Du hast schon oft etwas von den sogenannten Schufa-Einträgen gehört, dich aber nie darum gekümmert? Macht nichts – solange Vermieter*innen, Händler*innen oder Banken nichts an deiner Zahlungsmoral zu meckern haben. Aber wenn doch, können sie es der Schufa melden. Und schon ist dein Ruf bei allen finanziellen Fragen dahin? Nein, so schnell geht es nicht. Denn bevor du einen negativen Schufa-Eintrag bekommst, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein.
Ein Schufa-Eintrag ist nicht grundsätzlich schlecht.
Solange du Rechnungen und Raten pünktlich zahlst, sind Schufa-Einträge positiv.
Unbezahlte Forderungen von Gläubiger*innen führen zu negativen Einträgen.
Für einen rechtmäßigen negativen Eintrag gelten bestimmte Voraussetzungen, unter anderem zwei schriftliche Abmahnungen.
Was ist ein Schufa-Eintrag – und ist er immer schlecht?
Um die Schufa ranken sich viele Mythen und Gerüchte. So ist oft zu hören, dass ein Schufa-Eintrag immer der Kreditwürdigkeit einer Person schadet. Aber das stimmt nicht. Ein Eintrag ist erst einmal nur ein Eintrag.
Die Schufa sammelt alles Mögliche, was deine Finanzaktivitäten betrifft: Konten, Kreditkarten, Handyverträge, laufende Krediten und vieles mehr. Und so lange damit alles glatt läuft, du also pünktlich deine Rechnungen und Raten bezahlst, werden diese Einträge positiv gewertet.
Entsprechend geht dann auch dein Schufa-Score nach oben, also die Punktzahl für deine Zahlungsmoral. Das sehen auch Vermieter*innen, Händler*innen oder Banken, wenn du ihnen Einblick in deine Schufa-Auskunft gewährst. Umso leichter kommst du an die neue Wohnung oder an ein Darlehen. Und offenbar überwiegen diese „guten” Einträge: Laut Schufa sind bei mehr als 90 Prozent der registrierten Personen nur positive Merkmale gespeichert.
Allerdings registriert es die Schufa auch, wenn du dich in finanziellen Dingen „nicht vertragsgemäß“ verhältst, wie es im Juristendeutsch heißt. Das bedeutet: Offene Rechnungen und unbezahlte Kreditraten führen zu negativen Einträgen. Davon erfahren Vermieter*innen, Händler*innen und Co. auf Nachfrage natürlich ebenso. Und dann kann es schwierig werden mit dem nächsten Kredit oder Handyvertrag.
Übrigens: Wie lange ein Schufa-Eintrag bleibt, wenn alles bezahlt ist, hat die Schufa 2023 neu geregelt. Mehr dazu liest du in unserem Ratgeber zum Thema „Schufa-Einträge löschen” im Absatz „Speicherdauer: Wann werden Schufa-Einträge gelöscht?”.
So kannst du deinen Schufa-Eintrag einsehen
Du möchtest Wissen, welche Daten die Schufa über dich gesammelt hat? Das geht ganz leicht über die Website der Schufa. Hier kannst du kostenlos eine Schufa-Auskunft einholen.
Wann gibt es einen negativen Schufa-Eintrag?
Nicht jede Rechnung, die du vielleicht einmal vergessen hast, landet sofort bei der Schufa. Im Gegenteil. Es müssen vier Bedingungen erfüllt sein, bevor es einen negativen Eintrag gibt:
Die Gläubiger*innen haben dich mit mindestens zwei schriftlichen Mahnungen an eine unbezahlte Rechnung erinnert.
Zwischen den beiden Mahnungen müssen mindestens vier Wochen Abstand liegen.
Die Gläubiger*innen haben in einer der Mahnungen den negativen Schufa-Eintrag angekündigt.
Du hast keinen Widerspruch gegen die Forderung eingelegt.
Wenn du die Rechnung oder Rate weiterhin nicht bezahlst, können die Gläubiger*innen den Fall an die Schufa melden. Dann ist dir ein negativer Schufa-Eintrag so gut wie sicher.
Nicht jeder Schufa-Eintrag ist schlecht! Diese Übersicht zeigt, welche Einträge Einfluss auf deinen Schufa-Score haben, und liefert Beispiele für negative Schufa-Einträge, die du vermeiden solltest:
Positivmerkmale
Negativmerkmale
+ personenbezogenen Daten wie Adresse und frühere Anschriften, Geburtsdatum usw.
Einträge in öffentliche Schuldnerverzeichnisse. Solche Einträge entstehen z. B. bei Privatinsolvenz, Zwangsvollstreckungen oder Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung.
+ Bankkonten und Kreditkarten*
+ Ratenzahlungskäufe*
+ Kredite*
* sofern diese ordnungsgemäß gezahlt werden
Ein negativer Eintrag droht – was tun?
Du hast eine Mahnung erhalten, in der dir die Meldung an die Schufa angekündigt wird? Wenn du meinst, dass du die Rechnung nicht bezahlen musst, dann schreibe das der mahnenden Person oder Firma. Solange sich beide Seiten nicht einig sind, wer im Recht ist, darf die Schufa nicht informiert werden.
Du könntest zum Beispiel einer Mahnung widersprechen, wenn du einen Vertrag längst gekündigt hast, für den jetzt noch eine Rechnung ins Haus flattert. Oder wenn das, was du bezahlen sollst, in deinen Augen mangelhaft ist und du das auch schon mitgeteilt hast. Aber Vorsicht: Du zögerst damit zwar einen Eintrag bei der Schufa hinaus. Bist du aber im Unrecht, musst du trotzdem früher oder später zahlen.
Urteil: Schufa-Score darf nicht maßgeblich für Kreditwürdigkeit sein
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Das kannst du bei einem unberechtigten Eintrag tun
Du findest in deiner Schufa-Auskunft einen negativen Eintrag, obwohl nicht alle rechtlichen Bedingungen dafür erfüllt sind? Also obwohl du:
keine zwei Mahnungen mit zeitlichem Abstand erhalten hast
oder Widerspruch gegen die Forderung eingelegt hast?
Dann melde dich bei der Schufa und lege dar, warum aus deiner Sicht kein Eintrag erlaubt ist. Das geht zum Beispiel über das Privatkunden ServiceCenter. Einigst du dich trotzdem nicht mit den Gläubiger*innen, kannst du die neutrale, unabhängige Ombudsperson einschalten. Der Dienst der Schufa-Schlichtungsstelle kostet dich übrigens keinen Cent.