Wenn’s im Alter oder bei Erwerbsminderung knapp wird: Grundsicherung beantragen
Am Ende des Geldes ist noch viel Monat übrig? Das kommt dir bekannt vor? Dann bist du nicht allein – auch in einem reichen Land wie Deutschland kommen viele Menschen finanziell kaum oder gerade so über die Runden. Was kannst du nun beantragen, wenn das Geld nicht reicht? Das hängt von deiner Lebenslage ab. Für Rentner*innen und Menschen, die voll erwerbsgemindert sind, gibt es zum Beispiel eine „Grundsicherung“ vom Staat – unter bestimmten Voraussetzungen. Wie und wo du einen Antrag darauf stellen kannst, erfährst du hier.
Themen in diesem Artikel
- Wer bekommt Grundsicherung?
- Welche Kosten deckt die Grundsicherung ab?
- Wie hoch ist die Grundsicherung?
- Was zählt zum Einkommen ...
- … und was zum Vermögen?
- Wann bekommt man Grundsicherung?
- Antrag auf Grundsicherung stellen: Wo und wie?
- Grundsicherungsantrag: Welche Unterlagen werden benötigt?
- Wie lange wird Grundsicherung gezahlt?
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Auf den Punkt: Grundsicherung beantragen
- Die Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung ist eine Sozialleistung, die den Lebensunterhalt sichern soll.
- Du kannst sie beantragen, wenn deine eigenen Einkünfte oder dein Vermögen dafür nicht ausreichen.
- Bei der Berechnung werden Einkünfte und individueller Bedarf gegenübergestellt.
- Die Grundsicherung beantragst du wird beim Sozialamt oder bei der gesetzlichen Rentenversicherung
- Sie wird grundsätzlich für zwölf Monate gezahlt. Für die Fortsetzung der Zahlung ist ein neuer Antrag nötig.
Wer bekommt Grundsicherung?
Die Grundsicherung ist eine Sozialleistung des Staates. Aber was bedeutet Grundsicherung genau? Sie soll verhindern, dass Menschen nicht genug zu essen haben oder vielleicht ihre Wohnung verlieren, weil ihnen das Geld für Lebensmittel, die Miete und Ähnliches fehlt. Sie soll eben das Grundsätzliche zum Leben sichern. Grundsicherung erhält also nur, wer hilfsbedürftig ist, weil eigene Einkünfte oder vorhandenes Vermögen nicht oder nicht ganz für den Lebensunterhalt ausreichen.
Wichtig: Der Begriff „Grundsicherung“ taucht im deutschen Sozialrecht mehrfach auf. Damit können folgende Leistungen gemeint sein:
- Grundsicherung im Alter: für Renter*innen
- Grundsicherung bei Erwerbsminderung: für Menschen, die noch nicht im Rentenalter sind, aber aus bestimmten Gründen wie einer Krankheit nicht arbeiten können
- Grundsicherung für Arbeitssuchende: damit ist aktuell das Bürgergeld gemeint (früher Arbeitslosengeld II oder Hartz IV)
In diesem Artikel konzentrieren wir uns auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende (aktuell Bürgergeld, früher Hartz IV) gelten andere Regeln.
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Voraussetzungen für die Grundsicherung
Wer eine Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung beantragen will, muss bestimmte Bedingungen erfüllen. Berechtigt sind nur Personen, ...
- die in Deutschland wohnen.
- die mindestens 18 Jahre alt sind (bei Erwerbsminderung) beziehungsweise ihre Regelaltersgrenze erreicht haben (im Alter).
- deren berechneter persönlicher Bedarf (mehr dazu unten) größer ist als ihre Einkünfte.
- deren Vermögen aufgebraucht ist.
Eine Hilfestellung, ob du Grundsicherung erhalten könntest, bieten Grundsicherungs-Rechner im Internet.
Außerdem: Wer die eigene Bedürftigkeit in den letzten zehn Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig selbst herbeigeführt hat, zum Beispiel, indem die Person das Vermögen verschenkt oder verspielt hat, hat keinen Anspruch auf diese Sozialleistung.
Wichtig: Eltern sind gegenüber ihren Kindern unterhaltspflichtig, solange diese minderjährig oder noch in Ausbildung sind. So lange müssen die Eltern also ihre Kinder finanziell unterstützen. Doch wie sieht es darüber hinaus aus, wenn zum Beispiel volljährige, ausgebildete Kinder wegen Erwerbsminderung auf die Grundsicherung angewiesen sind – oder umgekehrt, wenn die Eltern im Alter Grundsicherung benötigen? In diesen beiden Fällen müssen die Eltern beziehungsweise die volljährigen Kinder ihre Angehörigen nur dann unterstützen, wenn ihr eigenes Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt.

