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Urlaubstage auszahlen lassen – geht das und lohnt es sich?

von Thorsten Schierhorn, 27.07.2023

Arbeit gibt es immer genug und wenn man nicht aufpasst, ist das Jahr schneller vorbei, als man Urlaub nehmen konnte. Wenn du gegen Ende des Jahres feststellst, dass du noch Urlaubstage übrig hast, liegt der Gedanke nahe: Wie wäre es denn, wenn du dir den Resturlaub einfach auszahlen lässt, statt ihn auf Biegen und Brechen zu nehmen? Klar, du wärst dann vielleicht etwas weniger erholt. Aber dafür verzeichnet dein Konto ein attraktives Plus. Doch leider: Ganz so einfach ist das nicht.

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt

Auf den Punkt

 

  • Ein gesetzlicher Anspruch auf die Auszahlung von Urlaubstagen besteht nur, wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde. Egal von wem.
  • Arbeitnehmer*innen können die Auszahlung auch vertraglich mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren. Darauf lässt sich aber nicht jeder Arbeitgeber ein.
  • Wie viel ausgezahlt wird, hängt von der Anzahl der abzugeltenden Urlaubstage, der regelmäßigen Wochenarbeitszeit und dem Durchschnittsgehalt der letzten 13 Wochen ab.
  • Vor der Auszahlung werden wie auch beim Gehalt Beiträge zur Sozialversicherung und Steuern abgezogen. Das heißt im Klartext: Es landet deutlich weniger auf dem Konto, als anfangs auf dem Papier steht.

Urlaub oder Geld: Das sagt das Gesetz

Als Arbeitnehmer*in kannst du Urlaubsansprüche nur in einem einzigen Fall zu Geld machen, und zwar im Falle einer Kündigung. Wenn du deinen Urlaub nicht nehmen konntest, bevor dein Arbeitsverhältnis endet, hast du einen Anspruch auf die Auszahlung der Urlaubstage. So steht es im Bundesurlaubsgesetz. Dabei ist es egal, wer den Arbeitsvertrag kündigt. Der Anspruch besteht auch bei fristlosen Kündigungen.

Urlaub ist zur Erholung da!

Urlaub ist zur Erholung da!

Das Bundesurlaubsgesetz schützt die Rechte der Beschäftigten und regelt auch den gesetzlichen Mindesturlaub. Arbeitnehmer*innen haben aber nicht nur das Recht auf Urlaub, sondern auch die Pflicht, diesen zu nehmen. Denn die Urlaubszeit soll der Erholung dienen. Deswegen dürfen Beschäftige in ihrem Urlaub auch keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgehen und Urlaubstage nur in Ausnahmefällen ins neue Jahr übertragen.

 

Und ohne Kündigung? Wenn das Arbeitsverhältnis einfach weiter besteht? Dann hast du keinen Anspruch auf die Auszahlung von Urlaubstagen. Nicht einmal dann, wenn du den Urlaub aus persönlichen oder betrieblichen Gründen nicht nehmen konntest. Immerhin: In einem solchen Fall wäre es möglich, ihn ins nächste Jahr zu übertragen. Du musst ihn dann aber bis zum 31. März des folgenden Jahres nehmen. Wenn du es also darauf anlegst und deine Urlaubstage über das Jahr anhäufst, hast du schlechte Karten. Du läufst sogar Gefahr, dass die nicht genommenen Urlaubstage verfallen.

Wichtig: Dein Arbeitsgeber muss dich darauf hinweisen, dass dein Urlaubsanspruch zu verfallen droht. Tut er das nicht, kannst du deinen Urlaub auch nach dem 31. März in Anspruch nehmen.

Video: Bundesarbeitsgericht: Urteil zur Verjährung von Urlaubsansprüchen

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Urlaubszahlung kann man vereinbaren, aber …

Aber wenn Beschäftigte sich von Rechts wegen den Urlaub gar nicht auszahlen lassen können – wie kommt es dann, dass einige trotzdem Geld vom Arbeitgeber bekommen, wenn sie dafür ein paar freie Tage sausen lassen? Ganz einfach: Das ist möglich, wenn sich beide Seiten darauf verständigen.

