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Die Bank kündigt den Kreditvertrag – darf sie das?

von Thorsten Schierhorn, 24.08.2023

An Ihren Kredit fürs Auto oder die letzte Renovierung haben Sie vielleicht schon lange nicht mehr gedacht – warum auch? Die Raten gehen per Dauerauftrag an die Bank, und irgendwann kommt das Schreiben, dass alles bezahlt ist. Doch manchmal kommt etwas ganz anderes. Nämlich die Nachricht, dass die Bank den Kredit kündigt und das ganze Geld so schnell wie möglich von Ihnen zurück möchte. Darf sie das? Die KlarMacher sagen Ihnen, wann so etwas erlaubt ist und was Sie dann tun können.

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt

Auf den Punkt

  • Die Bank darf Ihnen nur aus ganz bestimmten Gründen einen Kredit kündigen.
  • Die Bank muss Ihnen die Gründe für die Kündigung mitteilen.
  • Wenn die Gründe nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, läuft der Kreditvertrag weiter.
  • Die Kündigung eines Kreditvertrags bringt in der Regel einen negativen Schufa-Eintrag.
  • Ein Gespräch mit der Bank kann eine Kündigung verhindern.

Wann darf die Bank einen Kredit kündigen?

Eine Bank muss schon sehr gute Gründe vorbringen, wenn Sie Ihnen den Kredit kündigen will. Denn „einfach so“ darf sie das nicht. Genauer gesagt, gibt es dafür klare gesetzliche Vorgaben. Sie bestimmen, wann es erlaubt ist und wann nicht.

Eine Regel dazu steht in § 498 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Demnach darf die Bank Ihren Kredit kündigen, wenn …

  • Sie zweimal hintereinander Ihre Rate nicht oder nicht ganz bezahlt haben.
  • Sie mit mindestens 10 Prozent der Gesamt-Schuldensumme in Verzug sind. Sprich: Weil Sie Ihre Raten nicht regelmäßig gezahlt haben, macht Ihr Rückstand schon ein Zehntel der Gesamtsumme vom Kredit aus. Das gilt zumindest bei einem Kreditvertrag, der bis zu drei Jahre läuft. Wenn der Kreditvertrag länger läuft, darf Ihnen die Bank bereits ab 5 Prozent Verzug kündigen.

Doch selbst dann kann Ihnen die Bank Ihren Kredit nicht einfach kündigen. Vorher muss Sie Ihnen eine schriftliche Mahnung schicken. Ab diesem Zeitpunkt gilt eine Frist von 14 Tagen, in der Sie die offenen Raten begleichen können. Außerdem muss Ihnen die Bank ein Gespräch anbieten, um mit Ihnen über eine Lösung zu sprechen. Erst wenn das alles erfolglos bleibt, ist eine Kündigung zulässig.

Ein Mann packt im Büro seine Sachen vom Schreibtisch in einen Karton
© istock/katleho Seisa/2018  Wenn die Rückzahlung durch Arbeitslosigkeit gefährdet ist, kann das als Grund für eine Kündigung des Kredits gelten.

Die zweite Gesetzesvorgabe steht in § 490 BGB. Danach darf die Bank den Kreditvertrag kündigen, wenn …

  • sich Ihre finanzielle Situation verschlechtert (etwa weil Sie arbeitslos werden), oder wenn eine Verschärfung droht, sodass Sie den Kredit vielleicht nicht mehr bedienen können.
  • die Sicherheit für die Kreditsumme (also zum Beispiel die Immobilie, die Sie abbezahlen) nicht mehr genug wert ist oder an Wert verlieren könnte.

Mit anderen Worten: Ausschlaggebend ist, dass die Bank ihr Geld nicht mehr vollständig und ordnungsgemäß zurückbekommt. Wenn dieses Risiko besteht, kann sie aus dem Kreditvertrag aussteigen. Allerdings muss die Bank ihre Gründe nennen und belegen.

Und außerdem ist eine Kündigung möglich, wenn Sie gegen einzelne Vertragsbedingungen verstoßen haben. Zum Beispiel, weil Sie beim Kreditantrag ein höheres Einkommen angegeben haben, als Sie tatsächlich bekommen. Oder weil Sie eine geforderte Sicherheit nicht geliefert haben (etwa den Fahrzeugbrief bei einer Autofinanzierung).

Was bedeutet es, wenn die Bank einen Kredit kündigt?

Wenn die Bank den Kreditvertrag kündigt, schreibt sie das auch der Schufa. Und die verpasst Ihnen dann einen negativen Eintrag. Der kann ein großes Problem werden. Denn nun sehen auch andere Kreditgeber, dass man sich bei Ihnen womöglich Sorgen um die Rückzahlung machen muss. Das macht es für Sie schwerer, neue Kredite zu bekommen, eine Wohnung zu mieten oder etwas auf Rechnung zu kaufen.

Wie lange das gehen kann, lesen Sie im Ratgeber „Wann werden Schufa-Einträge gelöscht?”.

Ein Makler zeigt der Bewerberin um eine Wohnung ein Dokument
© istock/monkeybusinessimages/2018  Ein gekündigter Kredit bringt einen negativen Schufa-Eintrag – ein Makel bei der Wohnungssuche.