Grundsicherung im Alter
Wer nicht genug zum Leben hat und bereits die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann die Grundsicherung im Alter beantragen. Die Rente wird dann aufgestockt. Wie viel genau die Rentner*innen vom Staat bekommen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die wir uns unten genauer anschauen. Wichtig ist auch die persönliche Regelbedarfsstufe (siehe folgende Infobox), die über die Höhe des Anspruchs mitentscheidet.
Falls du dir nicht sicher bist, wann du deine Regelaltersgrenze erreichst, kannst du einen Blick auf deine Renteninformation werfen, die du ab dem Alter von 27 Jahren von der Deutschen Rentenversicherung bekommst – dort steht, wie viel Rentenanspruch du aktuell hast, und auch, an welchem Tag du in Rente gehen kannst.
Was bedeutet eigentlich Regelbedarfsstufe?
Mit den Regelbedarfsstufen legt der Gesetzgeber die Höhe des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt fest. Mit dem Betrag sollen einmalige und regelmäßige Ausgaben des täglichen Lebens abgedeckt werden, wie Lebensmittel, Bekleidung, Reparaturen und Ähnliches. Es gibt unterschiedlich hohe Regelbedarfsstufen, je nach Familienstand und Haushaltsführung.
Regelbedarfsstufe 1 zum Beispiel beträgt seit 1. Januar 2024 für Alleinstehende und Alleinerziehende mit eigenem Haushalt 563 Euro monatlich und Regelbedarfsstufe 2 für die Ehe- oder Lebensgemeinschaft-Partner*innen 506 Euro.
Grundsicherung bei Erwerbsminderung
Wer mindestens 18 Jahre alt und aufgrund einer Krankheit oder Behinderung dauerhaft nicht erwerbsfähig ist und nicht genug Geld zum Leben hat, kann ebenfalls die Grundsicherung beantragen. Als voll erwerbsgemindert gilt, wer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann – egal, welche Tätigkeit es ist. Hier wird also nicht nur beurteilt, ob jemand noch im bisherigen Job weiterarbeiten kann, sondern ob überhaupt. Antragsteller*innen müssen das gegenüber der Deutschen Rentenversicherung nachweisen.
Wie es im Alter die Altersrente gibt, so gibt es bei Erwerbsminderung die Erwerbsminderungsrente. Die erhalten voll erwerbsgeminderte Menschen, die mindestens fünf Jahre lang in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben (die sogenannte allgemeine Wartezeit). Du musst aber kein Anrecht auf Erwerbsminderungsrente haben, um die Grundsicherung bei Erwerbsminderung zu beantragen.
Übrigens: Die Erwerbsminderungsrente fällt für viele Menschen gering aus. Und auch, wenn es mit der Grundsicherung ein zusätzliches Sicherheitsnetz gibt, deckt die nur das Notwendigste ab. Deswegen kann es sich lohnen, über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung nachzudenken.
Was ist die Grundrente?
Die Grundrente ist keine Sozialleistung. Sie ist ein Zuschlag zur Rente für Rentner*innen, die lange versicherungspflichtig gearbeitet – aber dabei wenig verdient und/oder Kinder großgezogen und/oder Angehörige gepflegt haben. Und damit nur eine geringe gesetzliche Rente erhalten. Die Grundrente muss nicht beantragt werden; die Deutsche Rentenversicherung prüft automatisch, ob ein Anspruch besteht. Weitergehende Informationen zur Grundrente findest du zum Beispiel beim Sozialverband Deutschland.
Voraussetzung für eine Grundrente sind mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten auf dem Rentenkonto. Den vollen Zuschlag gibt es bei 35 Jahren Grundrentenzeiten. Das Besondere: Zu den Grundrentenzeiten zählen (neben den Pflichtbeitragsjahren für eine versicherte Beschäftigung) auch Zeiten der Kindererziehung und der nicht erwerbsmäßigen Pflege, etwa für Angehörige.
Welche Kosten deckt die Grundsicherung ab?
Die Grundsicherung erlaubt sicherlich kein Leben im Luxus; sie soll vielmehr den Bedarf des täglichen Lebens abdecken. Dazu zählen:
- der Lebensunterhalt in Höhe des aktuell geltenden Regelbedarfs (zum Beispiel für Lebensmittel, Kleidung und so weiter).
- Kosten für Miete und Heizung einer angemessenen Wohnung. Was als angemessen gilt, hängt vom örtlichen Mietniveau ab.
