sein.
- Zudem müssen mindestens 3.000 Euro in deinem Geld-Riester-Topf verbleiben.
- Bei einer Teilentnahme kommst du somit erst ab einem Gesamtwert von 6.000 Euro an dein Geld.
Tipp: Riester lohnt sich am ehesten für Ehepaare.
Ob Riester-Bausparvertrag oder -Rente: Beim Ansparen für ein Eigenheim ist die geförderte Summe mit 2.100 Euro relativ gering. Auf einen Zeitraum von 20 Jahren beträgt sie damit gerade einmal 42.000 Euro. Aber: Haben Ehepartner*innen zwei einzelne Riester-Verträge, bekommen sie nicht nur die doppelte Förderzulage, sondern sie verdoppeln auch die möglichen Steuervorteile. Zusammen können sie nach diesem Beispiel dann bereits 84.000 Euro in der Steuererklärung geltend machen. Bedenke dabei aber wieder die nachgelagerte Besteuerung im Alter, wie in dem Punkt „Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?” beschrieben.
Bei hohen Zulagen oder wenig Eigenkapital rechnet sich Riestern
Der Geld- oder Wohn-Riester lohnt sich besonders für die Abzahlung des Eigenheims für Familien mit vielen Kindern. Der einfache Grund: die Kinderzulagen. Du allein erhältst beim Riestern gerade mal 175 Euro pro Jahr an Zulagen vom Staat. Aber angenommen, du hast vier Kinder, von denen zwei vor 2008 und zwei ab 2008 geboren sind, dann erhöhen sich die jährlichen Zulagen bereits auf 1.145 Euro.
Auch bei wenig Eigenkapital kann ein Riester-Vertrag sinnvoll eingesetzt werden. Denn dann könntest du mit der Auflösung eines bestehenden Riester-Vertrags genug Eigenkapital für dein Traumhaus zusammenbekommen. Bevor du deine Altersvorsorge auflöst, solltest du festlegen, wie viel Haus du dir überhaupt leisten kannst.
Wie bei allen Verträgen gilt auch beim Riestern: Vergleiche immer mehrere Angebote miteinander. Trotz Zulagen und Steuervorteilen kann es durchaus sein, dass sich ein klassischer Bausparvertrag, ein Darlehen oder eine andere Art der Altersvorsorge für dich mehr lohnt. Zum Beispiel, wenn du anderswo höhere Zinsen auf deine Sparbeiträge bekommst als beim Riester-Vertrag. Oder wenn die Gebühren für ein nicht riestergefördertes Darlehen deutlich niedriger sind.
Wohn-Riester kündigen
Pläne zu schmieden, ist schön und gut. Und ein Riester-Bausparvertrag passt da vielleicht bestens rein. Doch was passiert, wenn sich bei dir etwas ändert? Was, wenn du die geforderten vier Prozent von deinem Gehalt pro Jahr nicht mehr fürs Riestern entbehren kannst? Oder wenn du kein Eigenheim mehr bauen oder kaufen willst? Musst du die Förderbeträge dann zurückzahlen? Die kurze Antwort: Nicht unbedingt.
Die lange Antwort: Generell darfst du, wie die Riester-Rente, auch vorzeitig den Wohn-Riester kündigen. Allerdings können dabei Gebühren anfallen. Und du musst in der Regel die erhaltenen Zulagen zurückzahlen. Alternativ gibt es die Möglichkeit, den Wohn-Riester-Bausparvertrag beitragsfrei zu stellen. Etwa, wenn du einige Zeit überbrücken möchtest, in der du keine Beiträge zahlen kannst. Der Vorteil: Die Zulagen bleiben erhalten.
Aber was, wenn du endgültig entscheidest, dass du weder Haus noch Wohnung kaufen möchtest? Statt dann den Wohn-Riester zu kündigen und damit die Zulagen zu verlieren, kannst du ihn umwandeln. Und zwar in eine Riester-Rente. Dabei können Gebühren anfallen, meist sind diese aber mit 100 bis 200 Euro relativ gering.
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