Arbeitgeber gehen dabei allerdings ein Risiko ein. Denn Gesetz ist Gesetz: Mit einer Auszahlung erlischt der Urlaubsanspruch nicht. Du dürftest deine Urlaubstage, obwohl sie dir ausgezahlt wurden, theoretisch trotzdem fordern. Im Todesfall könnten sogar deine Erb*innen für den nicht genommenen Urlaub einen finanziellen Ausgleich verlangen. Einige Arbeitgeber lassen sich dennoch auf eine Auszahlung ein. Verpflichtet sind sie dazu aber nicht.

Junge Menschen verbringen einen heiteren Grillabend auf dem Balkon
© istock/ViewApart/2019  Laut Gesetzgeber sollest du lieber deine Freizeit genießen, als deinen Urlaub zu Geld zu machen.

So wird das Urlaubsentgelt berechnet

Wenn Urlaubstage beispielsweise wegen einer Kündigung ausgezahlt werden, muss der Arbeitgeber sie genauso bezahlen wie einen Arbeitstag. Dann ist jedoch von einem Urlaubsentgelt die Rede. Für die Berechnung gilt dein durchschnittlicher Verdienst im letzten Quartal vor der Kündigung und deine Wochenarbeitszeit.

Zum Verdienst zählt übrigens nicht nur dein reguläres Gehalt. Sondern beispielsweise auch Provisionen, Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit oder mit Sachleistungen verbundene geldwerte Vorteile. Natürlich nur, wenn sie im Berechnungszeitraum auch gewährt wurden. Nicht anrechenbar sind dagegen Überstunden oder Einmalzahlungen wie das Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld.

Video: Erklärvideo: Geldwerter Vorteil

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Um den durchschnittlichen Verdienst zu berechnen, addierst du die letzten drei Monatsgehälter (und gegebenenfalls zusätzliche Zahlungen) und teilst das Ergebnis durch 13. So viele Wochen hat nämlich ein Quartal in der Wirtschaft. Das Ergebnis teilst du durch die Anzahl der Arbeitstage pro Woche – schon kennst du den Wert eines einzelnen Urlaubstages. Die Formel für die Berechnung des Urlaubsentgelt sieht so aus:

Wert eines Urlaubstags = (Monatsgehalt 1 + Monatsgehalt 2 + Monatsgehalt 3) / 13 / Wochenarbeitstage

Wenn du diesen Wert nun mit der Zahl der auszuzahlenden Urlaubstage multiplizierst, weißt du, was dein der Arbeitgeber auszahlen muss.

Noch einfacher geht es mit diesem Rechner.

Aber Achtung: Das Urlaubsentgelt ist wie das normale Gehalt sozialversicherungspflichtig. Und natürlich zieht das Finanzamt auch noch Steuern ab. Der Betrag, der am Ende auf deinem Konto ankommt, ist also nur noch halb so verführerisch wie der Gedanke an die mögliche Auszahlung. Dann ist es vielleicht doch schöner, sich zu entspannen und vom stressigen Arbeitsalltag zu erholen – oder?

Teilzeit, Minijob und Krankheit: Das gilt für den Resturlaub

Bei der Berechnung des Urlaubsentgelts für Beschäftigte in Teilzeit oder auf Minijobbasis ist allein entscheidend, an wie vielen Tagen du in der Woche arbeitest. Die Stundenzahl spielt dabei keine Rolle. Du kannst also einfach mit deiner persönlichen Wochenarbeitszeit rechnen.

Wenn du deine Urlaubstage krankheitsbedingt nicht nimmst, verfallen diese nicht. Sie werden ins nächste Jahr verschoben. Bis zum 31. März musst du den Urlaub jedoch genommen haben. Ausnahmefall: Bei lang anhaltender oder wiederkehrender Krankheit verschiebt sich die Frist um ein weiteres Jahr, dann verfallen sie endgültig. Eine Auszahlung der Urlaubstage ist ebenfalls nur im Falle einer Kündigung möglich.

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