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
- Vorsorgebeiträge. Das gilt vor allem für die voll erwerbsgeminderten Menschen, die noch nicht im Rentenalter sind, aber für das Alter vorsorgen wollen. Auch hier entscheidet das Amt, was angemessen ist.
- Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen.
Den Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen können zum Beispiel folgende Betroffene geltend machen:
- Chronisch Kranke, die Medikamente oder bestimmte Behandlungen benötigen.
- Schwangere nach der zwölften Schwangerschaftswoche.
- Alleinerziehende.
- Menschen mit Behinderungen. So erhalten zum Beispiel gehbehinderte Menschen (Merkzeichen G oder aG) zusätzlich 17 Prozent ihres Regelbedarfs.
In Sonderfällen sind auch sogenannte einmalige oder sonstige Bedarfe möglich. Das kann die Erstausstattung einer Wohnung mit Möbeln und Haushaltsgeräten sein oder Aufwendungen für Schulausflüge – darüber entscheidet im Einzelfall das zuständige Amt.

Wie hoch ist die Grundsicherung?
Die Frage nach der Höhe der Grundsicherung lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Grundsicherung ist eine sogenannte bedarfsorientierte Leistung: Die persönlichen monatlichen Finanzbedürfnisse der Antragsteller*innen und ihr Einkommen werden gegenübergestellt. Auch ein eventuell vorhandenes Vermögen und das Einkommen von (Ehe-)Partner*innen wird berücksichtigt. Die Berechnung der Grundsicherung fällt also immer individuell unterschiedlich aus.
Was zählt zum Einkommen ...
Als Grundlage zur Berechnung der Grundsicherung dient das Einkommen der Antragsteller*innen – mit ein paar Ausnahmen. Es gibt ein paar Einkommensarten, bei denen jeweils Freibeträge von 30 Prozent angewendet werden. Diese 30 Prozent wirken sich dann nicht auf die Höhe der Grundsicherung aus. Dabei wichtig: Der höchstmögliche Freibetrag beträgt jeweils 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1. Im Jahr 2026 sind also Freibeträge von bis zu 281,50 Euro möglich.
Zum Einkommen gehören:
- Erwerbseinkommen (zum Beispiel aus einem Minijob oder aus selbstständiger Arbeit). Hier gilt der oben erwähnte Freibetrag von 30 Prozent bis zu 281,50 Euro. Es ist also möglich, zur Grundsicherung etwas dazu zu verdienen.
- Renten und Pensionen. Bei der gesetzlichen Rente bekommen nur die Menschen einen Freibetrag von 100 bis maximal 281,50 Euro, die mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten haben. Diese Regel gilt seit 2021.
- Ein Sonderfall: Riester-Renten und andere private Renten wie die Betriebsrente. Hier gilt seit 2018 bei der Auszahlung ein Extra-Freibetrag von 100 Euro. Falls die private Rente höher ausfällt, werden 30 Prozent von allem über 100 Euro nicht angerechnet, aber insgesamt wieder höchstens 281,50 Euro.
- Entgeltersatzleistungen wie Krankengeld.
- Elterngeld über 300 Euro.
- Kindergeld.
- Unterhaltsleistungen.
- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.
- Kapital- und Zinserträge. Hier gibt es nur einen Freibetrag von 26 Euro im Jahr.
- Einmalige Einnahmen wie Erbschaften, Abfindungen, Steuererstattungen, Lottogewinne.
Nicht oder nur in bestimmten Teilen angerechnet werden dagegen Pflegegelder, Leistungen aus einer zusätzlichen freiwilligen Altersvorsorge und Vergütungen für bestimmte steuerfreie Tätigkeiten wie etwa Ehrenämter. Bei Unsicherheiten bietet die Deutsche Rentenversicherung einen Überblick.
Tipp: Hast du vor 2021 schon einmal einen Antrag auf Grundsicherung im Alter gestellt, der abgelehnt wurde? Dann kann sich ein neuer Versuch lohnen. Mit der Einführung des Rentenfreibetrages hat sich der Kreis der Berechtigten deutlich vergrößert.
Meine Zustimmung kann ich jederzeit unter Datenschutz widerrufen.
… und was zum Vermögen?
Zunächst einmal hat jede Person ein sogenanntes Schonvermögen von 10.000 Euro. Für Eheleute oder eingetragene Lebenspartner*innen kommen noch einmal 10.000 Euro dazu, insgesamt also 20.000 Euro. Alles, was darüber hinausgeht, müssen die Antragssteller*innen erst aufbrauchen, bevor sie eine Grundsicherung erhalten.
Zum Vermögen zählt:
- Bargeld
- Wertpapiere, zum Beispiel Aktien.
