Die Bank kündigt den Kreditvertrag – darf sie das?
An deinen Kredit fürs Auto oder die letzte Renovierung hast du vielleicht schon lange nicht mehr gedacht – warum auch? Die Raten gehen per Dauerauftrag an die Bank, und irgendwann kommt das Schreiben, dass alles bezahlt ist. Doch manchmal kommt etwas ganz anderes. Nämlich die Nachricht, dass die Bank den Kredit kündigt und das ganze Geld so schnell wie möglich von dir zurück möchte. Darf sie das? Die KlarMacher sagen dir, wann so etwas erlaubt ist und was du dann tun kannst.
Themen in diesem Artikel
- Wann darf die Bank einen Kredit kündigen?
- Was bedeutet es, wenn die Bank einen Kredit kündigt?
- Wie kann man eine Kündigung verhindern?
- Kredit gekündigt – was nun?
- Kann die Bank den Dispo kündigen?
Auf den Punkt
- Die Bank darf dir nur aus bestimmten Gründen einen Kredit kündigen.
- Die Bank muss dir die Gründe für die Kündigung mitteilen.
- Wenn die Gründe nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, läuft der Kreditvertrag weiter.
- Die Kündigung eines Kreditvertrags bringt in der Regel einen negativen Schufa-Eintrag.
- Ein Gespräch mit der Bank kann eine Kündigung verhindern.
Wann darf die Bank einen Kredit kündigen?
Eine Bank muss schon sehr gute Gründe vorbringen, wenn sie dir den Kredit kündigen will. Denn „einfach so“ darf sie das nicht. Genauer gesagt, gibt es dafür klare gesetzliche Vorgaben. Sie bestimmen, wann es erlaubt ist und wann nicht.
Eine Regel dazu steht in § 498 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Demnach darf die Bank deinen Kredit kündigen, wenn …
- du zweimal hintereinander deine Rate nicht oder nicht ganz bezahlt hast.
- du mit mindestens 10 Prozent der Gesamt-Schuldensumme in Verzug bist. Sprich: Weil du deine Raten nicht regelmäßig gezahlt hast, macht dein Rückstand schon ein Zehntel der Gesamtsumme vom Kredit aus. Das gilt zumindest bei einem Kreditvertrag, der bis zu drei Jahre läuft. Wenn der Kreditvertrag länger läuft, darf dir die Bank bereits ab fünf Prozent Verzug kündigen.
Doch selbst dann kann dir die Bank deinen Kredit nicht einfach kündigen. Vorher muss sie dir eine schriftliche Mahnung schicken. Ab diesem Zeitpunkt gilt eine Frist von 14 Tagen, in der du die offenen Raten begleichen kannst. Außerdem muss dir die Bank ein Gespräch anbieten, um mit dir über eine Lösung zu sprechen. Erst wenn das alles erfolglos bleibt, ist eine Kündigung zulässig.
Die zweite Gesetzesvorgabe steht in § 490 BGB. Danach darf die Bank den Kreditvertrag kündigen, wenn …
- sich deine finanzielle Situation verschlechtert (etwa weil du arbeitslos wirst), oder wenn eine Verschärfung droht, sodass du den Kredit vielleicht nicht mehr bezahlen kannst.
- die Sicherheit für die Kreditsumme (also zum Beispiel die Immobilie, die du abbezahlst) nicht mehr genug wert ist oder an Wert verlieren könnte.
Mit anderen Worten: Ausschlaggebend ist, dass die Bank ihr Geld nicht mehr vollständig und ordnungsgemäß zurückbekommt. Wenn dieses Risiko besteht, kann sie aus dem Kreditvertrag aussteigen. Allerdings muss die Bank ihre Gründe nennen und belegen.
Und außerdem ist eine Kündigung möglich, wenn du gegen einzelne Vertragsbedingungen verstoßen hast. Zum Beispiel, weil du beim Kreditantrag ein höheres Einkommen angegeben hast, als du tatsächlich bekommst. Oder weil du eine geforderte Sicherheit nicht geliefert hast (etwa den Fahrzeugbrief bei einer Autofinanzierung).
Was bedeutet es, wenn die Bank einen Kredit kündigt?
Wenn die Bank den Kreditvertrag kündigt, schreibt sie das auch der Schufa. Und die verpasst dir dann einen negativen Eintrag. Der kann ein großes Problem werden. Denn nun sehen auch andere Kreditgeber, dass man sich bei dir womöglich Sorgen um die Rückzahlung machen muss. Das macht es für dich schwerer, neue Kredite zu bekommen, eine Wohnung zu mieten oder etwas auf Rechnung zu kaufen.
Wie lange das gehen kann, liest du im Ratgeber „Wann werden Schufa-Einträge gelöscht?”.
Das noch viel größere Problem: Die Bank stellt mit der Kündigung den Kredit sofort fällig – sie will das Geld also möglichst sofort zurückhaben. Und das in einem Moment, in dem deine finanzielle Lage vielleicht ohnehin angespannt ist – weshalb es zur Zahlungsverzögerung und damit überhaupt erst zur Kündigung gekommen ist. Insofern solltest du alles unternehmen, um eine Kündigung zu verhindern.
Immerhin: Wenn die Bank dir wegen verspäteter Zahlungen kündigt, wird keine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Das ist normalerweise ein Ersatz für die entgangenen Zinsen, wenn ein Kredit vorzeitig abbezahlt wird. Aber ein Gerichtsurteil hat bestimmt, dass in diesem Fall die Verzugszinsen als Entschädigung reichen müssen. Das sind zusätzliche Zinsen, die Schuldner*innen zahlen müssen, wenn sie eine fällige Zahlung nicht rechtzeitig leisten.