Das noch viel größere Problem: Die Bank zeigt mit der Kündigung, dass sie das Geld möglichst sofort zurückhaben will. Und das in einem Moment, in dem Ihre finanzielle Lage vielleicht ohnehin angespannt ist – weshalb es zur Zahlungsverzögerung und damit überhaupt erst zur Kündigung gekommen ist. Insofern sollten Sie alles unternehmen, um eine Kündigung zu verhindern.

Immerhin: Wenn die Bank Ihnen wegen verspäteter Zahlungen kündigt, wird keine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Das ist normalerweise ein Ersatz für die entgangenen Zinsen, wenn ein Kredit vorzeitig abbezahlt wird. Aber in diesem Fall müssen die Verzugszinsen als Entschädigung reichen, so ein Gerichtsurteil.

Wie kann man eine Kündigung verhindern?

Wenn Sie Gefahr laufen, die Raten nicht mehr rechtzeitig zu bedienen, suchen Sie das Gespräch mit Ihrer Bank. Gemeinsam können Sie nach Möglichkeiten suchen, Ihre finanzielle Situation zu entschärfen. Zum Beispiel, indem Sie …

  • die Laufzeit verlängern. Wenn ein Kreditvertrag länger läuft, werden die einzelnen Monatsraten niedriger. Solche kleineren Summen können Sie vielleicht besser stemmen.
  • eine Ratenpause vereinbaren. Hierbei setzen Sie die Rückzahlung eine Zeit lang aus und zahlen nur die Zinsen. Mehr dazu lesen im Ratgeber „Wenn es mit der Kreditrückzahlung eng wird: Das können Sie tun“.
  • den Kredit umschulden. Dafür suchen Sie sich einen Kredit mit günstigeren Konditionen und lösen mit dem geliehenen Geld den alten Vertrag ab. Mehr Information dazu gibt’s im Ratgeber „Umschuldung: Kredit wechseln für neuen Schwung“.
Bankberaterin spricht mit einem Kunden
© istock/seb_ra/2019  Suchen Sie im Fall einer Kündigung des Kredits sofort das Gespräch mit Ihrer Bank.

Kündigung kommt – was nun?

Wenn Ihnen die Kündigung eines Kredits ins Haus flattert, sollten Sie dringend handeln. Jetzt nichts zu tun, kann fatale Folgen haben. Deswegen prüfen Sie so schnell wie möglich, ob die Kündigung rechtens ist. Oft sind es reine Formfehler wie zum Beispiel eine unpräzise Formulierung, durch die eine Kündigung unzulässig ist. Bei der Beurteilung kann Ihnen eine Verbraucherzentrale oder eine Anwaltskanzlei helfen.

Wenn die Kündigung nicht rechtens war, ist sie unwirksam. Das heißt: Ihr Vertrag läuft einfach weiter wie bisher. Außerdem muss die Bank Ihnen mögliche Schäden ersetzen – zum Beispiel die Kosten für einen Überbrückungskredit – und die Meldung bei der Schufa zurückziehen.

Die Kündigung war rechtlich in Ordnung? Dann kommt es darauf an, aus welchem Grund die Bank den Kreditvertrag aufgelöst hat.

  • Sie haben mehrere Raten nicht bezahlt: Versuchen Sie, die Laufzeit zu verlängern beziehungsweise geringere Zinsen zu vereinbaren. Zeigen Sie, mit welchen Maßnahmen Sie weitere Zahlungsausfälle vermeiden wollen.
  • Ihre finanzielle Situation hat sich verschlechtert oder droht sich zu verschlechtern: Zeigen Sie auf, wie Sie Ihre Finanzlage verbessern wollen. Bieten Sie nach Möglichkeit weitere Sicherheiten oder eine Bürgschaft durch Dritte an.
  • Die Sicherheit hat an Wert eingebüßt: Fragen Sie, warum der Wert der Sicherheit neu bewertet wurde und wie hoch der Verlust sein soll. Bieten Sie zum Ausgleich eine neue Sicherheit an oder eine Bürgschaft durch Dritte.
  • Ihre Angaben bei Vertragsabschluss waren nicht korrekt: Erklären Sie, wie es zu den falschen Angaben kam. Zeigen Sie nach Möglichkeit auf, warum die Bank trotzdem kein Risiko eingeht – etwa weil Sie inzwischen mehr verdienen.

Sie haben keine Möglichkeit, sich aus eigener Kraft aus der finanziellen Notlage zu befreien? Dann sollten Sie sich an eine Schuldnerberatung wenden.

Kann die Bank den Dispo kündigen?

Ja, auch das. Aber anders als bei den „normalen“ Kreditverträgen braucht sie dafür nicht einmal besondere Gründe. Denn der Dispositionskredit ist ein freiwilliges Angebot der Bank. Das kann sie jederzeit wieder zurücknehmen. Und dabei ist es egal, ob Sie gerade tatsächlich den Dispokredit in Anspruch nehmen oder nicht.

Meistens bekommen Sie bei einer Kündigung eine Frist eingeräumt, in der Sie den Dispo ausgleichen müssen. Oder die Bank behält einfach etwas vom Geld ein, das auf Ihrem Konto eingeht.

Aber egal wie: Wenn Ihr Konto dauerhaft im Minus ist, ist eine Umschuldung ohnehin besser. Nehmen Sie einen Ratenkredit auf und gleichen Sie mit dem geliehenen Geld den Dispo aus. In der Regel sind die Zinsen bei einem Ratenkredit – zum Beispiel der Privatkredit der Hanseatic Bank und der SWK Bank – nämlich niedriger und Sie kommen unterm Strich günstiger davon.

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