- Sparguthaben.
- Autos, sofern diese unangemessen sind.
- Kunstgegenstände, Schmuck, und so weiter – mit Ausnahme von Erbstücken, bei denen der Wert des Andenkens höher ist als der Verkaufswert.
- Haus- und Grundvermögen, mit Ausnahme einer selbst genutzten, angemessenen Immobilie.
- Kapitallebensversicherungen, Bausparverträge.

Wann bekommt man Grundsicherung?
Personen mit Bedarf müssen die Grundsicherung beantragen, und zwar so schnell wie möglich: Das Antragsdatum ist entscheidend für den Beginn der Grundsicherung. Die Zahlung beginnt immer am ersten Tag des Monats, in dem der Antrag gestellt wird und nie rückwirkend – auch wenn es schon vorher finanziell eng war.
Tipp: Wenn du nicht sicher bist, ob du Anspruch auf Grundsicherung hast, lass dich bei der zuständigen Behörde beraten. Wenn dein gesamtes Einkommen weniger als 1.062 Euro beträgt (Stand: 2026), hast du gute Aussichten auf eine finanzielle Unterstützung.
Antrag auf Grundsicherung: Wo und wie?
Die Grundsicherung im Alter sowie bei voller Erwerbsminderung musst du selbst beim örtlichen Sozialamt beantragen. Die Formulare dazu stehen häufig auf der Internetseite der Behörde zum Download bereit. Du kannst deinen Antrag aber auch direkt bei der Deutschen Rentenversicherung stellen – die Behörde leitet deinen Antrag an die zuständige Stelle weiter.
Was passiert, wenn dein Antrag abgelehnt wurde? Dann kannst du innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen und dich über weitere Schritte beraten lassen.

Grundsicherungsantrag: Welche Unterlagen werden benötigt?
Für den Antrag auf Grundsicherung musst du ausführlich Auskunft über deine Einkommens- und Lebenssituation geben. Unter Umständen sind noch weitere Informationen in Anlagen nötig. Für die Richtigkeit deiner Angaben verlangt das Amt entsprechende Belege.
In der Regel sind folgende Unterlagen notwendig:
- Legitimationspapiere wie Personalausweis oder Reisepass.
- Einkommensnachweise, zum Beispiel Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide, Kindergeldnachweise und so weiter.
- Vermögensnachweise.
- Kontoauszüge der letzten drei Monate.
- Nachweise der Kosten für Miete und Nebenkosten.
- Nachweise der Kranken- und Pflegeversicherung.
- Gegebenenfalls Nachweis der dauerhaften Erwerbsminderung.
Aus dem Antrag entnimmst du, welche Unterlagen du darüber hinaus einreichen sollst. Oder es wird dir vom Amt mitgeteilt. Manchmal kann das Amt auch während der Bearbeitung noch weitere Unterlagen anfordern.
Wie lange wird Grundsicherung gezahlt?
Du bekommst die Grundsicherung grundsätzlich für zwölf Monate ausgezahlt. Danach musst du einen neuen Antrag stellen. Und: Wenn du dich länger als vier Wochen am Stück im Ausland aufhältst, wird die Zahlung eingestellt. Rentner*innen, die Grundsicherung bekommen, können also nicht so einfach den ganzen Winter im warmen Süden verbringen.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Was ist die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung?
Die Grundsicherung ist eine staatliche Sozialleistung für Menschen, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu decken. Sie richtet sich an Rentner*innen ab der Regelaltersgrenze sowie an dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen ab 18 Jahren und sichert das Existenzminimum.
Wer hat Anspruch auf Grundsicherung?
Anspruch haben Personen mit Wohnsitz in Deutschland, deren Einkommen und verwertbares Vermögen unter dem individuellen Bedarf liegen. Zusätzlich dürfen sie ihre Bedürftigkeit nicht vorsätzlich herbeigeführt haben.
Wie hoch fällt die Grundsicherung aus?
Die Höhe der Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung ist individuell. Sie ergibt sich aus dem persönlichen Bedarf (Regelbedarf, Miete, Heizung, Mehrbedarfe) minus anrechenbarem Einkommen und Vermögen. Pauschale Beträge gibt es nicht – jede Berechnung erfolgt im Einzelfall durch das Sozialamt.
Wo und wie beantragt man Grundsicherung?
Grundsicherung wird beim örtlichen Sozialamt beantragt, entweder direkt oder über die Deutsche Rentenversicherung. Der Antrag kann oft online gestellt werden. Die Leistung beginnt frühestens im Monat der Antragstellung und wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt.
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