Wie kann man eine Kündigung verhindern?
Wenn du Gefahr läufst, die Raten nicht mehr rechtzeitig zu bedienen, suche das Gespräch mit deiner Bank. Gemeinsam könnt ihr nach Möglichkeiten suchen, deine finanzielle Situation zu entschärfen. Zum Beispiel, indem du …
- die Laufzeit verlängerst. Wenn ein Kreditvertrag länger läuft, werden die einzelnen Monatsraten niedriger. Solche kleineren Summen kannst du vielleicht besser stemmen.
- eine Ratenpause vereinbarst. Hierbei setzt du die Rückzahlung eine Zeit lang aus und zahlst nur die Zinsen. Mehr dazu liest du im Ratgeber „Wenn es mit der Kreditrückzahlung eng wird: Das kannst du tun“.
- den Kredit umschuldest. Dafür suchst du dir einen Kredit mit günstigeren Konditionen und löst mit dem geliehenen Geld den alten Vertrag ab. Mehr Information dazu gibt’s im Ratgeber „Umschuldung: Kredit wechseln für neuen Schwung“. Allerdings prüft der neue Kreditgeber bei einem Umschuldungskredit deine Bonität und kann unter Umständen bei einem negativen Schufa-Eintrag den Kredit ablehnen. Eine Immobilie oder Bürgschaft kann aber als zusätzliche Sicherheit dienen und dir den Kredit ermöglichen.
Kredit gekündigt – was nun?
Wenn dir die Kündigung eines Kredits ins Haus flattert, solltest du dringend handeln. Jetzt nichts zu tun, kann fatale Folgen haben. Deswegen prüfe so schnell wie möglich, ob die Kündigung rechtens ist. Oft sind es reine Formfehler wie zum Beispiel eine unpräzise Formulierung, durch die eine Kündigung unzulässig ist. Bei der Beurteilung kann dir eine Verbraucherzentrale oder eine Anwaltskanzlei helfen.
Wenn die Kündigung nicht rechtens war, ist sie unwirksam. Das heißt: Dein Vertrag läuft einfach weiter wie bisher. Außerdem muss die Bank dir mögliche Schäden ersetzen – zum Beispiel die Kosten für einen Überbrückungskredit – und die Meldung bei der Schufa zurückziehen.
Die Kündigung war rechtlich in Ordnung? Dann kommt es darauf an, aus welchem Grund die Bank den Kreditvertrag aufgelöst hat.
- Du hast mehrere Raten nicht bezahlt: Versuche, die Laufzeit zu verlängern beziehungsweise geringere Zinsen zu vereinbaren. Zeige, mit welchen Maßnahmen du weitere Zahlungsausfälle vermeiden willst.
- Deine finanzielle Situation hat sich verschlechtert oder droht sich zu verschlechtern: Zeige auf, wie Sie Ihre Finanzlage verbessern willst. Biete nach Möglichkeit weitere Sicherheiten oder eine Bürgschaft durch Dritte an.
- Die Sicherheit hat an Wert eingebüßt: Frag nach, warum der Wert der Sicherheit neu bewertet wurde und wie hoch der Verlust sein soll. Biete zum Ausgleich eine neue Sicherheit an oder eine Bürgschaft durch Dritte.
- Deine Angaben bei Vertragsabschluss waren nicht korrekt: Erkläre, wie es zu den falschen Angaben kam. Zeige nach Möglichkeit auf, warum die Bank trotzdem kein Risiko eingeht – etwa weil du inzwischen mehr verdienst.
Letzter Ausweg: Schuldnerberatung
Du hast alle Optionen ausgeschöpft und findest keine Möglichkeit, dich aus eigener Kraft aus der finanziellen Notlage zu befreien? Dann solltest du dich an eine Schuldnerberatung wenden. Dort erhältst du Unterstützung, um einen Überblick über deine Finanzen zu gewinnen und gemeinsam einen Plan zur Entschuldung zu erstellen.
Zudem kann eine professionelle Beratung helfen, deine Bonität langfristig wiederherzustellen und so den Weg aus der Schuldenfalle zu ebnen. Je früher du aktiv wirst, desto größer sind die Chancen, deine finanzielle Situation zu stabilisieren.
Kann die Bank den Dispo kündigen?
Ja, auch das. Aber anders als bei den „normalen“ Kreditverträgen braucht sie dafür nicht einmal besondere Gründe. Denn der Dispositionskredit ist ein freiwilliges Angebot der Bank. Das kann sie jederzeit wieder zurücknehmen. Und dabei ist es egal, ob du gerade tatsächlich den Dispokredit in Anspruch nimmst oder nicht.
Meistens bekommst du bei einer Kündigung eine Frist eingeräumt, in der du den Dispo ausgleichen musst. Oder die Bank behält einfach etwas von dem Geld ein, das auf dein Konto eingeht.
Aber egal wie: Wenn dein Konto dauerhaft im Minus ist, ist eine Umschuldung ohnehin besser. Nimm einen Ratenkredit auf und gleiche mit dem geliehenen Geld den Dispo aus. In der Regel sind die Zinsen bei einem Ratenkredit – zum Beispiel der Privatkredit der Hanseatic Bank und der SWK Bank – nämlich niedriger und du kommst unterm Strich günstiger davon.
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