
Wenn’s zum Leben nicht reicht: Grundsicherung beantragen

Am Ende des Geldes ist noch viel Monat übrig? Das kommt dir bekannt vor? Dann bist du nicht allein – auch in einem reichen Land wie Deutschland kommen viele Menschen finanziell kaum oder gerade so über die Runden. Dazu zählen oft Rentner*innen, Geringverdiener*innen und Arbeitssuchende, aber auch Menschen mit Behinderung und Alleinerziehende. Sie alle können unter bestimmten Voraussetzungen Geld vom Staat bekommen – für eine „Grundsicherung“. Wer, wie und wo du einen Antrag darauf stellen kannst, erfährst du hier.
Themen in diesem Artikel
- Wer bekommt Grundsicherung?
- Welche Kosten deckt die Grundsicherung ab?
- Wie hoch ist die Grundsicherung?
- Was zählt zum Einkommen ...
- … und was zum Vermögen?
- Wann bekommt man Grundsicherung?
- Antrag auf Grundsicherung stellen: Wo und wie?
- Grundsicherungsantrag: Welche Unterlagen werden benötigt?
- Wie lange wird Grundsicherung gezahlt?

Auf den Punkt

Auf den Punkt
- Die Grundsicherung ist eine Sozialleistung, die den Lebensunterhalt sichern soll.
- Du kannst sie beantragen, wenn deine eigenen Einkünfte oder dein Vermögen nicht ausreichen.
- Bei der Berechnung werden Einkünfte und individueller Bedarf gegenübergestellt.
- Die Grundsicherung wird beim Sozialamt, Jobcenter oder bei der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt.
- Sie wird grundsätzlich für zwölf Monate gezahlt. Für die Fortsetzung der Zahlung ist ein neuer Antrag nötig.
Wer bekommt Grundsicherung?
Die Grundsicherung ist eine Sozialleistung des Staates. Sie soll verhindern, dass Menschen nicht genug zu essen haben oder vielleicht ihre Wohnung verlieren, weil ihnen das Geld für Lebensmittel, die Miete und Ähnliches fehlt. Grundsicherung erhält also nur, wer hilfsbedürftig ist, weil eigene Einkünfte oder vorhandenes Vermögen nicht oder nicht ganz für den Lebensunterhalt ausreichen.
Es gibt drei Formen der Grundsicherung für Menschen in verschiedenen Lebenssituationen:
- Grundsicherung wegen wirtschaftlicher Not
- Grundsicherung im Alter
- Grundsicherung bei Erwerbsminderung
Grundsicherung Voraussetzungen
Unabhängig von der Lebenssituation gilt für jede Grundsicherung gleichermaßen: Berechtigt sind nur Personen,
- die in Deutschland wohnen.
- deren berechneter persönlicher Bedarf größer ist als die Einkünfte.
- deren Vermögen aufgebraucht ist.
Eine Hilfestellung, ob du Grundsicherung erhalten könntest, bieten Grundsicherungs-Rechner im Internet.
Außerdem: Wer seine Bedürftigkeit in den letzten zehn Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig selbst herbeigeführt hat, zum Beispiel, indem er*sie das Vermögen verschenkt oder verspielt hat, hat keinen Anspruch auf diese Sozialleistung.
Wichtig: Bei der Sozialhilfe werden die Eltern oder volljährigen Kinder herangezogen, um die hilfebedürftige Person zu unterstützen. Das ist bei der Grundsicherung anders. Hier müssen Eltern und Kinder erst finanzielle Hilfe leisten, wenn sie selbst ein Jahreseinkommen von mindestens 100.000 Euro erzielen.
Grundsicherung wegen wirtschaftlicher Not
Diese Art der Grundsicherung kommt infrage für:
- Arbeitssuchende, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Die Grundsicherung entspricht in diesen Fällen dem Bürgergeld – früher hieß es Arbeitslosengeld II und war bekannter unter dem Namen Hartz IV. Berechtigt sind erwerbsfähige Personen, die mindestens 15 Jahre alt sind, aber noch nicht die Regelaltersgrenze für die Rente erreicht haben. Ausführliche Informationen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende findest du in dieser Broschüre vom Jobcenter.
- Geringverdiener*innen, die weniger als das Existenzminimum verdienen. Sie können mit der Grundsicherung ihr Einkommen aufstocken. Das Existenzminimum wird in Deutschland wird durch den Grundsteuerfreibetrag bestimmt. Im Jahr 2023 beträgt dieser 10.908 Euro.

