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Schufa-Einträge löschen: So verschwinden sie Schritt für Schritt aus den Akten

von Detlev Neumann, 12.04.2024

Mit dem frischen Kredit hattest du eigentlich fest gerechnet – doch die Bank lehnt unerwartet ab? Dann hat die Schufa dich womöglich für wenig kreditwürdig erklärt. Aber wie kann das sein, wo du doch die letzte überfällige Rechnung schon längst beglichen hast? Bleiben die finanziellen Sünden denn für immer registriert? Und bist du solchen falschen Einträgen hilflos ausgeliefert? Nein, bist du nicht: Wir machen klar, wann die Schufa welche Einträge löscht – und wann und wie du selbst am besten aktiv wirst.

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt

Auf den Punkt

 

  • Es gibt unterschiedliche Fristen, wann Schufa-Einträge automatisch gelöscht werden. 
  • Nur bestimmte Schufa-Einträge lassen sich (vorzeitig) löschen. 
  • Falsche Einträge müssen nachgewiesen werden. 
  • Im Streitfall kann die Ombudsperson der Schufa vermitteln. 

Speicherdauer: Wann werden Schufa-Einträge gelöscht?

Die gute Nachricht: Negative Schufa-Einträge werden automatisch gelöscht. Die schlechte Nachricht: Je nach Eintrag sind die Löschfristen ein paar Jahre lang. Erst anschließend sind die Einträge verjährt.

Ausgerechnet die Einträge über Rückzahlungsschwierigkeiten sind die hartnäckigsten in der Schufa-Auskunft – also die, die bei einem neuen Kreditantrag die größten Schwierigkeiten machen. Nachdem du die Forderung bezahlt hast, dauert es drei Jahre, bis der Eintrag gelöscht wird. Und die Zählung dieser drei Jahre beginnt erst am Ende des Jahres, in dem du die Schulden beglichen hast.

Wenn du also zum Beispiel im Frühjahr 2023 einen überfälligen Betrag bezahlst, dann beginnt die Löschfrist erst mit dem Jahreswechsel 2023/24. Drei Jahre später, also am 1. Januar 2027, bist du den Eintrag dann los. 

Immerhin: Wenn die Gläubiger*innen die Zahlung an die Schufa melden, bleibt zwar der Eintrag bestehen. Doch er bekommt schon einen „Erledigungsvermerk”. Das bedeutet, dass sich die Schufa noch an deinen Zahlungsverzug erinnert. Aber sie registriert auch, dass der Fall mittlerweile abgehakt ist. Entsprechend dürfte dein Schufa-Score wieder ein wenig steigen, bevor der Eintrag verjährt ist. 

Aber nicht alle Einträge bleiben so lange in den Dateien der Schufa – bei manchen ist die Speicherdauer deutlich kürzer:

  • Falsche Angaben entfernt die Schufa sofort, nachdem sie entdeckt oder gemeldet werden. 
  • Informationen über Giro- und Kreditkartenkonten löscht die Schufa, nachdem sie über die Auflösung des Kontos informiert wurde. 
  • Anfragen zu Krediten werden nach zwölf Monaten gelöscht. Egal, ob der Kredit bewilligt oder abgelehnt wird. Aber Vorsicht: Zu viele Kreditanfragen in kurzer Zeit verringern deine Bonität. Denn warum solltest du so viele Kredite benötigen, wenn du doch selbst zahlungskräftig bist? Weil du nur die Konditionen erfahren willst? Dann stell ausdrücklich eine Konditionsanfrage. Die steht zwar auch ein Jahr lang in der Schufa, aber andere können sie nicht sehen. 
  • Bei Forderungen wird der Eintrag wie beschrieben drei Jahre nach dem Jahr gelöscht, in dem du den fälligen Betrag beglichen hast. 
  • Daten aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen – etwa nach einer Vermögensauskunft – sind auf den Tag genau nach drei Jahren verjährt. Sie können aber vorzeitig eliminiert werden, wenn du nachweist, dass das Amtsgericht den Eintrag ebenfalls gelöscht hat. 
  • Privatinsolvenzen bleiben seit Ende März 2023 nur noch sechs Monate nach der Restschuldbefreiung in der Schufa-Auskunft stehen. 
Herr im Anzug unterschreibt Vermögensauskunft in einem Gerichtssaal
© istock/utah778/2018   Drei Jahre nach einer Restschuldbefreiung bei einer Privatinsolvenz bist du auch den Eintrag in der Schufa wieder los.

Welche Schufa-Einträge kann ich löschen lassen?

Wie wir eben gesehen haben, kannst du selbst bei der Löschung mancher Einträge ein wenig Dampf machen. Das geht konkret bei solchen Fällen: 

Falsche Schufa-Einträge 

Deine persönlichen Daten stimmen nicht. Oder eine unbezahlte Rechnung wird dir ungerechtfertigt angelastet, zum Beispiel weil du dazu keine vorgeschriebene Mahnung erhalten hast. Ab und zu kommt es auch zu Personenverwechslungen – dann landet ein Eintrag in deiner Akte, der eigentlich für jemand anderes mit gleichem oder ähnlichem Namen gedacht war. Das sind typische Falschangaben, die sich in der Regel sofort entfernen beziehungsweise berichtigen lassen. 

