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Lotto, Wetten & Co.: Welche Gewinne muss ich versteuern?

von Thorsten Schierhorn, 24.08.2023

Da kaufen Sie Woche für Woche einen Lottoschein und machen unbeirrt Ihre Kreuzchen, obwohl Sie insgeheim ahnen: Der Tipp liegt ja doch wieder daneben. Aber als Sie Samstag die Bekanntgabe der Zahlen verfolgen, durchfährt Sie ein Schauer: Alle sechs Kreuzchen sind richtig – und die Zusatzzahl stimmt auch! Großer Jubel, große Pläne. Aber Moment … dürfen Sie das Geld komplett behalten? Oder kriegt der Staat noch etwas davon ab? Die KlarMacher sagen Ihnen, mit welchen Steuern Sie bei Glücksspiel-Gewinnen rechnen müssen.

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt

Auf den Punkt

  • Gewinne aus Glücksspielen sind in Deutschland grundsätzlich steuerfrei.
  • Wird das Geld angelegt (z. B. in Aktien), müssen die Gewinne aus der Anlage (z. B. die Dividende) versteuert werden.
  • Preisgelder, für die eine eigene Leistung nötig war, müssen ebenfalls versteuert werden.
  • Vorsicht ist geboten, wenn Glücksspiele beruflich gespielt werden.

Diese Gewinne sind in Deutschland steuerfrei

Wer bei einem Gewinnspiel Glück gehabt hat, hat es beim deutschen Staat gleich nochmal. Denn solche Gewinne sind steuerfrei. Ob ein Fünfer beim Rubbellos oder fünf Millionen beim Lotto: Sie dürfen das ganze Geld behalten, ohne dass Sie etwas davon als Steuern abgeben müssen.

Dabei fordert der Staat eigentlich so gut wie immer seinen Anteil, wenn irgendwo Geld von einer Kasse in die andere wandert. Im Einkommensteuergesetz stehen gleich sieben Einkunftsarten, für die Steuern fällig werden, zum Beispiel selbstständige Arbeit, Einkünfte aus Vermietung oder aus Verkäufen.

Doch bei Einnahmen aus Glücksspielen ist das anders. Denn: Der Staat weiß nicht, zu welcher Einkunftsart er sie zählen soll. Steuerfrei sind demnach Gewinne aus ...

  • Lotto 6aus49, EuroJackpot, Aktion Mensch, Glücksspirale (Sofortrente) und anderen Lotterien.
  • Sportwetten wie Toto, Rennwetten, Onlinewetten und ähnlichen.
  • Geldspielautomaten und Casinos (es sei denn, Sie sind Profispieler*in, mehr dazu im nächsten Kapitel). 

Aber Achtung: Nur der reine Gewinn ist steuerfrei! Wenn Sie das Geld anlegen und daraus Zinsen oder Dividende kassieren, müssen Sie solche Folgegewinne durchaus versteuern.

Frau sitzt am Spieltisch und ballt freudig die Faust
© istock/Nikola Stojadinovic/2021  Wer am Spielautomaten gewinnt, darf sich doppelt freuen – denn der Staat will nichts vom Geld abhaben.

Diese Gewinne sind in Deutschland nicht steuerfrei

Nicht immer ist es nur Glück allein, das für einen (Geld-)Segen sorgt. Manchmal muss man Fortuna etwas nachhelfen. Doch genau an diesem Punkt entscheidet sich die Frage „Steuer ja oder nein?“. Genauer: Haben Sie eine eigene Leistung erbracht, die für den Gewinn entscheidend war? Hat er etwas zu tun mit Ihrem Können, Ihrem Wissen oder Ihrem Geschick?

Beim Lotto ist die Sache klar: Das Setzen der Kreuzchen ist keine besondere Leistung. Entscheidend ist, dass die Kreuze an der richtigen Stelle sind – das aber ist eben Glückssache.