Grundsicherung im Alter
Wer nicht genug zum Leben hat und bereits die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann die Grundsicherung im Alter beantragen. Die Rente wird dann aufgestockt.
Heißt das, deine Rentenbeiträge hast du jahrelang umsonst bezahlt, weil du mit der Grundsicherung im Alter genauso viel bekommst wie eine Person, die nie etwas in die Rentenkasse eingezahlt hat? Ganz so ist es nicht. Zwar wird für die Berechnung der Grundsicherung erst einmal geguckt, wie viel Rente du erhältst, und was du womöglich zusätzlich verdienst. Aber diese Einkünfte werden nicht vollständig miteingerechnet. Seit Anfang 2021 gibt es einen Freibetrag für die gesetzliche Rente – sofern du mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten vorweisen kannst.
Dieser Freibetrag beträgt mindestens 100 Euro. Das heißt: Die bleiben dir auf jeden Fall über die Grundsicherung hinaus. Wer eine höhere Rente bezieht oder zum Beispiel noch in einem Minijob arbeitet, darf von dem über den 100 Euro liegenden Betrag immerhin 30 Prozent behalten, ohne dass die Grundsicherung weniger wird. Allerdings nicht grenzenlos: Der Zuschlag ist gedeckelt, und zwar bei der Hälfte der sogenannten Regelbedarfsstufe 1. Diese liegt 2023 bei 502 Euro. Die Hälfte davon – also 256 Euro – ist somit derzeit der höchstmögliche Rentenfreibetrag für Alleinstehende. Diese Summe kannst du maximal zusätzlich zur Grundsicherung verdienen.
Was bedeutet eigentlich Regelbedarfsstufe?
Was bedeutet eigentlich Regelbedarfsstufe?
Mit den Regelbedarfsstufen legt der Gesetzgeber die Höhe des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt fest. Mit dem Betrag sollen einmalige und regelmäßige Ausgaben des täglichen Lebens abgedeckt werden, wie Lebensmittel, Bekleidung, Reparaturen und Ähnliches. Es gibt unterschiedlich hohe Regelbedarfsstufen, je nach Familienstand und Haushaltsführung.
Regelbedarfsstufe 1 zum Beispiel beträgt seit 1. Januar 2023 für Alleinstehende und Alleinerziehende mit eigenem Haushalt 502 Euro monatlich und Regelbedarfsstufe 2 für die Ehe- oder Lebensgemeinschaft-Partner*innen 451 Euro.
Beispiel: Eine Rentnerin hat eine gesetzliche Brutto-Rente von 1.100 Euro im Monat. Davon zahlt sie 120 Euro an Kranken- und Pflegeversicherung, sodass ihr 980 Euro bleiben. Davon wird der Freibetrag von 256 Euro abgezogen. Bei der Berechnung der Grundsicherung wird also ein Betrag von 724 Euro berücksichtigt. Daraus ergibt sich folgende Rechnung:
Warmmiete der Rentnerin 600,00 Euro
Plus aktueller Grundbedarf 502,00 Euro
Monatlicher Bedarf 1.102,00 Euro
Minus anrechenbarer Rente 724 Euro
Grundsicherung im Alter 378 Euro
Die Rentnerin bekommt also zusätzlich zu ihrer Rente von 1.100 Euro monatlich 378 Euro als Grundsicherung ausgezahlt.
Ohne den Rentenfreibetrag wären in diesem Beispiel 980 Euro statt 724 Euro bei dem Grundsicherungsantrag berechnet worden. Entsprechend geringer wäre ihre Grundsicherung ausgefallen, und zwar nur 122 Euro pro Monat.
Umfassende Informationen zu Grundsicherung im Alter bietet die Broschüre der Deutschen Rentenversicherung: „Die Grundsicherung: Hilfe für Rentner“ (PDF-Download).
Tipp: Hast du vor 2021 schon einmal einen Antrag auf Grundsicherung im Alter gestellt, der abgelehnt wurde? Dann kann sich ein neuer Versuch lohnen. Mit der Einführung des Rentenfreibetrages hat sich der Kreis der Berechtigten deutlich vergrößert.
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Grundsicherung bei Erwerbsminderung
Wer mindestens 18 Jahre alt und aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht erwerbsfähig ist, bekommt ebenfalls Grundsicherung. Voraussetzung hierfür ist, dass jemand höchstens drei Stunden am Tag arbeiten kann und keine Aussicht besteht, dass sich dies ändert. Mehr über die sogenannte Erwerbminderungsrente liest du in diesem Artikel.
Was ist die Grundrente?
Was ist die Grundrente?
Die Grundrente ist keine Sozialleistung. Sie ist ein Zuschlag zur Rente für Rentner*innen, die lange versicherungspflichtig gearbeitet – aber dabei wenig verdient und/oder Kinder großgezogen und/oder Angehörige gepflegt haben. Und damit nur eine geringe gesetzliche Rente erhalten. Die Grundrente muss nicht beantragt werden; die Deutsche Rentenversicherung prüft automatisch, ob ein Anspruch besteht. Weitergehende Informationen zur Grundrente findest du zum Beispiel beim Sozialverband Deutschland.
Voraussetzung für eine Grundrente sind mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten auf dem Rentenkonto. Den vollen Zuschlag gibt es bei 35 Jahren Grundrentenzeiten. Das Besondere: Zu den Grundrentenzeiten zählen (neben den Pflichtbeitragsjahren für eine versicherte Beschäftigung) auch Zeiten der Kindererziehung und der nicht erwerbsmäßigen Pflege, etwa für Angehörige.
Welche Kosten deckt die Grundsicherung ab?
Die Grundsicherung erlaubt sicherlich kein Leben im Luxus; sie soll vielmehr den Bedarf des täglichen Lebens abdecken. Dazu zählen:
- der Lebensunterhalt in Höhe des aktuell geltenden Grundbedarfs (zum Beispiel für Lebensmittel, Kleidung, Kosmetik, Frisiersalon und so weiter).
- Kosten für Miete und Heizung einer angemessenen Wohnung. Was als angemessen gilt, hängt vom örtlichen Mietniveau ab und wird vom zuständigen Amt entschieden.
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
- Vorsorgebeiträge.
- Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen.
- Hilfe in Sonderfällen.
Den Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen können zum Beispiel folgende Betroffene geltend machen:
- chronisch Kranke, die Medikamente oder bestimmte Behandlungen benötigen.
- Schwangere nach der zwölften Schwangerschaftswoche.
- Alleinerziehende.
- Menschen mit Behinderungen.
In Sonderfällen sind auch sogenannte einmalige oder sonstige Bedarfe möglich. Das kann die Erstausstattung einer Wohnung mit Möbeln und Haushaltsgeräten sein oder Aufwendungen für Schulausflüge – darüber entscheidet im Einzelfall das zuständige Amt.