Titulierte Forderungen vorzeitig löschen lassen

Titulierte Forderungen vorzeitig löschen lassen

Eine titulierte Forderung ist ein gerichtliches Dokument beziehungsweise eine öffentliche Urkunde. Sie ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung. Die nutzen beispielsweise Gläubiger*innen, um ihre Forderungen gegenüber den Schuldner*innen durchzusetzen. 

Eine titulierte Forderung bei der Schufa lässt sich nur dann vorzeitig löschen, wenn die Schuldner*innen die Forderung erfüllt haben und dies nachweislich gerichtlich vermerkt ist. Außerdem müssen die Gläubiger*innen der Löschung zustimmen. 

 

Veraltete Angaben

Eine längst bezahlte Rechnung fristet in deinem Schufa-Eintrag ein untotes Dasein? Oder ein gekündigtes Konto gilt noch als aktiv? Das kann passieren, wenn die Schufa Löschfristen oder Aktualisierungen versäumt hat. Oder wenn das Unternehmen vergessen hat, der Schufa zu melden, dass eine Rechnung schon beglichen ist. 

Jemand wischt mit einem Schwamm Fragezeichen auf einer Tafel weg
© istock/AntonioGuillem/2018   Und mit einem Wisch ist alles weg? Nicht ganz, aber trotzdem lassen sich fragwürdige Negativeinträge bei der Schufa löschen.

Schufa-Einträge löschen lassen: So geht es Schritt für Schritt

Die Bank hat einen Kredit abgelehnt, und das womöglich wegen falscher Schufa-Einträge? Oder obwohl alte Rechnungen längst bezahlt sind? So gehst du vor, wenn du unberechtigte Negativeinträge löschen lassen willst:

1. Schritt: Selbstauskunft einholen und prüfen 

Gibt es wirklich einen unrechtmäßigen Eintrag in deiner Akte bei der Schufa? Finde es heraus und fordere eine Datenkopie bei der Schufa an (früher bekannt als Schufa-Selbstauskunft). Das geht kostenlos über dieses Antragsformular auf der Schufa-Website. 

Dieses Dokument listet alle Informationen auf, die die Auskunftei über dich gesammelt hat. Geh es aufmerksam durch. Achte vor allem auf zweifelhafte Einträge und auf abgelaufene Löschfristen. 

2. Schritt: Belege sammeln 

Du hast in deiner Datenkopie negative Einträge gefunden, die aus deiner Sicht ungerechtfertigt sind? Dann sieh nach, ob du das belegen kannst. Zum Beispiel mit einem Vertrag oder einem Schriftverkehr. Geht es um eine angeblich offene Rechnung, dann such den Kontoauszug, auf dem die fristgerechte Überweisung des Geldes zu sehen ist. 

3. Schritt: Die Schufa informieren 

Wenn die Schufa unberechtigte Einträge löschen soll, kannst du auf diesen Wegen Kontakt mit ihr aufnehmen: 

  • Telefonisch unter der Servicenummer 0611 - 92780 (montags bis freitags von 8 bis 19 Uhr).  
  • Oder online über das Rückfrageformular. 

Oder mit einem formlosen Schreiben an: SCHUFA Holding AG, Privatkunden ServiceCenter, Postfach 10 34 41, 50474 Köln. (Ein Musteranschreiben findest du weiter unten.) 

Schreib zur Sicherheit auch das Unternehmen an, das für den falschen Eintrag verantwortlich ist. Welches das ist, steht in der Datenkopie. Unter Umständen kann das ein Inkassobüro sein. Bitte dort darum, die Schufa über die Erledigung der Angelegenheit zu informieren. Zwar wird sich auch die Schufa an die Gläubiger*innen wenden, aber deine Eigeninitiative kann die Sache beschleunigen.

Schöne Aussichten: Mit der Geldanlage bei der Hanseatic Bank!

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Musterbrief: So kann das Schreiben aussehen

Bedenke, dass jeder Fall unterschiedlich ist. Das fängt bei dem Grund für den negativen Eintrag an. Ist es eine Personenverwechslung oder hat dir das Unternehmen keine zwei Mahnungen geschickt? Sind die Rechnungen schon bezahlt oder unberechtigt? Du siehst: Es gibt nicht „den einen“ Musterbrief an die Schufa. Achte also darauf, dass die Formulierung des folgenden Musterbriefs nur ein Vorschlag ist und du das Schreiben individuell gestaltest. Denke auch daran, am besten gleich die nötigen Belege mitzuschicken. 

Vorlage Musterbrief: Schufa-Einträge löschen lassen 

(Word-Datei zum Download) 

Wenn du das Schreiben selbst aufsetzt, solltest du darauf achten, dass du: 

  • die Löschung des Eintrags forderst 
  • entsprechende Belege beifügst
  • die Erledigung schriftlich bestätigt bekommst (Erledigungsvermerk) 
  • eine Frist von drei oder vier Wochen setzt

Was tun, wenn die Schufa die Löschung verweigert?

Will die Auskunftei einen Eintrag nicht löschen, kannst du die Sache trotzdem noch aus der Welt schaffen. Und zwar über die Ombudsperson der Schufa. Die Schlichter*innen versuchen, den Streitfall zwischen dir und der Schufa zu klären. Im Erfolgsfall hat sich die Angelegenheit für dich erledigt. Gelingt keine Einigung, kannst du dir juristischen Beistand holen. Das geht zum Beispiel über die Verbraucherzentrale. 

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