Anders dagegen sieht es zum Beispiel bei einem Filmpreis oder einem Literaturpreis aus. Zwar können Sie nicht beeinflussen, wen die Jury auswählt. Trotzdem müssen Sie das Preisgeld versteuern – denn es steht in Zusammenhang mit Ihrer eigenen Leistung.

Jackpot! Was passiert nach dem Lotto-Gewinn? | Focus TV Reportage

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In anderen Fällen ist die Lage nicht so eindeutig. So dachte ein Poker-Profi, er müsse seine Gewinne nicht versteuern. Falsch gedacht. Während Hobby-Spieler*innen steuerfrei ausgehen, galt das Pokern bei ihm als „selbstständige Tätigkeit“. Schließlich verdiente er mit Poker seinen Lebensunterhalt. Ergebnis: Das Finanzamt forderte Steuern nach. Und das zu Recht, wie ein Gericht entschied.

Eine eigene Leistung liegt auch vor, wenn Sie bei TV-Shows wie dem Dschungelcamp, „Big Brother“ oder „Deutschland sucht den Superstar“ ein Preisgeld kassieren. Denn dafür müssen Sie Prüfungen meistern, wochenlang eingesperrt durchhalten oder singen.

Und Quizshows? Hier ist die Sache schon wieder kniffliger. Zwar müssen Sie bei „Wer wird Millionär“ und Co. eigenes Wissen mitbringen, um Geld zu gewinnen. Aber ob die „richtigen“ Fragen kommen, die Sie auch beantworten können – Glückssache. Deswegen sind solche Gewinne bislang in der Regel steuerfrei.

Pokerspieler vor Jetons an einem Spieltisch
© istock/Sergey Nazarov/2018  Für Profispieler*innen gilt die Steuerfreiheit bei Glücksspielen nicht unbedingt.

Vorsicht Falle: Hierauf müssen Sie achten

  • Lotto im Ausland: Bei Lotterien kommt es immer darauf an, wo die Lottogesellschaft ihren Sitz hat. Bei allen Lotterien, die hierzulande in deutschen Kiosken angeboten werden, gilt die deutsche Steuerfreiheit – zum Beispiel beim Eurojackpot, der in mehreren Ländern gespielt wird. Anders sieht es bei ausländischen Lottospielen aus. Da gelten die Regeln des jeweiligen Landes. In den USA und in der Schweiz zum Beispiel sind Lottogewinne steuerpflichtig. Und beim Spielen via Internet droht noch eine zusätzliche Gefahr: Die Teilnahme ist häufig nur jenen erlaubt, die im Land wohnen, wo das Spiel angeboten wird – so ist es etwa bei der Lotterie EuroMillions (in Belgien, Frankreich, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Österreich, Portugal, in der Schweiz, in Spanien und im Vereinigten Königreich). 
  • Internet-Casinos: Wenn Sie online an einem Glücksspiel teilnehmen, gilt ebenfalls: Die Steuer legt das Land fest, in dem der Veranstalter seinen Sitz hat. Gewinne bei deutschen Anbietern sind deshalb steuerfrei. Deutlich größerer Ärger droht Ihnen, wenn Sie auf ausländischen Seiten Gewinne machen. Denn dann kommt es darauf an, ob diese Anbieter überhaupt für den deutschen Markt zugelassen sind. Im schlimmsten Fall ist Ihre Teilnahme illegal. Dann würde der Gewinn beschlagnahmt – und eine Geldbuße gibt es vielleicht noch obendrauf.
  • Schenkung: Sie wollen einen Teil Ihres Gewinns verschenken? An befreundete Personen oder Verwandte? Dann Vorsicht! Ab einer bestimmten Summe wird Schenkungssteuer fällig. Die müssen die Beschenkten vom Geldsegen an den Staat abgeben. Allerdings gibt es sehr hohe Freibeträge. Alles, was unter den Freibeträgen liegt, ist steuerfrei. Bei Schenkungen an die eigenen Kinder zum Beispiel liegt der Freibetrag bei 400.000 Euro.

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