Wie hoch ist die Grundsicherung?
Die Frage nach der Höhe der Grundsicherung lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Grundsicherung ist eine sogenannte bedarfsorientierte Leistung: Die persönlichen monatlichen Finanzbedürfnisse der Antragsteller*innen und ihr Einkommen werden gegenübergestellt. Auch ein eventuell vorhandenes Vermögen und das Einkommen von (Ehe-)Partner*innen wird berücksichtigt. Die Berechnung der Grundsicherung fällt also immer individuell unterschiedlich aus.
Was zählt zum Einkommen ...
Als Grundlage zur Berechnung der Grundsicherung dient das Einkommen der Antragsteller*innen. Dazu zählt jede Einnahme, wie:
- Erwerbseinkommen.
- Renten und Pensionen, auch Riester-Renten, abzüglich des Freibetrages von 100 Euro plus 30 Prozent des darüber liegenden Einkommens, derzeit höchstens 256 Euro.
- Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld.
- Elterngeld über 300 Euro.
- Kindergeld.
- Unterhaltsleistungen.
- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.
- Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld, BAföG.
- Kapital- und Zinserträge.
- Einmalige Einnahmen wie Erbschaften, Abfindungen, Steuererstattungen, Lottogewinne.
Nicht berechnet werden dagegen Pflegegelder und bis zu 250 Euro aus bestimmten steuerfreien Tätigkeiten wie etwa Ehrenämtern.
… und was zum Vermögen?
Zum Vermögen zählt:
- Bargeld bis auf ein „Schonvermögen” von 5.000 Euro bei Alleinstehenden, 10.000 Euro bei Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartner*innen.
- Wertpapiere.
- Sparguthaben.
- Autos, Schmuck, Kunstgegenstände.
- Haus- und Grundvermögen, mit Ausnahme einer selbst genutzten, angemessenen Immobilie.
- Kapitallebensversicherungen, Bausparverträge.

Wann bekommt man Grundsicherung?
Personen mit Bedarf müssen die Grundsicherung beantragen, und zwar so schnell wie möglich: Das Antragsdatum ist entscheidend für den Beginn der Grundsicherung. Die Zahlung beginnt immer am ersten Tag des Monats, in dem der Antrag gestellt wird und nie rückwirkend – auch wenn es schon vorher finanziell eng war.
Tipp: Wenn du nicht sicher bist, ob du Anspruch auf Grundsicherung hast, lass dich bei der zuständigen Behörde beraten. Wenn dein gesamtes Einkommen weniger als 924 Euro beträgt (Stand: 2023), hast du gute Aussichten auf eine finanzielle Unterstützung.
Antrag auf Grundsicherung: Wo und wie?
Wo du Grundsicherung beantragen kannst, hängt davon ab, welche Form der Grundsicherung für dich infrage kommt:
- Als Arbeitssuchende*r beantragst du Grundsicherung in Form von Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV) beim Jobcenter; das geht auch online. Hilfestellung dabei bietet dieses Erklär-Video des Jobcenters.
- Alle anderen bekommen den Antrag beim örtlichen Sozialamt. Die Formulare dazu stehen häufig auf der Internetseite der Behörde zum Download bereit. Die Grundsicherung im Alter kannst du aber auch direkt bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen – die Behörde leitet deinen Antrag an die zuständige Stelle weiter.

Grundsicherungsantrag: Welche Unterlagen werden benötigt?
Für den Antrag auf Grundsicherung musst du ausführlich Auskunft über deine Einkommens- und Lebenssituation geben. Unter Umständen sind noch weitere Informationen in Anlagen nötig. Für die Richtigkeit deiner Angaben verlangt das Amt entsprechende Belege.
In der Regel sind folgende Unterlagen notwendig:
- Legitimationspapiere wie Personalausweis oder Reisepass.
- Aktuelle Lohn- oder Gehaltsabrechnungen.
- Rentenbescheide.
- Nachweise zu Kranken- und Pflegegeld.
- Kindergeldbescheide.
- Vermögensnachweise.
- Kontoauszüge der letzten drei Monate.
- Nachweise der Kosten für Miete und Nebenkosten.
- Nachweise der Kranken- und Pflegeversicherung.
- Gegebenenfalls Nachweis der dauerhaften Erwerbsminderung.
Aus dem Antrag entnimmst du, welche Unterlagen du darüber hinaus einreichen sollst. Oder es wird dir vom Amt mitgeteilt.
Tipp: Es gibt auch die Möglichkeit, den Antrag auch erstmal ohne Nachweise einzureichen und diese zeitnah nachzuliefern. Wichtig für den Erhalt der Grundsicherung ist das Datum der Antragstellung.
Wie lange wird Grundsicherung gezahlt?
Du bekommst die Grundsicherung grundsätzlich für zwölf Monate ausgezahlt, danach musst du einen neuen Antrag stellen. Und: Wenn du dich länger als vier Wochen am Stück im Ausland aufhältst, wird die Zahlung eingestellt. Rentner*innen, die Grundsicherung bekommen, können also nicht so einfach den ganzen Winter im warmen Süden verbringen.
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